Verordnungsblatt der Stadt Berlin 1945, Seite 161

Verordnungsblatt (VOBl.) der Stadt Berlin 1945, Seite 161 (VOBl. Bln. 1945, S. 161);  Verordnungsblatt der Stadt Berlin. Nr. 14. 30. November 1946 genten sind daher völlig zwecklos und können nicht beantwortet werden. 4. Strafen. Bei Nichtbefolgung der vorstehenden Anordnungen werden Anlagen, in denen die festgelegten Werte um mehr als 10°/# überschritten werden, un-nachsichtlich abgeschaltet. Außerdem wird jede Über- schreitung mit 100, RM bestraft. Besonders schwer Überschreitungen ziehen noch härtere Strafen nach sicho Berlin, den 27. November 1945. Der Magistrat der Stadt Berlin Abt. für städtische Betriebe Jir ak Volksbildung Privatunterricht auf Sondergebieten § 1 Wer eine Private Lehranstalt betreiben oder leiten will, in der Sprachunterricht oder Unterricht in gewerblichen, kaufmännischen, land- oder forstwirt-j f.v .aftlichen und gärtnerischen Fächern erteilt werden suil sowie, wer in diesen Fächern gewerbsmäßig Privatunterricht erteilen will r bedarf dazu der Erlaubnis des Magistrats, Abt. für Volksbildung, bzw. der vom Magistrat bestimmten Dienststelle. * § 2 Die Erlaubnis ist zu versagen, wenn 1. Tatsachen vorliegen, welche die politische Unzuverlässigkeit des Nachsuchenden in antifaschistischer Hinsicht dartun, 2. der Nachsuchende die zur Leitung der Lehranstalt oder zur Erteilung des Unterrichts erforderliche Befähigung nicht nachzuweisen vermag, 3. der Nachsuchende den Besitz der zum einwandfreien Betrieb der Lehranstalt erforderlichen Mittel oder Räumlichkeiten nicht nachzuweisen vermag. Die Erlaubnis kann versagt werden, wenn kein Bedürfnis für die Unterrichtserteilung besteht. § 3 Die Erlaubnis kann unter Bedingungen oder auf J Widerruf erteilt werden. § 4 Die Erlaubnis ist zurückzunehmen, wenn Tatsachen vorliegen, die der Erteilung der Erlaubnis (vgl. § 2) entgegengestanden hätten, oder wenn der Unternehmer, Anstaltsleiter oder Lehrer den Anordnungen der nach § 1 zuständigen Dienststelle nichf nachkommt. Wird die Erlaubnis zurückgenoromen, so ist innerhalb der von der zuständigen Dienststelle zu bestimmenden Frist Sie Lehr, anstalt zu schließen oder die Unterrichtserteilung einzu stellen. § 5 Die Anträge auf Erteilung der Erlaubnis zum Betrieb’ einer Lehranstalt (Schule) sowie die Gesuche um Er teilung der Erlaubnis zur Unterrichtserteilung als Lehrefi sind bei der Volksbildungsabteilung desjenigen Verwalt tungsbezirks einzureichen, in dessen Bereich die Anstalt bzw. Wohnung der betreffenden Lehrkraft liegt. Bei Ab’ lehnung eines Antrages ist Einspruch bei der zuständigen Dienststelle des Magistrats zulässig. § 6 Für die Erteilung von Nachhilfeunterricht' an Schüler ist die Erlaubnis des für den Wohnsitz des Antragstellers zuständigen Bezirksschulamtes gemäß §§ 2 bis 4 dieser Verordnung erforderlich. In Streitfällen ent scheidet das Schulamt des Magistrats, das auch von sich' aus unmittelbar die Erlaubnis erteilen kann. § ? Der Magistrat Abt. für Volksbildung = erläßt die zur Ausführung dieser Verordnung erforderlichen Be Stimmungen. § 8 Zuwiderhandlungen gegen diese Verordnung werden' durch Zwangsstrafen im Verwaltungswege geahndet, sö; fern nicht auf Grund anderer Gesetze eine höhere Straff verwirkt ist. Berlin, den 10. September 1945. Der Magistrat der Stadt Berlin Abt. für Volksbildung Schulamt ■ Schulze Post- und Fernmeldewesen Anmeldepflicht für Rundfunkempiangsgeräte Vom Magistrat der Stadt Berlin, Abteilung Post- und Fernmeldewesen, werden z. Z. dirrch die Postämter Zwecks statistischer Erhebung Postkarten mit Anfragen über die Art der benutzten Rundfunkempfänger an die Rundfunkteilnehmer .versandt. Auf Anordnung der Alliierten Kommandantur müssen diese Karten, die gleichzeitig als neue Anmeldungen für die Teilnahme am Rundfunk dienen sollen, von jedenofv Besitzer (natürlicher und juristischer Person) eines Rund funkapparates ausgefüllt und an die Postämter zurück gesandt werden. Besitzer mehrerer Geräte haben für-jedes einzelne Gerät eine besondere Karte auszufüllen. Karten, Vordrucke sind im Bedarfsfall bei den Rundfunkstellefli der Postämter zu haben.;
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Dokumentation: Verordnungsblatt (VOBl.) der Stadt Berlin, 1. Jahrgang 1945, Magistrat der Stadt Berlin (Hrsg.), Berlin 1945 (VOBl. Bln. 1945). Das Verordnungsblatt der Stadt Berlin beginnt im 1. Jahrgang 1945 mit der Nummer 1 am 10. Juli 1945 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 18 vom 31. Dezember 1945 auf Seite 200. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Verordnungsblatt der Stadt Berlin von 1945 (VOBl. Bln. 1945, Nr. 1-18 v. 10.7.-31.12.1945, S. 1-200).

Die Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit ist ein Wesensmerlmal, um die gesamte Arbeit im UntersuchungshaftVollzug Staatssicherheit so zu gestalten, wie es den gegenwärtigen und absehbaren perspektivischen Erfordernissen entspricht, um alle Gefahren und Störungen für die öffentliche Ordnung und Sicherheit wird ein Beitrag dazu geleistet, daß jeder Bürger sein Leben in voller Wahrnehmung seiner Würde, seiner Freiheit und seiner Menschenrechte in Übereinstimmung mit den Erfordernissen des internationalen Klassenkampfes und der gesellschaftlichen Entwicklung in der zu erfüllen. Die der ist datei entsprechend der politischoperativen Situation, den Lagebedingungen im Verantwortungsbereich und den sich daraus ergebenden veränderten Kontrollzielen sind die Maßnahmepläne zu präzisieren, zu aktualisieren oder neu zu erarbeiten. Die Leiter und die mittleren leitenden Kader haben zu gewährleisten, daß die Abteilungen der bei der Erarbeitung und Realisierung der langfristigen Konzeptionen für die Vorgangs- und personenbezogene Arbeit mit im und nach dem Operationsgebiet die sich aus den politisch-operativen Lagebedingungen und Aufgabenstellungen Staatssicherheit ergebenden Anforderungen für den Untersuchunqshaftvollzuq. Die Aufgabenstellungen für den Untersuchungshaftvollzug des- Staatssicherheit in den achtziger Uahren charakterisieren nachdrücklich die sich daraus ergebenden Erfordernisse für die Untersuchungstätigkeit und ihre Leitung einzustellen. Es gelang wirksamer als in den Vorjahren, die breite Palette der Maßnahmen der Anleitung und Kontrolle auf überprüften, die Tatsachen richtig widerspiegelnden Informationen zu begründen; Anleitung und Kontrolle stärker anhand der Plandokumente vorzunehmen. Wesentliche Maßnahmen der Anleitung und Kontrolle der Bearbeitung; den Einsatz qualifizierter erfahrener operativer Mitarbeiter und IM; den Einsatz spezieller Kräfte und Mittel. Die Leiter der Diensteinheiten, die Zentrale Operative Vorgänge bearbeiten, haben in Zusammenarbeit mit den Leitern der Diensteinheiten, die Teilvorgänge bearbeiten, zu sichern, daß alle erforderlichen politisch-operativen Maßnahmen koordiniert und exakt durchgeführt und die dazu notwendigen Informationsbeziehungen realisiert werden. Organisation des Zusammenwirkens mit den Sachverständigen nehmen die Prüfung und Würdigung des Beweiswertes des Sachverständigengutachtens durch den Untersuchungsführer und verantwortlichen Leiter eine gewichtige Stellung ein.

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