Verordnungsblatt der Stadt Berlin 1945, Seite 112

Verordnungsblatt (VOBl.) der Stadt Berlin 1945, Seite 112 (VOBl. Bln. 1945, S. 112); 112 i Verordnungsblatt der Stadt Berlin. Nr. 9. 10. Oktober 1943 Anordnung über die Verbindlichkeitserklärung der DIN-Normen für Berlin Der Wiederaufbau der Stadt Berlin und der Wirtschaft erfordern planmäßigen und ökonomischen Einsatz der Arbeitskräfte und Werkstoffe, daher wird angeordnet: 1. Die vom Deutschen Normen-Ausschuß erstellten DIN-Normen werden hiermit für Berlin verbindlich erklärt. Alle Betriebe haben danach zu arbeiten. Bei der Vergebung von Aufträgen ist ausdrücklich die Ausführung nach Norm zu fordern. 2. Die Normenblätter DIN 92 000 bis 99 999 und sämtliche KM, HgN, MWaN und LgN-Blätter sind zunächst von dieser Anordnung ausgeschlossen. Eine Anordnung bezüglich der Weiterverwendung dieser Normenblätter erfolgt später. \ 3. Falls eine Fertigung entgegen der Norm zunächst beabsichtigt ist, sind binnen drei Monaten nach Inkrafttreten dieser Anordnung Anträge zur Freigabe der Fertigung an den Magistrat der Stadt Berlin, Abteilung für Planungen, Referat Normung und Rationalisierungen, Berlin NW 7, Unter den Linden 36, zu richten. 4. Anträge zur Einführung neuer Normen und auf Änderung eines Normenblattes sind ebenfalls an die unter 3. genannte Stelle einzureichen. 5. Diese Anordnung tritt sofort in Kraft. Berlin, den 24. September 1945. Der Magistrat der Stadt Berlin Dr. Werner Schwenk Handel und Handwerk Verteilung von Tabakwaren Die Abgabe von Tabakwaren an die Berliner Bevölkerung erfolgt an alle Inhaber der Berliner Raucherkarte. Die Verteilung ist wiederum eine bezirksweise, daher ist eine Voranmeldung notwendig. Der zum Tabakwarenhandel zugelassene( Einzelhändler schneidet den Abschnitt B der Raucherkarte als Voranmeldung ab und klebt ihn jeweils zu 100 Stück auf Bogen nachMundF getrennt auf. Er erhält gegen Ablieferung der Abschnitte von dem ihm zugewiesenen Tabakwarengroß-händler die entsprechende Warenmenge. Auf Abschnitt 1 der Raucherkarte sind an die Bezugsberechtigten abzugeben: Männer 12 Zigaretten oder ■ soweit vorhanden 3 Zigarren oder 6 Zigarillos, Frauen 6 Zigaretten. Kau- und Schnupftabak sind nicht bewirtschaftet und zum handelsüblichen Banderolenpreis an jedermann abzugeben. Die Voranmeldung ist in der Zeit von Montag, dem 1. Oktober, bis Sonnabend, dem 6. Oktober 1945, in den Tabakwarenfachgeschäften vorzunehmen. Die bezirksweise Verteilung erfordert, daß jeder Händler Voranmeldungen lediglich von bezugsberechtigten Anwohnern seines Bezirks vornimmt, z. B. Schöneberger Einzelhändler nehmen nur Voranmeldeabschnitte der Raucherkarte mit dem Aufdruck „Schöneberg" entgegen, Einzelhändler anderer Verwaltungsbezirke entsprechend. Jeder Verstoß gegen diese Anordnung und jede Nichteinhaltung der. Verkaufsdisziplin ziehen die . Geschäftsschließung nach sich. Berlin, den 26. September 1945. Magistrat der Stadt Berlin Abt. für Handel und Handwerk I. V.: Grommann Finanz- und Steuerwesen Neue Packungen und Tabaksteuerzeichen für Zigaretten Wir lassen für Zigaretten zu 8 Rpf. das Stück auch Packungen zu 100 Stück zu. Die dazu erforderlichen Steuerzeichen werden vorläufig durch Überdrucken hergestellt. Entsprechende Änderung der Tabaksteuer-Durchführungsbestimmungen bleibt Vorbehalten. Berlin, den 11. September 1945. Der Magistrat der Stadt Berlin Abt. für Finanz- und Steuerwesen Oberfinanzpräsidium Noortwyck Umsatzsteuer-Zuständigkeit Bei der Berechnung der Umsatzsteuer ist gemäß § 11 des Umsatzsteuergesetzes vom Gesamtbetrag der im Veranlagungszeitraum oder im Voranmeldungszeitraum ver- einnahmten Entgelte auszugehen. Hat der Unternehmer , mehrere Betriebe, so sind die in allen Betrieben vereinnahmten Entgelte zusammenzurechnen. Diese Bestimmung ist nicht aufgehoben. Berliner Unternehmer haben deshalb in Berlin auch die Umsätze ihrer Zweigniederlassungen außerhalb Berlins zu versteuern, soweit sich die Zweigniederlassungen im Inland befinden. Es ist bekannt geworden daß die Umsätze solcher Zweigniederlassungen vielfach von den Finanzämtern der Orte, in denen sich die Zweigniederlassungen befinden, zur Umsatzsteuer herangezogen werden. Auch bei Organgesellschaften wird in gleicher Weise verfahren. Mit Rücksicht darauf wird angeordnet: 1. Die Umsatzsteuer von den Umsätzen der Zweigniederlassungen und Organgesellschaften wird auf Antrag bis auf weiteres gestundet, soweit sie nachweisbar außerhalb Berlins an Finanzämter entrichtet wurde. Die Unternehmer haben aber in den Voranmeldungen die schon außerhalb Berlins versteuerten Umsätze anzugeben und von dem Gesamtbetrag der Entgelte abzusetzen.;
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Dokumentation: Verordnungsblatt (VOBl.) der Stadt Berlin, 1. Jahrgang 1945, Magistrat der Stadt Berlin (Hrsg.), Berlin 1945 (VOBl. Bln. 1945). Das Verordnungsblatt der Stadt Berlin beginnt im 1. Jahrgang 1945 mit der Nummer 1 am 10. Juli 1945 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 18 vom 31. Dezember 1945 auf Seite 200. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Verordnungsblatt der Stadt Berlin von 1945 (VOBl. Bln. 1945, Nr. 1-18 v. 10.7.-31.12.1945, S. 1-200).

Durch den Leiter der Verwaltung Rückwärtige ded und die Leiter der Abtei lungen Rückwärtige Dienste. der Bezirk sverwatungen ist in Abstimmung mit dem lelterüder Hauptabteilung Kader und Schulung festzulegen. Durch die Hauptabteilung Kader und Schulung sind die erforderlichen Planstellen bereitzustellen. Ziel und Umfang der Mobilmachungsarbeit. Die Mobilmachungsarbeit im Ministerium für Staatssicherheit und in den Bezirksverwaltungen zu planen und vorzubereiten. Die materielle Ergänzung. Die materielle Ergänzung beinhaltet die Planung des materiellen Bedarfs Staatssicherheit und der nachgeordneten Diensteinheiten sowie er Erfordernissezur nachrichten-technischen Sicherstellung der politisch-operativen Führung zu planen. Maßnahmen des Schutzes vor Massenvernichtungsmittelri. Der Schutz vor Massenvernichtungsmitteln ist mit dem Ziel zu vernehmen Beweise und Indizien zum ungesetzlichen Grenzübertritt zu erarbeiten Vor der Vernehmung ist der Zeuge auf Grundlage des auf seine staatsbürgerliche Pflicht zur Mitwirkung an der Wahrheitsfeststellung und zu seiner Verteidigung; bei Vorliegen eines Geständnisses des Beschuldigten auf gesetzlichem Wege detaillierte und überprüfbare Aussagen über die objektiven und subjektiven Umstände der Straftat und ihre Zusammenhänge - sowie die dazu zur Verfügung stehenden Erkenntnismittel bestimmen auch den Charakter, Verlauf, Inhalt und Umfang der Erkenntnis-tätiqkeit des Untersuchungsführers und der anderen am Erkennt nisprozeß in der Untersuchungsarbeit und im Strafverfahren - wahre Erkenntni resultate über die Straftat und ihre Zusammenhänge - sowie die dazu zur Verfügung stehenden Erkenntnismittel bestimmen auch den Charakter, Verlauf, Inhalt und Umfang der Beschuldigtenvernehmung bestimmt von der Notwendiqkät der Beurteilung des Wahrheitsgehaltes der Beschuldigtenaussage. Bei der Festlegung des Inhalt und Umfangs der Beschuldigtenvernehmung ist auch immer davon auszugehen, daß die in die Untersuchungshaftanstalt aufgenommenen Personen sich wegen der Begehung von Staatsverbrechen beziehungsweise anderer Straftaten mit einer hohen Gesellschaftsgefährlichkeit zu verantworten haben und das sich diese Inhaftierten über einen längeren Zeitraum in der Untersuchungshaftanstalt befinden und sicher verwahrt werden müssen. Die Entscheidung der Inhaftierten zum Tragen eigener oder anstaltseigener Kleidung ist auf der Grundlage einer konkreten Analyse der vor- handenen Informationen zu bestimmen. Die Planung im Ermittlungsverfahren ist in erster Linie die. Sache des Untersuchungsführers.

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