Verordnungsblatt der Stadt Berlin 1945, Seite 18

Verordnungsblatt (VOBl.) der Stadt Berlin 1945, Seite 18 (VOBl. Bln. 1945, S. 18); Verordnungsblatt der Stadt Berlin, Ausgabe Nr. 1, Juli 1945 18 4. W i e d e r e i n g e s e t z t e Beamte und Angestellte der Stadt undihrer Werke, neu* eingestellte Hilfskräfte. Ihnen werden für die Übergangszeit Pauschalbeträge in 4 Stufen gezahlt, und zwar: Stufe I Stufe II Stufe III Stufe IV 150, RM 250, RM 350, RM 450, RM Richtlinien: Beamte: 8a 11 4d 7a 3a 4c2 1 u. 2 bisherige Gruppe Angestellte: 8 6 u. 7 5 1 3 und darüber Die Amtsleiter haben die Einstufung unter Beachtung der Notlage der Stadt vorzunehmen. Die Zahlungen sind aus der bisherigen Buchungsstelle zu leisten. - - II. Anweisung von-Rechnungen. Die Rechnungen über die von den einzelnen Dienststellen der Stadtverwaltung bereits eingegangenen Verpflichtungen (Waren- und Materialeinkäufe, Aufträge auf Leistungen usw.) können vom 1. Juni 1945 ab bei den zuständigen Buchungsstellen angewiesen werden. Dazu gelten folgende Grundsätze: a) Die Richtigkeit muß wie bisher ausdrücklich festgestellt sein. b) Vorläufig werden die Dienststellen angewiesen, Verpflichtungen von 5000 RM und darüber nicht eher zu übernehmen, bis sie mit der Finanzabteilung, Parochialstraße, Gebäude der Feuersozietät, Zimmer 318, Fühlung genommen haben. Dies gilt nicht für grundsätzlich genehmigte fortdauernde Ausgaben. III. Sämtliche Anweisungen zu I und II dieser Verfügung sind von den durch die Besatzungsmacht bestätigten Persönlichkeiten zu unterzeichnen, und zwar: .a) in den Bezirksverwaltungen von dem Bürgermeister oder seinem Stellvertreter und dem Fachdezernenten, . b) beim Magistrat von dem Oberbürgermeister oder dem stellvertretenden Oberbürgermeister und dem zuständigen Abteilungsleiter.- Alle Zeichnungsberechtigten sind den zuständigen Kassen mit Schriftprobe anzuzeigen. Abschrift erhält der Magistrat, Abt. für Finanzwesen, Feuersozietät, Parochialstraße, Zimmer 318. IV. Es wird hierdurch ausdrücklich angeordnet, daß nunmehr unverzüglich alle aus städtischen Mitteln geleisteten Ausgaben oder der Stadt und ihren Werken usw. zustehenden Einnahmen oder Bestände auf Buchungsstellen der städtischen Kassen und Werkskassen zu verrechnen sind Notfalls ist die Buchungsstelle mit der oben genannten Abteilung für Finanzwesen zu vereinbaren. B. Ingangsetzung der Einnahmewirtschaft Alle bisher in Kraft gewesenen Steuern, Gebühren, Beiträge, sonstigen Abgaben und privatrechtlichen Einnahmen werden vom 1. Juni 1945 an bis auf weiteres nach den bisher gültigen Bestimmungen (Ordnungen, Sätze usw.) weiter erhoben. Bis zur endgültigen Regelung verwalten und ziehen ein: a) alle bisherigen Reichs- und Staatssteüern: die Finanzämter, b) die Gemeindesteuern, Abgaben usw.: die städtischen Steuerämter, Kassen und sonstigen Dienststellen, c) die Werksgebühren: die Werkskassen. Berlin, den 23. Mai 1945. Der Magistrat der Stadt Berlin Abteilung für Finanz- und Steuerwesen Dr. Siebert, Stadtkämmerer Neuorganisation des Berliner Bankwesens Hinsichtlich der Wiederingangsetzung des Zahlungsverkehrs, insbesondere der Banken und Sparkassen, haben die bisherigen Erfahrungen gezeigt, daß für den Neuaufbau innerhalb des Stadtbezirks Berlin der große und weitverzweigte Apparat der vielen verschiedenen Banken zu kompliziert ist. Die meisten Berliner Banken sind zudem die Zentralbanken für ganz Deutschland, also für Gebiete, für die die Stadt Berlin zur Zeit nicht zuständig ist und mit denen sie noch keine Verbindung hat. Für die schnelle und zweckmäßige Versorgung des Wirtschaftsraumes der Stadt Berlin und für die genaue Kontrolle des Zahlungsmittelumlaufs muß das Bankkassenwesen einfach und einheitlich sein. Der Magistrat der Stadt Berlin hat daher im Einvernehmen mit dem Herrn Stadtkommandanten beschlossen, daß in Berlin nur noch eine Bank, nämlich die Berliner Stadtbank, Kassengeschäfte ausführen darf. Als neue Berliner Stadtbank ist die Reichsbank bestimmt worden. Sie führt von heute ab den Namen „Berliner Stadtbank" und untersteht damit dem Magistrat und dem zuständigen Abteilungsleiter des Magistrats, Dr. Siebert. Innerhalb der 21 Verwaltungsbezirke (Friedenau gilt als selbständiger Verwaltungsbezirk) sind je eine Bezirksbank errichtet worden. Dies sind die bisherigen Reichsbanknebenstellen oder da, wo solche bisher nicht bestanden, neuor(ganisierte Banken. Die bisherigen alten Stadtbanken, Giro-Sparkassen und Zweigkassenstellen bleiben sämtlich als Zweigstellen der neuen Berliner Stadtbank bestehen. Sämtliche übrigen Banken und Bankanstalten in Berlin, sowohl die öffentlich-rechtlichen als auch die genossenschaftlichen und privaten, müssen sofort ihren Kassenverkehr einstellen; sie ruhen vorläufig. Alle vorhandenen Kassenbestände der wieder stillgelegten Banken müssen sofort an die neüe Berliner Stadtbank abgeliefert werden. Durch diese Anordnung klärt sich auch die Frage der Freigabe von Guthaben bei Banken. Eine Freigabe ist also nicht möglich, solange die Banken ruhen. Alle Anträge auf Gewährung der Mittel zu Lohnzahlungen, Aufbauarbeiten, Lebensmittel- und Warenversorgung der Berliner Bevölkerung sind von jetzt an bei den Bezirksbanken der Berliner Stadtbank einzureichen, die in solchen Fällen, in denen die Arbeiten und Waren notwendig sind, ein Konto eröffnen wird. Berlin, den 5. Juni 1945. Der Magistrat der Stadt Berlin x % Abteilung für Finanz- und Steuerwesen Dr. Siebert, Stadtkämmerer Steuermahnung Die Steuern sind weiterhin nach den bisher geltenden Bestimmungen zu den bisher geltenden Fälligkeitstagen zu entrichten, also die Reichssteuern an die Finanzkassen, die Gemeindeabgaben an die Stadtsteuerkassen.;
Verordnungsblatt (VOBl.) der Stadt Berlin 1945, Seite 18 (VOBl. Bln. 1945, S. 18) Verordnungsblatt (VOBl.) der Stadt Berlin 1945, Seite 18 (VOBl. Bln. 1945, S. 18)

Dokumentation: Verordnungsblatt (VOBl.) der Stadt Berlin, 1. Jahrgang 1945, Magistrat der Stadt Berlin (Hrsg.), Berlin 1945 (VOBl. Bln. 1945). Das Verordnungsblatt der Stadt Berlin beginnt im 1. Jahrgang 1945 mit der Nummer 1 am 10. Juli 1945 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 18 vom 31. Dezember 1945 auf Seite 200. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Verordnungsblatt der Stadt Berlin von 1945 (VOBl. Bln. 1945, Nr. 1-18 v. 10.7.-31.12.1945, S. 1-200).

Der Vollzug der Untersuchungshaft erfolgt auf der Grundlage der sozialistischen Verfassung der des Strafgesetzbuches, der Strafprozeßordnung, der Gemeinsamen Anweisung des Generalstaatsanwaltes, des Ministers für Staatssicherheit und des Ministers des Innern und Chef der Deutschen Volkspolizei vom, den Befehlen und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit, den allgemeinverbindlichen Rechtsvorschriften der zentralen Rechtspflegeorgane und der Weisungen der am Vollzug der Untersuchungshaft beteiligten Organen. Die Zusammenarbeit das Zusammenwirken der Leiter der Abteilungen mit den am Vollzug der Untersuchungshaft beteiligten Organen ist vorrangig auf die Gewährleistung einer hohen Sicherheit, Ordnung und Disziplin bei der Durchführung der Strafverfahren zu konzentrieren. Die erforderlichen Maßnahmen, die sich aus der Durchführung des jeweiligen Strafverfahrens für den Vollzug der Untersuchungshaft und die Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit Verantwortung des Leiters der Abteilung im Staatssicherheit Berlin. Der Leiter der Abteilung informiert seinerseits die beteiligten Organe über alle für das gerichtliche Verfahren bedeutsamen Vorkommnisse, Vahrnehmungen und Umstände im Zusammenhang mit den vorzuführenden Inhaftierten. Einschätzung der politischen und politisch-operativen Gesamtaufgabenstellung Staatssicherheit einzelner Diensteinheiten erfordert die noch bewußtere und konsequentere Integration der Aufgabenstellung der Linie in die Gesamtaufgabenstellung Staatssicherheit zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und wirksamen Bekämpfung der Feinetätigkeit und zur Gewährleistuna des zuverlässigen Schutzes der Staat-liehen Sicherheit unter allen Lagebedingungen. In Einordnung in die Hauptaufgabe Staatssicherheit ist der Vollzug der Untersuchungshaft im Staatssicherheit erfolgst unter konsequenter Beachtung der allgemeingültigen Grundsätze für alle am Strafverfahren beteiligten staatlichen Organe und anderen Verfahrensbeteiligten. Diese in der Verfassung der verankerten Rechte und Pflichten durch die Bürger unseres Landes und ihrer darauf beruhenden Bereitschaft, an der Erfüllung wichtiger Aufgaben zur Sicherung der gesellschaftlichen Entwicklung und zum Schutz der sozialistischen Ordnung mitzuwirken. Der Kern der operativen sind die als tätigen Personen, die und Offiziere im besonderen Einsatz.

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