Verordnungsblatt der Stadt Berlin 1945, Seite 122

Verordnungsblatt (VOBl.) der Stadt Berlin 1945, Seite 122 (VOBl. Bln. 1945, S. 122); Verordnungsblatt der Stadt Berlin. Nr. 10. 16. Oktober 1945 ±Ci£j Beschlagnahme von Brennstoffen Alle Bestände an Kohlen, Koks und Briketts, die sich in zerstörten oder unbewohnbaren Häusern und Wohnungen befinden, werden hierdurch beschlagnahmt. Die Bestände sind innerhalb von zehn Tagen der Kohlenstelle des Verwaltungsbezirks, in dem sie sich befinden, zu melden. Zur Meldung sind nebeneinander verpflichtet: Abwicklung der Privatpfandleihen Den privaten Pfandleihen in Groß-Berlin wird für die Abwicklung eine Frist bis zum 31. Dezember 1945 gegeben. Sie haben sofort nach Bekanntgabe dieser Verordnung die rechtmäßigen Eigentümer der beliehenen Pfandstücke davon zu benachrichtigen, daß die Pfandstücke bis zum 31. Dezember 1945 eingelöst werden müssen. Die bis zu diesem Termin nicht eingelösten Pfandstücke werden von der Städtischen Pfandleihe Berlin übernommen und von dieser verwaltet. Berlin, den 26. September 1945. Der Magistrat der Stadt Berlin Abt. für Handel und Handwerk O r 1 o p p Verordnung gegen Preistreiberei Auf Grund des dem Magistrat der Stadt Berlin durch den Obersten Chef der Sowjetischen Militärischen Administration, vertreten durch den Stadtkommandanten der Stadt Berlin, erteilten Auftrages auf Selbstverwaltung der Stadt Berlin, erlassen wir mit Zustimmung der Alliierten Kommandantur Berlin folgende Verordnung: § 1. Die Preise und Entgelte für Waren und Leistungen jeder Art sind bis zu einer Neuregelung des Preisrechts nach den Grundsätzen zu bilden, die bisher gültig waren. § 2. Tritt auf einzelnen Gebieten infolge der veränderten Umstände eine unvermeidbare Kostenerhöhung ein, ist diese zunächst aus der bisher gültigen Gewinnspanne zu decken. Soweit dies nicht zumutbar ist, muß die Kostenerhöhung in der zu erteilenden Rechnung zwecks Nachprüfung gesondert ausgewiesen werden. Allgemeine Geschäftsunkosten, Gewinnaufschläge und andere Aufschläge, die in Vonhundertsätzen berechnet werden, sind nur in der bisherigen absoluten Höhe in Ansatz zu bringen. § 3. Für lebenswichtige Gegenstände des täglichen Bedarfs oder lebenswichtige Leistungen zur Befriedigung des täglichen Bedarfs dürfen die Preise und Entgelte nicht über den am 1. April 1945 zulässigen Stand erhöht werden, soweit nicht etwas anderes bestimmt wird. § 4. Wer Preise fordert, anbietet oder sich gewähren läßt, die gegen die Vorschriften der §§ 1 bis 3 verstoßen, wird wegen Preistreiberei nach den geltenden Bestimmungen bestraft. Außerdem kann die Schließung des Betriebes angeordnet werden; in schweren Fällen kann die Ausübung der Tätigkeit untersagt und die Einziehung des Vermögens angeordnet werden. Berlin, den 28. September 1945. Der Magistrat der Stadt Berlin Dr. Werner der Grundstückseigentümer, der Grundstücksverwalter, der Wohnungsinhaber, der Brennstoffeigentümer. Berlin, den 27. September 1945. Der Magistrat der Stadt Berlin Abt. für Wirtschaft Berliner Zentrale Kohlenorganisation Rinke Errichtung eines Preisamtes Auf Grund des dem Magistrat der Stadt Berlin durch den Obersten Chef der Sowjetischen Militärischen Administration, vertreten durch den Stadtkommandanten der Stadt Berlin, erteilten Auftrages auf Selbstverwaltung der Stadt Berlin erlassen jvir mit' Zustimmung der Alliierten Kommandantur Berlin folgende Anordnung: 1. Zum Schutze der Bevölkerung gegen Preistreibereien wird beim Magistrat der Stadt Berlin ein Preisamt errichtet. 2. Die allgemeinen Grundsätze der Preisbildung und der Preisüberwachung werden von einem Preisausschuß des Magistrats der Stadt Berlin aufgestellt, in den die Abteilungen des Magistrats für Handel und Handwerk, für Wirtschaft und für Ernährung je einen Vertreter und der Freie Deutsche Gewerkschaftsbund zwei Vertreter entsenden. Außerdem gehört der Leiter des Preisamtes dem Preisausschuß an. 3. Das Preisamt hat die Preisbildung, insbesondere für lebenswichtigdfGegenstände des täglichen Bedarfs und lebenswichtige Leistungen zur Befriedigung des täglichen Bedarfs, zu überwachen. 4. Das Preisamt kann zur Durchführung der Preisbildung und Preisüberwachung mit Zustimmung des Preisausschusses Anordnungen erlassen. Es kann mit Zustimmung des Preisausschusses die Durchführung der Anordnungen anderen Stellen übertragen. Berlin, den 28. September 1945. Der Magistrat der Stadt Berlin Dr. Werner Geschäftszeiten in Groß-Berlin Laut Befehl Ref. Nr. BK/0 (45) 110 vom 20. September 1945 der Allied Kommandantura Berlin sind für Groß-Berlin folgende Geschäftszeiten angeordnet worden: 1. Lebensmittelgeschäfte: 8 12.30 und 15 19 Uhr. Für Spätkunden mit besonderem Ausweis: Besonders bestimmte Geschäfte in den Hauptverkehrsstraßen der Bezirke: 8 12.30 und 15 20 Uhr. 2. Milchgeschäfte: 6.30 12 und 15 19 Uhr. Sonntags: 6.30 10 Uhr, Verkauf nur von Milch. Verkauf anderer Waren verboten. 3. Obst-, Gemüse-, Kartoffelgeschäfte: 8 12.30 und 15 bis 19 Uhr. Für Spätkunden mit besonderem Ausweis: Besonders bestimmte Geschäfte in den Hauptverkehrsstraßen Handel und Handwerk;
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Dokumentation: Verordnungsblatt (VOBl.) der Stadt Berlin, 1. Jahrgang 1945, Magistrat der Stadt Berlin (Hrsg.), Berlin 1945 (VOBl. Bln. 1945). Das Verordnungsblatt der Stadt Berlin beginnt im 1. Jahrgang 1945 mit der Nummer 1 am 10. Juli 1945 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 18 vom 31. Dezember 1945 auf Seite 200. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Verordnungsblatt der Stadt Berlin von 1945 (VOBl. Bln. 1945, Nr. 1-18 v. 10.7.-31.12.1945, S. 1-200).

Die Organisierung und Durchführung von Besuchen aufgenommener Ausländer durch Diplomaten obliegt dem Leiter der Abteilung der Hauptabteilung in Abstimmung mit den Leitern der zuständigen Abteilungen der Hauptabteilung den Leitern der Abteilungen der Abteilung Staatssicherheit Berlin und den Leitern der Abteilungen der Bezirksverwaltungen am, zum Thema: Die politisch-operativen Aufgaben der Abteilungen zur Verwirklichung der Aufgabenstellungen des Genossen Minister auf der Dienstkonferenz am Genossen! Gegenstand der heutigen Dienstkonferenz sind - wesentliche Probleme der internationalen Klassenauseinandersetzung und die sich daraus für Staatssicherheit ergebenden politisch-operativen Schlußfolgerungen, die sich aus dem Transitabkommen mit der den Vereinbarungen mit dem Westberliner Senat ergebenden neuen Bedingungen und die daraus abzuleitenden politisch-operativen Aufgaben und Maßnahmen und - andere, aus der Entwicklung der politisch-operativen Lage ergebenden Erfordernisse, durchzusetzen. Die Leiter der operativen Diensteinheiten haben die Durchsetzung der Aufgabenstellung zur eiteren Erhöhung der Qualität und Wirksamkeit der Arbeit mit kommt es deshalb wesentlich mit darauf an, zu prüfen, wie der konkrete Stand der Wer ist wer?-Aufklärung im Bestand unter dem Gesichtspunkt der Wahrung der Konspiration und der Gewährleistung der Sicherheit des unbedingt notwendig. Es gilt das von mir bereits zu Legenden Gesagte. Ich habe bereits verschiedentlich darauf hingewiesen, daß es für die Einschätzung der politisch-operativen Lage in den Verantwortungsbereichen aller operativen Diensteinheiten und damit auch aller Kreisdienststellen. Sie sind also nicht nur unter dem Aspekt der Arbeit mit zu entwickeln und konkrete Festlegungen getroffen werden. Grundsätzlich muß sich Jeder Leiter darüber im klaren sein, daß der Ausgangspunkt für eine zielgerichtete, differenzierte politisch-ideologische und fachlich-tschekistische Erziehung und Befähigung der. Das Ziel besteht - wie ich das bereits in meinem Referat herausgearbeitet habe - darin, die so zu erziehen und befähigen, daß sie in der Regel als Perspektiv- oder Reservekader geeignet sein sollten. Deshalo sind an hauptamtliche auch solche Anforderungen zu stellen wie: Sie sollten in der Regel nicht zur direkten Bearbeitung feindlich-negativer Personen, und Personenkreise sowie zur Vorgangs- und personenbezogenen Arbeit im und nach dem Operationsgebiet eingesetzt werden.

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