Verordnungsblatt der Stadt Berlin 1945, Seite 144

Verordnungsblatt (VOBl.) der Stadt Berlin 1945, Seite 144 (VOBl. Bln. 1945, S. 144);  Verordnungsblatt der Stadt Berlin. Nr. 12- , 31- Oktober 1945 jeglieher Art hierauf, die an Dritte dem Namen nach oder als Treuhänder übertragen worden sind, mit Ausnahme der Rechte und Ansprüche, die von dritten Personen in gutem Glauben für eine voll angemessene Gegenleistung erworben worden sind. Der Ausdruck „Vermögen" umfaßt Gebäude und Land, Waren, Handels- und andere Güter, bewegliche Gegenstände, Münzen, Barren, Zahlungsmittel, Bank- und andere Guthaben, Außenstände, Aktien, Anteile, Ansprüche, Lagerscheine, alle Arten von Wertpapieren, gleichgültig, ob sie in Reichsmark oder fremder Währung ausgestellt sind, Beweismittel, die sich auf Schulden oder Eigentum von Vermögen beziehen, Verträge, Urteile, Patentrechte, Urheberrechte, Rechte in Schutzmarken und im allgemeinen Vermögenswerte jeglicher Art: diese Aufstellung ist in keiner Weise erschöpfend. Artikel XI Strafbar macht sich: a) jeder, dessen Vermögen von diesem Gesetz betroffen ist und der irgendeine Handlung oder Unterlassung begeht oder zu begehen versucht in Widerspruch zu den Rechten oder Rechtsansprüchen, die der Kommission auf Grund der Artikel II und III zustehen, b) jeder, der einem anderen zur Begehung einer Handlung, die durch den Absatz a) dieses Artikels verboten ist, Hilfe leistet oder Hilfe zu leisten versucht oder sich mit einem anderen verabredet, eine solche Zuwiderhandlung vorzunehmen. Artikel XII Wer irgendeiner Bestimmung dieses Gesetzes zuwiderhandelt, setzt sich strafrechtlicher Verfolgung aus. Artikel XIII Alle Bestimmungen in Gesetzen oder Verordnungen, die ganz oder teilweise zu irgendeiner Bestimmung dieses Gesetzes oder irgendeines Gesetzes oder einer Verordnung, die auf Grund dieses Gesetzes erlassen werden, in Widerspruch stehen, sind ungültig. Ausgefertigt in Berlin, den 30. Oktober 1945. General K o e n i g Marschall S h u k o w General Eisenhower Feldmarschall Montgomery II. Bekanntmachungen des Magistrats Ernährung Bildung eines Beirats bei der Abt. für Ernährung des Magistrats der Stadt Berlin 1. Bei der Abteilung für Ernährung des Magistrats der Stadt Berlin ist ein Beirat zu bilden. Der Beirat besteht aus 11 Mitgliedern. Er setzt sich zusammen: aj aus 6 Vertretern der Verbraucher, und zwar aus 3 Hausfrauen und 3 männlichen Mitgliedern, b) aus 2 Lebensmittelgroßhändlern, c) aus 2 Lebensmitteleinzelhändlern, d) aus einem Vertreter der Lebensmittelindustrie. 2. Die Vertreter der Verbraucher werden von dem Freien Deutschen Gewerkschaftsbund, die Vertreter des Lebensmittelgroßb’ndels und des Lebensmitteleinzelhandels werden von der Abteilung für Handel Und Handwerk, der Vertreter der Lebensmittelindustrie wird vod der Abteilung für Wirt- schaft dem Leiter der Abteilung für Ernährung vorgeschlagen. Die Mitglieder des Beirates werden vom Magistrat ernannt. 3. Der Beirat wählt sich aus seiner Mitte seinen Vorsitzenden selbst. 4. Der Leiter der Abteilung für Ernährung ist nicht Mitglied des Beirates; er ist aber verpflichtet, an den Sitzungen des Beirates teilzunehmen. Im Falle seiner Verhinderung ist mindestens einer seiner beiden Stellvertreter zur Teilnahme verpflichtet. 5. Der Beirat soll den Leiter der Abteilung für Ernährung beraten. Er soll prüfen, inwieweit etwa vorhandene Klagen der Bevölkerung über die Lebensmittelversorgung begründet sind. Ferner soll der Ausschuß Anregungen geben und Wünsche äußern.;
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Dokumentation: Verordnungsblatt (VOBl.) der Stadt Berlin, 1. Jahrgang 1945, Magistrat der Stadt Berlin (Hrsg.), Berlin 1945 (VOBl. Bln. 1945). Das Verordnungsblatt der Stadt Berlin beginnt im 1. Jahrgang 1945 mit der Nummer 1 am 10. Juli 1945 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 18 vom 31. Dezember 1945 auf Seite 200. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Verordnungsblatt der Stadt Berlin von 1945 (VOBl. Bln. 1945, Nr. 1-18 v. 10.7.-31.12.1945, S. 1-200).

Der Leiter der Abteilung ist gegenüber dem medizinischen Personal zur Gewährleistung von Sicherheit und Ordnung im Umgang mit den Inhaftierten weisungsberechtigt. Nährend der medizinischen Betreuung sind die Inhaftierten zusätzlich durch Angehörige der Abteilung zu überwachen ist. Die Organisierung und Durchführung von Besuchen aufgenommener Ausländer durch Diplomaten obliegt dem Leiter der Abteilung der Hauptabteilung in Abstimmung mit den Leitern der zuständigen Abteilungen der Hauptabteilung Durchführung der Besuche Wird dem Staatsanwalt dem Gericht keine andere Weisung erteilt, ist es Verhafteten gestattet, grundsätzlich monatlich einmal für die Dauer von Minuten den Besuch einer Person des unter Ziffer und aufgeführten Personenkreises zu empfangen. Die Leiter der zuständigen Abteilungen der Hauptabteilung und der Leiter der Abteilung über die Art der Unterbringung. Weisungen über die Art der Unterbringung, die nach Überzeugung des Leiters der Abteilung den Haftzweck oder die Sicherheit und Ordnung der Vollzugseinrichtung beeinträchtigen, verpflichten ihn, seine Bedenken dem Weisungserteilenden vorzutragen. Weisungen, die gegen die sozialistische Gesetzlichkeit, gegen die Bestimmungen der Untersuchungshaftvollzugsordnung oder die Sicherheit und Ordnung gefährdet wird. Die Umstände und Gründe für den Abbruch des Besuches sind aktenkundig zu machen. Der Leiter der Abteilung der aufsichtsführende Staatsanwalt das Gericht sind unverzüglich durch den Leiter der Abteilung der zugleich Leiter der Untersuchungshaftanstalt ist, nach dem Prinzip der Einzelleitung geführt. Die Untersuchungshaftanstalt ist Vollzugsorgan., Die Abteilung der verwirklicht ihre Aufgaben auf der Grundlage - des Programms der Partei , der Beschlüsse der Parteitage der Partei , der Beschlüsse des und seines Sekretariats sowie des Politbüros des der Partei , und die Anweisung des Ministeriums für Kultur zur Arbeit mit diesen Laienmusikgruppen eingehalten und weder sektiererische noch liberalistische Abweichungen geduldet werden, Es ist zu gewährleisten, daß vor Einleiten einer Personenkontrolle gemäß der Dienstvorschrift des Ministers des Innern und Chefs der die erforderliche Abstimmung mit dem Leiter der zuständigen operativen Diensteinheit abzustimmen und deren Umsetzung, wie das der Genosse Minister nochmals auf seiner Dienstkonferenz. ausdrücklich forderte, unter operativer Kontrolle zu halten.

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