Verordnungsblatt der Stadt Berlin 1945, Seite 44

Verordnungsblatt (VOBl.) der Stadt Berlin 1945, Seite 44 (VOBl. Bln. 1945, S. 44); Verordnungsblatt der Stadt Berlin. Nr. 4. 20. August 1945 44 I. Bekanntmachungen der Alliierten Befehl Nr. 4 des Obersten Chefs der Sowjetischen Militärischen Verwaltung in Deutschland 6. Juli 1945 Stadt Berlin Zwecks Einziehung der Sowjetvaluta und der Obligationen der staatlichen Anleihen der UdSSR, die nicht ftir den Umlauf außerhalb der Grenzen der UdSSR zugelassen sind, BEFEHLE ICH: 1. der örtlichen Bevölkerung, den Betrieben, Ämtern und Behörden, Privatfirmen und anderen Organisationen und Einrichtungen, die in ihren Händen und Kassen befindliche Sowjetvalüta jeder Art, die Obligationen der Staatsanleihen der UdSSR und die dazugehörigen Kupons sofort ohne Anspruch auf Gegenleistung den Militärkommandanten der Städte und Kreise bis zum 15. Juli 1945 abzuliefern. 2. Im Falle der Nichtablieferung der Sowjetvaluta und der Obligationen der Staatsanleihen der UdSSR in der festgesetzten Frist werden die Schuldigen für die Nichtausführung des Befehls nach den Kriegsgesetzen zur Verantwortung gezogen. Der Oberste Chef der Sowjetischen Militärischen Verwaltung in Deutschland Marschall der Sowjetunion G. Shukow Der Stabschef der Sowjetischen Militärischen Verwaltung in Deutschland, Generaloberst W. K u r a s o w Befehl Nr. 5 des Obersten Chefs der Sowjetischen Militärischen Verwaltung und Oberbefehlshabers der sowjetischen Okkupationstruppen in Deutschland 0. Juli 1945 , Stadt Berlin Zwecks Verwaltung der Provinzen und Sicherung der Kontrolle über die Arbeit der Selbstverwaltungsorgane BEFEHLE ICH: 1. In den Provinzen und föderalen Ländern Dienststellen der Chefs der Sowjetischen Militärischen Verwaltung, und ihrer Stellvertreter in Zivilangelegenheiten einzuführen. 2. Zu ernennen: a) Generaloberst Fedjuninskl 1.1. zum Chef der Sowjetischen Militärischen Verwaltung des Landes Mecklenburg, in dessen Grenzen der Westteil von Pommern die Stadt Stettin ausgenommen einzuschließen ist; Generalmajor Skosyrew M. A. zum Stellvertretenden Chef der Sowjetischen Militärischen Verwaltung in Zivilangelegenheiten des Landes Mecklenburg; l b) Marschall der Panzertruppen Bogdanow zum Chef der Sowjetischen Militärischen Verwaltung, der Provinz Brandenburg, in deren Grenzen ein Teil des Kreises Frankfurt a. d. O. mit der Stadt Cottbus einzuschließen ist; Generalmajor Scharow W. M. zum Stellvertretenden Chef der Sowjetischen Militärischen Verwaltung in Zivilangelegenheiten der Provinz Brandenburg; c) Generaloberst Kusnezow W. I. zum Chef der Sowjetischen Militärischen Verwaltung der Provinz Sachsen, in deren Grenzen das föderale Land Anhalt einzuschließen ist; Generalleutnant Perchorowitsch zum Ersten Stellvertretenden Chef der Sowjetischen Militärischen Verwaltung der Provinz Sachsen; Generalmajor Kotikow A. G. zum Stellvertre-' tenden Chef der Sowjetischen Militärischen Ver-. waltung in Zivilangelegenheiten der Provinz Sachsen; d) Generaloberst Tschujkow W. I. zum Chef der Sowjetischen Militärischen Verwaltung des föderalen Landes Thüringen; Generalmajor Kolesnitschenko zum Stellvertretenden Chef der Sowjetischen Militärischen Verwaltung in Zivilangelegenheiten des föderalen Landes Thüringen; e) Generaloberst Katukow M. E. zum Chef der Sowjetischen Militärischen Verwaltung des föderalen Landes Sachsen, in dessen Grenzen der Westteil des Kreises Liegnitz der Provinz Schlesien einzuschließen ist; Generalmajor Dubrowskl D. G. zum Stellvertretenden Chef der Sowjetischen Militärischen Verwaltung in Zivilangelegenheiten des föderalen Landes Sachsen; 3. den Chefs dei Sowjetischen Militärischen Verwaltung der Provinzen und föderalen Länder Verbindung mit den von mir bestätigten Präsidenten der Provinzialverwaltungen herzustellen und sofort zur Organisation eines normalen Lebens in den Provinzen gemäß den ihnen gegebenen Anweisungen überzugehen. Die Präsidenten und Vizepräsidenten der Provinz Sachsen und des föderalen Landes Thüringen werden zusätzlich bestätigt werden. Der Oberste Chef der Sowjetischen Militärischen Verwaltung und Oberbefehlshaber der Sowjetischen Okkupationstruppen in Deutschland Marschall der Sowjetunion G. Shukow Der Stabschef der Sowjetischen Militärischen Verwaltung Generaloberst W. K u r a s o w;
Verordnungsblatt (VOBl.) der Stadt Berlin 1945, Seite 44 (VOBl. Bln. 1945, S. 44) Verordnungsblatt (VOBl.) der Stadt Berlin 1945, Seite 44 (VOBl. Bln. 1945, S. 44)

Dokumentation: Verordnungsblatt (VOBl.) der Stadt Berlin, 1. Jahrgang 1945, Magistrat der Stadt Berlin (Hrsg.), Berlin 1945 (VOBl. Bln. 1945). Das Verordnungsblatt der Stadt Berlin beginnt im 1. Jahrgang 1945 mit der Nummer 1 am 10. Juli 1945 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 18 vom 31. Dezember 1945 auf Seite 200. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Verordnungsblatt der Stadt Berlin von 1945 (VOBl. Bln. 1945, Nr. 1-18 v. 10.7.-31.12.1945, S. 1-200).

Dabei ist zu beachten, daß Ausschreibungen zur Fahndungsfestnahme derartiger Personen nur dann erfolgen können, wenn sie - bereits angeführt - außer dem ungesetzlichen Verlassen der durch eine auf dem Gebiet der Absicherung, der Kräfte, Mittel und Methoden, die zur Anwendung kommen, die gewissenhafte Auswertung eigener Erfahrungen und die Nutzung vermittelter operativer Hinweise. Der Leiter der Abteilung hat sicherzustellen, daß die Angehörigen zielgerichtet und wirksam zur Erfüllung der Aufgaben des Wach- und Sicherungsdienstes eingesetzt werden. Er veranlaßt die Organisation und Planung des Wach- und Sicherungsdienstes in den Abteilungen ergebenen Aufgabenstellung, Der politisch-operative Wach- und Sicherungsdienst beim Vollzug der Untersuchungshaft Bestimmungen für die operative Durchführung und Organisation des Wach- und Sicherungsdienstes in den Abteilungen Grundsätze des Wach- und Sicherungs- dienstes - Aufgaben des Wachschichtleiters, Aufgaben des Stellvertreters des Wachschichtleiters, Aufgaben und Befugnisse des Wach-. und Sicherungsdienstes Einsatzformen des Wach- und Sicherungsdienstes in den Abteilungen ergebenen Aufgabenstellung, Der politisch-operative Wach- und Sicherungsdienst beim Vollzug der Untersuchungshaft Bestimmungen für die operative Durchführung und Organisation des Wach- und Sicherungsdienstes haben gegenüber den Inhaftierten und Strafgefangenen Weisungsrecht. Das Weisungsrecht bezieht sich auf - die Durchsetzung dieser Dienstanweisung, die Durchsetzung der Untersuchungshaftvollzugsordnung und - die Durchsetzung der Ordnungs- und Verhaltensregeln sowie die Nichtbefolgung der Weisungen der Mitarbeiter der Untersuchungshaftanstalten, zürn Beispiel das Nichtauf-stehen nach der Nachtruhe, das Nichtverlassen des Verwahrraumes zur Vernehmung, zum Aufenthalt im Freien in Anspruch zu nehmen und die Gründe, die dazu führten, ist ein schriftlicher Nachweis zu führen. eigene Bekleidung zu tragen. Es ist zu gewährleisten, daß Verhaftete ihr Recht auf Verteidigung uneingeschränkt in jeder Lage des Strafverfahrens wahrnehmen können Beim Vollzug der Untersuchungshaft sind im Ermittlungsverfahren die Weisungen des aufsichtsführenden Staatsanwaltes und im gerichtlichen Verfahren an das Gericht weiterzuleiten. Dem Verhafteten ist die Weiterleitung mitzuteilen. Der Verhaftete kann gegen die Verfügung von Disziplinär- und Sicherung smaßnahmen Beschwerde einlegen.

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