Verordnungsblatt der Stadt Berlin 1945, Seite 187

Verordnungsblatt (VOBl.) der Stadt Berlin 1945, Seite 187 (VOBl. Bln. 1945, S. 187); Verordnungsblatt der Stadt Berlin. Nr. 17. 31. Dezember 1945 Ausgenommen von dieser Anordnung sind Personen, welche laut erlassenen Befehlen dieser Kommandantur die Erlaubnis dazu erhalten. Berlin, den 3. Dezember 1945. Der Polizeipräsident Räude bei Pferden In den Pferdebeständen von Willi Schönfeld, Berlin N 65, Torfstr. 19, und Erich v. Groß, Berlin N 20, Koloniestr. 130, ist die Räude der Einhufer festgestellt worden. Die Sperrmaßnahmen richten sich nach der Ausführungsvorschrift des Bundesrats zum Viehseuchengesetz vom 7. Dezember 1911 §§ 246 bis 258. Berlin, den 14. Dezember 1945. Der Polizeipräsident Räude bei Pferden In folgenden Pferdebeständen ist die Räude der Einhufer erloschen: Karl Marsch, Berlin N 65, Müllerstr. 74 76; Erich Köhn, Berlin N 20, Grünthaler Str. 8; Erich Köpenick, Berlin N 20, Koloniestr. 32; Martin Schneider, Berlin N 20, Koloniestr. 10; August Newitz, Berlin N 20, Koloniestr. 24; Alma Finke, Berlin N 20, Stockholmer Str. 31; Otto Eckermann, Berlin N 20, Bomholmer Str. 40. Die angeordneten Schutzmaßnahmen sind hiermit aufgehoben. Berlin, den 21. Dezember 1945. Der Polizeipräsident Räude bei Pferden Unter dem Pferdebestand des Fuhrunternehmers Rhensius, Charlottenburg, Hebbelstr. 4, ist amtstierärztlich die Räude festgestellt. Berlin, den 22. Dezember 1945. Der Polizeipräsident Abbrennen von Feuerwerk verboten InJetzter Zeit ist wiederholt beobachtet worden, daß vorwiegend Kinder und Jugendliche Feuerwerkskörper (Kanonenschüsse, Frösche, Schwärmer u. dgl.) im Freien abgebrannt und abgefeuert haben. Hierdurch wird nicht nur die öffentliche Ruhe und Ordnung gestört, sondern es sind auch Kinder und Unbeteiligte hierbei verletzt worden. Das Abbrennen und Abfeuern von Feuerwerkskörperif im Freien sowie das Hinauswerfen dieser Gegenstände aus den Fenstern ist verboten und strafbar. Wer es trotzdem tut, setzt sich der gerichtlichen Bestrafungaus; werden Personen dabei verletzt oder Sachen beschädigt, so haftet der Beschuldigte nach den gesetzlichen Bestimmungen in jedem Falle für den entstandenen Schaden. Außerdem kann er wegen fahrlässiger wenn nicht sogar wegen vorsätzlicher Körperverletzung angeklagt werden. Haben Kinder den Schaden verursacht, so haften die Eltern oder Erziehungsberechtigten hierfür. Daneben werden sie noch in Strafe genommen. Abgesehen davon kann das Abbrennen und Ab-; feuern von Feuerwerkskörpern im Freien bei den Alliierten Besatzungstruppen leicht zu Irrtümern mit schweren Folgen führen. Darum wende ich mich besonders an alle Eltern und Erzieher, ihre Kinder über das unzulässige Abbrennen und Abfeüern dieser Gegenstände verständnisvoll aufzuklären. Auch der Verkauf und die unentgeltliche Abgabe von Feuerwerkskörpern im Handel ist unzulässig. Bekanntlich' enthalten Feuerwerkskörper Explosivstoffe. Sprengstoffe sind aber nach dem Befehl Nr. 1 des Chefs der Besatzungstruppen der Stadt Berlin vom 28, April 1945 an die militärische Bezirkskommandantur abzuliefern. Daß hierunter auch Feuerwerkskörper fallen, versteht sich von selbst; wer hiergegen verstößt, hat schwere Bestrafung zu gewärtigen. Die polizeilichen überwachungsstellen sind von mir angewiesen, schärfstens gegen diesen Unfug einzuschreiten und Verstöße hiergegen unnachsichtig zur Anzeige zu bringen. Berlin, den 27. Dezember 1945. Der Polizeipräsident Druckfehlerberichtigung Inn Verordnungsblatt 1. Jahrgang Nr. 16, in der Anordnung betr. Wohnsitzwechsel auf Seite 172 muß die Unterschrift wie folgt lauten: Der Magistrat der Stadt Berlin Abt. für Bau- und Wohnungswesen Scharoun ■s \ erlagsm itteil ungen Handschutz selbst gemacht! Der Magistrat der Stadt Berlin, 'Abteilung für Arbeit, Hauptamt für Arbeitsschutz hat jetzt das Arbeitsschutz-Flugblatt Nr. 11 herausgegeben, das sich mit der Umarbeitung von Gasmasken beschäftigt. Es zeigt anschaulich, wie sich jeder Arbeiter daraus einen Handschutz selber her6tellen kann. Das Flugblatt i6t zum Preise von 10 Pfennig pro Stück durch den Formularvertrieb der Magistratsdruckerei, Berlin N 4, Linienstraße 139/140, zu beziehen (Bestell-Nr. 069). Nachnahmesendungen 6ind nicht möglich. Ee wird gebeten, die Flugblätter von der Magistratsdruckerei abholen zu lassen (Postscheckkonto Berlin 1006 71). Formularvertrieb der Magistratsdruckerei -1- ■ ' ■ Kenn-Nr. 37. 52135. Magistratsdrnckerel, Berlin N 4, Linienstr. 139/140. Lfd. Nr. 1831. 26. 12. 4S;
Verordnungsblatt (VOBl.) der Stadt Berlin 1945, Seite 187 (VOBl. Bln. 1945, S. 187) Verordnungsblatt (VOBl.) der Stadt Berlin 1945, Seite 187 (VOBl. Bln. 1945, S. 187)

Dokumentation: Verordnungsblatt (VOBl.) der Stadt Berlin, 1. Jahrgang 1945, Magistrat der Stadt Berlin (Hrsg.), Berlin 1945 (VOBl. Bln. 1945). Das Verordnungsblatt der Stadt Berlin beginnt im 1. Jahrgang 1945 mit der Nummer 1 am 10. Juli 1945 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 18 vom 31. Dezember 1945 auf Seite 200. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Verordnungsblatt der Stadt Berlin von 1945 (VOBl. Bln. 1945, Nr. 1-18 v. 10.7.-31.12.1945, S. 1-200).

Das Zusammenwirken mit den Bruderorganen hat sich kontinuierlich weiterentwickelt und gefestigt. Im Mittelpunkt standeh - die gegenseitige Unterstützung bei der Aufklärung völkerrechtswidriger Handlungen und von Sachzusammenhängen aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die Ergebnisse dieser Arbeit umfassen insbesondere - die Erarbeitung und Bereitstellung beweiskräftiger Materialien und Informationen zur Entlarvung der Begünstigung von Naziund Kriegsverbrechern in der und Westberlin auf Initiative irnperialistischer Geheimdienste, bei teilweise erkennbarer Steuerung und Beteiligung, Reihe von speziellen Einrichtungen zur verstärkte Realisierung imperialistischer Einmischung in die inneren Angelegenheiten der sozialistischen Staaten zu nutzen, antisozialistische Kräfte in der und anderen sozialistischen Ländern zu ermuntern, eich zu organisieren und mit Aktionen gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung untergraben oder schwächen wollte. Der Täter braucht nicht den Gesamtumfang der Untergrabung oder Schwächung der sozialistischen Staats- und Gesellschaftsordnung erkannt zu haben.

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