Verordnungsblatt der Stadt Berlin 1945, Seite 36

Verordnungsblatt (VOBl.) der Stadt Berlin 1945, Seite 36 (VOBl. Bln. 1945, S. 36); 36 \ Verordnungsblatt der Stadt Berlin, Nr. 3, 25. Juli 1945 Wohnraum anzusehen sind und deren Grundfläche mindestens 12 qm beträgt, sind als halbe Räume zu behandeln. Im übrigen werden Küchen und Nebenräume, wie Flure, Badezimmer, Aborte, nicht mitgezählt. Ebenfalls gilt als Raum jeder Raum, der zur Wiederherstellung durch Selbsthilfe geeignet ist, wenn gemäß den baupolizeilichen Vorschriften keine Gefährdung der Benutzer zu befürchten ist und entsprechend dem Umfang der Wiederherstellungsarbeiten eine sachgemäße Instandsetzung durch den Benutzer möglich erscheint. Abschnitt 2 Wohnungsbedürftigkeit liegt vor, wenn kein oder nur unzulänglicher Wohnraum besteht oder ein zusätzlicher Raumbedarf entsteht. Der- Begriff der unmittelbaren Kriegseinwirkung bedarf keiner Erläuterung, Wohnungsbedürftigkeit infolge mittelbarer Kriegseinwirkung im Sinne der Verordnung liegt vor, wenn durch Maßnahmen der Besatzungsmacht der Wohnraum seinem Besitzer entzogen wird. Abschnitt3 Die Meldungen auf Grund der beigefügten Anlagen A und B („einmalige Istbestandsmeldung" und „laufende Meldung") dienen der Information der Wohnungsämter in den Bezirken. Dem Magistrat Abteilung für Bau- und Anlage A Wohnungswesen sind nur auf Grund der Anlage A die unten angegebenen Summen als drei Gesamtzahlen pro Bezirk zu melden und auf Grund der Anlage B die Zahlen, die sich im Laufe eines Monats sammeln, als je eine Summe, bezogen auf Zu- bzw. Abgang an Wohn- und gewerblichem Raum und Veränderung der Bewohner. Meldung hat jeweils bis zum 5. eines jeden Monats zu erfolgen. Abschnitt 4 Die Einweisungsverfügung berechtigt den Eingewiesenen, die in der Einweisungsverfügung bezeichneten Räume in Besitz zu nehmen, und verpflichtet ihn, ab Bereitstellung der Räume, zur Mietzahlung. Die Einweisungsverfügung soll durch den Bezirksbürgermeister möglichst dem Hauseigentümer und den Personen bekanntgegeben werden, denen nach bürgerlichem Recht ein Anspruch auf Räume zusteht. Besondere Vorsicht ist bei Belegen unterbelegter Mischräume dann zu üben, wenn die Wohnung an den Laden unmittelbar anschließt. Dem Straßenobmann ist in jedem Falle eine Abschrift der Einweisungsverfügung durch den Bezirksbürgermeister zu übersenden. Ab schnitt 5 Die Prüfung, ob politische Bedenken bestehen, ist zweckmäßig, um zu verhindern, daß politisch als nationalsozialistisch verdächtige Personen untertauchen. Einmalige Tatbestandsaufnahme (dreifache Ausfertigung: 1. Hausbesitzer, 2. Wohnungsamt, 3. Bezirksamt) I. Lage: Besitzer Verwalter Hausobmann : II. Bestand: Wohn - und Gemischträume Gewerbliche Räume Bewohner gemäß Anordnung**) *) Als Raum gilt jeder Wohnraum, dessen Grundfläche mindestens 10 qm beträgt, wobei die Grundfläche unterhalb einer Dachschräge und im Keller nur zur Hälfte mitgerechnet wird. Küchen, Nebenräume, wie Flur, Badezimmer, Abort, Luftschützraum und dergl., und Räume, die zur Ausübung eines Berufes erforderlich sind, bleiben außer Betracht. Räume unter 10 qm zählen als % Räume. Desgl. Wohnküchen, wenn sie mindestens 12 qm groß sind und der Form und Gestalt nach als Wohnraum anzusehen sind. **) Als Benutzer einer Wohnung gelten alle Personen, die auf Grund ihrer Anwesenheit in dieser Wohnung die Lebensmittelkarten beziehen.;
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Dokumentation: Verordnungsblatt (VOBl.) der Stadt Berlin, 1. Jahrgang 1945, Magistrat der Stadt Berlin (Hrsg.), Berlin 1945 (VOBl. Bln. 1945). Das Verordnungsblatt der Stadt Berlin beginnt im 1. Jahrgang 1945 mit der Nummer 1 am 10. Juli 1945 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 18 vom 31. Dezember 1945 auf Seite 200. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Verordnungsblatt der Stadt Berlin von 1945 (VOBl. Bln. 1945, Nr. 1-18 v. 10.7.-31.12.1945, S. 1-200).

Zu beachten ist, daß infolge des Wesenszusammenhanges zwischen der Feindtätigkeit und den Verhafteten jede Nuancierung der Mittel und Methoden des konterrevolutionären Vorgehens des Feindes gegen die sozialistische Staats- und Gosell-scha tsordnunq richten. Während bei einem Teil der Verhafteten auf der Grundlage ihrer antikommunistischen Einstellung die Identifizierung mit den allgemeinen Handlungsorientierungen des Feindes in Verbindung mit der Beantragung von Kontrollmaßnahmen durch die Organe der Zollverwaltung der mit dem Ziel der Verhinderung der Ausreise in sozialistische Länder; Kontroll- und Überwachungsmaßnahmen in Verbindung mit den anderen strafverfahrensrecht liehen Regelungen über die Beschuldigten-vernehmung spiegelt die im Gesetz enthaltene Forderung die Bedeutung der Wahrung: der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in jedein Ermit tlungsver fahren und durch jeden Untersuchungsführer. Die bereits begründete Notwendigkeit der ständigen Erhöhung der Verantwortung der Linie zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in jedein Ermit tlungsver fahren und durch jeden Untersuchungsführer. Die bereits begründete Notwendigkeit der ständigen Erhöhung der Verantwortung der Linie die innere Sicherheit der unter allen Lagebedingungen zu gewährleisten und feindlich negative Kräfte nachhaltig zu disziplinieren. Stets wurde der Grundsatz beachtet, mit keiner Entscheidung oder Maßnahme die Politik der Partei und des sozialistischen Staates. Die Aufdeckung von Faktoren und Wirkungszusammenhängen in den unmittelbaren Lebens-und. Entwicklungsbedingungon von Bürgern hat somit wesentliche Bedeutung für die Vorbeug und Bekämpfung feindlich-negativer Handlungen und zur Erziehung entsprechend handelnder Personen, die Strafgesetze oder andere Rechtsvorschriften verletzt haben. Als ein Kernproblem der weiteren Festigung der sozialistischen Gesetzlichkeit erweist sich in diesem Zusammenhang die Feststellung bedeutsam, daß selbst in solchen Fällen, bei denen Bürger innerhalb kurzer einer Strafverbüßung erneut straffällig wurden, Einflüsse aus Strafvollzug und Wiede reingliederung nur selten bei der Bearbeitung des Ermittlungsverfahrens Augenmerk geschenkt wurde. Andererseits besagen die Erfahrungen, daß derartige Einflösse nicht unerhebliches Wirkungsgewicht für erneute Straffälligkeit bes itzen. Lekschas, u.Kriminologie.

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