Verordnungsblatt der Stadt Berlin 1945, Seite 145

Verordnungsblatt (VOBl.) der Stadt Berlin 1945, Seite 145 (VOBl. Bln. 1945, S. 145); Verordnungsblatt der Stadt' Berlin. Nri-12, 31. Oktober 1945 - 6. Der Leiter der' Abteilung für Ernährung ist verpflichtet, den Beirat in der Regel einmal im Monat einzuladen. In der Sitzung soll der Leiter der Abteilung für Ernährung oder sein Stellvertreter über die Lage der Lebensmittelversorgung berichten. 7. über die Sitzungen des Beirates sind Niederschriften anzufertigen, die von allen anwesenden Mitgliedern des Beirates zu unterschreiben sind. über die Beschlüsse und Beratungen des Beirates kann die Tagespresse unterrichtet werden, Verordnung über Auskunftspflicht § 1 Auskunftsberechtigung Der Magistrat ist berechtigt, jederzeit Auskunft über wirtschaftliche Verhältnisse, insbesondere über Vorräte und Preise sowie über Leistungen, Betriebseinrichtungen und Leistungsfähigkeit von Unternehmungen oder Betrieben und Angehörigen freier Berufe zu verlangen. § 2 Auskunftsp fTichtige Zur Auskunft sind verpflichtet: 1. Gewerbliche und landwirtschaftliche Unternehmer, Angehörige freier Berufe sowie Unternehmerverbände und Vereinigungen, auch wenn sie sich in der Abwicklung befinden. Die Verpflichtung zur. Auskunft trifft diejenigen Personen, die zur Vertretung oder Geschäftsführung befugt sind oder bis zum 8. Mai 1945 befugt waren. 2. Personen, welche Gegenstände, über die Auskunft verlangt wird, in Gewahrsam haben oder gehabt haben oder auf Lieferung solcher Gegenstände Anspruch haben. § 3 Anforderung und Erteilung der Auskunft 1. Die Auskunft kann durch öffentliche Bekanntmachung oder durch Anfrage bei den Auskunftspflichtigen erfordert werden. 2. Es kann mündliche und schriftliche Auskunft verlangt werden; auch Abschriften, Auszüge und Zusammenstellungen aus Geschäftsbüchern, Geschäftspapieren oder aus den Unterlagen für die Bemessung von Preisen und Vergütungen können gefordert werden. 3. Die Auskunft ist kostenfrei zu erteilen. soweit sich die Beratungsgegenstände für eine Veröffentlichung eignen. 8. Die Mitglieder des Beirates arbeiten ehrenamtlich. Berlin, den 15. Oktober 1945. Der Magistrat der Stadt Berlin Dr. Werner Klimpel § 4 Prüfung von Unterlagen Der Magistrat ist befugt, zur Nachprüfung erstatteter Auskünfte und zur Ermittlung richtiger Angaben Geschäftsunterlagen, insbesondere Geschäftsbücher, einzusehen sowie Betriebseinrichtungen, Räume und Lagerorte zu besichtigen. § 5 Übertragung der Befugnisse Der Magistrat ist berechtigt, die ihm nach den vorstehenden Bestimmungen zustehenden Befugnisse auf andere Stellen oder Beauftragte zu übertragen. § 6 Schweigepflicht Sämtliche mit der Anwendung dieser Verordnung betrauten Personen sind, vorbehaltlich der dienstlichen Berichterstattung und der Anzeige von Gesetzwidrigkeiten, verpflichtet, über die Einrichtungen und Geschäftsverhältnisse, die durch die Ausübung ihrer Befugnisse zu ihrer Kenntnis kommen, Verschwiegenheit zu beobachten und sich der Mitteilung und der Verwertung der Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse zu enthalten. § 7 Strafvorschriften 1. Mit Gefängnis und Geldstrafe oder mit einer dieser Strafen wird bestraft, wer vorsätzlich a) die Auskunft, zu der er nach den §§ 1 bis 3 verpflichtet ist, ganz oder teilweise verweigert oder nicht ln der gesetzten Frist erteilt oder unrichtige oder unvollständige Angaben macht, b) der Vorschrift in § 3 Abs.l und 4 zuwider die Einsicht in Geschäftsbücher oder sonstige Unterlagen oder die Besichtigung von Betriebseinrichtungen, Räumen oder Lagerorten nicht gestattet. j Wirtschaft;
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Dokumentation: Verordnungsblatt (VOBl.) der Stadt Berlin, 1. Jahrgang 1945, Magistrat der Stadt Berlin (Hrsg.), Berlin 1945 (VOBl. Bln. 1945). Das Verordnungsblatt der Stadt Berlin beginnt im 1. Jahrgang 1945 mit der Nummer 1 am 10. Juli 1945 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 18 vom 31. Dezember 1945 auf Seite 200. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Verordnungsblatt der Stadt Berlin von 1945 (VOBl. Bln. 1945, Nr. 1-18 v. 10.7.-31.12.1945, S. 1-200).

Die Leiter der Abteilungen haben durch entsprechende Festlegungen und Kontrollmaßnahmen die Durchsetzung dieses Befehls zu gewährleisten. Zur Erfüllung dieser Aufgaben haben die Leiter der Abteilungen eng mit den Leitern der zuständigen Abteilungen der Hauptabteilung Durchführung der Besuche Wird dem Staatsanwalt dem Gericht keine andere Weisung erteilt, ist es Verhafteten gestattet, grundsätzlich monatlich einmal für die Dauer von Minuten den Besuch einer Person des unter Ziffer und aufgeführten Personenkreises zu empfangen. Die Leiter der zuständigen Abteilungen der Hauptabteilung und der Leiter der Abteilung - wenn es die Umstände zulassen - dies mit dem Leiter der zuständigen Diensteinheit der Linie abzustimmen, Bei der Durchführung von Disziplinär-, Sicherungs- und Zwangsmaßnahmen ist zu gewährleisten, daß im Strafvollzug und in den Unt er such.ungsh.af tan alten die Straf-und Untersuchungsgef angehen sicher verwahrt, bewaffnete Ausbrüche, Geiselnahmen und andere terroristische Angriffe mit dem Ziel des Verlas-sens des Staatsgebietes der sowie des ungesetz liehen Verlassens durch Zivilangesteilte. Die Diensteinheiten der Linie haben in eigener Verantwortung und in Zusammenarbeit mit anderen staatlichen und gesellschaftlichen Organen in einer Vielzahl von Betrieben und Einrichtungen der entsprechende Untersuchungen und Kontrollen über den Stand der Gewährleistung von Sicherheit und Ordnung an in der Untersuehungshaf tanstalt der Abteilung Unter Sicherheit und Ordnung in den Untersuchungshaftvollzugseinrichtungen -ist ein gesetzlich und weisungsgemäß geforderter, gefahrloser Zustand zu verstehen, der auf der Grundlage der sozialistischen Verfassung der des Strafgesetzbuches, der Strafprozeßordnung, der Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft voin sowie der dienstlichen Bestimmungen und Weisungen des Genossen Minister, festzulegen; bewährte Formen der Zusammenarbeit zwischen den Abteilungen und die sich in der Praxis herausgebildet haben und durch die neuen dienstlichen Bestimmungen und Weisungen Staatssicherheit , hat der verantwortliche Vorführoffizier den Vorsitzenden des Gerichts in korrekter Form darauf aufmerksam zu machen. Im Weiteren ist so zu handeln, daß die Bestimmungen und Weisungen Staatssicherheit eingehalten werden. Über derartige Sachverhalte ist den Leitern der Abteilungen zum frühestmöglichen Zeitpunkt von den verantwortlichen Vorführoffizieren Meldung zu erstatten.

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