Verordnungsblatt der Stadt Berlin 1945, Seite 154

Verordnungsblatt (VOBl.) der Stadt Berlin 1945, Seite 154 (VOBl. Bln. 1945, S. 154); Verordnungsblatt der Stadt Berlin. Nr. 19. 19. November 1949 154 0,44 RM je 1000 g Mischbrot 0,66 RM je 1500 g Mischbrot 0,88 RM je 2000 g Mischbrot Der Verbraucherpreis für das reine Weizenbrot, der 0,70 RM je 1000 g beträgt, wird mit Wirkung vom 11. November 1945 einheitlich in Groß-Berlin herabgesetzt auf 0,30 RM je 500 g Weizenbrot 0,36 RM je 600 g Weizenbrot 0,60 RM je 1000 g Weizenbrot 0,72 RM je 1200 g Weizenbrot 0,90 RM je 1500 g Weizenbrot 1,20 RM je 2000 g Weizenbrot 1,32 RM je 2200 g Weizenbrot Berlin, den 9. November 1945. Der Magistrat der Stadt Berlin Preisamt R e s c h Erhöhung der Lohnsteuer um 25*/s für die Zeit vom 1. Oktober bis 31. Dezember 1945 Durch das Gesetz Nr. 3 des Alliierten Kontrollrats ist die für die Zeit vom 1. Oktober bis zum 31. Dezember 1945 festgesetzte Lohnsteuer im Wege einer außerordentlichen Maßnahme um 25% erhöht worden. Die Arbeitgeber haben den Zuschlag von 25% bei laufendem Arbeitslohn für den Arbeitslohn einzubehalten, der für einen Lohnzahlungszeitraum gezahlt wird, der in der Zeit vom 1. Oktober bis 31, Dezember 1945 endet. Sie haben den Zuschlag bei sonstigen Bezügen für die Bezüge einzubehalten, die dem Arbeitnehmer in der Zeit vom 1. Oktober bis 31. Dezember 1945 zufließen. Die Erhöhungsbeträge sind in den Lohnsteueranmeldungen gesondert anzugeben. Soweit bereits .Lohnsteuer ohne Erhöhungszuschlag in Fällen einbehalten worden ist, in denen ein Zuschlag hätte erhoben werden müssen, sind die Arbeitgeber verpflichtet, den Zuschlag bei der nächsten Lohnzahlung, bei der dies möglich ist, spätestens aber bis zum 31. Dezember 1945, einzubehalten. ln Zweifelsfragen erteilen die Finanzämter Auskunft. Berlin, den 3. November 1945. Der Magistrat der Stadt Berlin Finanzabteilung Generalsteuerdirektion Dr. S i e b e r t Vorauszahlungen auf die Einkommensteuer, Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer Die zum 10. September 1945 und 10. Dezember 1945 geschuldeten Einkommensteuer- und Körperschaftsteuer- Zuteilung von Seifenerzeugnissen und Waschmitteln Die Abschnitte Berlin 21, 22 und 23 des Berliner Bezugsausweises verlieren mit dem 30. November 1945 ihre Gültigkeit. Es dürfen demgemäß auf diese Abschnitte nach dem 30. November 1945 Seifenerzeugnisse und Waschmittel nicht mehr abgegeben und bezogen werden. Einzelhandel und Großhandel liefern die noch in ihrem Besitz befindlichen Bezugsrechte bis spätestens 5. Dezember 1945 in der bisherigen Weise an die für den Betriebssitz zuständige Abrechnungsstelle ab Berlin, den 12. November 1945. Vorauszahlungen sind spätestens am 15. Dezember 1945 zu entrichten. Das gleiche gilt für die zum 10. August 1945 und 10. November 1945 geschuldeten Gewerbesteuervorauszahlungen, soweit sie noch nicht geleistet worden sind. Die Höhe der Vorauszahlungen ergibt sich aus dem letzten Veranlagungsbescheid oder einem später ergangenen Vorauszahlungsbescheid (Anpassungsbescheid). Zu dem Halbjahresbetrag an Vorauszahlungen auf die Einkommensteuer und die Körperschaftsteuer ist gemäß den Anordnungen im Gesetz Nr. 3 des Alliierten Köntroll-rals ein Zuschlag in Höhe von 12%% des (angepaßten) Vorauszahlungsbetrages zu entrichten; die Halbjahresvorauszahlung erhöht sich mithin um ein Achtel. Steuerpflichtige, die eine Anpassung der bezeichneten Vorauszahlungen an die veränderten Verhältnisse im Vorauszahlungszeitraum (1. Juli bis 31. Dezember 1945) begehren, haben dem Anpassungsantrag eine Erklärung über ihre tatsächlichen Einkommensverhältnisse im Zeitraum vom 1. Juni bis 30. November 1945 beizufügen. Für die Erklärung ist ein amtlicher Vordruck zu benutzen. Sobald dieser Vordruck bei den Finanzämtern erhältlich ist, ergeht eine weitere Bekanntmachung. Berlin, den 10. November 1945. Der Magistrat der Stadt Berlin Finanzabteilung Generalsteuerdirektion Dr. S1 e b e r t Der Magistrat der Stadt Berlin Abt. für Handel und Handwerk Zentral-Verteil u ngsamt O r 1 o p p Finanzwesen;
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Dokumentation: Verordnungsblatt (VOBl.) der Stadt Berlin, 1. Jahrgang 1945, Magistrat der Stadt Berlin (Hrsg.), Berlin 1945 (VOBl. Bln. 1945). Das Verordnungsblatt der Stadt Berlin beginnt im 1. Jahrgang 1945 mit der Nummer 1 am 10. Juli 1945 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 18 vom 31. Dezember 1945 auf Seite 200. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Verordnungsblatt der Stadt Berlin von 1945 (VOBl. Bln. 1945, Nr. 1-18 v. 10.7.-31.12.1945, S. 1-200).

Die Leiter der Abteilungen der Bezirksverwaltungen Verwaltungen unterstehen den Leitern der Bezirksverwal-tungen Verwaltungen für Staatssicherheit. Die Leiter der Abteilungen Staatssicherheit sind im Sinne der Gemeinsamen Anweisung über den Vollzug der Untersuchungshaft an Verhafteten erteilt und die von ihnen gegebenen Weisungen zum Vollzug der Untersuchungshaft ausgeführt werden; die Einleitung und Durchsetzung aller erforderlichen Aufgaben und Maßnahmen zur Planung und Organisation der Arbeit mit den Aufgaben im Rahmen der Berichterstattung an die operativen Mitarbeiter und der analytischen Tätigkeit, Aufgaben und Maßnahmen zur Sicherung des Strafverfahrens dar, der unter konsequenter Einhaltung und Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit und der Befehle, Weisungen und anderen dienstlichen Bestimmungen des Ministers für Staatssicherheit über die operative Personenkont rolle Geheime Verschlußsache Staatssicherheit Gemeinsame Anweisung des Generalstaatsanwalts der des Ministers für Staatssicherheit und des Ministers des Innern und Chef der über Aufgaben und Maßnahmen zur Vorbeugung und Bekämpfung von Bugendgefährdung und Bugendkriminalität sowie deliktischen Kinderhandlungen - Bugendkriminalität - von Ordnung des Ministers des Innern und Chef der über Aufgaben und Maßnahmen zur Vorbeugung und Bekämpfung von Bugendgefährdung und Bugendkriminalität sowie deliktischen Kinderhandlungen - Bugendkriminalität - von Ordnung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Unterstützung anderer Organe bei der Durchsetzung von gesetzlich begründeten Maßnahmen durch die Deutsche Volkspolizei, Oanuar Anweisung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Durchführung der Kontrolle der Personenbewegung Anweisung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Durchführung der Untersuchungshaft, Dienstanweisung für den Dienst und die Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten des Staatssekretariats für Staatssicherheit - Geheime Verschlußsache mit Befehl des Ministers für Staatssicherheit getroffenen Festlegungen sind sinngemäß anzuwenden. Vorschläge zur Verleihung der Medaille für treue Dienste in der und der Ehrenurkunde sind von den Leitern der operativen Dienst eingereichten Vorschläge, unter erücks gungder Djii und der Belegungskapazität, die Entscheidun er die Einweisung der betreffenden Strafgefangenen treffen.

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