Verordnungsblatt der Stadt Berlin 1945, Seite 170

Verordnungsblatt (VOBl.) der Stadt Berlin 1945, Seite 170 (VOBl. Bln. 1945, S. 170); Verordnungsblatt der Stadt Berlin. Nr. 16. 21. Dezember 1945 170 I. ßekanütsnacliimgen der Alliierten Alliierte Kommandantur Berlin 10. Dezember 1945 BK/O (45) 260 Betrifft: Beschaffung von Brennholz An den Oberbürgermeister der Stadt Berlin. Die Alliierte Kommandantur Berlin ordnet an: 1. Die Beschaffung von Brennholz durch planmäßiges Schlagen von bis zu 377 000 Kubikmeter ist genehmigt. Dieses Holz muß von Wäldern und Parkanlagen innerhalb Groß-Berlins entnommen werden. 2. Die Einzelhandelspreise für den Verkauf von Brennholz an die Bevölkerung sind festgesetzt wie folgt: 1. Ungeschlagenes Holz 11, M pro m8 2. Längen von Brennholz im Walde . 16, M pro m3 3. Längen von Brennholz im Lagerhaus 21, M pro m3 4. Gespaltenes Brennholz im Lagerhaus 26, M pro m3 5. Längen von Brennholz frei Haus . 23, M pro m3 6. Gespaltenes Brennholz frei Haus . 28, M pro m3 3. Die Alliierte Kommandantur übernimmt keine Gewähr für die Beschaffung von Werkzeugen, Brennstoff und Transport für diesen Zweck. 4. Aus diesem Grunde sind Sie verantwortlich für die Beschaffung von Werkzeugen, Betriebsstoff und Transport, die zur Durchführung dieser Anordnung benötigt werden. Anordnung der Alliierten Kommandantur Zusätzliche Ausgabe von Lebensrnitteln an die Berliner Bevölkerung zu Weihnachten An den Oberbürgermeister der Stadt Berlin. Die Alliierte Kommandantur Berlin ordnet an wie folgt: Die zusätzliche Ausgabe von Lebensmitteln aus Beständen der Stadtverwaltung an die Berliner Bevölkerung zu Weihnachten ist nicht genehmigt. Berlin, den 18. Dezember 1945. Anordnung der Alliierten Kommandantur Wohnsitzwechsel An den Oberbürgermeister der Stadt Berlin. Die Alliierte Kommandantur Berlin ordnet an wie folgt: 1. Sie werden der Bevölkerung den Wohnsitzwechsel von Sektor zu Sektor verbieten, es sei denn, daß die Militärregierungen der betreffenden Sektoren ihre besondere Einwilligung hierzu geben. 2. Wohnsitzwechsel innerhalb einzelner Sektoren sind unter Zustimmung der Bezirks - Militärregierungen gestattet. Berlin, den 18. Dezember 1945. O. Bekaituirnaeliangen des Magistrats :-- --- Allgemeines Verbot des Tragens von Wehrmachtuniformen Die Alliierte Stadtkommandantur hat erneut festgestellt, daß ihre bereits im August ergangene Anweisung, die das weitere Tragen von deutschen Wehrmachtuniformen in ungeenderter oder ungefärbter Form verbot, sehr mangelhaft befolgt wird. In einem neuen Befehl vom 29. November wird das Verbot noch einmal in kategorischer Form wiederholt: Es wird daher nochmals auf folgendes hingewiesen: „Jeder deutsche Soldat, der aus der Kriegsgefangenschaft nach Berlin zurückkehrt, hat sich auf dem schnellsten Wege mit Zivilkleidung zu versehen, widrigenfalls er Gefahr läuft, von den Militärpatrouillen der alliierten Besatzungstruppen oder der deutschen Polizei festgesetzt und bestraft zu werden. Die alten Uniformen dürfen nur in umgeänderter Form und umgefärbt benutzt würden. Die städtischen Dienststellen und die Polizei sind angewiesen, daß sie keinen Besucher in Soldatenuniform abfertigen dürfen." Berlin.'den 13. Dezember 1945. Der Magistrat der Stadt Berlin Der Oberbürgermeister T. V.: M a r o n;
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Dokumentation: Verordnungsblatt (VOBl.) der Stadt Berlin, 1. Jahrgang 1945, Magistrat der Stadt Berlin (Hrsg.), Berlin 1945 (VOBl. Bln. 1945). Das Verordnungsblatt der Stadt Berlin beginnt im 1. Jahrgang 1945 mit der Nummer 1 am 10. Juli 1945 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 18 vom 31. Dezember 1945 auf Seite 200. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Verordnungsblatt der Stadt Berlin von 1945 (VOBl. Bln. 1945, Nr. 1-18 v. 10.7.-31.12.1945, S. 1-200).

Auf der Grundlage von charalcteristischen Persönlichlceitsmerlonalen, vorhandenen Hinweisen und unseren Erfahrungen ist deshalb sehr sorgfältig mit Versionen zu arbeiten. Dabei ist immer einzukalkulieren, daß von den Personen ein kurzfristiger Wechsel der Art und Weise der Reaktion auf diese, das heißt, mittels welcher Disziplinarmaßnahme auf normabweichendes Verhalten Verhafteter zu reagieren ist, herauszuarbeiten. Da die Arbeiten am Gesetz über den Untersuchungshaftvollzug ein Teil der Rechte und Pflichten nur vom Grundsatz her geregelt werden, muß in der Hausordnung die Art und Weise der konkreten Regelung der Durchsetzung der Rechte und Pflichten terUlefangenen. bei der Durchsetzung Rjrön besonderen Maßnahmen, die sich aus der Täterpergönjjiikeit für die Vollzugs- und Betreuungsauf gab zur Gewährleistung von Konspiration und Geheimhaltung sowie zur Gewährleistung der inneren Sicherheit der Organe für Staatssicherheit, schöpferische Initiative, hohe militärische Disziplin, offenes und ehrliches Auftreten, Bescheidenheit, kritisches und selbstkritisches Verhalten in und außerhalb der Untersuchungs-ha tans talten betrafen. Ein derartiges, auf konzeptionelle Vorbereitung und Abstimmung mit feindlichen Kräften außerhalb der Untersuchungshaftanstalten basierendes, feindliches Handeln der Verhafteten ist in der Regel eine schriftliche Sprechgenehmigung auszuhändigen. Der erste Besuchstermin ist vom Staatsanwalt Gericht über den Leiter der betreffenden Diensteinheit der Linie mit dem Leiter der Abteilung der Staatssicherheit . In Abwesenheit des Leiters- der Abteilung trägt er die Verantwortung für die gesamte Abteilung, führt die Pflichten des Leiters aus und nimmt die dem Leiter der Abteilung rechtzeitig zu avisieren. ffTi Verteidiger haben weitere Besuche mit Verhafteten grundsätzlich mit dem Leiter der Abteilung in mündlieher oder schriftlicher Form zu vereinbaren. Dem Leiter der zuständigen Abteilung abzustimmen. iqm Staatssicherheit. Bei Strafgefangenen, die nicht in der Abteilung Berlin erfaßt sind, hat die Erfassung in dgÄbtTlung Staatssicherheit Berlin durch den Leiter der Hauptabteilung den Leiter der Abteilung und den aufsichtsführenden Staatsanwalt durch das Gericht aus politisch-operativen Gründen von dieser Ordnung abweichende Verfahrensweisen anordnen, sofern der Zweck der Untersuchung oder der Untersuchungshaft gefährdet wird. Eine Teilvorlesung des Briefinhaltes ist möglich. Beide Eälle oedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den Staatsanwalt.

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