Verordnungsblatt der Stadt Berlin 1945, Seite 12

Verordnungsblatt (VOBl.) der Stadt Berlin 1945, Seite 12 (VOBl. Bln. 1945, S. 12); Verordnungsblatt der Stadt Berlin, Ausgabe Nr. 1, Juli 1945 1. Wie oft? 2. Durch wen? (Medizinal-Untersuchungsamt) 3. Wann und mit welchem Ergebnis? Wohin -erfolgte die Entlassung? (Genaue Anschrift, Straße, Hausnummer, Stockwerk): Berlin, den 19 (Unterschrift des Stationsarztes) Anlage 4 Gesundheitsamt Nachweisung über die in der Woche 194. vom bis „amtlich gemeldeten Fälle Von übertragbaren Krankheiten. 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 Typhus (T. abdominalis) Paratyphus übertragbare Ruhr (Amöben- .und Bakterienruhr) . Diphtherie übertragbare Genickstarre Scharlach übertragbare Kinderlähmung Kindbettfieber (nach standesamtlich meldepflichtiger Geburt) Kindbettfieber nach Fehlgeburt Bakterielle Lebensmittelvergiftung (Botulismus Enteritis infectiosa) Ansteckungsfähige Lungen-und Kehlkopftuberkulose Hauttuberkulo se Tuberkulose anderer Organe Syphilis Gonorrhöe ' Ulcus molle E St E St E St E St E St E St E St E St E St E St E St E E St E E E E St E St E St E St E St E St . 1 1 j Nicht aufgeführte anzeigepflichtige Krankheiten und Sterbefälle sind in die freien Spalten einzutragen. An das Hauptgesundheitsamt (Unterschrift) Berlin. Hundesperre. über Berlin wird im Interesse der Bevölkerung die Hundesperre mit sofortiger Wirkung verhängt. Alle Hunde müssen an der Leine und, falls ein Maulkorb vorhanden, mit diesem geführt werden. Nachts sind die Hunde festzulegen und namentlich Hofhunde durch Schließen der Torwege vor dem Zugang fremder Hunde zu schützen. Frei umherlaufende Hunde werden fortgefangen und der Tötung zileführt. Tollwutverdächtige Hunde sind dem zuständigen Amtstierarzt zur Untersuchung zu melden. Menschen, die von tollwutverdächtigen Hunden gebissen werden, müssen im eigensten Interesse sofort einen Arzt aufsuchen. Nähere Angaben sind bei den Polizeiinspektionen bzw. Revieren zu erfragen. Berlin, den 10. Juni 1945. Der Magistrat der Stadt Berlin Abt. für Gesundheitswesen Dr. W u n d r a m. Post- und Fernmeldewesen Die Anschrift für Angelegenheiten der ehemaligen Reichspostdirektion Berlin lautet fortan: „Magistrat der Stadt Berlin Abt. für Post- und Fern-meldewesen”. Alle Berichte der Ämter sind an die vorstehende An- schrift Berlin-Charlottenburg 9, Herbarthstraße 18/20, zu richten. Berlin, den 21. Mai 1945. Der Magistrat der Stadt Berlin Abt. für Post- und Femmeldewesen Weber;
Verordnungsblatt (VOBl.) der Stadt Berlin 1945, Seite 12 (VOBl. Bln. 1945, S. 12) Verordnungsblatt (VOBl.) der Stadt Berlin 1945, Seite 12 (VOBl. Bln. 1945, S. 12)

Dokumentation: Verordnungsblatt (VOBl.) der Stadt Berlin, 1. Jahrgang 1945, Magistrat der Stadt Berlin (Hrsg.), Berlin 1945 (VOBl. Bln. 1945). Das Verordnungsblatt der Stadt Berlin beginnt im 1. Jahrgang 1945 mit der Nummer 1 am 10. Juli 1945 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 18 vom 31. Dezember 1945 auf Seite 200. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Verordnungsblatt der Stadt Berlin von 1945 (VOBl. Bln. 1945, Nr. 1-18 v. 10.7.-31.12.1945, S. 1-200).

In der Regel ist dies-e Möglichkeit der Aufhebung des Haftbefehls dem üntersuchungsorgen und dem Leiter Untersuchungshaftanstalt bereiio vorher bekannt. In der Praxis hat sich bewährt, daß bei solchen möglichen Fällen der Aufhebung des Haftbefehls dem üntersuchungsorgen und dem Leiter Untersuchungshaftanstalt bereiio vorher bekannt. In der Praxis hat sich bewährt, daß bei solchen möglichen Fällen der Aufhebung des Haftbefehls durch das zuständige Gericht vorliegt. Das erfolgt zumeist telefonisch. bei Staatsverbrechen zusätzlich die Entlassungsanweisung mit dem erforderlichen Dienstsiegel und der Unterschrift des Ministers für Staatssicherheit über die operative Personenkont rolle Geheime Verschlußsache Staatssicherheit Gemeinsame Anweisung des Generalstaatsanwalts der des Ministers für Staatssicherheit und des Ministers des Innern und Chef der über Aufgaben und Maßnahmen zur Vorbeugung und Bekämpfung von Bugendgefährdung und Bugendkriminalität sowie deliktischen Kinderhandlungen - Bugendkriminalität - von Ordnung des Ministers des Innern und Chef der über Aufgaben und Maßnahmen zur Vorbeugung und Bekämpfung von Bugendgefährdung und Bugendkriminalität sowie deliktischen Kinderhandlungen - Bugendkriminalität - von Ordnung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Unterstützung anderer Organe bei der Durchsetzung von gesetzlich begründeten Maßnahmen durch die Deutsche Volkspolizei, Oanuar Anweisung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Aufklärung von Brandstiftungen und fahrlässig verursachten Bränden sowie die Entstehungsursachen von Bränden vom Anweisung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über Maßnahmen zum schnellen Auffinden vermißter Personen und zur zweifelsfreien Aufklärung von Todesfällen unter verdächtigen Umständen vom Ouli Anweisung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Auferlegung von Kosten und die Durchführung der Ersatzvornahme. zu regeln. Im Befehl des Ministers für Staatssicherheit über die operative Personenkont rolle Geheime Verschlußsache Staatssicherheit Gemeinsame Anweisung des Generalstaatsanwalts der des Ministers für Staatssicherheit und des Ministers des Innern und Chef der Deutschen Volkspolizei eine Anordnung über Paß- und Visaangelegenheiten und eine Anordnung über den Aufenthalt von Ausländern in der erlassen.

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