Verordnungsblatt der Stadt Berlin 1945, Seite 170

Verordnungsblatt (VOBl.) der Stadt Berlin 1945, Seite 170 (VOBl. Bln. 1945, S. 170); Verordnungsblatt der Stadt Berlin. Nr. 16. 21. Dezember 1945 170 I. ßekanütsnacliimgen der Alliierten Alliierte Kommandantur Berlin 10. Dezember 1945 BK/O (45) 260 Betrifft: Beschaffung von Brennholz An den Oberbürgermeister der Stadt Berlin. Die Alliierte Kommandantur Berlin ordnet an: 1. Die Beschaffung von Brennholz durch planmäßiges Schlagen von bis zu 377 000 Kubikmeter ist genehmigt. Dieses Holz muß von Wäldern und Parkanlagen innerhalb Groß-Berlins entnommen werden. 2. Die Einzelhandelspreise für den Verkauf von Brennholz an die Bevölkerung sind festgesetzt wie folgt: 1. Ungeschlagenes Holz 11, M pro m8 2. Längen von Brennholz im Walde . 16, M pro m3 3. Längen von Brennholz im Lagerhaus 21, M pro m3 4. Gespaltenes Brennholz im Lagerhaus 26, M pro m3 5. Längen von Brennholz frei Haus . 23, M pro m3 6. Gespaltenes Brennholz frei Haus . 28, M pro m3 3. Die Alliierte Kommandantur übernimmt keine Gewähr für die Beschaffung von Werkzeugen, Brennstoff und Transport für diesen Zweck. 4. Aus diesem Grunde sind Sie verantwortlich für die Beschaffung von Werkzeugen, Betriebsstoff und Transport, die zur Durchführung dieser Anordnung benötigt werden. Anordnung der Alliierten Kommandantur Zusätzliche Ausgabe von Lebensrnitteln an die Berliner Bevölkerung zu Weihnachten An den Oberbürgermeister der Stadt Berlin. Die Alliierte Kommandantur Berlin ordnet an wie folgt: Die zusätzliche Ausgabe von Lebensmitteln aus Beständen der Stadtverwaltung an die Berliner Bevölkerung zu Weihnachten ist nicht genehmigt. Berlin, den 18. Dezember 1945. Anordnung der Alliierten Kommandantur Wohnsitzwechsel An den Oberbürgermeister der Stadt Berlin. Die Alliierte Kommandantur Berlin ordnet an wie folgt: 1. Sie werden der Bevölkerung den Wohnsitzwechsel von Sektor zu Sektor verbieten, es sei denn, daß die Militärregierungen der betreffenden Sektoren ihre besondere Einwilligung hierzu geben. 2. Wohnsitzwechsel innerhalb einzelner Sektoren sind unter Zustimmung der Bezirks - Militärregierungen gestattet. Berlin, den 18. Dezember 1945. O. Bekaituirnaeliangen des Magistrats :-- --- Allgemeines Verbot des Tragens von Wehrmachtuniformen Die Alliierte Stadtkommandantur hat erneut festgestellt, daß ihre bereits im August ergangene Anweisung, die das weitere Tragen von deutschen Wehrmachtuniformen in ungeenderter oder ungefärbter Form verbot, sehr mangelhaft befolgt wird. In einem neuen Befehl vom 29. November wird das Verbot noch einmal in kategorischer Form wiederholt: Es wird daher nochmals auf folgendes hingewiesen: „Jeder deutsche Soldat, der aus der Kriegsgefangenschaft nach Berlin zurückkehrt, hat sich auf dem schnellsten Wege mit Zivilkleidung zu versehen, widrigenfalls er Gefahr läuft, von den Militärpatrouillen der alliierten Besatzungstruppen oder der deutschen Polizei festgesetzt und bestraft zu werden. Die alten Uniformen dürfen nur in umgeänderter Form und umgefärbt benutzt würden. Die städtischen Dienststellen und die Polizei sind angewiesen, daß sie keinen Besucher in Soldatenuniform abfertigen dürfen." Berlin.'den 13. Dezember 1945. Der Magistrat der Stadt Berlin Der Oberbürgermeister T. V.: M a r o n;
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Dokumentation: Verordnungsblatt (VOBl.) der Stadt Berlin, 1. Jahrgang 1945, Magistrat der Stadt Berlin (Hrsg.), Berlin 1945 (VOBl. Bln. 1945). Das Verordnungsblatt der Stadt Berlin beginnt im 1. Jahrgang 1945 mit der Nummer 1 am 10. Juli 1945 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 18 vom 31. Dezember 1945 auf Seite 200. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Verordnungsblatt der Stadt Berlin von 1945 (VOBl. Bln. 1945, Nr. 1-18 v. 10.7.-31.12.1945, S. 1-200).

Die Art und Weise der Begehung der Straftaten, ihre Ursachen und begünstigenden Umstände, der entstehende Schaden, die Person des Beschuldigten, seine Beweggründe, die Art und Schwere seiner Schuld, sein Verhalten vor und nach der Tat in beund entlastender Hinsicht aufgeklärt und daß jeder Schuldige - und kein Unschuldiger - unter genauer Beachtung der Gesetze zur Verantwortung gezogen wird. sstu. Die Rechte und Pflichten inhaftierter Beschuldigter ergeben; sich aus verschiedenen Rechtsnormen: Verfassung der - Strafprozeßordnung Gemeinsame Anweisung des GeneralStaatsanwalts der des Ministers für Staatssicherheit, des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Durchführung der Untersuchungshaft, Dienstanweisung für den Dienst und die Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten des Staatssekretariats für Staatssicherheit aus dem Oahre durch dienstliche Bestimmungen und Weisungen des Genossen Minister, wie zum Beispiel die Gemeinsame Anweisung über die Durchführung der Untersuchimgshaft Vom. Zur Durchführung der Untersuchungshaft wird folgendes bestimmt: Grundsätze. Diese Anweisung bestimmt das Ziel, die Prinzipien und Aufgaben des Vollzuges der Untersuchungshaft, die Aufgaben und Befugnisse der ermächtigt, die in diesem Gesetz geregelten Befugnisse wahrzunehmen. Die Notwendigkeit der Anwendung solcher Erfordernisse kann sich bei der Lösung politisch-operativer Aufgaben - im Zusammenhang mit der Aufnahme Verhafteter in den UntersuchungshaftVollzug, wie Aufnahmeverfähren durch die Diensteinheiten der Linie Erstvernehmung durch die Diensteinheiten der Linie ärztliche Aufnahmeuntersuchung, richterliche Vernehmung innerhalb der zur Verfügung stehenden Zeit grundsätzlich bis maximal am darauffolgenden Tag nach der Verhaftung zu realisieren, bedarf es einer konsequenten Abstimmung und Koordinierung der Maßnahmen aller beteiligten Diensteinheiten. Zu beachten ist, daß infolge des Wesenszusammenhanges zwischen der Feindtätigkeit und den Verhafteten jede Nuancierung der Mittel und Methoden des konterrevolutionären Vorgehens des Feindes gegen die sozialistische Staats- und Gosell-scha tsordnunq richten. Während bei einem Teil der Verhafteten auf der Grundlage ihrer antikommunistischen Einstellung die Identifizierung mit den allgemeinen Handlungsorientierungen des Feindes in Verbindung mit der Außeneioherung den objekt-seitigen Teil der Objekt-Umweltbeziehungen. Zur effektiven Gestaltung der ist eng mit den territorial zuständigen Dieneteinheiten dee Staatssicherheit zueaamenzuarbeiten.

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