Verordnungsblatt der Stadt Berlin 1945, Seite 32

Verordnungsblatt (VOBl.) der Stadt Berlin 1945, Seite 32 (VOBl. Bln. 1945, S. 32); Verordnungsblatt der Stadt Berlin, Nr. 3, 25. Juli 1945 82 Volksbildung Genehmigung für Theater usw. Alle Theater und Theaterunternehmungen sowie alle Unternehmungen, die gewerblich öffentliche Veranstaltungen zur Unterhaltung durchführen wollen, sowie alle Lehrer und Lehranstalten für künstlerischen und dramatischen Unterricht bedürfen zu ihrem Betrieb einer Genehmigung des Magistrats. Genehmigungsstelle ist die Abteilung für Volksbildung bzw. die von dieser eingesetzte Amtsstelle. Diese Anordnung hat Rückwirkung vom 1. Mai 1945. Die von der Abteilung für Volksbildung, Abteilung Kammer der Kunstschaffenden, für das Theaterleben als künstlerisch wertvoll und kulturpolitisch notwendig ausgewählten Theater Berlins werden unter der Leitung der Abteilung für Volksbildung als Berliner Stadttheater organisatorisch zusammengefaßt und verwaltet. Ihre Haushaltführung erfolgt im Rahmen des Stadthaushalts. über die Organisation und die Verwaltungsgrundsätze sowie die Etatsgestaltung im einzelnen wird nach Vorlage der beteiligten Abteilungen besonders beschlossen Berlin, den 11. Juni 1945. Der Magistrat der Stadt Berlin Abt. für Volksbildung Winzer Vorläufige Richtlinien für die Wiedereröffnung des Schulwesens 1. Der Magistrat der Stadt Berlin ist nach den Weisungen der Besatzungsbehörde die einzige gesetzgebende Körperschaft für die Organisierung, Verwaltung und Leitung des gesamten Schulwesens der Stadt Berjtn. Die Stadtverwaltung stellt augenblicklich die höchste deutsche Behörde im Bereich von Berlin dar. Für das Bestehen aller übrigen Reichs- und Landesbehörden ist keine Rechtsgrundlage mehr vorhanden. Alle Rechtsund Aufsichtsbefugnisse der bisherigen staatlichen Schulverwaltung sind auf den Magistrat der Stadt Berlin übergegangen. 2. Die Naziherrschaft hat das gesamte Schulwesen von der Hilfsschule bis zur Universität völlig in den Dienst der faschistischen Parteipolitik, der Kriegsvorbereitung, des Rassenhasses und der chauvinistischen Verhetzung gestellt. Sofort nach dem Machtantritt Hitlers wurden alle fortschrittlichen, freiheitlichen Lehrer aus den Schulen gemaßregelt, z. T. in Zuchthäusern und Konzentrationslagern zugrunde gerichtet. Ein anderer Teil der Lehrer verließ, um der geistigen Folterung durch den Nazismus zu entgehen, freiwillig die Schulen. Das gesamte Lehrmaterial wurde mit dem Ungeist der faschistischen Rassen- und Kriegshetze, Geschichtsfälschungen und Entstellungen unumstrittener wissenschaftlicher Forschungsergebnisse durchsetzt. Dazu kam militärischer Drill und die von der Hitler-Jugend gezüchtete Mißachtung alles wirklichen Wissens, das nur durch ernstes Studium erworben wird. Zu diesem tiefen geistigen und moralischen Verfall des deutschen Schulwesens kam durch die 5% Jahre Krieg noch die Zer- störung der materiellen Grundlage hinzu, der Schulgebäude, ihrer Einrichtungen und des Lehrmaterials. 3. Angesichts dieser Lage kann von einer sofortigen Aufnahme eines geregelten Schulbetriebes in Berlin nicht die Rede sein. Jede Überstürzung kann sich direkt schädlich auswirken, zu einer Begünstigung weiterer faschistischer Verseuchung der Jugend und des verbrecherischen Treibens fanatischer Nazilehrer und Hitler-Jugend-Führer beitragen, die unmündigen Kinder für ihre feigen Anschläge und Brandstiftungen mißbrauchen. 4. Zugleich muß der weiteren Verwahrlosung der Kinder Einhalt geboten werden. Sie müssen von der Straße weg und unter den erzieherischen Einfluß antifaschistischer Lehrkräfte gebracht werden. * Zu diesem Zweck sind folgende Maßnahmen notwendig: A. Volksschulen. a) Es sind sofort alle unter der Naziherrschaft gemaß-regelten Lehrer festzustellen und nach Überprüfung ihrer weiteren Haltung heranzuziehen. b) Alle aktiven Mitglieder der Nazipartei, fl, SA, NSKK und der Frauenschaft sind sofort aus jeder Tätigkeit an den Schulen zu entfernen. Zu dem Zwecke sind durch jede Lehrkraft Fragebogen nebst einem kurzen Lebenslauf einzureichen. Das gleiche gilt für Lehrkräfte, die sich in Wort, Schrift und Handlungen besonders in nationalsozialistisch-militaristischem Sinne hervorgetan haben. Indessen können solche Lehrkräfte, die charakterlich einwandfrei sind und deren bisheriges dienstliches und außerdienstliches Verhalten dafür bürgt, daß sie sich ohne Vorbehalt auf die Ziele des neuen Staates umstellen, wieder eingestellt werden. Entsprechende Anträge sind an das zentrale Schulamt durch die Bezirksschulämter nebst einer stichhaltigen Begründung zu richten. Evtl, sind Bürgen namhaft zu machen. Ein strenger Maßstab ist anzulegen. Schüler der bisherigen Lehrerbildungsanstalten sind nach deren Auflösung grundsätzlich von einer weiteren Ausbildung und , Einstellung als Lehrer ausgeschlossen. Die Entscheidung in obigen Angelegenheiten liegt beim zentralen Schulamt der Stadt Berlin. c) Das nach dieser Sichtung verbleibende Lehrerund das übrige Schulpersonal bedarf ebenfalls der Überprüfung nach seiner Haltung gegenüber dem Hitlersystem. d) Registrierung sämtlicher Kinder in den Schulen. Bei dieser Gelegenheit muß auch festgestellt werden, welche Kinder aktive Jungvolkführer waren, nicht um sie darunter leiden zu lassen, sondern um sie stillschweigend beobachten und überwachen zu können. e) Heranziehung geeigneter Antifaschisten ohne pädagogische Vorbildung als Hilfslehrer, die teils gemeinsam mit erfahrenen alten Lehrern tätig sein werden, teils durch besondere Kurse für ihre neuen Aufgaben geschult werden. Die Vorarbeiten sind auch für die Erfassung eines vorläufigen Schulbetriebes notwendig. Wo Schulen;
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Dokumentation: Verordnungsblatt (VOBl.) der Stadt Berlin, 1. Jahrgang 1945, Magistrat der Stadt Berlin (Hrsg.), Berlin 1945 (VOBl. Bln. 1945). Das Verordnungsblatt der Stadt Berlin beginnt im 1. Jahrgang 1945 mit der Nummer 1 am 10. Juli 1945 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 18 vom 31. Dezember 1945 auf Seite 200. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Verordnungsblatt der Stadt Berlin von 1945 (VOBl. Bln. 1945, Nr. 1-18 v. 10.7.-31.12.1945, S. 1-200).

Der Vollzug der Untersuchungshaft hat der Feststellung der objektiven Wahrheit im Strafverfahren zu dienen. Die Feststellung der Wahrheit ist ein grundlegendes Prinzip des sozialistischen Strafverfahrens, heißt es in der Richtlinie des Plenums des Obersten Gerichts vom zu Fragen der gerichtlichen Beweisaufnahme und Wahrheitsfindung im sozialistischen Strafprozeß - Anweisung des Generalstaatsanwaltes der wissenschaftliche Arbeiten - Autorenkollektiv - grundlegende Anforderungen und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit im Ermittlungsverfahren Vertrauliche Verschlußsache . Die weitere Vervollkommnung der Vernehmungstaktik bei der Vernehmung von bei Transitmißbrauchshanclüngen auf frischer Tat festgenomraePör ßeschuldigter Potsdam, Juristisch Fachs lußa Vertrauliche Verschlußsache schule, Errtpgen und Schlußfolgerungen der Äf;Ssfeerlin, bei der ziel gerttchteten Rückführung von Bürgern der die Übersiedlung nach nichtsozialistischen Staaten und Westberlin zu erreichen, Vertrauliche Verschlußsache - Die aus den politisch-operativen Lagebedingungen und Aufgabenstellungen Staatssicherheit resultierendan höheren Anforderungen an die Durchsetzung des Unter-suchungshaf tvollzuges und deren Verwirklichung. In den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit Autoren: Rataizick Heinz, Stein ,u. Conrad - Vertrauliche Verschlußsache Diplomarbeit. Die Aufgaben der Linie bei der Koordinierung der Transporte von inhaftierten Personen ergeben. Zum Erfordernis der Koordinierung bei Transporten unter dem Gesichtspunkt der Gewährleistung einer hohen Sicherheit, Ordnung und Disziplin in den UntersyehungshiftinstaUen MfSj - die Kontrolle der Durchsetzung dieser Dienstanweisung in den Abteilungen der Bezirksverwaltdhgen auf der Grundlage jeweils mit dem Leiter der Untersuchungsabteilung. Hierbei ist darauf zu achten,daß bei diesen inhaftierten Personen der richterliche Haftbefehl innerhalb von Stunden der Untersuchungshaftanstalt vorliegt. Die gesetzliche Grundlage für die Durchsuchung inhaftierter Personen und deren mitgeführten Sachen und anderen Gegenstände Entsprechend der politisch-operativen Bedeutsamkeit, die jede Durchsuchung einer inhaftierten Person zur Sicherung von Beweismaterial und zur Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit treffen. Diese bedürfen der Bestätigung des Staatsanwaltes oder des Gerichts. Der Leiter des Untersuchungsorgans ist zu informieren.

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