Verordnungsblatt der Stadt Berlin 1945, Seite 137

Verordnungsblatt (VOBl.) der Stadt Berlin 1945, Seite 137 (VOBl. Bln. 1945, S. 137); Verordnungsblatt der Stadt Berlin. Nr. 11. 25. Oktober 1945 Bekanntmachung Nachträge zur Hunde-, Getränke- und Vergnügungssteuerordnung der Stadt Berlin Der Magistrat hat am 3. September 1945 die nachstehenden Nachträge zur Hunde-, Getränke- und Vergnügungssteuerordnung der Stadt Berlin beschlossen. Die Alliierte Stadtkommandantur hat die Nachträge durch Befehl vom 29. September 1945 Ref. Nr. BK/O (45) 142 genehmigt. Berlin, den 23. Oktober 1945. Der Magistrat der Stadt Berlin Abt. für Finanz- und Steuerwesen Stadtkämmerer Dr. S i e b e r t Nachtrag zur Hündesteuerordnung der Stadt Berlin Auf Grund des dem Magistrat der Stadt Berlin erteilten Auftrags auf Selbstverwaltung der Stadt Berlin wird mit Zustimmung der Alliierten Kommandantur folgender Nachtrag zur Hundesteuerordnung der Stadt Berlin vom 31. März 1939 erlassen: Artikel I Die Hundesteuerordnung vom 31. März 1939 wird wie folgt geändert: 1. In der Überschrift, der Einleitung und im § 1 Abs. 1 sind die Worte „Reichshauptstadt Berlin'' in „Stadt Berlin", im § 1 Abs. 3, § 4 Abs. 3 Ziff. 3, § 5 Abs. 2 Ziff. 3, § 8 Abs. 6, § 12 Abs. 1, § 13, § 14 Abs. 1 und Abs. 2, § 15 Abs. 1 und § 16 Abs. 1 sind die Worte „Bezirksbürgermeister" in „Bezirksamt"' und im § 12 Abs. 1 und § 15 Abs. 4 das Wort „Oberbürgermeister" in „Magistrat" zu ändern. 2. § 2 erhält folgende Fassung: „Die Steuer wird für das Rechnungsjahr erhoben. Sie beträgt jährlich 120 RM. . Werden in einem Haushalt oder Betriebe 2 oder mehrere Hunde gehalten, oder werden von einer Person an mehreren Stellen des Stadtgebiets Hunde gehalten, so erhöht sich die jährliche Steuer für den zweiten Hund auf 240 RM, für den dritten auf 360 RM, für den vierten und jeden weiteren auf je 480 RM.“ 3. Im § 3 ä) in Abs. I im ersten Satz statt „Satzes" zu setzen „Normalsatzes", b) die Ziff. 6 im Abs. 1 und der Abs. 2 zu streichen. 4. Im § 4 ist a) im Abs. 1 statt „von der Reichsfachgruppe Deutsches Hundewesen oder einer Jagdhundfachschaft des Reichsbundes Deutscher Jägerschaft geführtes oder anerkanntes Zucht- oder Stammbuch eintragen lassen" zu setzen „Zuchtoder Stammbuch eintragen lassen, welches von der vom Magistrat anerkannten zuständigen Organisation für das Rassehundewesen geführt wird“. b) Im Abs. 2 ersten Satz statt „Satzes" „Normalsatzes" setzen. c) Im Abs. 3 zum Schluß statt „Steuervierteljahres" „Steuermonats" zu setzen. 5. § 7 fällt fort. 6. Im § 8 ist im Abs. 2 und Abs. 3 statt „Vierteljahres" zu setzen „Monats“. 7. Im § 9 ist a) Abs. 1 wie folgt zu fassen: „Die Steuer ist in monatlichen Raten, und zwar bis zum 5 .jeden Monats, für den laufen* den Monat an die zuständige Stadtsteuerkasse zu entrichten." b) Im Abs. 3 statt „Vierteljahr" zu setzen „Monat", 8. Im § 14 Abs. 3 ist statt „Vierteljahres" zu setzen „Monats". 9. Im § 15 Abs. 4 Satz 1 sind die Worte „oder die für die Wehrmachthunde vorgeschriebene Erkennungs* marke" zu streichen. Artikel II Der Nachtrag tritt am 1. Oktober 1945 in Kraft. Berlin, den 3. September 1945. Der Magistrat der Stadt Berlin Dr. Werner Nachtrag zur Getränkesteuerordnung der Stadt Berlin Auf Grund des dem Magistrat der Stadt Berlin erteilten Auftrags auf Selbstverwaltung der Stadt Berlin wird mit Zustimmung der Alliierten Stadtkommandantur fol* gender Nachtrag zur Getränkesteuerordnung der Stadt Berlin erlassen: i A r t i k e 1 1 Die Getränkesteuerordnung vom 1. Dezember 1937. (Amtsblatt der Stadt Berlin, Jahrgang 1938, Seite 138) wird wie folgt geändert: 1. In der Einleitung zur Steuerordnung sowie in § 9 sind das Wort „Reichshauptstadt“ durch „Stadt Berlin", in § 6 Absatz 2 und § 13 das Wort „Ober* bürgermeister" durch „Magistrat" und in § 9 die Worte „Reichs- und Preußischei Minister des Innern" durch „Magistrat" zu ersetzen. 2. Im § 2 Absatz l ist statt „10°/o" zu setzen „20%“, Artikel 2 Der Nachtrag tritt am 1. Oktober 1945 in Kraft. Berlin, den 3. September 1945. - Der Magistrat der Stadt Berlin Dr. Werner Dritter Nachtrag der Vergnügungssteuerordnung der Stadt Berlin Auf Grund des dem Magistrat der Stadt Berlin er* teilten Auftrags auf Selbstverwaltung der Stadt Berlin wird mit Zustimmung der Alliierten Stadtkommandantur der folgende Dritte Nachtrag zur Vergnügungssteuerordnung der Stadt Berlin erlassen. Artikel 1 Die Vergnügungssteuerordnung vom 12. Oktober 1927 in der Fassung des Zweiten Nachtrags vom 15. Juni 1933 (Sonderausgabe des Amtsblatts der Stadt Berlin vom 1. Juli 1933) wird wie folgt geändert: 1. In de Überschrift der Steuerordnung und in § 13 sind die Worte: „Reichshauptstadt Berlin" durch' „Stadt Berlin", in den §§ 12 Abs. 1 letzter Satz, 16, 21 Abs. 1 Satz 2, 31 Satz 2 und 49 C Abs. 2 Ziff. 6 b die Worte „Oberbürgermeister" durch' „Magistrat" und im § 13 die Worie „Reichs- und Preußischer Minister des Innern" durch „Magistrat“ zu ersetzen.;
Verordnungsblatt (VOBl.) der Stadt Berlin 1945, Seite 137 (VOBl. Bln. 1945, S. 137) Verordnungsblatt (VOBl.) der Stadt Berlin 1945, Seite 137 (VOBl. Bln. 1945, S. 137)

Dokumentation: Verordnungsblatt (VOBl.) der Stadt Berlin, 1. Jahrgang 1945, Magistrat der Stadt Berlin (Hrsg.), Berlin 1945 (VOBl. Bln. 1945). Das Verordnungsblatt der Stadt Berlin beginnt im 1. Jahrgang 1945 mit der Nummer 1 am 10. Juli 1945 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 18 vom 31. Dezember 1945 auf Seite 200. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Verordnungsblatt der Stadt Berlin von 1945 (VOBl. Bln. 1945, Nr. 1-18 v. 10.7.-31.12.1945, S. 1-200).

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