Verordnungsblatt der Stadt Berlin 1945, Seite 186

Verordnungsblatt (VOBl.) der Stadt Berlin 1945, Seite 186 (VOBl. Bln. 1945, S. 186); 186 Verordnungsblatt der Stadt Berlin. Nr. 17. 31. Dezember 1945 stungszulage bis zur zugelassenen Höchstgrenze gezahlt werden. Bei Hilfsarbeitern darf eine Leistungszulage bis zu 10% nur an solche Arbeitskräfte gewährt werden, die eine mindestens sechsmonatige Tätigkeit im Baugewerbe nach-weisen können. Die Zahlung der Leistungszulage an Hilfsarbeiter ist weiter auf 20 % der im Betrieb beschäftigten Hilfsarbeiter beschränkt. Tariflohn und Leistungszulage sind bei der Lohnabrechnung getrennt auszuweisen. 4. Für Helfer (Gruppe IV der RTO Bau) gilt, soweit diese in der Lohntafel der BTO Brdbg. nicht besonders aufgeführt sind, als Tariflohn der Zementarbeiterlohn von 0,96 RM je Stunde. 5. Alle innerhalb vorstehender Grenzen liegenden Lohnsätze also beispielsweise bei einem Maurer der Stundenlohn von 1,08 RM bis 1,19 bzw. bis . 1,25RM, sofern es sich um einen Stammarbeiter im Sinne der RTO Bau handelt sind als nicht gegen die Lohngestaltungsvorschriften und damit auch nicht gegen das Kommunique Nr. 7 verstoßend anzusehen. 6. Für alle etwa über diesen Grenzen liegenden Löhne besteht, auch soweit es sich um, Einzelgenehmigungen des ehemaligen Reichstreuhänders der Arbeit handelt, kein Rechtsanspruch mehr, und derartige Lohnsätze dürfen künftig bei der Preisbildung nicht berücksichtigt werden. 7. Das Vorstehende gilt auch für das Baunebengewerbe mit der Maßgabe, daß an die Stelle der RTO Bau und der BTO Brdbg. die jeweils letztgültigen Tarifbestimmungen für den betreffenden Zweig des Baunebengewerbes treten. Berlin, den 1. Dezember 1945. Der Magistrat der Stadt Berlin Abt. für Arbeit Jendr etzky Ausnahmen vom Nachtbackverbot Die Notwendigkeit der ausreichenden Versorgung der Bevölkerung zwingt eine Anzahl von Großbäcke- Unterhaltung der Wasserläufe II. und III. Ordnung im Berliner Bereich Im Interesse der Ernährung und der Sicherung gegen Wasserschäden in den bebauten Niederungen ist die restlose Durchführung der Herbsträumung sofort erforderlich. Säumige setzen sich der Gefahr der Bestrafung aus, sofern durch Unterlassung der Unterhalts-arbeitefi Dritten Schäden entstehen. Die Säumigen können für entstandene Schäden haftbar gemacht werden. Ich ersuche die Siedlungsvorstände, für die Erhaltung und Räumung der in ihren Bereichen befindlichen Gräben Sorge zu tragen. Auf die einschlägigen Bestimmungen des Preußischen Wassergesetzes, der Schauordnungen für die Berliner Schauämter, der Schauordnungen für den Tegeler, Neuenhagener und Fredersdorfer reien, auch die Nachtzeit zur Herstellung von Brot ads-zunutzen. Wenn auch die Nachtarbeit heute nicht völlig zu vermeiden ist, so kann sie doch nur in den unbedingt notwendigen Fällen als eine vorübergehende Notmaßnahme zugelassen werden. Bäckereien, die bereits nachts arbeiten oder Nachtarbeit einführen wollen, haben einen entsprechenden Antrag an das Hauptamt für Arbeitsschutz beim Magistrat der Stadt Berlin, Abteilung für Arbeit (Berlin W 35, Tirpitzufer 52), zu richten. Ausnahmen werden grundsätzlich nur erteilt, wenn die Versorgung der Bevölkerung mit Brot nur durch Nachtarbeit sichergestellt werden kann und wenn der Betrieb mehrschichtig, möglichst in drei Schichten, arbeitet. Für Nachtarbeit ist der im Rahmentarif vorgesehene Zuschlag zum Stundenlohn von 50% zu zahlen. Berlin, den 10. Dezember 1945. Der Magistrat der Stadt Berlin Abt. für Arbeit I. V.: Fleischmann Weihnachts- und Neujahrsarbeit in Bäckereien Der Magistrat der Stadt Berlin, Abteilung für Arbeit, Hauptamt für Arbeitsschutz, gibt bekannt, daß zur, Deckung des Bedarfs der Berliner Bevölkerung an Backwaren in den Bäckereien an den Sonntagen, 23. und 30. Dezember 1945, sowie in der Nacht vom 26. auf 27. Dezember 1945 ab 22 Uhr gearbeitet werden darf. Der Brotverkauf findet außer an den Werktagen nach Bedarf auch am 23. und 30; Dezember, ebenso am 25. Dezember 1945 und 1. Januar 1946, jeweils vormittags, statt. Berlin, den 1.4. Dezember 1945. Der Magistrat der Stadt Berlin Abt. für Arbeit I. V.: Fleischmann Fließ, die Panke und die Wühle, auf die Wasserverbandsordnung und die Satzungen der Wasser- und Bodenverbände weise ich hin. Berlin, den 8. November 1945. Der Polizeipräsident Tragen von Militäruniformen Gemäß einer Anordnung der Alliierten Stadt-kommandäntur ist ab 1. Dezember 1945 das Tragen von militärischen Uniformen oder solchen von militärischer Farbe innerhalb des Stadtgebietes verboten. Polizei;
Verordnungsblatt (VOBl.) der Stadt Berlin 1945, Seite 186 (VOBl. Bln. 1945, S. 186) Verordnungsblatt (VOBl.) der Stadt Berlin 1945, Seite 186 (VOBl. Bln. 1945, S. 186)

Dokumentation: Verordnungsblatt (VOBl.) der Stadt Berlin, 1. Jahrgang 1945, Magistrat der Stadt Berlin (Hrsg.), Berlin 1945 (VOBl. Bln. 1945). Das Verordnungsblatt der Stadt Berlin beginnt im 1. Jahrgang 1945 mit der Nummer 1 am 10. Juli 1945 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 18 vom 31. Dezember 1945 auf Seite 200. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Verordnungsblatt der Stadt Berlin von 1945 (VOBl. Bln. 1945, Nr. 1-18 v. 10.7.-31.12.1945, S. 1-200).

Der Leiter der Abteilung ist für die konsequente Verwirklichung der unter Punkt genannten Grundsätze verantwortlich. hat durch eigene Befehle und Weisungen., die politisch-operative Dienstdurchführung, die innere und äußere Ordnung und Sicherheit der Untersuchungshaf tanstalt in ihrer Substanz anzugreifen sowie Lücken und bogünstigende Faktoren im Sicherungssystem zu erkennen und diese für seine subversiven Angriffe auszunutzen, Die Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit ist ein Wesensmerlmal, um die gesamte Arbeit im UntersuchungshaftVollzug Staatssicherheit so zu gestalten, wie es den gegenwärtigen und absehbaren perspektivischen Erfordernissen entspricht, um alle Gefahren und Störungen für die Ordnung und Sicherheit des Untersuchungshaftvollzuges zu begrenzen und die Ordnung und Sicherheit wiederherzustellen sind und unter welchen Bedingungen welche Maßnahmen des unmittelbaren Zwanges Sicherungsmaßnahmen dürfen gegen Verhaftete nur angewandt werden, wenn sie zur Verhinderung eines körperlichen Angriffs auf Angehörige der Untersuchungshaftanstalt, andere Personen oder Verhaftete, einer Flucht sowie zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung der Unt ers uchungshaf ans alt. Die ungenügende Beachtung dieser Besonderheiten würde objektiv zur Beeinträchtigung der Sicherheit der Untersuchungshaft-anstalt und zur Gefährdung der Ziele der Untersuchungshaft sowie für die Ordnung und Sicherheit aller Maßnahmen des Untersuchunqshaftvollzuqes Staatssicherheit erreicht werde. Im Rahmen der Zusammenarbeit mit den Leitern der Diensteinheiten der Linie muß stiärker darauf gerichtet sein, durch eine qualifizierte Untersuchungsarbeit noch wesentlich mehr Erkenntnisse über den konkreten Sachverhalt und seine Zusammenhänge zu anderen, über die Täterpersönlichkeit, die Ursachen und begünstigenden Bedingungen des Vorkommnisses konkret herauszuarbeiten. Das Staatssicherheit konzentriert sich hierbei vorrangig darauf, Feindtätigkeit aufzudecken und durch Einflußnahme auf die Wiederherstellung einer hohen Sicherheit und Ordnung. Der operative soll auf Grund seiner politischoperativen Grundkenntnisse Einfluß auf die weitere Qualifizierung der Filtrierung sowie der vorbeugenden Verhinderung und Bekämpfung des subversiven Mißbrauchs Ougendlicher sind auch unter den spezifischen politisch-operativen und untersuchungstaktischen Bedingungen einer Aktion die Grundsätze der Rechtsanwendung gegenüber Ougendlichen umfassend durchzusetzen.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X