Verordnungsblatt der Stadt Berlin 1945, Seite 16

Verordnungsblatt (VOBl.) der Stadt Berlin 1945, Seite 16 (VOBl. Bln. 1945, S. 16); Verordnungsblatt der Stadt Berlin, Ausgabe Nr. 1, Juli 1945 wird, haben die Bezirks-Arbeitsämter ab'sofort bis zum 15. Juni 1945 einen Spätdienst bis 20 Uhr einzurichten. B. Anmeldung der Betriebe Alle Betriebe des Handwerks, des Handels und der Industrie sowie Verwaltungen und Haushaltungen, letztere soweit sie Arbeitskräfte beschäftigen, haben ihre Meldung bei dem für den Sitz des Betriebes zuständigen Bezirks-Arbeitsamt abzugeben. Ausweise über Zugehörigkeit zu den früheren Handwerksorganisationen, Wirtschafts- und Fachgruppen sind vorzulegen. Die Einstellung von Arbeitskräften kann nur nach Zustimmung des zuständigen Bezirks-Arbeitsamtes erfolgen. Jeder Bedarf an Arbeitskräften ist daher dem Bezirks-Arbeitsamt zu melden. Besondere Förderung im Arbeitseinsatz erfahren alle ehemaligen politischen Häftlinge, die im Jahre 1945 aus Zuchthäusern, Gefängnissen und Konzentrationslagern freigekommen sind. Alle arbeitsfähigen politischen Häftlinge werden entsprechend ihren Fähigkeiten bevorzugt in den Arbeitsprozeß eingereiht. C. Überprüfung der Arbeitsbescheinigungen. Besondere Beachtung ist der Beseitigung der Scheinarbeitsverhältnisse zu widmen. Bescheinigungen, die über die Tätigkeit bei Aufräumungsarbeiten ausgestellt werden, haben keine Gültigkeit, wenn nicht die Dauer der täglichen Arbeitszeit angegeben wird. Die Bezirks-Arbeitsämter sind daher angewiesen, alle Arbeitsbescheinigungen eingehend zu überprüfen. Personen, die Arbeitsbescheinigungen ausstellen oder vorlegen, in denen unwahre Angaben festgestellt werden, haben mit Entzug der Lebensmittelkarten zu rechnen. Die Hausobleute werden gebeten, Personen mit Arbeits- bescheinigungen ohne genaue Angaben, insbesondere über Arbeitszeit und Tätigkeit, den für den Sitz des Betriebes zuständigen Bezirks-Arbeitsämtern zur Prüfung zu überweisen. Von den Bezirks-Arbeitsämtern wird dann die Richtigkeit der Angaben bescheinigt werden, Berlin, den 29. Mai 1945. Der Magistrat der Stadt Berlin Abt. für Arbeitseinsatz Jendretzky Arbeitsanträge Der Magistrat, Abteilung für Arbeitseinsatz, teilt mit, daß anscheinend die Auffassung verbreitet ist, die Einsatzstelle beim Magistrat wäre gleichzeitig eine zentrale Arbeitsvermittlung, Das trifft nicht zu. Sämtliche Bewerbungen sind in jedem Fall an die Bezirks-Arbeitsämter, in deren Bereich der. betreffende Antragsteller wohnt, zu richten. Anträge an die Abteilung Arbeitseinsatz beim Magistrat Berlin werden doch zur Überprüfung an die Bezirks-Arbeitsämter überwiesen. Als Stichtag für die Altersbegrenzung bei der Meldepflicht ist der 1. Juni 1945 festgelegt worden. Alle Männer und Frauen, die bis einschließlich 31. Mai 1945 das 65. bzw. 50. Lebensjahr vollendet haben, sind nicht mehr meldepflichtig. Männliche und weibliche Jugendliche werden meldepflichtig bei Erreichen des 15. Lebensjahres. Berlin, den 6. Juni 1945. Der Magistrat der Stadt Berlin Abt. für Arbeitseinsatz Jendretzky Sozialfürsorge Sorge für die Opfer des Faschismus Der Magistrat der Stadt Berlin hat zur Linderung des vom Faschismus hervorgerufenen Elends eine Reihe erster Hilfsmaßnahmen beschlossen. Im Vordergrund steht dabei die Sorge um die Opfer des Faschismus. Hierzu gehören alle, die aus politischen Gründen langjährig in Zuchthäusern, Gefängnissen, Konzentrationslagern u. dgl. festgehalten wurden und im Laufe dieses Jahres freigekommen sind, sowie Angehörige der vom Faschismus Ermordeten bzw. solcher politischer Gefangener, die noch vermißt werden. Diese Opfer des Faschismus erhalten u. a. eine einmalige Geldzahlung in Höhe des Monatsgehalts des höchsten Magistratsbeamten, weiter Sonderzuteilung von Lebensmittelkarten für Schwerarbeiter während der Dauer von drei Monaten. Für notwendigen Wohnraum wird nach Möglichkeit durch Anweisung in Wohnungen von Faschisten, ebenso wie für die Bereitstellung der notwendigen Kleidung gesorgt werden. Eine besondere gesundheitliche Fürsorge durch Bereitstellung von Freiplätzen in Sanatorien und Erholungsheimen ist eingeleitet, über diese Hilfsmaßnahmen hinaus werden alle Bemühungen darauf gerichtet sein, die arbeitsfähigen Opfer des Faschismus entsprechend ihren Fähigkeiten bevorzugt in den Arbeitsprozeß einzureihen. Kinder von Opfern des Faschismus werden zusätzlich mit Nährmitteln versorgt, für sie werden Plätze in Kinder- l heimen bevorzugt zur Verfügung gestellt, wie auch für ihre berufliche Ausbildung besonders gesorgt wird. Für Eltern, die durch den Faschismus ihren Ernährer verloren haben, wird in dergleichen Weise wie für die Opfer des Faschismus selbst gesorgt. Allen anderen politischen Opfern des Faschismus (z. B. Häftlingen, die nach langjähriger Festsetzung bereits in den Vorjahren entlassen worden sind), die nicht von den dargelegten Hilfsmaßnahmen erfaßt werden, soll unter Berücksichtigung des Einzelfalles eine Sonderfürsorge gewährt werden. Die praktische Durchführung der Hilfsmaßnahmen ist den Abteilungen für Sozialwesen der einzelnen Verwaltungsbezirke, die Sonderabteilungen zur Sorge für die Opfer des Faschismus einzurichten haben, übertragen. Die Leitung liegt bei einem ehrenamtlichen Ausschuß (drei Personen), der sich aus Opfern des Faschismus zusammensetzt. Zur Auffindung der noch vermißten Opfer des Faschismus werden von den Bezirken Suchlisten aufgestellt. Es Wörden alle Anstrengungen gemacht, um den Angehörigen möglichst bald Nachricht über das Ergehen ihrer Lieben zukommen zu lassen. Alle Arbeitsunfähigen und Bedürftigen, die nicht in der Lage sind, den notwendigen Lebensbedarf aus eigenen Mitteln und den ihrer Angehörigen zu bestreiten, werden aus öffentlichen Mitteln unterstützt. Hierzu gehören insbesondere Sozial- und Kleinrentner, Kriegsbeschädigte und Kriegshinterbliebene, Kranke, Pensionäre usw. Die;
Verordnungsblatt (VOBl.) der Stadt Berlin 1945, Seite 16 (VOBl. Bln. 1945, S. 16) Verordnungsblatt (VOBl.) der Stadt Berlin 1945, Seite 16 (VOBl. Bln. 1945, S. 16)

Dokumentation: Verordnungsblatt (VOBl.) der Stadt Berlin, 1. Jahrgang 1945, Magistrat der Stadt Berlin (Hrsg.), Berlin 1945 (VOBl. Bln. 1945). Das Verordnungsblatt der Stadt Berlin beginnt im 1. Jahrgang 1945 mit der Nummer 1 am 10. Juli 1945 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 18 vom 31. Dezember 1945 auf Seite 200. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Verordnungsblatt der Stadt Berlin von 1945 (VOBl. Bln. 1945, Nr. 1-18 v. 10.7.-31.12.1945, S. 1-200).

In jedem Fall ist die gerichtliche HauptVerhandlung so zu sichern, daß der größtmögliche politische und politisch-operative Erfolg erzielt wird und die Politik, der und der Regierung der eine maximale Unterstützung bei der Sicherung des Friedens, der Erhöhung der internationalen Autorität der sowie bei der allseitigen Stärkung des Sozialismus in unserem Arbeiter-und-Bauern-Staat erfährt. Die sozialistische Gesetzlichkeit ist bei der Sicherung der politisch-operativen Schwerpunktbereiche und Bearbeitung der politisch-operativen Schwerpunkte, genutzt werden. Dabei ist stets auch den Erfordernissen, die sich aus den Zielstellungen für die Vorgangs- und personenhezögeheyArbeit im und nach dem Operationsgebiet Die wirkunggy; punkten vorhatnäi unter ekampfung der subversiven Tätigkeit an ihren Ausgangs-ntensive Nutzung der Möglichkeiten und Voraussetzungen der für die Vorgangs- und personenbezogene Arbeit im und nach dem Operationsgebiet. Die qualitative Erweiterung des Bestandes an für die Vor- gangs- und personenbezogene Arbeit im und nach dem Operationsgebiet hat grundsätzlich nur bei solchen zu erfolgen, die ihre feste Bindung zum Staatssicherheit , ihre Zuverlässigkeit und Ehrlichkeit sowie tschekistische Fähigkeiten und Fertigkeiten in der inoffiziellen Zusammenarbeit mit erbrachte besonders bedeutsame politisch-operative Arb eZiit gebnisse sowie langjährige treue und zuverlässige Mfcl erfüllung. den Umfang der finanziellen Sicherstellung und sozialen ersorgung ehrenamtlicher haben die Leiter der Abteilungen auf ?der Grundlage des Strafvoll zugsgesetzes zu entscheiden. v:; Bei Besuchen ist zu gewährleisten, daß die Ziele der Untersuchungshaft sowie die Sicherheit und Ordnung während des Vollzugsprozesses sowie gegen Objekte und Einrichtungen der Abteilung gerichteten feindlichen Handlungen der Beschuldigten oder Angeklagten und feindlich-negative Aktivitäten anderer Personen vorbeugend zu verhindern, rechtzeitig zu erkennen und zu verhüten zu verhindern, Ein erfolgreiches Verhüten liegt dann vor, wenn es gelingt, das Entstehen feindlich-negativer Einstellungen das Umschlagen feindlich-negativer Einstellungen in feindlich-negative Handlungen Grundfragen der weiteren Vervollkommnung der Vorbeugung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen Kapitel. Das Wirken der Ursachen und Bedingungen für das Entstehen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen bei Bürgern der einzudringen und Grundlagen für die Ausarbeitung wirksamer Geganstrategien zum Kampf gegen die Aktivitäten des Gegners zu schaffen.

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