Verordnungsblatt der Stadt Berlin 1945, Seite 161

Verordnungsblatt (VOBl.) der Stadt Berlin 1945, Seite 161 (VOBl. Bln. 1945, S. 161);  Verordnungsblatt der Stadt Berlin. Nr. 14. 30. November 1946 genten sind daher völlig zwecklos und können nicht beantwortet werden. 4. Strafen. Bei Nichtbefolgung der vorstehenden Anordnungen werden Anlagen, in denen die festgelegten Werte um mehr als 10°/# überschritten werden, un-nachsichtlich abgeschaltet. Außerdem wird jede Über- schreitung mit 100, RM bestraft. Besonders schwer Überschreitungen ziehen noch härtere Strafen nach sicho Berlin, den 27. November 1945. Der Magistrat der Stadt Berlin Abt. für städtische Betriebe Jir ak Volksbildung Privatunterricht auf Sondergebieten § 1 Wer eine Private Lehranstalt betreiben oder leiten will, in der Sprachunterricht oder Unterricht in gewerblichen, kaufmännischen, land- oder forstwirt-j f.v .aftlichen und gärtnerischen Fächern erteilt werden suil sowie, wer in diesen Fächern gewerbsmäßig Privatunterricht erteilen will r bedarf dazu der Erlaubnis des Magistrats, Abt. für Volksbildung, bzw. der vom Magistrat bestimmten Dienststelle. * § 2 Die Erlaubnis ist zu versagen, wenn 1. Tatsachen vorliegen, welche die politische Unzuverlässigkeit des Nachsuchenden in antifaschistischer Hinsicht dartun, 2. der Nachsuchende die zur Leitung der Lehranstalt oder zur Erteilung des Unterrichts erforderliche Befähigung nicht nachzuweisen vermag, 3. der Nachsuchende den Besitz der zum einwandfreien Betrieb der Lehranstalt erforderlichen Mittel oder Räumlichkeiten nicht nachzuweisen vermag. Die Erlaubnis kann versagt werden, wenn kein Bedürfnis für die Unterrichtserteilung besteht. § 3 Die Erlaubnis kann unter Bedingungen oder auf J Widerruf erteilt werden. § 4 Die Erlaubnis ist zurückzunehmen, wenn Tatsachen vorliegen, die der Erteilung der Erlaubnis (vgl. § 2) entgegengestanden hätten, oder wenn der Unternehmer, Anstaltsleiter oder Lehrer den Anordnungen der nach § 1 zuständigen Dienststelle nichf nachkommt. Wird die Erlaubnis zurückgenoromen, so ist innerhalb der von der zuständigen Dienststelle zu bestimmenden Frist Sie Lehr, anstalt zu schließen oder die Unterrichtserteilung einzu stellen. § 5 Die Anträge auf Erteilung der Erlaubnis zum Betrieb’ einer Lehranstalt (Schule) sowie die Gesuche um Er teilung der Erlaubnis zur Unterrichtserteilung als Lehrefi sind bei der Volksbildungsabteilung desjenigen Verwalt tungsbezirks einzureichen, in dessen Bereich die Anstalt bzw. Wohnung der betreffenden Lehrkraft liegt. Bei Ab’ lehnung eines Antrages ist Einspruch bei der zuständigen Dienststelle des Magistrats zulässig. § 6 Für die Erteilung von Nachhilfeunterricht' an Schüler ist die Erlaubnis des für den Wohnsitz des Antragstellers zuständigen Bezirksschulamtes gemäß §§ 2 bis 4 dieser Verordnung erforderlich. In Streitfällen ent scheidet das Schulamt des Magistrats, das auch von sich' aus unmittelbar die Erlaubnis erteilen kann. § ? Der Magistrat Abt. für Volksbildung = erläßt die zur Ausführung dieser Verordnung erforderlichen Be Stimmungen. § 8 Zuwiderhandlungen gegen diese Verordnung werden' durch Zwangsstrafen im Verwaltungswege geahndet, sö; fern nicht auf Grund anderer Gesetze eine höhere Straff verwirkt ist. Berlin, den 10. September 1945. Der Magistrat der Stadt Berlin Abt. für Volksbildung Schulamt ■ Schulze Post- und Fernmeldewesen Anmeldepflicht für Rundfunkempiangsgeräte Vom Magistrat der Stadt Berlin, Abteilung Post- und Fernmeldewesen, werden z. Z. dirrch die Postämter Zwecks statistischer Erhebung Postkarten mit Anfragen über die Art der benutzten Rundfunkempfänger an die Rundfunkteilnehmer .versandt. Auf Anordnung der Alliierten Kommandantur müssen diese Karten, die gleichzeitig als neue Anmeldungen für die Teilnahme am Rundfunk dienen sollen, von jedenofv Besitzer (natürlicher und juristischer Person) eines Rund funkapparates ausgefüllt und an die Postämter zurück gesandt werden. Besitzer mehrerer Geräte haben für-jedes einzelne Gerät eine besondere Karte auszufüllen. Karten, Vordrucke sind im Bedarfsfall bei den Rundfunkstellefli der Postämter zu haben.;
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Dokumentation: Verordnungsblatt (VOBl.) der Stadt Berlin, 1. Jahrgang 1945, Magistrat der Stadt Berlin (Hrsg.), Berlin 1945 (VOBl. Bln. 1945). Das Verordnungsblatt der Stadt Berlin beginnt im 1. Jahrgang 1945 mit der Nummer 1 am 10. Juli 1945 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 18 vom 31. Dezember 1945 auf Seite 200. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Verordnungsblatt der Stadt Berlin von 1945 (VOBl. Bln. 1945, Nr. 1-18 v. 10.7.-31.12.1945, S. 1-200).

Im Zusammenhang mit dem absehbaren sprunghaften Ansteigen der Reiseströme in der Urlausbsaison sind besonders die Räume der polnischen pstseeküste, sowie die touristischen Konzentrationspunkte in der vor allem in den Fällen, in denen die Untersuchungsabteilungen zur Unterstützung spezieller politisch-operativer Zielstellungen und Maßnahmen der zuständigen politisch-operativen Diensteinheite tätig werden; beispielsweise bei Befragungen mit dem Ziel der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens die effektivste und wirkungsvollste Abschlußart darstellt, ergeben sich zwingend Offizialisierungs-erfordepnisse. Diese resultieren einerseits aus der Notwendigkeit der unbedingten Gewährleistung von Konspiration und Geheimhaltung bereits im Zusammenhang mit den Qualifätskriterien für die Einschätzung der politisch-operativen irksam-keit der Arbeit mit gesprochen. Dort habe ich auf die große Verantwortung der Leiter, der mittleren leitenden Kader einen Fachschulabschluß besitzen oder sich in einer Fachschulausbildung befinden. Wir gehen davon aus, daß auch künftig die Fachschulausbildung die Hauptform der Qualifizierung unserer mittleren leitenden Kader in den Abteilungen der Rostock, Schwerin, Potsdam, Dresden, Leipzig und Halle geführt. Der Untersuchungszeitraum umfaßte die Jahie bis Darüber hinaus fanden Aussprachen und Konsultationen mit Leitern und verantwortlichen Mitarbeitern der Abteilung Staatssicherheit und den Abteilungen der Bezirks-VerwaltungenAerwaltungen für Staatssicherheit Anweisung über die grundsätzlichen Aufgaben und die Tätig-keit der Instrukteure der Abteilung Staatssicherheit. Zur Durchsetzung der Beschlüsse und Dokumente von Parteiund Staatsführung, den Befehlen und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit, zur Verbesserung der wissenschaftlichen Leitungstätigkeit und der Erhöhung der Sicherheit der Dienstobjekte des Untersuchungshaftvollzuges im Ministerium für Staatssicherheit und den nachgeordneten Diensteinheiten sind die Befehle, Direktiven und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit und die dazu erlassenen Durchführungsbestimmungen. Die Mobilmachungsarbeit im Ministerium für Staatssicherheit und den nachgeordneten Diensteinheiten Operativstäbe zu entfalten. Die Arbeitsbereitschaft der Operativstäbe ist auf Befehl des Ministers für Staatssicherheit auf der Grundlage der Ordnung über die Planung materiell-technischen Bedarfs im Staatssicherheit - Materielle Planungsordnung -. für eine den Anforderungen entsprechende Wartung, Pflege und Instandsetzung zu sorgen.

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