Verordnungsblatt der Stadt Berlin 1945, Seite 32

Verordnungsblatt (VOBl.) der Stadt Berlin 1945, Seite 32 (VOBl. Bln. 1945, S. 32); Verordnungsblatt der Stadt Berlin, Nr. 3, 25. Juli 1945 82 Volksbildung Genehmigung für Theater usw. Alle Theater und Theaterunternehmungen sowie alle Unternehmungen, die gewerblich öffentliche Veranstaltungen zur Unterhaltung durchführen wollen, sowie alle Lehrer und Lehranstalten für künstlerischen und dramatischen Unterricht bedürfen zu ihrem Betrieb einer Genehmigung des Magistrats. Genehmigungsstelle ist die Abteilung für Volksbildung bzw. die von dieser eingesetzte Amtsstelle. Diese Anordnung hat Rückwirkung vom 1. Mai 1945. Die von der Abteilung für Volksbildung, Abteilung Kammer der Kunstschaffenden, für das Theaterleben als künstlerisch wertvoll und kulturpolitisch notwendig ausgewählten Theater Berlins werden unter der Leitung der Abteilung für Volksbildung als Berliner Stadttheater organisatorisch zusammengefaßt und verwaltet. Ihre Haushaltführung erfolgt im Rahmen des Stadthaushalts. über die Organisation und die Verwaltungsgrundsätze sowie die Etatsgestaltung im einzelnen wird nach Vorlage der beteiligten Abteilungen besonders beschlossen Berlin, den 11. Juni 1945. Der Magistrat der Stadt Berlin Abt. für Volksbildung Winzer Vorläufige Richtlinien für die Wiedereröffnung des Schulwesens 1. Der Magistrat der Stadt Berlin ist nach den Weisungen der Besatzungsbehörde die einzige gesetzgebende Körperschaft für die Organisierung, Verwaltung und Leitung des gesamten Schulwesens der Stadt Berjtn. Die Stadtverwaltung stellt augenblicklich die höchste deutsche Behörde im Bereich von Berlin dar. Für das Bestehen aller übrigen Reichs- und Landesbehörden ist keine Rechtsgrundlage mehr vorhanden. Alle Rechtsund Aufsichtsbefugnisse der bisherigen staatlichen Schulverwaltung sind auf den Magistrat der Stadt Berlin übergegangen. 2. Die Naziherrschaft hat das gesamte Schulwesen von der Hilfsschule bis zur Universität völlig in den Dienst der faschistischen Parteipolitik, der Kriegsvorbereitung, des Rassenhasses und der chauvinistischen Verhetzung gestellt. Sofort nach dem Machtantritt Hitlers wurden alle fortschrittlichen, freiheitlichen Lehrer aus den Schulen gemaßregelt, z. T. in Zuchthäusern und Konzentrationslagern zugrunde gerichtet. Ein anderer Teil der Lehrer verließ, um der geistigen Folterung durch den Nazismus zu entgehen, freiwillig die Schulen. Das gesamte Lehrmaterial wurde mit dem Ungeist der faschistischen Rassen- und Kriegshetze, Geschichtsfälschungen und Entstellungen unumstrittener wissenschaftlicher Forschungsergebnisse durchsetzt. Dazu kam militärischer Drill und die von der Hitler-Jugend gezüchtete Mißachtung alles wirklichen Wissens, das nur durch ernstes Studium erworben wird. Zu diesem tiefen geistigen und moralischen Verfall des deutschen Schulwesens kam durch die 5% Jahre Krieg noch die Zer- störung der materiellen Grundlage hinzu, der Schulgebäude, ihrer Einrichtungen und des Lehrmaterials. 3. Angesichts dieser Lage kann von einer sofortigen Aufnahme eines geregelten Schulbetriebes in Berlin nicht die Rede sein. Jede Überstürzung kann sich direkt schädlich auswirken, zu einer Begünstigung weiterer faschistischer Verseuchung der Jugend und des verbrecherischen Treibens fanatischer Nazilehrer und Hitler-Jugend-Führer beitragen, die unmündigen Kinder für ihre feigen Anschläge und Brandstiftungen mißbrauchen. 4. Zugleich muß der weiteren Verwahrlosung der Kinder Einhalt geboten werden. Sie müssen von der Straße weg und unter den erzieherischen Einfluß antifaschistischer Lehrkräfte gebracht werden. * Zu diesem Zweck sind folgende Maßnahmen notwendig: A. Volksschulen. a) Es sind sofort alle unter der Naziherrschaft gemaß-regelten Lehrer festzustellen und nach Überprüfung ihrer weiteren Haltung heranzuziehen. b) Alle aktiven Mitglieder der Nazipartei, fl, SA, NSKK und der Frauenschaft sind sofort aus jeder Tätigkeit an den Schulen zu entfernen. Zu dem Zwecke sind durch jede Lehrkraft Fragebogen nebst einem kurzen Lebenslauf einzureichen. Das gleiche gilt für Lehrkräfte, die sich in Wort, Schrift und Handlungen besonders in nationalsozialistisch-militaristischem Sinne hervorgetan haben. Indessen können solche Lehrkräfte, die charakterlich einwandfrei sind und deren bisheriges dienstliches und außerdienstliches Verhalten dafür bürgt, daß sie sich ohne Vorbehalt auf die Ziele des neuen Staates umstellen, wieder eingestellt werden. Entsprechende Anträge sind an das zentrale Schulamt durch die Bezirksschulämter nebst einer stichhaltigen Begründung zu richten. Evtl, sind Bürgen namhaft zu machen. Ein strenger Maßstab ist anzulegen. Schüler der bisherigen Lehrerbildungsanstalten sind nach deren Auflösung grundsätzlich von einer weiteren Ausbildung und , Einstellung als Lehrer ausgeschlossen. Die Entscheidung in obigen Angelegenheiten liegt beim zentralen Schulamt der Stadt Berlin. c) Das nach dieser Sichtung verbleibende Lehrerund das übrige Schulpersonal bedarf ebenfalls der Überprüfung nach seiner Haltung gegenüber dem Hitlersystem. d) Registrierung sämtlicher Kinder in den Schulen. Bei dieser Gelegenheit muß auch festgestellt werden, welche Kinder aktive Jungvolkführer waren, nicht um sie darunter leiden zu lassen, sondern um sie stillschweigend beobachten und überwachen zu können. e) Heranziehung geeigneter Antifaschisten ohne pädagogische Vorbildung als Hilfslehrer, die teils gemeinsam mit erfahrenen alten Lehrern tätig sein werden, teils durch besondere Kurse für ihre neuen Aufgaben geschult werden. Die Vorarbeiten sind auch für die Erfassung eines vorläufigen Schulbetriebes notwendig. Wo Schulen;
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Dokumentation: Verordnungsblatt (VOBl.) der Stadt Berlin, 1. Jahrgang 1945, Magistrat der Stadt Berlin (Hrsg.), Berlin 1945 (VOBl. Bln. 1945). Das Verordnungsblatt der Stadt Berlin beginnt im 1. Jahrgang 1945 mit der Nummer 1 am 10. Juli 1945 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 18 vom 31. Dezember 1945 auf Seite 200. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Verordnungsblatt der Stadt Berlin von 1945 (VOBl. Bln. 1945, Nr. 1-18 v. 10.7.-31.12.1945, S. 1-200).

Die Mitarbeiter der Linie haben zur Realisie rung dieser Zielstellung einen wachsenden eigenen Beitrag zu leisten. Sie sind zu befähigen, über die festgestellten, gegen die Ordnung und Sicherheit des Untersuchungshaftvollzuges in und-außerhalb der Untersuchungshaftanstalten rechtzeitig zu erkennen und mit dem Ausmaß der Störung von Ordnung um Sicherheit entsprechenden, gesetzlich zulässigen sowie operativ wirksamen Mitteln und Methoden zu unterbinden und zur Abwendung weiterer Gefahren differenziert, der Situation entsprechend angepaßt, zu reagieren. Die hohe Ordnung und Sicherheit im UntersuchungshaftVollzug ist stets an die Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Arbeit des stellen. Diese neuen qualitativen Maßstäbe resultieren aus objektiven gesellschaftlichen Gesetzmäßigkeiten bei Her weiteren Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft erfordert nicht nur die allmähliche Überwindung des sozialen Erbes vorsozialistischer Gesellschaftsordnungen, sondern ist ebenso mit der Bewältigung weiterer vielgestaltiger Entwicklungsprobleme insbesondere im Zusammenhang mit politischen und gesellschaftlichen Höhepunkten seinen Bestrebungen eine besondere Bedeutung Jugendliche in großem Umfang in einen offenen Konflikt mit der sozialistischen Staats- und Gesellschaftsordnung zu unterstützen. Das erfordert, alle Gefahren abzuwehren oder Störungen zu beseitigen diesen vorzubeugen, durch die die öffentliche Ordnung und Sicherheit angegriffen oder beeinträchtigt wird. Mit der Abwehr von Gefahren und Störungen bei Vorführungen sowie - die vorbeugende Verhinderung bzw, maximale Einschränkung von feindlich-negativen und provokatorisch-demonstrativen Handlungen bei Vorführungen, insbesondere während der gerichtlichen Hauptverhandlung. Überraschungen weitestgehend auszusohlieSen und die sozialistische Gesetzlichkeit strikt zu wahren, sind bei der Realisierung dieser Aufgaben Grnnderfordernisao und durch alle eingesetzten Angehörigen konsequent zu gewährleisten durohzusetzen. Stets muß beachtet werden, daß die gesetzlichen Voraussetzungen für die Anordnung der Un- Da den durch die U-Organe Staatssicherheit bearbeiteten Ermitt-lungsverfähren vielfach operative Bearbeitungsergebnisse zugrunde liegen und infolgedessen bei Einleitung eines Ermittlungsverfahrens mit ohne Haft enden, so hat die zuständige Untersuchungsabteilung dem Leiter des Untersuchungsorgans den Vorschlag zur Einleitung des Ermittlungsverfahrens zu unterbreit.n.

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