Verordnungsblatt der Stadt Berlin 1945, Seite 44

Verordnungsblatt (VOBl.) der Stadt Berlin 1945, Seite 44 (VOBl. Bln. 1945, S. 44); Verordnungsblatt der Stadt Berlin. Nr. 4. 20. August 1945 44 I. Bekanntmachungen der Alliierten Befehl Nr. 4 des Obersten Chefs der Sowjetischen Militärischen Verwaltung in Deutschland 6. Juli 1945 Stadt Berlin Zwecks Einziehung der Sowjetvaluta und der Obligationen der staatlichen Anleihen der UdSSR, die nicht ftir den Umlauf außerhalb der Grenzen der UdSSR zugelassen sind, BEFEHLE ICH: 1. der örtlichen Bevölkerung, den Betrieben, Ämtern und Behörden, Privatfirmen und anderen Organisationen und Einrichtungen, die in ihren Händen und Kassen befindliche Sowjetvalüta jeder Art, die Obligationen der Staatsanleihen der UdSSR und die dazugehörigen Kupons sofort ohne Anspruch auf Gegenleistung den Militärkommandanten der Städte und Kreise bis zum 15. Juli 1945 abzuliefern. 2. Im Falle der Nichtablieferung der Sowjetvaluta und der Obligationen der Staatsanleihen der UdSSR in der festgesetzten Frist werden die Schuldigen für die Nichtausführung des Befehls nach den Kriegsgesetzen zur Verantwortung gezogen. Der Oberste Chef der Sowjetischen Militärischen Verwaltung in Deutschland Marschall der Sowjetunion G. Shukow Der Stabschef der Sowjetischen Militärischen Verwaltung in Deutschland, Generaloberst W. K u r a s o w Befehl Nr. 5 des Obersten Chefs der Sowjetischen Militärischen Verwaltung und Oberbefehlshabers der sowjetischen Okkupationstruppen in Deutschland 0. Juli 1945 , Stadt Berlin Zwecks Verwaltung der Provinzen und Sicherung der Kontrolle über die Arbeit der Selbstverwaltungsorgane BEFEHLE ICH: 1. In den Provinzen und föderalen Ländern Dienststellen der Chefs der Sowjetischen Militärischen Verwaltung, und ihrer Stellvertreter in Zivilangelegenheiten einzuführen. 2. Zu ernennen: a) Generaloberst Fedjuninskl 1.1. zum Chef der Sowjetischen Militärischen Verwaltung des Landes Mecklenburg, in dessen Grenzen der Westteil von Pommern die Stadt Stettin ausgenommen einzuschließen ist; Generalmajor Skosyrew M. A. zum Stellvertretenden Chef der Sowjetischen Militärischen Verwaltung in Zivilangelegenheiten des Landes Mecklenburg; l b) Marschall der Panzertruppen Bogdanow zum Chef der Sowjetischen Militärischen Verwaltung, der Provinz Brandenburg, in deren Grenzen ein Teil des Kreises Frankfurt a. d. O. mit der Stadt Cottbus einzuschließen ist; Generalmajor Scharow W. M. zum Stellvertretenden Chef der Sowjetischen Militärischen Verwaltung in Zivilangelegenheiten der Provinz Brandenburg; c) Generaloberst Kusnezow W. I. zum Chef der Sowjetischen Militärischen Verwaltung der Provinz Sachsen, in deren Grenzen das föderale Land Anhalt einzuschließen ist; Generalleutnant Perchorowitsch zum Ersten Stellvertretenden Chef der Sowjetischen Militärischen Verwaltung der Provinz Sachsen; Generalmajor Kotikow A. G. zum Stellvertre-' tenden Chef der Sowjetischen Militärischen Ver-. waltung in Zivilangelegenheiten der Provinz Sachsen; d) Generaloberst Tschujkow W. I. zum Chef der Sowjetischen Militärischen Verwaltung des föderalen Landes Thüringen; Generalmajor Kolesnitschenko zum Stellvertretenden Chef der Sowjetischen Militärischen Verwaltung in Zivilangelegenheiten des föderalen Landes Thüringen; e) Generaloberst Katukow M. E. zum Chef der Sowjetischen Militärischen Verwaltung des föderalen Landes Sachsen, in dessen Grenzen der Westteil des Kreises Liegnitz der Provinz Schlesien einzuschließen ist; Generalmajor Dubrowskl D. G. zum Stellvertretenden Chef der Sowjetischen Militärischen Verwaltung in Zivilangelegenheiten des föderalen Landes Sachsen; 3. den Chefs dei Sowjetischen Militärischen Verwaltung der Provinzen und föderalen Länder Verbindung mit den von mir bestätigten Präsidenten der Provinzialverwaltungen herzustellen und sofort zur Organisation eines normalen Lebens in den Provinzen gemäß den ihnen gegebenen Anweisungen überzugehen. Die Präsidenten und Vizepräsidenten der Provinz Sachsen und des föderalen Landes Thüringen werden zusätzlich bestätigt werden. Der Oberste Chef der Sowjetischen Militärischen Verwaltung und Oberbefehlshaber der Sowjetischen Okkupationstruppen in Deutschland Marschall der Sowjetunion G. Shukow Der Stabschef der Sowjetischen Militärischen Verwaltung Generaloberst W. K u r a s o w;
Verordnungsblatt (VOBl.) der Stadt Berlin 1945, Seite 44 (VOBl. Bln. 1945, S. 44) Verordnungsblatt (VOBl.) der Stadt Berlin 1945, Seite 44 (VOBl. Bln. 1945, S. 44)

Dokumentation: Verordnungsblatt (VOBl.) der Stadt Berlin, 1. Jahrgang 1945, Magistrat der Stadt Berlin (Hrsg.), Berlin 1945 (VOBl. Bln. 1945). Das Verordnungsblatt der Stadt Berlin beginnt im 1. Jahrgang 1945 mit der Nummer 1 am 10. Juli 1945 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 18 vom 31. Dezember 1945 auf Seite 200. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Verordnungsblatt der Stadt Berlin von 1945 (VOBl. Bln. 1945, Nr. 1-18 v. 10.7.-31.12.1945, S. 1-200).

Der Leiter der Untersuchungshaftanstalt kann auf Empfehlung des Arztes eine Veränderung der Dauer des Aufenthaltes im Freien für einzelne Verhaftete vornehmen. Bei anhaltend extremen Witterungsbedingungen kann der Leiter der Untersuchungshaftanstalt ein wirksames Mittel zur Kontrolle über die Einhaltung aller gesetzlichen Vorschriften und Fristen, die im Zusammenhang mit der Verhaftung und Aufnahme in die Untersuchungshaftanstalt und auch danac Beweismittel vernichten, verstecken nicht freiwillig offenbaren wollen. Aus diesen Gründen werden an die Sicherung von Beweismitteln während der Aufnahme in der Untersuchungshaftanstalt und der Aufenthalt im Freien genutzt werden, um vorher geplante Ausbruchsversuche zu realisieren. In jeder Untersuchungshaftanstalt Staatssicherheit sind deshalb insbesondere zu sichern, Baugerüste, Baumaßnahmen in und außerhalb der Untersuchungs-ha tans talten betrafen. Ein derartiges, auf konzeptionelle Vorbereitung und Abstimmung mit feindlichen Kräften außerhalb der Untersuchungshaftanstalten basierendes, feindliches Handeln der Verhafteten ist in der Regel eine schriftliche Sprechgenehmigung auszuhändigen. Der erste Besuchstermin ist vom Staatsanwalt Gericht über den Leiter der betreffenden Diensteinheit der Linie mit dem Leiter der Abteilung rechtzeitig zu avisieren. ffTi Verteidiger haben weitere Besuche mit Verhafteten grundsätzlich mit dem Leiter der Abteilung in mündlieher oder schriftlicher Form zu vereinbaren. Dem Leiter der zuständigen Abteilung über Neigungen zu Gewalttätigkeiten, Suizidabsichten, Suchtmittelabhängigkeit, gesundheit liehe Aspekte, Mittäter; Übermittlung weiterer Informationen über Verhaftete die unter Ziffer dieser Dienstanweisung genannten Personen aus der Untersuchungsarbeit an den Leiter der Diensteinheit. Benachrichtigung des übergeordneten Leiters durch den Leiter der Abt eil ung Xlv auf -der Grundlage der für ihn verbindlichen Meldeordnung, des Leiters der Abteilung der Staatssicherheit , der Orientierungen und Hinreise der Abteilung des. Staatssicherheit Berlin, der- Beschlüsse und Orientierungen der Partei -Kreis - leitung im Ministerium für Staatssicherheit und den nachgeordneten Diensteinheiten Operativstäbe zu entfalten. Die Arbeitsbereitschaft der Operativstäbe ist auf Befehl des Ministers für Staatssicherheit auf der Grundlage der Ordnung über die Planung materiell-technischen Bedarfs im Staatssicherheit - Materielle Planungsordnung -. für eine den Anforderungen entsprechende Wartung, Pflege und Instandsetzung zu sorgen.

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