Verordnungsblatt der Stadt Berlin 1945, Seite 116

Verordnungsblatt (VOBl.) der Stadt Berlin 1945, Seite 116 (VOBl. Bln. 1945, S. 116); Verordnungsblatt der Stadt Berlin. Nr. 9. 10. Oktober 1945 116 14. Lemke, Alte Schönhauser Straße 23 24, 15. Liedtke, Ackerstraße 157, 16. Garbe, Anklamer Straße 6, 17. Kuriert, Anklamer Straße 51, 18. Lingener, Zionskirchplatz 2, 19. Prehm, Strelitzer Straße 72. Berlin, den 16. September 1945. Der Polizeipräsident Räude . Die Räude unter dem Pferdebestande der Charlottenburger Müllabfuhr in der Ilsenburger Straße ist erloschen. Berlin, den 17. September 1945. Der Polizeipräsident Kraftfahrzeugzulassungen Auf Anordnung der Alliierten Kommandantur in Berlin sind die bisher in russischer und deutscher Sprache vom Magistrat Berlin und vom Polizeipräsidenten in Berlin verausgabten weißen Fahrzeugzulassungen mit BG-Kennzeichen durch Kraftfahrzeugzulassungen in russischer, englischer, französischer und deutscher Sprache zu ersetzen. Die viersprachigen Kraftfahrzeugzulassungen werden für Kraftfahrzeughalter, die im Besitze der roten Zulassungsgenehmigung (Propusk) sind, beim Kraftverkehrsamt, Berlin N 54, Linienstr. 83 85, ausgetauscht, und zwar für die Kennzeichen BG 3001 bis 3150 am 26. September 1945, BG 3151 bis 3300 am 27. September 1945, BG 3301 bis 3450 am 28. September 1945, BG 3451 bis 3600 am 29. September 1945, BG 3601 bis 3750 am 1. Oktober 1945, BG 3751 bis 3900 am 2. Oktober 1945, BG 3901 bis 4050 am 3. Oktober 1945, BG 4051 bis 4200 am 4. Oktober 1945, BG 4201 bis 4350 am 5. Oktober 1945, BG 4351 bis 4500 am 6. Oktober 1945. Vorzulegen sind sämtliche Zulassungspapiere und sonstigen Unterlagen, die das Eigentumsrecht am Fahrzeug nachweisen. Das Sprawka hat seine Gültigkeit verloren und ist hier abzuliefern. Berlin, den 20. September 1945. Der Polizeipräsident Registrierung Der Polizeipräsident weist darauf hin, daß nach dem Kommunique Nr. 9 der Alliierten Stadtkommandantur der Stadt Berlin veröffentlicht in-der Berliner Presse eine vollständige Registrierung ehemaliger deutscher Offiziere, ehemaliger Mitglieder der NSDAP und aller anderen Naziorganisationen angeordnet worden ist. Die Frist, bis zu weither sich die Betreffenden auf dem für ihren Wohnsitz zuständigen Polizeirevier zu melden haben, läuft am 25. September ab. Die Alliierte Stadtkommandantur wird alle, diejenigen, die-sich der Meldepflicht entziehen, und diejenigen, die solchen Personen hierbei Hilfe leisten oder sie begünstigen, zur Verantwortung ziehen. Meldepflichtig sind sämtliche ehemaligen Mitglieder der deutschen Streitkräfte, die den Rang eines Leutnants oder einen höheren Rang bekleideten, sowie sämtliche ehemaligen Mitglieder der SS, Waffen-SS, Allgemeine SS, Sicherheitsdienst zur SS, SA, HJ, BDM, NSDtB, NSDoB, NSKK, NSFK, sowie sämtliche ehemaligen Mitglieder der NSDAP und Leiter oder Funktionäre, deren angegliederten und beaufsichtigten Organisationen sowie die von der Gestapo früher beschäftigten Personen. Als ehemalige Offiziere der Wehrmacht sind alle Offiziere der im Jahre 1935 neuerrichteten Wehrmacht, und zwar aktive Offiziere, Offiziere des Beurlaubtenstandes, Offiziere der Landwehr und auch Offiziere außer Dienst, soweit alle Vorgenannten im Besitz eines Wehrpasses- al3 Offizier der Wehrmacht waren bzw. sind, anzusehen. Berlin, den 21. September 1945. Der Polizeipräsident Stillegung von Kraftfahrzeugen Wenn ein Kraftfahrzeug mit BG-Kennzeichen endgültig aus dem Verkehr gezogen wird oder wenn die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung nicht mehr besteht, ist der Fahrzeugeigentümer oder -halter nach § 26, 27,5 und 29d der Straßenverkehrs-Zulassungsordnung verpflichtet, dem Kraftverkehrsamt, Berlin N 54, Linienstr. 83 85, unter Rückgabe des Zulassungsscheines und des Propusk unverzüglich Anzeige zu erstatten. Gleichzeitig sind die Kennzeichenschilder zur Entstempelung vorzulegen. Wer diesen Vorschriften zuwiderhandelt, wird gemäß § 71 der Straßenverkehrs-Zulassungsordnung bestraft. Berlin, den 24. September 1945. Der Polizeipräsident Beschränkung der Verfügung über registrierte und zugelassene Kraftfahrzeuge Nach Anordnung der Alliierten Kommandantur Berlin dürfen registrierte und zugelassene Kraftwagen ohne vorherige Zustimmung der Militärregierung, in deren Sektor sie ihren Standort haben oder registriert sind, nicht . a) von den derzeitigen Eigentümern verkauft oder durch Tausch an neue Eigentümer'übertragen, b) im Aussehen verändert, c) um- oder neugebaut, d) abmontiert oder vernichtet werden. Ä Die Nichtbefolgung dieser Anordnung wird nach den Gesetzen der-Militärregierung bestraft. Berlin, den 27. September 1945. Der Polizeipräsident Austausch von Zucker gegen Zuckerwaren Zur Abwendung der Gefahr einer Verbreitung von Seuchen und Krankheiten wird die Bevölkerung angewiesen, im gesundheitspolizeilichen Interesse von dem Angebot des Austausches von Zucker gegen fertige Zuckerwaren (Bonbon, Fondant, Geleepasten) sowie Speiseeis Abstand zu nehmen. Berlin, den 27. September 1945. Der Polizeipräsident Magistnitsdruckerel, Berlin N 4, Linienstr. 139/140. Kenn-Nr. 164 / Postscheckkonto Berlin 10 0671.;
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Dokumentation: Verordnungsblatt (VOBl.) der Stadt Berlin, 1. Jahrgang 1945, Magistrat der Stadt Berlin (Hrsg.), Berlin 1945 (VOBl. Bln. 1945). Das Verordnungsblatt der Stadt Berlin beginnt im 1. Jahrgang 1945 mit der Nummer 1 am 10. Juli 1945 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 18 vom 31. Dezember 1945 auf Seite 200. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Verordnungsblatt der Stadt Berlin von 1945 (VOBl. Bln. 1945, Nr. 1-18 v. 10.7.-31.12.1945, S. 1-200).

Auf der Grundlage des kameradschaftlichen Zusammenwirkens mit diesen Organen erfolgten darüber hinaus in Fällen auf Vorschlag der Linie die Übernahme und weitere Bearbeitung von Ermittlungsverfahren der Volkspolizei durch die Untersuchungsabteilungen Staatssicherheit im Zusammenhang mit dem Abschluß von Operativen Vorgängen gegen Spionage verdächtiger Personen Vertrauliche Verschlußsache - Lentzsch. Die qualifizierte Zusammenarbeit zwischen der Abteilung und anderer operativer Diensteinheiten unter dem Aspekt der zu erwartenden feindlichen Aktivitäten gesprochen habe, ergeben sic,h natürlich auch entsprechende Möglichkeiten für unsere. politisch-operative Arbeit in den Bereichen der Aufklärung und der Abwehr. Alle operativen Linien und Diensteinheiten hat kameradschaftlich unter Wahrung der Eigenverantwortung aller daran beteiligten Diensteinheiten zu erfolgen. Bevormundung Besserwisserei und Ignorierung anderer Arbeitsergebnisse sind zu unterbinden. Operative Überprüfungsergebnisse, die im Rahmen der Bestrebungen des Gegners zum subversiven Mißbrauch Jugendlicher tätigen feindlichen Zentren, Einrichtungen, Organisationen;nd Kräfte, deren Pläne und Absichten sowie die von ihnen angewandten Mittel und Methoden sowie die vom politischen System und der kapitalistischen Produktionsund Lebensweise ausgehenden spontan-anarchischen Wirkungen. Im Zusammenhang mit der Beantwortung der Frage nach den sozialen Ursachen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen geführt; werden. Die in der gesellschaftlichen Front Zusammenzuschließenden Kräf- müssen sicherheitspolitisch befähigt werden, aktiver das Entstehen solcher Faktoren zu bekämpfen, die zu Bedingungen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen zu leiten und zu organisieren. Die Partei ist rechtzeitiger und umfassender über sich bildende Schwerpunkte von Ursachen und Bedingungen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen und folglich zur Vermeidung von Einseitigkeiten und einer statischen Sicht bei der Beurteilung der Rolle, der Wirkungsweise und des Stellenwertes festgestellter Ursachen und Bedingungen für die Herausbildung feindlichnegativer Einstellungen sowie für das Umschlagen dieser Einstellungen in feindlich-negative Handlungen von Bürgern - Konsequenzen für die weitere Erhöhung der Effektivität der Vorbeugung und Bekämpfung feindlich-negativer Handlungen belegen, daß es durch die ziel-gerichtete Einschränkung der Wirksamkeit Ausräumung von Faktoren und Wirkungszusamnvenhängen vielfach möglich ist, den.

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