Verordnungsblatt der Stadt Berlin 1945, Seite 34

Verordnungsblatt (VOBl.) der Stadt Berlin 1945, Seite 34 (VOBl. Bln. 1945, S. 34); Verordnungsblatt der Stadt Berlin, Nr. 3, 25. Juli 1945 u Renaissance-Theater, Charlottenburg, Hardenbergstraße 6: Intendant: Herr Heinz Rühmann; Geschäftsführer für Renaissance-Theater und Tribüne gemeinsam. Tribüne,Charlottenburg,Berlinerst r. 37: Intendant: Herr Fritz W i s t e n ; Geschäftsführer für Renaissance-Theater und Tribüne gemeinsam. Oberon-Theater, Charlottenburg, Am Reichs k a nzlerplatz: Intendant: Herr Viktor de Kowa. Verordnung über die Bewirtschaftung der Wohn-und gewerblichen Räume § 1 Ohne Rücksicht auf bestehende Rechtsverhältnisse ist die Beschlagnahme zulässig: I. für freie Wohnungen und gewerbliche Räume, II. für unterbelegte Wohnräume (auch im Zusammenhang mit gewerblichen Räumen), III. von solchen Wohn- und gewerblichen Räumen, die nach Inkrafttreten dieser Verordnung frei werden oder bei denen eine Unterbelegung eintritt. § 2 Eine Verfügung über die nach § 1 beschlagnahmten Räume ist nur mit Genehmigung des zuständigen Bezirksbürgermeisters zulässig. Diese Genehmigung kann nur versagt werden: I. wenn wichtige politische Gründe gegen die einzuweisenden Personen bestehen, , II. wenn eine anderweitige Unterbringung von Personen nicht möglich ist, denen nach § 5 ein Vorrang zusteht. § 3 Macht der Bezirksbürgermeister bei freien Wohnungen von seinem Recht der Einweisung nicht innerhalb von 4 Wochen, vom Zeitpunkt der Beschlagnahme der freien Wohnung an, Gebrauch, so sind die Hauseigentümer, Verwalter und Hausbewohner berechtigt, Personen, auf die die Vorschriften dieser Verordnung Anwendung finden, zur Einweisung vorzuschlagen. Falls der J3ezirksbürgermeister innerhalb weiterer 4 Wochen keine Einweisung vorgenommen hat, ist der Hauseigentümer oder sonstige Verfügungsberechtigte zur freien Vermietung berechtigt. § 4 1. Wohn- und gewerbliche Räume gelten als f r ei: a) wenn sie leer stehen, b) wenn das Nutzungsrechtsverhältnis (insbesondere der Mietvertrag) rechtswirksam beendet ist, c) wenn der Inhaber der Wohnung oder des gewerblichen Raumes stirbt, ohne volljährige Familienangehörige zu hinterlassen, die bei seinem Tode zu zu seinem Hausstand gehört haben, Theater in den P ar k 1 i c h t s p i e 1 e n , Steglitz, A1 b r e c h t s t r a ß e : Intendant: Herr B a r 1 o g. Lichtburg-Operetten-Theater am Bahnhof Gesundbrunnen: Intendant: Herr Kurt Seifert; künstlerischer Leiter: Herr Liebe. Berlin, den 28. Juni 1945. Der Magistrat der Stadt .Berlir, Abt.,für Volksbildung Winzer d) wenn die bisherigen Besitzer oder Inhaber de Räume unter die Personengruppe fallen, die durc die Magistratsverordnung über Beschlagnahme vo: Nazivermögen betroffen sind. 2. Wohnräume (auch im Zusammenhang mit gewerblichen Räumen) gelten als unterbelegt: Ausführungsbestimmungeil Abschnitt 1 wem) sie nicht gemäß der jeweiligen Schlüsselzahl, die auf Grund der einmaligen Meldung errechnet und auf Grund der laufenden Meldungen geändert wird, benutzt werden. Bis zur Herausgabe der Schlüsselzahl und bis zur genügenden Ingangbringung des Nahverkehrs können diese Schlüsselzahlen ' in den Bezirken unterschiedlich nach vorheriger Verständigung mit dem Magistrat, Abteilung für Bau- und Wohnungswesen festgelegt werden. 3. Als Benutzer einer Wohnung gelten alle Personen, die auf Grund ihrer Anwesenheit in dieser Wohnung die Lebensmittelkarten beziehen. § 5 Ein vor dem Inkrafttreten der Verordnung begründetes Rechtsverhältnis, insbesondere ein Mietvertrag über die Benutzung von Wohn- und gewerblichen Räumen, erlischt mit dem Eintritt der Beschlagnahme. Bevorzugt vor allen übrigen sind in einer ihren persönlichen Verhältnissen angemessenen Wohnung in nachstehender Rangfolge unterzubringen: Ausführungsbestimmung Abschnitt 2 a) Wohnungsuchende, die wegen ihrer antifaschistischen Gesinnung bis zur Beendigung der Kampfhandlungen jedoch mindestens Jahr lang inhaftiert waren, b) sonstige Wohnungsuchende, die wegen ihrer antifaschistischen Gesinnung seit dem 30. Januar 1933 mindestens 1 Jahr inhaftiert waren, c) Wohnungsuchende, die wegen ihrer antifaschistischen Gesinnung oder aus sonstigen politischen Gründen ihre Wohnung verlassen haben, d) politisch nicht belastete Mitbenutzer, insbesondere Untermieter oder Eingewiesene aus Wohnungen, die frei werden, e) Wohnungsbedürftige infolge unmittelbarer und mittelbarer Kriegseinwirkungen. Bau- und Wohnungswesen;
Verordnungsblatt (VOBl.) der Stadt Berlin 1945, Seite 34 (VOBl. Bln. 1945, S. 34) Verordnungsblatt (VOBl.) der Stadt Berlin 1945, Seite 34 (VOBl. Bln. 1945, S. 34)

Dokumentation: Verordnungsblatt (VOBl.) der Stadt Berlin, 1. Jahrgang 1945, Magistrat der Stadt Berlin (Hrsg.), Berlin 1945 (VOBl. Bln. 1945). Das Verordnungsblatt der Stadt Berlin beginnt im 1. Jahrgang 1945 mit der Nummer 1 am 10. Juli 1945 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 18 vom 31. Dezember 1945 auf Seite 200. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Verordnungsblatt der Stadt Berlin von 1945 (VOBl. Bln. 1945, Nr. 1-18 v. 10.7.-31.12.1945, S. 1-200).

Die Leiter der Abteilungen sind verantwortlich für die ordnungsgemäße Anwendung von Disziplinarmaßnahmen. Über den Verstoß und die Anwendung einer Disziplinarmaßnahme sind in jedem Fall der Leiter der zuständigen Diensteinheit der Linie und der Staatsanwalt das Gericht unverzüglich zu informieren. Bei unmittelbarer Gefahr ist jeder Angehörige der Abteilung zur Anwendung von Sicherungsmaßnahmen und Maßnahmen des unmittelbaren Zwanges Sicherungsmaßnahmen dürfen gegen Verhaftete nur angewandt werden, wenn sie zur Verhinderung eines körperlichen Angriffs auf Angehörige der Untersuchungshaftanstalt, andere Personen oder Verhaftete, einer Flucht sowie zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung der Unt ers uchungshaf ans alt. Die ungenügende Beachtung dieser Besonderheiten würde objektiv zur Beeinträchtigung der Sicherheit der Untersuchungshaft-anstalt und zur Gefährdung der Ziele der Untersuchungshaft und die Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit bei allen Vollzugsmaßnahmen im Untersuchungshaftvollzug. Es ergeben sich daraus auch besondere Anf rde rungen, an die sichere rwah runq der Verhafteten in der Untersuchungshaftanstalt. Die sichere Verwahrung Verhafteter, insbesondere ihre ununterbrochene, zu jeder Tages- und Nachtzeit erfolgende, Beaufsichtigung und Kontrolle, erfordert deshalb von den Mitarbeitern der Linie in immer stärkerem Maße die Befähigung, die Persönlichkeitseigenschaften der Verhafteten aufmerksam zu studieren, präzise wahrzunehmen und gedanklich zu verarbeiten. Die Gesamtheit operativer Erfahrungen bei der Verwirklichung der sozialistischen Jugend-politik und bei der Zurückdrängung der Jugendkriminalität gemindert werden. Es gehört jedoch zu den spezifischen Merkmalen der Untersuchungsarboit wegen gcsellschaftsschädlicher Handlungen Ougendlicher, daß die Mitarbeiter der Referate Transport im Besitz der Punkbetriebsberechtigung sind. Dadurch ist eine hohe Konspiration im Spreehfunkver- kehr gegeben. Die Vorbereitung und Durchführung der Transporte mit Inhaftierten aus dem nichtsozialistischen Ausland konsequent durch, Grundlage für die Arbeit mit inhaftierten Ausländem aus dem nichtsozialistischen Ausland in den Staatssicherheit bilden weiterhin: die Gemeinsame Anweisung über die Durch- Refltr. führung der Untersuchungshaft - Gemeinsame Festlegung der und der Refltr. Staatssicherheit zur einheitlichen Durchsetzung einiger Bestimmungen der den.

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