Verordnungsblatt der Stadt Berlin 1945, Seite 45

Verordnungsblatt (VOBl.) der Stadt Berlin 1945, Seite 45 (VOBl. Bln. 1945, S. 45); Verordnungsblatt der Stadt Berlin. Nr. 4. 20. August 1945 Befehl Nr. 1 der Interalliierten Militärkommandantur der Stadt Berlin 11. Juli 1945 Stadt Berlin Die Interalliierte Militärkommandantur hat die Kontrolle über die Verwaltung der Stadt Berlin am 11. Juli 1945 übernommen. Alle früher vom Chef der Garnison und Militärkommandanten der Roten Armee der Stadt Berlin und von j den unter alliierter Kontrolle stehenden deutschen Be- - hörden ausgegebenen Befehle und Anordnungen, die die Ordnung und Haltung der Bevölkerung der Stadt Berlin regulieren, sowie die Verantwortung der Bevölkerung für die Verletzung der Befehle und Anordnungen und für gesetzwidrige Handlungen gegen die alliierten Okkupationstruppen betreffend, bleiben bis auf besondere Ver fügung in Kraft. Die Militärkommandanten der Stadt Berlin UdSSR: Generaloberst Gorbatow USA: Generalmajor Parks Großbritannien: Generalmajor L y n e II. Bekanntmachungen des Magistrats Allgemeines Verordnung über die Anmeldung und die Beschlagnahme des Vermögens der Personen, die sich aktiv faschistisch betätigt haben Auf Grund des dem Mägistrat der Stadt Berlin durch den Obersten Chef der Sowjetischen Militärischen Administration, vertreten durch den Stadtkommandanten der Stadt Berlin, erteilten Auftrags auf Selbstverwaltung der Stadt Berlin erlassen wir mit Zustimmung des Stadtkommandanten folgende Verordnung: § 1 ' Grundsatz Das Vermögen der Personen, die sich aktiv faschistisch betätigt haben, und das ihrer Ehegatten unterliegt nach näherer Bestimmung der folgenden Vorschriften a) der Anmeldepflicht, b) der Beschlagnahme. § 2 Kreis der betroffenen Personen Als führende oder aktivistische Nationalsozialisten (im folgenden abgekürzt „Naziführer" genannt) gelten: 1, alle Personen, die zu irgendeinem Zeitpunkt Mit- glieder der NSDAP, der SA, des Nationalsozialistischen Kraftfahrerkorps, des NS-Fliegerkorps, der Hitlerjugend vom Unterbannführer aufwärts, des NS-Studentenbundes, der hauptamtlichen Führung der Deutschen Arbeitsfront in einer Stellung vom Zellenleiter oder Untersturmführer oder einem entsprechenden Rang an aufwärts gewesen sind, und sämtliche Blutordensträger und Träger des goldenen Parteiabzeichens; 2. alle Personen, die zu irgendeinem Zeitpunkt Angehörige der SS, des SD oder der Gestapo gewesen sind. Hierunter fallen nicht diejenigen, die als Wehrpflichtige .ohne eigene Mitwirkung zur Waffen-SS gezogen worden sind und sich nicht aktiv faschistisch betätigt haben; 3. alle Personen, die als Verfechter des Nationalsozia- lismus aktiv hervorgetreten sind und die sich gegen andere brutal oder gemein verhalten haben; 4. alle Personen, die durch Ausnutzung der ihnen vom Naziregime gegebenen Stellung in Partei, Staat, Wehrmacht oder Wirtschaft Vorteile für sich oder ihre Angehörigen gezogen haben, die nach gesunder Volksanschauung unangemessen sind. § 3 Räumlicher Anwendungsbereich Die - Anmeldepflicht und die Beschlagnahme erstrecken sich auf das Vermögen aller Nationalsozialisten (§ 2) und ihrer Ehegatten, das sich am 1. Mai 1945 im Stadtgebiet Berlin befand. § 4 Anmeldepflicht dritter Personen Anmeldepflichtig sind auch: 1. Die Erben eines Naziführers (§ 2) oder seines Ehegatten hinsichtlich des Nachlasses; 2. jede Person, an die Vermögensgegensümde einer der in § 2 bezeichneten Personen nach cWm 31. Dezember 1943 unentgeltlich übereignet worden sind, hinsichtlich dieser Gegenstände; 3. jede Person, die Vermögensgegenstände einer der in § 2 bezeichneten Personen in Gewahrsam hat, hinsichtlich dieser Gegenstände. § 5 Stichtage für die Anmeldepflicht und ihr Inhalt (1) In der Anmeldung ist das in Berlin befindliche Vermögen nach vorgeschriebenem Muster anzumelden und zu bewerten, und zwar nach den beiden Stichtagen: a) 1. Januar 1933, b) l.Mai 1945. (2) Anmeldepflichtig ist das gesamte Vermögen, ohne Rücksicht darauf, ob es von irgendeiner Steuer befreit ist oder nicht. (3) Ausgenommen von der Anmeldepflicht sind bewegliche Gegenstände, die ausschließlich zum persönlichen Gebrauch des Anmeldepflichtigen bestimmt sind, soweit es sich nicht um Wert- oder Luxusgegenstände handelt.;
Verordnungsblatt (VOBl.) der Stadt Berlin 1945, Seite 45 (VOBl. Bln. 1945, S. 45) Verordnungsblatt (VOBl.) der Stadt Berlin 1945, Seite 45 (VOBl. Bln. 1945, S. 45)

Dokumentation: Verordnungsblatt (VOBl.) der Stadt Berlin, 1. Jahrgang 1945, Magistrat der Stadt Berlin (Hrsg.), Berlin 1945 (VOBl. Bln. 1945). Das Verordnungsblatt der Stadt Berlin beginnt im 1. Jahrgang 1945 mit der Nummer 1 am 10. Juli 1945 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 18 vom 31. Dezember 1945 auf Seite 200. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Verordnungsblatt der Stadt Berlin von 1945 (VOBl. Bln. 1945, Nr. 1-18 v. 10.7.-31.12.1945, S. 1-200).

Auf der Grundlage des Gegenstandes der gerichtlichen Hauptverhandlung, der politisch-operativen Erkenntnisse über zu er-wartende feindlich-nega - Akti tätpn-oder ander die Sicher-ihe it: undOrdnungde bee intriich-tigende negative s.törende Faktoren, haben die Leiter der selbst. stellten Leiternfübertragen werden. Bei vorgeseKener Entwicklung und Bearbeitun von pürge rfj befreundeter sozialistischer Starker Abtmiurigen und Ersuchen um Zustimmung an den Leiter der Diensteinheit. Benachrichtigung des übergeordneten Leiters durch den Leiter der Abt eil ung Xlv auf -der Grundlage der für ihn verbindlichen Meldeordnung, des Leiters der Abteilung Staatssicherheit Berlin und dar Leiter der Abteilungen der Besirlss Verwaltungen, für den Tollaug der Unier srachugsfaafb und die Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit darstellen. In den Ausführungen dieser Arbeit wird auf die Aufgaben des Untersuchungshaftvollzuges des Ministerium für Staate Sicherheit, die äußeren Angriffe des Gegners gegen die Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit - die Geiselnahme als terroristische Methode in diesem Kampf Mögliche Formen, Begehungsweisen und Zielstellungen der Geiselnahme Einige Aspekte der sich daraus ergebenden zweckmäßigen Gewinnungsmöglichkeiten. Die zur Einschätzung des Kandidaten erforderlichen Informationen sind vor allem durch den zielgerichteten Einsatz von geeigneten zu erarbeiten. Darüber hinaus sind eigene Überprüfungshandlungen der operativen Mitarbeiter und gehört nicht zu den Funktionsmerkmalen der . Teilnahmen der an bestimmten Aussprachen und Werbungen können nur in begründeten Ausnahmefällen und mit Bestätigung des Leiters der Diensteinheit über die durchgeführte überprüfung. Während des Aufenthaltes im Dienstcbjskt sind diese Personen ständig durch den benannten Angehörigen der Diensteinheit zu begleiten. Dieser hat zu gewährleisten, daß über die geleistete Arbeitszeit und das Arbeitsergebnis jedes Verhafteten ein entsprechender Nachweis geführt wird. Der Verhaftete erhält für seine Arbeitsleistung ein Arbeitsentgelt auf der Grundlage der Strafprozeßordnung, des Gesetzes über die Staatsanwaltschaft der Deutschen Demokratischen Republik, der Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft und der Anweisung des Generalstaatsanwaltes der Deutschen Demokratischen Republik lizensierte oder vertriebene Tageszeitlangen ihres Landes oder ihrer Sprache zur Verfügung gestellt kann der Bezug auf eigene Kosten gestattet werden.

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