Verordnungsblatt der Stadt Berlin 1945, Seite 142

Verordnungsblatt (VOBl.) der Stadt Berlin 1945, Seite 142 (VOBl. Bln. 1945, S. 142); Verordnungsblatt der Stadt Berlin. Nr. 12. 31. Oktober 1945 soweit gesetzlich vorgesehen, für das Rechtsmittel der Revision gegen Entscheidungen der Amtsgerichte und Landgerichte in Strafsachen zuständig. A r t i k e 1 III Die Zuständigkeit der deutschen Gerichte erstreckt sich auf alle Zivil- und Strafsachen mit folgenden Ausnahmen: a) Strafbare Handlungen, die sich gegen die alliierten Besatzungsstreitkräfte richten; b) strafbare Handlungen, die von Nazis oder von anderen Personen begangen wurden und die sich gegen Staatsangehörige alliierter Nationen oder deren Eigentum richten, sowie Versuche zur Wiederherstellung des Naziregimes oder zur Wiederaufnahme der Tätigkeit der Naziorganisationen; c) strafbare Handlungen, in die Militärpersonen der alliierten Streitkräfte oder alliierte Staatsangehörige verwickelt sind; d) andere Zivil- oder Strafsachen, die der Zuständigkeit der deutschen Gerichte nach den Anordnungen des Alliierten Militärbefehlshabers entzogen werden; e) wenn eine strafbare Handlung ihrem Wesen nach nicht die Sicherheit der alliierten Streitkräfte gefährdet, kann der Militärbefehlshaber sie den deutschen Gerichten zur Aburteilung überlassen. Artikel IV Zwecks Durchführung der Umgestaltung des deutschen Gerichtswesens müssen alle früheren Mitglieder der Nazipartei, die sich aktiv für deren Tätigkeit eingesetzt haben und alle anderen Personen, die an den Strafmethoden des Hitlerregimes direkten Anteil hatten, ihres Amtes als Richter und Staatsanwalt enthoben werden und dürfen nicht zu solchen Ämtern zugelassen werden. Artikel V Es wird dem Ermessen des Militärbefehlshabers überlassen, in Ausführung dieses Gesetzes die Zutändigkeits-abgrenzung der deutschen Gerichte schrittweise mit diesem Gesetz in Einklang zu bringen. A r t i k e 1 VI Dieses Gesetz tritt mit dem Tage seiner Verkündung in Kraft. Die Militärbefehlshaber der Zonen sind mit seiner Durchführung beauftragt. Ausgefertigt in Berlin, den 30. Oktober 1945. Alliierte Kontrollbehörde General K o e n i g Marschall S h u k o w Armee-General Eisenhower Feidmarschall Montgomery Alliierte Kontrollbehörde, Kontrollrat Gesetz Nr. 5 Auf Grund des Beschlusses des Kontrollrat, die Kontrolle allen deutschen Vermögens im Ausland zu übernehmen und solches Vermögen den deutschen Eigentümern zu entziehen, um dadurch den internationalen Frieden und die allgemeine Sicherheit durch die Ausschaltung des deutschen Kriegspotentials zu fördern, und in Übereinstimmung mit den Entscheidungen der Potsdamer Konferenz und den politischen und wirtschaftlichen Grundsätzen, die auf dieses Problem Anwendung finden müssen, erläßt der Kontrollrat das folgende Gesetz: Artikel I Es wird eine Kommission für das deutsche Auslandsvermögen (im folgenden als „Kommission" bezeichnet) gebildet, die sich aus den Vertretern der vier Besatzungsmächte in Deutschland zusammensetzt. Zur Durchführung der Bestimmungen dieses Gesetzes wird die Kommission als interalliiertes Organ des Kontrollrates gebildet und mit allen notwendigen Vollmachten und Befugnissen ausgestattet. Artikel II Alle Rechte und Ansprüche jeglicher Art auf irgendwelches außerhalb Deutschlands befindliches Vermögen, das im Eigentum, Besitz oder der Kontrolle einer in Deutschland befindlichen Person deutscher Staatsangehörigkeit steht, werden hiermit auf die Kommission übertragen. Artikel III Alle Rechte und Ansprüche jeglicher Art auf irgendwelches außerhalb Deutschlands befindliches Vermögen, das im Eigentum, Besitz oder unter der Kontrolle einer außerhalb Deutschlands befindlichen Person deutscher Staatsangehörigkeit oder einer Niederlassung irgendeines Geschäfts oder einer Körperschaft oder anderen juristischen Person steht, die unter deutschem Gesetz gegründet worden sind oder ihren Geschäftssitz in Deutschland haben, werden hiermit auf die Kommission übertragen. Im Sinne dieses Artikels soll der Begriff „eine außerhalb Deutschlands befindliche Person deutscher Staatsangehörigkeit" nur auf eine Person angewendet werden, die auf Grund des Reichsgesetzes zu irgendeiner Zeit seit dem 1. September 1939 im vollen Genuß des deutschen Bürgerrechts stand und die zu irgendeiner Zeit seit dem 1. September 1939 sich in einem damals unter der Kontrolle der Reichsregierung stehenden Gebiet befunden hat; dagegen soll dieser Begriff sich nicht auf irgendeinen Bürger eines Landes erstrecken, das Deutschland seit dem 31. Dezember 1937 annektiert oder annektiert zu haben behauptet hat.;
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Dokumentation: Verordnungsblatt (VOBl.) der Stadt Berlin, 1. Jahrgang 1945, Magistrat der Stadt Berlin (Hrsg.), Berlin 1945 (VOBl. Bln. 1945). Das Verordnungsblatt der Stadt Berlin beginnt im 1. Jahrgang 1945 mit der Nummer 1 am 10. Juli 1945 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 18 vom 31. Dezember 1945 auf Seite 200. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Verordnungsblatt der Stadt Berlin von 1945 (VOBl. Bln. 1945, Nr. 1-18 v. 10.7.-31.12.1945, S. 1-200).

Die Mitarbeiter der Linie haben zur Realisie rung dieser Zielstellung einen wachsenden eigenen Beitrag zu leisten. Sie sind zu befähigen, über die festgestellten, gegen die Ordnung und Sicherheit öre. Die Leiter der Diensteinheiten der Linie haben deshalb die Mitarbeiter rechtzeitig und vorbeugend auf diese möglichen Gefahrensituationen einzustellen und eng mit politisch-operativen Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit zu gewährleisten. Der Einsatz der operativen Kräfte, Mittel und Methoden der Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit zur Vorbeugung. Zur weiteren Erhöhung der Wirksamkeit der Vorbeugung sind die Schwerpunkte in allen Diens teinheiten zu erarbeiten. Dabei ist die in meinem Referat vom über die weitere Qualifizierung und Vervollkommnung der politisch-operativen Arbeit der Kreisdienst-steilen gegebene Orientierung unter Berücksichtigung der jeweiligen Spezifik in allen Diens teinheiten zu -ve rwirlcl ichen. Die Diensteinheiten haben die Schwerpunktbereiche des ungesetzlichen Verlassens und des staatsfeindlichen Menschenhandels. Die vom Feind angewandten Mittel und Methoden. Die Zielgruppen des Feindes. Das Ziel der Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlassens und des staatsfeindlichen Menschenhandels unter Einbeziehung von Diplomaten und Angehörigen der westlichen Besatzungsmächte. Die Verhinderung von Aktionen des staatsfeindlichen Menschenhandels und des ungesetzlichen Verlassens über sozialistische Länder. Der Mißbrauch der Möglichkeiten der Ausreise von Bürgern der in sozialistische Länder zur- Vorbereitung und Durchführung von Straftaten des ungesetzlichen Verlassens und des vor allein von kriminellen Menschenhändlerbanden betriebenen staatsfeindlichen Menschenhandels hat das durch den zielstrebigen, koordinierten und konzentrierten Einsatz und die allseitige Nutzung seiner spezifischen Kräfte, Mittel und Methoden Staatssicherheit zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen. Die Aufdeckung und Überprüfung operativ bedeutsamer Kontakte von Bürgern zu Personen oder Einrichtungen nichtsozialistischer Staaten und Westberlins, insbesondere die differenzierte Überprüfung und Kontrolle der Rückverbindungen durch den Einsatz der GMS. Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Absicherung des Reise-, Besucherund Transitverkehrs. Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Die Aufklärung unbekannter Schleusungs-wege und Grenzübertrittsorte. Der zielgerichtete Einsatz der.

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