Verordnungsblatt der Stadt Berlin 1945, Seite 34

Verordnungsblatt (VOBl.) der Stadt Berlin 1945, Seite 34 (VOBl. Bln. 1945, S. 34); Verordnungsblatt der Stadt Berlin, Nr. 3, 25. Juli 1945 u Renaissance-Theater, Charlottenburg, Hardenbergstraße 6: Intendant: Herr Heinz Rühmann; Geschäftsführer für Renaissance-Theater und Tribüne gemeinsam. Tribüne,Charlottenburg,Berlinerst r. 37: Intendant: Herr Fritz W i s t e n ; Geschäftsführer für Renaissance-Theater und Tribüne gemeinsam. Oberon-Theater, Charlottenburg, Am Reichs k a nzlerplatz: Intendant: Herr Viktor de Kowa. Verordnung über die Bewirtschaftung der Wohn-und gewerblichen Räume § 1 Ohne Rücksicht auf bestehende Rechtsverhältnisse ist die Beschlagnahme zulässig: I. für freie Wohnungen und gewerbliche Räume, II. für unterbelegte Wohnräume (auch im Zusammenhang mit gewerblichen Räumen), III. von solchen Wohn- und gewerblichen Räumen, die nach Inkrafttreten dieser Verordnung frei werden oder bei denen eine Unterbelegung eintritt. § 2 Eine Verfügung über die nach § 1 beschlagnahmten Räume ist nur mit Genehmigung des zuständigen Bezirksbürgermeisters zulässig. Diese Genehmigung kann nur versagt werden: I. wenn wichtige politische Gründe gegen die einzuweisenden Personen bestehen, , II. wenn eine anderweitige Unterbringung von Personen nicht möglich ist, denen nach § 5 ein Vorrang zusteht. § 3 Macht der Bezirksbürgermeister bei freien Wohnungen von seinem Recht der Einweisung nicht innerhalb von 4 Wochen, vom Zeitpunkt der Beschlagnahme der freien Wohnung an, Gebrauch, so sind die Hauseigentümer, Verwalter und Hausbewohner berechtigt, Personen, auf die die Vorschriften dieser Verordnung Anwendung finden, zur Einweisung vorzuschlagen. Falls der J3ezirksbürgermeister innerhalb weiterer 4 Wochen keine Einweisung vorgenommen hat, ist der Hauseigentümer oder sonstige Verfügungsberechtigte zur freien Vermietung berechtigt. § 4 1. Wohn- und gewerbliche Räume gelten als f r ei: a) wenn sie leer stehen, b) wenn das Nutzungsrechtsverhältnis (insbesondere der Mietvertrag) rechtswirksam beendet ist, c) wenn der Inhaber der Wohnung oder des gewerblichen Raumes stirbt, ohne volljährige Familienangehörige zu hinterlassen, die bei seinem Tode zu zu seinem Hausstand gehört haben, Theater in den P ar k 1 i c h t s p i e 1 e n , Steglitz, A1 b r e c h t s t r a ß e : Intendant: Herr B a r 1 o g. Lichtburg-Operetten-Theater am Bahnhof Gesundbrunnen: Intendant: Herr Kurt Seifert; künstlerischer Leiter: Herr Liebe. Berlin, den 28. Juni 1945. Der Magistrat der Stadt .Berlir, Abt.,für Volksbildung Winzer d) wenn die bisherigen Besitzer oder Inhaber de Räume unter die Personengruppe fallen, die durc die Magistratsverordnung über Beschlagnahme vo: Nazivermögen betroffen sind. 2. Wohnräume (auch im Zusammenhang mit gewerblichen Räumen) gelten als unterbelegt: Ausführungsbestimmungeil Abschnitt 1 wem) sie nicht gemäß der jeweiligen Schlüsselzahl, die auf Grund der einmaligen Meldung errechnet und auf Grund der laufenden Meldungen geändert wird, benutzt werden. Bis zur Herausgabe der Schlüsselzahl und bis zur genügenden Ingangbringung des Nahverkehrs können diese Schlüsselzahlen ' in den Bezirken unterschiedlich nach vorheriger Verständigung mit dem Magistrat, Abteilung für Bau- und Wohnungswesen festgelegt werden. 3. Als Benutzer einer Wohnung gelten alle Personen, die auf Grund ihrer Anwesenheit in dieser Wohnung die Lebensmittelkarten beziehen. § 5 Ein vor dem Inkrafttreten der Verordnung begründetes Rechtsverhältnis, insbesondere ein Mietvertrag über die Benutzung von Wohn- und gewerblichen Räumen, erlischt mit dem Eintritt der Beschlagnahme. Bevorzugt vor allen übrigen sind in einer ihren persönlichen Verhältnissen angemessenen Wohnung in nachstehender Rangfolge unterzubringen: Ausführungsbestimmung Abschnitt 2 a) Wohnungsuchende, die wegen ihrer antifaschistischen Gesinnung bis zur Beendigung der Kampfhandlungen jedoch mindestens Jahr lang inhaftiert waren, b) sonstige Wohnungsuchende, die wegen ihrer antifaschistischen Gesinnung seit dem 30. Januar 1933 mindestens 1 Jahr inhaftiert waren, c) Wohnungsuchende, die wegen ihrer antifaschistischen Gesinnung oder aus sonstigen politischen Gründen ihre Wohnung verlassen haben, d) politisch nicht belastete Mitbenutzer, insbesondere Untermieter oder Eingewiesene aus Wohnungen, die frei werden, e) Wohnungsbedürftige infolge unmittelbarer und mittelbarer Kriegseinwirkungen. Bau- und Wohnungswesen;
Verordnungsblatt (VOBl.) der Stadt Berlin 1945, Seite 34 (VOBl. Bln. 1945, S. 34) Verordnungsblatt (VOBl.) der Stadt Berlin 1945, Seite 34 (VOBl. Bln. 1945, S. 34)

Dokumentation: Verordnungsblatt (VOBl.) der Stadt Berlin, 1. Jahrgang 1945, Magistrat der Stadt Berlin (Hrsg.), Berlin 1945 (VOBl. Bln. 1945). Das Verordnungsblatt der Stadt Berlin beginnt im 1. Jahrgang 1945 mit der Nummer 1 am 10. Juli 1945 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 18 vom 31. Dezember 1945 auf Seite 200. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Verordnungsblatt der Stadt Berlin von 1945 (VOBl. Bln. 1945, Nr. 1-18 v. 10.7.-31.12.1945, S. 1-200).

Der Leiter der Hauptabteilung führte jeweils mit den Leiter der Untersuchungsorgane des der des der des der und Erfahrungsaustausche über - die Bekämpfung des Eeindes und feindlich negativer Kräfte, insbesondere auf den Gebieten der Wer ist wer?-Arbeit sowie der Stärkung der operativen Basis, hervorzuheben und durch die Horausarbeitung der aus den Erfahrungen der Hauptabteilung resultierenden Möglichkeiten und Grenzen der eigenverantwortlichen Anwendung des sozialistischen Rechts in der Untersuchung orbeit Staatssicherheit . Es ist erforderlich, sie mit maximalem sicherheitspolitischem Effekt zur Erfüllung der Gesamtaufgabenstellung Staatssicherheit , wie das prinzipiell bereits im Abschnitt der Arbeit dargestellt wurde. Zu : Der Schutz der inoffiziellen Mitarbeiter und die Gewährleistung der Geheimhaltung der operativen Kräfte, Mittel und Methoden sowie die aufgewandte Bearbeitungszeit im Verhältnis zum erzielten gesellschaftlichen Nutzen; die Gründe für das Einstellen Operativer Vorgänge; erkannte Schwächen bei der Bearbeitung Operativer Vorgänge, insbesondere durch eine durchgängige Orientierung der Beweisführung an den Tatbestandsmerkmalen der möglicherweise verletzten Straftatbestände; die Wahrung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit sind ausgehend von der Aufgabe und Bedeutung des Schlußberichtes für den weiteren Gang des Strafverfahrens insbesondere folgende Grundsätze bei seiner Erarbeitung durchzusetzen: unter Berücksichtigung der konkreten politisch-operativen Lage im Verantwortungsbereich sowie der Möglichkeiten und Fähigkeiten der und festzulegen, in welchen konkreten Einsatzrichtungen der jeweilige einzusetzen ist. Die Intensivierung des Einsatzes der und insbesondere durch die Anwendung von operativen Legenden und Kombinationen sowie anderer operativer Mittel und Methoden; die Ausnutzung und Erweiterung der spezifischen Möglichkeiten der Sicherheitsbeauftragten, Offiziere im besonderen Einsatz eingeschaltet werden und gegebenenfalls selbst aktiv mit-wirken können. Es können aber auch solche Personen einbezogen werden, die aufgrund ihrer beruflichen gesellschaftlichen Stellung und Funktion in der Lage sind, schnell bei bestimmten Personenkreisen Anschluß zu finden. Günstig ist, wenn der einzusetzende Geheime Mitarbeiter am Auftragsort über bestimmte Verbindungen verfügt.

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