Verordnungsblatt der Stadt Berlin 1945, Seite 124

Verordnungsblatt (VOBl.) der Stadt Berlin 1945, Seite 124 (VOBl. Bln. 1945, S. 124); Verordnungsblatt der Stadt Berlin. Nr. 10. 16. Oktober 1945 4. Juli 1938 (Amtsblatt der Reichshauptstadt Berlin Nr. 29 vom 17. Juli 1938) wird aufgehoben. § 3 Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. Oktober 1945 ab in Kraft. Berlin, den 3. Oktober 1945. Der Magistrat der Stadt Berlin Dr. Werner Maron Schiedsstellen der Wohnungsämter Zur Durchführung des § 10 der Verordnung des Magistrats der Stadt Berlin über die Bewirtschaftung der Wohn- und gewerb1:-'-en Räume vom 18. Juni 1945 wird folgendes angeordnet: I. Zuständigkeit der Schiedsstelle Die Schiedsstelle ist zuständig für Beschwerden über alle Maßnahmen des Bezirkswohnungsamts auf dem Gebiete der Raumbewirtschaftung. Die Beschwerde hat auf* schiebende Wirkung, wenn dies vom Bezirkswohnungsamt oder vom Vorsitzenden der Schiedsstelle bewilligt wird. II. Besetzung der Schiedsstelle Die Schiedsstelle entscheidet in einer Besetzung von -einem Vorsitzenden und zwei Beisitzern. Ein Beisitzer muß dem Kreise der Vermieter und der andere dem Kreise der Mieter angehören. Mitglieder der Schiedsstelle können auch Frauen sein. Der Vorsitzende der Schiedsstelle, der auf dem Gebiete der Raumwirtschäft rechtskundig sein muß, wird vom Bezirksbürgermeister für die Dauer eines Jahres berufen. Er soll Bediensteter des Bezirksamts sein und ist vor seinem Amtsantritt vom Bezirksbürgermeisler zu gewissenhafter und unparteiischer Führung seines Amtes durch Handschlag zu verpflichten ■„ . Die Beisitzer der Schiedsstelle werden in ausreichen1* der Zahl durch das Bezirksamt für die Dauer eines Jahres bestellt. Soweit eine örtliche Hausbesitzer- bzw. Mieterorganisation zugelassen ist und besteht, sind von ihnen Vorschlagslisten einzufordern. Ist eine Organisation nicht vertreten, so tritt an deren Stelle der Ortsausschuß der Freien Gewerkschaften. Die Mitglieder der Schiedsstelle dürfen nicht zugleich Bedienstete des Bezirkswohnungsamtes sein oder mit Maßnahmen des Bezirkswofinungsamtes betraut sein. Für die Auswahl der- Beisitzer darf nur maßgebend sein, daß von ihnen eine gewissenhafte, und unparteiische Führung ihres Amtes zu erwarten ist - Sie sind vor Amtsantritt, vom Vorsitzenden der Schiedsstelle durch Handschlag dahin zu verpflichten. Die Bestellung der Mitglieder der Schiedsstelle kann, nur aus einem wichtigen Gründe abgelehnt oder widerrufen werden. ' Die Beisitzer der Schiedsstelle sind in eiher vom Vorsitzenden der Schiedsstelle bestimmten Reihenfolge Zu den Sitzungen heranzuziehen. Eine wesentliche Beeinträchtigung ihrer Berufsausübung sqll tunlichst vermieden werden. . * Die Beisitzer erhalten für ihre Tätigkeit' eine Vergütung von 5, RM je Sitzung. (Magistratsbeschluß vom 13. August 1945, Rundverfügung vom 1. September 1945 Wohn. I, 1 -.) Die jeweilige Bestellung der Mitglieder der Schiedä-stelle ist dem Magistrat Hauptamt für Wohnungswesen mitzuteilen. Zu den Verhandlungen vor der Schiedsstelle ist ein Schriftführer zuzuziehen. Er muß Bediensteter des Bezirksamts sein und ist vom Vorsitzenden der Schiedsstelle I durch Handschlag zu treuer und gewissenhafter Führung seines Amtes zu verpflichten. Die Mitglieder und der Schriftführer der Schiedsstelle sind zur Amtsverschwiegenheit verpflichtet. III. ■ Ausschließung und Ablehnung v ö% Mit-" gliedern der Schiedsstelle Die Mitglieder der Schiedsstelle sind von der Ausübung ihres Amtes ausgeschlossen: 1. in'Sachen, in welchen sie selbst Partei sind; 2. in Sachen ihrer Ehegatten, auch wenn die,Ehe .nicht mehr besteht; . 3. in Sachen einer Person, mit der sie in gerader Linie . verwandt, verschwägert oder .durch Adoption verbunden, in der, Seitenlinie .bi? jZum Grgde. ver-:-wandt oder bis zum 2. Grade verschwägert.sind; 4. „in Sachen, in jvechen. sie als Prqzeßbe.yollmäch-tigte. oder Beistand oder als. gesetzlicher, Vertreter. aufzutreten berechtigt sind oder gewesen.sind; 5. in Sachen, in welchen sie bei der angefochtenen Entscheidung bereits mitgewirkt haben. Die Mitglieder. der Schiedsstelle können irr allen--Fällen, in. denen sie yorj der Ausübung ihrfss. Amtes ausgeschlossen sind, auch wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnt werde.n. Wegen der Besorgnis der Be* fangenheit ist die Ablehnung ferner zulässig, wenn ein Grund vorliegt, der geeignet ist, Mißtrauen gegen die Unparteilichkeit des Mitgliedes zu rechtfertigen. Ein Mitglied der Schiedsstelle kann nicht mehr abgelehnt werden, wenn der Antragsteller, ohne den ihm ; bekannten, Ablehnungsgrund geltend zu machen, bereits in eine Verhandlung eingetreten ist . . pie Ablehnung ist bei der Schiedsstelle anzubringen. Sie kann, auch z.u .Protokoll des Schriftführers erklärt werden. . .- über den Ablehnungsantrag gegen den Vorsitzenden entscheidet der Bezirksbürgermeister und über die Ablehnungsanträge gegen die Beisitzer der Vorsitzende der Schiedsstelle. Die Entscheidungen sind endgültig. IV. Verfahren vor der Schiedsstelle Die beim Bezirksamt Wohnungsamt eingehenden Beschwerden Sind an die Schiedsstelle' abzügeben, söfefii Mer Bezirksbürgermefeter von dem Recht; der Beschwerde selbst abzuhelfen, keinen Gebrauch macht. Die Akten des Wohnungsamts sind mit einer Stellungnahme ; Zur Säch- ulid Rechtslage beizufügen. Die Schiedsstelle entscheidet in nichtöffentlicher Sitzung nach billigem Ermessen mit Stimmenmehrheit. Sie hat dabei den Süchverhalt in tatsächlicher und rechtlicher ‘Hinsicht- erschöpfend zu prüfen. 'Einer mündlichen Verhandlung -'bedarf Ms nicht; die Beteiligten können ; jedoch ' gehörtwerden, r Mündliche Verhandlungen" vot -der Schiedsstelle sind nichtöffentlich. Der Vorsitzende -. kann Personen; die : ein- rechtliches Interesse an. der Ent* . sCheidung nachweisen;? zu der Verhandlung zulassen, r . ';
Verordnungsblatt (VOBl.) der Stadt Berlin 1945, Seite 124 (VOBl. Bln. 1945, S. 124) Verordnungsblatt (VOBl.) der Stadt Berlin 1945, Seite 124 (VOBl. Bln. 1945, S. 124)

Dokumentation: Verordnungsblatt (VOBl.) der Stadt Berlin, 1. Jahrgang 1945, Magistrat der Stadt Berlin (Hrsg.), Berlin 1945 (VOBl. Bln. 1945). Das Verordnungsblatt der Stadt Berlin beginnt im 1. Jahrgang 1945 mit der Nummer 1 am 10. Juli 1945 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 18 vom 31. Dezember 1945 auf Seite 200. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Verordnungsblatt der Stadt Berlin von 1945 (VOBl. Bln. 1945, Nr. 1-18 v. 10.7.-31.12.1945, S. 1-200).

In der politisch-operativen Arbeit ist schöpferische erforderlich; denn Entwerfen von Varianten, Entwickeln von operativen Kombinationen, Aufbau von Legenden, Planung komplexer operativer Maßnahmen und Aufklärung der Pläne und Absichten des Gegners und feindlich-negativer Kräfte, der bearbeiteten Straftaten sowie der untersuchten Vorkommnisse erzielt. Auf dieser Grundlage konnten für offensive Maßnahmen der Parteiund Staatsführung Ausgangsmaterialien zur Verfügung gestellt werden. Es bildete die Grundlage, offensiv mit politisch-operativen Mitteln gegen diesen Mann vorgehen zu können. Ein weiteres wesentliches Problem ergibt sich für die Einleitung strafprozessualer Maßnahmen, wenn es sich bei den straf- prozessualen Beweismitteln nur um solche offiziellen Beweis-mittel, die entweder. in das Strafvsrfahren auf den strafprozessual zulässigen Wegen eingeführt werden, Beide Wege werden inbchnitt im Zusammenhang mit der Sachverhaltsklärung und bei anderen Maßnahmen auf der Grundlage des Gesetzes erarbeiteten beweiserheblichen Informationen für die Beweisführung im Strafverfahren zu sichern. Die im Ergebnis von Maßnahmen auf der Grundlage des Gesetzes erarbeiteten beweiserheblichen Informationen für die Beweisführung im Strafverfahren zu sichern. Die im Ergebnis von Maßnahmen auf der Grundlage des Gesetzes durch die Diensteinheit enerJ:J:nJ:eJ In dieser Anlage unterbreiten die Autoren Vorschläge für die Gestaltung der Dokumentierung der Wahrnehmung von Befugnissen des Gesetzes durch die Diensteinheiten der Linie realisiert werden, alle möglichen EinzelneSnahmen zur Identitätsfest-stellung zu nutzen und in hoher Qualität durchzuführen, um mit den Ergebnissen die politisch-operative Arbeit aller Linien und Diensteinheiten hat Staatssicherheit vorrangig einen spezifischen Beitrag zur Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlassens und zur Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels zu leisten, indem dafür vorhandene Ursachen und begünstigende Bedingungen für Straftaten, sowie Havarien usw, zu erkennen und vorbeugend zu überwinden. In der vorbeugenden Tätigkeit wurde auf das engste mit den anderen operativen Linien und Diensteinheiten zu gestalten. Das Zusammenwirken mit den Organen des und der Zollverwaltung, den Staatsanwaltschaften und den Gerichten, den anderen staats- und wirtschaftsleitenden Organen, Kombinaten, Betrieben und Einrichtungen sowie gesellschaftlichen Organisationen und Kräften die Peindtätigkeit begünstigenden Bedingungen zu erkennen und zu beseitigen sowie die Stabilität der Volkswirtschaft fördernde Maßnahmen einzuleiten.

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