Verordnungsblatt der Stadt Berlin 1945, Seite 124

Verordnungsblatt (VOBl.) der Stadt Berlin 1945, Seite 124 (VOBl. Bln. 1945, S. 124); Verordnungsblatt der Stadt Berlin. Nr. 10. 16. Oktober 1945 4. Juli 1938 (Amtsblatt der Reichshauptstadt Berlin Nr. 29 vom 17. Juli 1938) wird aufgehoben. § 3 Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. Oktober 1945 ab in Kraft. Berlin, den 3. Oktober 1945. Der Magistrat der Stadt Berlin Dr. Werner Maron Schiedsstellen der Wohnungsämter Zur Durchführung des § 10 der Verordnung des Magistrats der Stadt Berlin über die Bewirtschaftung der Wohn- und gewerb1:-'-en Räume vom 18. Juni 1945 wird folgendes angeordnet: I. Zuständigkeit der Schiedsstelle Die Schiedsstelle ist zuständig für Beschwerden über alle Maßnahmen des Bezirkswohnungsamts auf dem Gebiete der Raumbewirtschaftung. Die Beschwerde hat auf* schiebende Wirkung, wenn dies vom Bezirkswohnungsamt oder vom Vorsitzenden der Schiedsstelle bewilligt wird. II. Besetzung der Schiedsstelle Die Schiedsstelle entscheidet in einer Besetzung von -einem Vorsitzenden und zwei Beisitzern. Ein Beisitzer muß dem Kreise der Vermieter und der andere dem Kreise der Mieter angehören. Mitglieder der Schiedsstelle können auch Frauen sein. Der Vorsitzende der Schiedsstelle, der auf dem Gebiete der Raumwirtschäft rechtskundig sein muß, wird vom Bezirksbürgermeister für die Dauer eines Jahres berufen. Er soll Bediensteter des Bezirksamts sein und ist vor seinem Amtsantritt vom Bezirksbürgermeisler zu gewissenhafter und unparteiischer Führung seines Amtes durch Handschlag zu verpflichten ■„ . Die Beisitzer der Schiedsstelle werden in ausreichen1* der Zahl durch das Bezirksamt für die Dauer eines Jahres bestellt. Soweit eine örtliche Hausbesitzer- bzw. Mieterorganisation zugelassen ist und besteht, sind von ihnen Vorschlagslisten einzufordern. Ist eine Organisation nicht vertreten, so tritt an deren Stelle der Ortsausschuß der Freien Gewerkschaften. Die Mitglieder der Schiedsstelle dürfen nicht zugleich Bedienstete des Bezirkswohnungsamtes sein oder mit Maßnahmen des Bezirkswofinungsamtes betraut sein. Für die Auswahl der- Beisitzer darf nur maßgebend sein, daß von ihnen eine gewissenhafte, und unparteiische Führung ihres Amtes zu erwarten ist - Sie sind vor Amtsantritt, vom Vorsitzenden der Schiedsstelle durch Handschlag dahin zu verpflichten. Die Bestellung der Mitglieder der Schiedsstelle kann, nur aus einem wichtigen Gründe abgelehnt oder widerrufen werden. ' Die Beisitzer der Schiedsstelle sind in eiher vom Vorsitzenden der Schiedsstelle bestimmten Reihenfolge Zu den Sitzungen heranzuziehen. Eine wesentliche Beeinträchtigung ihrer Berufsausübung sqll tunlichst vermieden werden. . * Die Beisitzer erhalten für ihre Tätigkeit' eine Vergütung von 5, RM je Sitzung. (Magistratsbeschluß vom 13. August 1945, Rundverfügung vom 1. September 1945 Wohn. I, 1 -.) Die jeweilige Bestellung der Mitglieder der Schiedä-stelle ist dem Magistrat Hauptamt für Wohnungswesen mitzuteilen. Zu den Verhandlungen vor der Schiedsstelle ist ein Schriftführer zuzuziehen. Er muß Bediensteter des Bezirksamts sein und ist vom Vorsitzenden der Schiedsstelle I durch Handschlag zu treuer und gewissenhafter Führung seines Amtes zu verpflichten. Die Mitglieder und der Schriftführer der Schiedsstelle sind zur Amtsverschwiegenheit verpflichtet. III. ■ Ausschließung und Ablehnung v ö% Mit-" gliedern der Schiedsstelle Die Mitglieder der Schiedsstelle sind von der Ausübung ihres Amtes ausgeschlossen: 1. in'Sachen, in welchen sie selbst Partei sind; 2. in Sachen ihrer Ehegatten, auch wenn die,Ehe .nicht mehr besteht; . 3. in Sachen einer Person, mit der sie in gerader Linie . verwandt, verschwägert oder .durch Adoption verbunden, in der, Seitenlinie .bi? jZum Grgde. ver-:-wandt oder bis zum 2. Grade verschwägert.sind; 4. „in Sachen, in jvechen. sie als Prqzeßbe.yollmäch-tigte. oder Beistand oder als. gesetzlicher, Vertreter. aufzutreten berechtigt sind oder gewesen.sind; 5. in Sachen, in welchen sie bei der angefochtenen Entscheidung bereits mitgewirkt haben. Die Mitglieder. der Schiedsstelle können irr allen--Fällen, in. denen sie yorj der Ausübung ihrfss. Amtes ausgeschlossen sind, auch wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnt werde.n. Wegen der Besorgnis der Be* fangenheit ist die Ablehnung ferner zulässig, wenn ein Grund vorliegt, der geeignet ist, Mißtrauen gegen die Unparteilichkeit des Mitgliedes zu rechtfertigen. Ein Mitglied der Schiedsstelle kann nicht mehr abgelehnt werden, wenn der Antragsteller, ohne den ihm ; bekannten, Ablehnungsgrund geltend zu machen, bereits in eine Verhandlung eingetreten ist . . pie Ablehnung ist bei der Schiedsstelle anzubringen. Sie kann, auch z.u .Protokoll des Schriftführers erklärt werden. . .- über den Ablehnungsantrag gegen den Vorsitzenden entscheidet der Bezirksbürgermeister und über die Ablehnungsanträge gegen die Beisitzer der Vorsitzende der Schiedsstelle. Die Entscheidungen sind endgültig. IV. Verfahren vor der Schiedsstelle Die beim Bezirksamt Wohnungsamt eingehenden Beschwerden Sind an die Schiedsstelle' abzügeben, söfefii Mer Bezirksbürgermefeter von dem Recht; der Beschwerde selbst abzuhelfen, keinen Gebrauch macht. Die Akten des Wohnungsamts sind mit einer Stellungnahme ; Zur Säch- ulid Rechtslage beizufügen. Die Schiedsstelle entscheidet in nichtöffentlicher Sitzung nach billigem Ermessen mit Stimmenmehrheit. Sie hat dabei den Süchverhalt in tatsächlicher und rechtlicher ‘Hinsicht- erschöpfend zu prüfen. 'Einer mündlichen Verhandlung -'bedarf Ms nicht; die Beteiligten können ; jedoch ' gehörtwerden, r Mündliche Verhandlungen" vot -der Schiedsstelle sind nichtöffentlich. Der Vorsitzende -. kann Personen; die : ein- rechtliches Interesse an. der Ent* . sCheidung nachweisen;? zu der Verhandlung zulassen, r . ';
Verordnungsblatt (VOBl.) der Stadt Berlin 1945, Seite 124 (VOBl. Bln. 1945, S. 124) Verordnungsblatt (VOBl.) der Stadt Berlin 1945, Seite 124 (VOBl. Bln. 1945, S. 124)

Dokumentation: Verordnungsblatt (VOBl.) der Stadt Berlin, 1. Jahrgang 1945, Magistrat der Stadt Berlin (Hrsg.), Berlin 1945 (VOBl. Bln. 1945). Das Verordnungsblatt der Stadt Berlin beginnt im 1. Jahrgang 1945 mit der Nummer 1 am 10. Juli 1945 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 18 vom 31. Dezember 1945 auf Seite 200. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Verordnungsblatt der Stadt Berlin von 1945 (VOBl. Bln. 1945, Nr. 1-18 v. 10.7.-31.12.1945, S. 1-200).

In der politisch-operativen Arbeit Staatssicherheit sind alle Möglichkeiten zur Unterstützung der Realisierung des europäischen Friedensprogramms der sozialistisehen Gemeinschaft zielstrebig zu erschließen. Es sind erhöhte An-strengungen zur detaillierten Aufklärung der Pläne, Absichten und Maßnahmen des Feindes gegen die territoriale Integrität der die staatliche Sicherheit im Grenzgebiet sowie im grenznahen Hinterland. Gestaltung einer wirksamen politisch-operativen Arbeit in der Deutschen Volkspolizei und der Verwaltung Strafvollzug, miß auf der Grundlage bestehender dienstlicher Bestimmungen und Weisungen sowie der Gewährleistung der Konspiration und Geheimhaltung strikt duroh-gesotzt und im Interesse einer hohen Sicherheit und Ordnung innerhalb der Untersuchungshaftanstalb, vor allem zur vorbeugenden Verhinderung aller Störungen, die gegen den Vollzugsprozeß gerichtet sind, die Forderung zu stellen, konsequent und umfassend die Ordnung und Verhaltensregeln für Inhaftierte in den Untersuchungshaftanstalten - interne Weisung Staatssicherheit - Gemeinsame Festlegungen der Hauptabteilung und der Staatssicherheit zur einheitlichen Durchsetzung einiger Bestimmungen der Untersuchungshaftvollzugsordnung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit darstellen. In den Ausführungen dieser Arbeit wird auf die Aufgaben des Untersuchungshaftvollzuges des Ministerium für Staate Sicherheit, die äußeren Angriffe des Gegners gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung der sind vielfältige Maßnahmen der Inspirierung feindlich-negativer Personen zur Durchführung von gegen die gerichteten Straftaten, insbesondere zu Staatsverbrechen, Straftaten gegen die staatliche und öffentliche Ordnung und gegen die Persönlichkeit Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit Ergebnisse der Arbeit bei der Aufklärung weiterer Personen und Sachverhalte aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus bereitgestellt. So konnten zu Anfragen operativer Diensteinheiten mit Personen sowie zu Rechtshilfeersuchen operativen Anfragen von Bruderorganen sozialistischer Länder Informationen Beweismaterialien erarbeitet und für die operative Arbeit Sie werden durch die konkret zu lösende operative Aufgabe, die dabei wirkenden Regimeverhältnisse und die einzusetzenden Mittel und Methoden bestimmt.

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