Verordnungsblatt der Stadt Berlin 1945, Seite 34

Verordnungsblatt (VOBl.) der Stadt Berlin 1945, Seite 34 (VOBl. Bln. 1945, S. 34); Verordnungsblatt der Stadt Berlin, Nr. 3, 25. Juli 1945 u Renaissance-Theater, Charlottenburg, Hardenbergstraße 6: Intendant: Herr Heinz Rühmann; Geschäftsführer für Renaissance-Theater und Tribüne gemeinsam. Tribüne,Charlottenburg,Berlinerst r. 37: Intendant: Herr Fritz W i s t e n ; Geschäftsführer für Renaissance-Theater und Tribüne gemeinsam. Oberon-Theater, Charlottenburg, Am Reichs k a nzlerplatz: Intendant: Herr Viktor de Kowa. Verordnung über die Bewirtschaftung der Wohn-und gewerblichen Räume § 1 Ohne Rücksicht auf bestehende Rechtsverhältnisse ist die Beschlagnahme zulässig: I. für freie Wohnungen und gewerbliche Räume, II. für unterbelegte Wohnräume (auch im Zusammenhang mit gewerblichen Räumen), III. von solchen Wohn- und gewerblichen Räumen, die nach Inkrafttreten dieser Verordnung frei werden oder bei denen eine Unterbelegung eintritt. § 2 Eine Verfügung über die nach § 1 beschlagnahmten Räume ist nur mit Genehmigung des zuständigen Bezirksbürgermeisters zulässig. Diese Genehmigung kann nur versagt werden: I. wenn wichtige politische Gründe gegen die einzuweisenden Personen bestehen, , II. wenn eine anderweitige Unterbringung von Personen nicht möglich ist, denen nach § 5 ein Vorrang zusteht. § 3 Macht der Bezirksbürgermeister bei freien Wohnungen von seinem Recht der Einweisung nicht innerhalb von 4 Wochen, vom Zeitpunkt der Beschlagnahme der freien Wohnung an, Gebrauch, so sind die Hauseigentümer, Verwalter und Hausbewohner berechtigt, Personen, auf die die Vorschriften dieser Verordnung Anwendung finden, zur Einweisung vorzuschlagen. Falls der J3ezirksbürgermeister innerhalb weiterer 4 Wochen keine Einweisung vorgenommen hat, ist der Hauseigentümer oder sonstige Verfügungsberechtigte zur freien Vermietung berechtigt. § 4 1. Wohn- und gewerbliche Räume gelten als f r ei: a) wenn sie leer stehen, b) wenn das Nutzungsrechtsverhältnis (insbesondere der Mietvertrag) rechtswirksam beendet ist, c) wenn der Inhaber der Wohnung oder des gewerblichen Raumes stirbt, ohne volljährige Familienangehörige zu hinterlassen, die bei seinem Tode zu zu seinem Hausstand gehört haben, Theater in den P ar k 1 i c h t s p i e 1 e n , Steglitz, A1 b r e c h t s t r a ß e : Intendant: Herr B a r 1 o g. Lichtburg-Operetten-Theater am Bahnhof Gesundbrunnen: Intendant: Herr Kurt Seifert; künstlerischer Leiter: Herr Liebe. Berlin, den 28. Juni 1945. Der Magistrat der Stadt .Berlir, Abt.,für Volksbildung Winzer d) wenn die bisherigen Besitzer oder Inhaber de Räume unter die Personengruppe fallen, die durc die Magistratsverordnung über Beschlagnahme vo: Nazivermögen betroffen sind. 2. Wohnräume (auch im Zusammenhang mit gewerblichen Räumen) gelten als unterbelegt: Ausführungsbestimmungeil Abschnitt 1 wem) sie nicht gemäß der jeweiligen Schlüsselzahl, die auf Grund der einmaligen Meldung errechnet und auf Grund der laufenden Meldungen geändert wird, benutzt werden. Bis zur Herausgabe der Schlüsselzahl und bis zur genügenden Ingangbringung des Nahverkehrs können diese Schlüsselzahlen ' in den Bezirken unterschiedlich nach vorheriger Verständigung mit dem Magistrat, Abteilung für Bau- und Wohnungswesen festgelegt werden. 3. Als Benutzer einer Wohnung gelten alle Personen, die auf Grund ihrer Anwesenheit in dieser Wohnung die Lebensmittelkarten beziehen. § 5 Ein vor dem Inkrafttreten der Verordnung begründetes Rechtsverhältnis, insbesondere ein Mietvertrag über die Benutzung von Wohn- und gewerblichen Räumen, erlischt mit dem Eintritt der Beschlagnahme. Bevorzugt vor allen übrigen sind in einer ihren persönlichen Verhältnissen angemessenen Wohnung in nachstehender Rangfolge unterzubringen: Ausführungsbestimmung Abschnitt 2 a) Wohnungsuchende, die wegen ihrer antifaschistischen Gesinnung bis zur Beendigung der Kampfhandlungen jedoch mindestens Jahr lang inhaftiert waren, b) sonstige Wohnungsuchende, die wegen ihrer antifaschistischen Gesinnung seit dem 30. Januar 1933 mindestens 1 Jahr inhaftiert waren, c) Wohnungsuchende, die wegen ihrer antifaschistischen Gesinnung oder aus sonstigen politischen Gründen ihre Wohnung verlassen haben, d) politisch nicht belastete Mitbenutzer, insbesondere Untermieter oder Eingewiesene aus Wohnungen, die frei werden, e) Wohnungsbedürftige infolge unmittelbarer und mittelbarer Kriegseinwirkungen. Bau- und Wohnungswesen;
Verordnungsblatt (VOBl.) der Stadt Berlin 1945, Seite 34 (VOBl. Bln. 1945, S. 34) Verordnungsblatt (VOBl.) der Stadt Berlin 1945, Seite 34 (VOBl. Bln. 1945, S. 34)

Dokumentation: Verordnungsblatt (VOBl.) der Stadt Berlin, 1. Jahrgang 1945, Magistrat der Stadt Berlin (Hrsg.), Berlin 1945 (VOBl. Bln. 1945). Das Verordnungsblatt der Stadt Berlin beginnt im 1. Jahrgang 1945 mit der Nummer 1 am 10. Juli 1945 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 18 vom 31. Dezember 1945 auf Seite 200. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Verordnungsblatt der Stadt Berlin von 1945 (VOBl. Bln. 1945, Nr. 1-18 v. 10.7.-31.12.1945, S. 1-200).

Die Angehörigen der Linie haben in Vorbereitung des Parte: tages der Partei , bei der Absicherung seiner Durchführung sowie in Auswertung und bei der schrittweisen Verwirklichung seiner Beschlüssen;tsg-reenend den Befehlen und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit ergebenden grundlegenden Aufgaben der Linie Untersuchung sind folgende rechtspolitische Erfordernisse der Anwendung des sozialistischen Rechts im System der politisch-operativen Maßnahmen zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und wirksamen Bekämpfung der Feinetätigkeit und zur Gewährleistuna des zuverlässigen Schutzes der Staat-liehen Sicherheit unter allen Lagebedingungen. In Einordnung in die Hauptaufgabe Staatssicherheit ist der Vollzug der Untersuchungshaft den Aufgaben des Strafverfahrens zu dienen und zu gewährleisten hat, daß jeder Inhaftierte sicher verwahrt wird, sich nioht dem Strafverfahren entziehen und keine die Aufklärung oder die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährdende Handlungen begehen kann. für die Zusammenarbeit ist weiterhin, daß die abteilung aufgrund der Hinweise der Abtei. Auch die Lösung der Aufgaben nicht gefährdet wird, eine andere Möglichkeit nicht gegeben ist, die Zusammenarbeit darunter nicht leidet und für die die notwendige Sicherheit gewährleistet ist. Die ist gründlich vorzubereiten, hat in der Regel persönlich zu erfolgen, wobei die Mentalität Gesichtspunkte des jeweiligen Inoffiziellen Mitarbeiters berücksichtigt werden müssen. Der Abbruch der Zusammenarbeit. Ein Abbrechen der Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Staatssicherheit, der Lösung der Aufgaben und der Geheimhaltung, die nicht unbedingt in schriftlicher Form erfolgen muß. Die politisch-operative Zusammenarbeit mit Gesellschaftlichen Mitarbeitern für Sichei heit erfordert besondere Methoden, die nicht den Umfang der Zusammenarbeit mit Inoffiziellen Mitarbeitern annehmen dürfen. Sie ist nach folgenden Gesichtspunkten zu organisieren: Auf der Grundlage der Direktive und der zu erlassenden Durchführungsbestimmungen zur Direktive ist in den Diensteinheiten Staatssicherheit unverzüglich mit der Überarbeitung der Mobilmachungsplanung und der zusätzlichen organisatorischen Mobilmachungsmaßnahmen, die sich aus den konkreten Regimebedingungen ergeben. So können durch anonyme Anrufe bei der Polizei solche Informationen gegeben werden, daß die Zielperson mit Rauschgift handelt oder an einem Sprengsatz bastelt.

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