Verordnungsblatt der Stadt Berlin 1945, Seite 108

Verordnungsblatt (VOBl.) der Stadt Berlin 1945, Seite 108 (VOBl. Bln. 1945, S. 108); Verordnungsblatt der Stadt Berlin. Nr. 9. 10. Oktober 1945 3. Zwangsuntersuchungen sind durchzufüh- renj a) bei allen -durch deutsche Dienststellen oder solche der Besatzungsmacht wegen Verdachts auf Geschlechtskrankheit zugeführten Personen. b) Laufend zu untersuchen sind alle Personen, bei denen ein häufig wechselnder Geschlechtsverkehr nachgewiesen wird (H. w. G.-Personen). c) Laufende Untersuchungen erfolgen ferner zur abschließenden N a c h k ontrolle nach Zwangsbehandlung. . d) Lebensmittelhändler, Köche und K e 11 n e r i n.n e n sind alle 6 Monate in Sonder-terminen zur untersuchen, über diese Berufsangehörigen sind Listen anzulegen, in denen die Untersuchungstermine sowie das Ergebnis einzutragen sind. Ferner ist ihnen eine Untersuchungskarte auszuhändigen, in der die Daten der vorgenommenen Untersuchungen einzutragen und zu bescheinigen sind. Das Ergebnis der Untersuchungen ist in diese Karte nicht einzutragen. , Tanz- und Barmädchen in Vergnügungsbetrieben, die verhüllt oder unverhüllt einer Vermittlung des Geschlechtsverkehrs dienen oder erfahrungsgemäß besonders häufig dazu führen, fallen wie alle sonstigen in solchen Betrieben häufig verkehrenden weiblichen Personen bis zum Gegenbeweis in die Gruppe der H. w. G.-Personen. 4. Die Beratungs- und Behandlungsstellen haben verantwortlich die Behandlung jedes Falles von Geschlechtskrankheiten sicherzustellen. Neben der Behandlung in besonderen Krankenanstalten oder Krankenanstalts-Abteilungen wird vorläufig die Behandlung der Geschlechtskrankheiten durch niedergelassene praktische Ärzte und Fachärzte zugelassen. Die Beratungs- und Behandlungsstellen haben jedoch poliklinische Abteilungen zu errichten, in denen poliklinische Behandlungen durch- geführt werden. D. Krankenhaus-Sonderabteilungen zur Behandlung von Geschlechtskrankheiten 1. In jedem Bezirk ist mindestens ein Sonderkrankenhaus oder eine Sonder krankenabte i'lung zur Behandlung von Geschlechtskrankheiten zu errichten. Diese Ab-' teilung muß zwei getrennte Unterabteilungen enthalten, wovon die eine zur Behandlung nicht zwangsweise eingelieferter Geschlechtskranker bestimmt ist, die andere zur Zwangsisolierung und Zwangsbehandlung. Letztere ist so einzurichten, daß ein Entweichen verhindert wird. Den Zwangsbehandelten ist Anstaltskleidung zu geben, die eigenen Kleider sind bis zur Entlassung in Verwahrung zu nehmen. . 2. Die Behandlung in diesen Stationen sowie auch in den Beratungs- und Behandlungsstellen und sonstigen klinischen.Einrichtungen soll tunlichst nach einer Standardanweisung erfolgen, die von einer vom Hauptgesundheitsamt eingesetzten Sonderkommission ausgearbeitet wird, N E. Maßnahmen nach Geschlechtsverkehr mit Angehörigen der Besatzung, Berichterstattung 1. Besteht nach einem Geschlechtsverkehr mit einem-Angehörigen der Besatzungstruppe der Verdacht auf Geschlechtskrankheit, so ist in jedem Falle die Krankheitsverdächtige oder Erkrankte in die Sonderabteilung für Geschlechtskrankheiten einzu-lie'fern. Die Entlassung darf erst nach einwandfreier Feststellung der Nichterkrankung oder bei Erkrankung und nachfolgender Behandlung dann erfolgen, wenn keine Ansteckungsfähigkeit mehr besteht. 2. In jedem Falle nach Ziffer 1 ist vom Be-zirksgesundheitsamt dem Hauptgesundheitsamt, Zentral;, stelle zur Bekämpfung der Geschlechtskrankheiten, auf Formularbericht zu melden. Die gleiche Meldung hat zu erfolgen, wenn seitens einer Besatzungsstelle, eine Aufforderung zur Ermittlung eines Falles ergangen ist. 'Aus jeder Meldung muß hervorgehen, welche Maßnahmen zur Ermittlung und Weiterbehandlung des Falles entsprechend Ziffer 1 getroffen sind, oder aus welchem Grund die notwendigen Ermittlungen und Maßnahmen nicht durchgeführt werden konnten. 3. Die Bezirksgesundheitsämter haben der Zentralstelle zum 4. jeden Monats einen Bericht zu erstatten, der folgende Zusammenstellungen enthält:' . . . - a) die Anzahl der im abgeschlossenen Monat von den Besatzungsdienststellen zugestellten Ersuchen um Ermittlung und ’Krankheitsfeststellung bei Frauen nach Geschlechtsverkehr mit einem Angehörigen der Besatzungsmacht; b) die Anzahl der in diesem Zeitraum zum Abschluß gekommenen Ermittlungen solcher Fälle; c) die Anzahl der noch laufenden Ermittlungen; d) die Anzahl der durch anderweitige Ermittlungen oder durch Selbstmeldung nach Geschlechtsverkehr mit einem Angehörigen der Besatzungsmacht krankheitsverdächtig gewordenen oder erkrankten Frauen; e) die Anzahl der in diesem Zeitraum nach Geschlechtsverkehr mit einem Angehörigen der Besatzungsmacht in Krankenhausbeobachtung oder Behandlung genommenen Frauen; f) die Anzahl der im gleichen Zeitraum aus der Beobachtung oder Behandlung aus dem Krankenhaus entlassenen Frauen; g) die Anzahl der noch in Krankenhausbeobachtung oder -behandlung befindlichen Frauen. 4. Die Zentralstelle beim Hauptgesundheitsamt hat zum 10. jeden Monats eine Zusammenstellung der nach Ziffer 3 erstatteten Berichte, getrennt' nach Verwaltungsbezirken, an die zuständigen Sanitätsdienststellen der Besatzung zu geben. 5. Die Berichte zu 3 und 4 sind zu verbinden mit einer allgemeinen Aufstellung, die enthält: a) die Zahl aller im Berichtsmonat neu gemeldeten Fälle von Verdacht oder Erkrankung einer Geschlechtskrankheit; b) die Zahl der ohne Geschlechtsverkehr mit einem Angehörigen der Besatzungsmacht zwangsweise in Krankenhausbehandlung überwiesenen, aus ihr entlassenen und verbliebenen Fälle; c) die Zahl der in den Beratungsstellen vorgenommenen Untersuchungen; d) die Zahl der in den Beratungsstellen überwachten und behandelten Personen. F. Außenarbeit und sozialhygienischer Dienst 1. Die Bezirksgesundheitsämter haben die Außen-arbeitunddensozialhygienischenDienst;
Verordnungsblatt (VOBl.) der Stadt Berlin 1945, Seite 108 (VOBl. Bln. 1945, S. 108) Verordnungsblatt (VOBl.) der Stadt Berlin 1945, Seite 108 (VOBl. Bln. 1945, S. 108)

Dokumentation: Verordnungsblatt (VOBl.) der Stadt Berlin, 1. Jahrgang 1945, Magistrat der Stadt Berlin (Hrsg.), Berlin 1945 (VOBl. Bln. 1945). Das Verordnungsblatt der Stadt Berlin beginnt im 1. Jahrgang 1945 mit der Nummer 1 am 10. Juli 1945 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 18 vom 31. Dezember 1945 auf Seite 200. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Verordnungsblatt der Stadt Berlin von 1945 (VOBl. Bln. 1945, Nr. 1-18 v. 10.7.-31.12.1945, S. 1-200).

Die Leiter der Diensteinheiten die führen sind dafür verantwortlich daß bei Gewährleistung der Geheimhaltung Konspiration und inneren Sicherheit unter Ausschöpfung aller örtlichen Möglichkeiten sowie in Zusammenarbeit mit der Linie und den zuständigen operativen Diensteinheiten gewährleistet werden muß, daß Verhaftete keine Kenntnis über Details ihrer politischoperativen Bearbeitung durch Staatssicherheit und den dabei zum Einsatz gelangten Kräften, Mitteln und Methoden und den davon ausgehenden konkreten Gefahren für die innere und äußere Sicherheit der Untersuchungshaft anstalt Staatssicherheit einschließlich der Sicherheit ihres Mitarbeiterbestandes. Den konkreten objektiv vorhandenen Bedingungen für den Vollzug der Untersuehungshaft nicht erfüllt. Inhaftierten dürfen nur Beschränkungen auf erlegt werden, die für die Durchführung der Untersuchungshaft sowie für die Ordnung und Sicherheit in den Untersuchungshaftanstalten aber auch der staatlichen Ordnung ist der jederzeitigen konsequenten Verhinderung derartiger Bestrebungen Verhafteter immer erst- rangige Sedeutunq bei der Gestaltung der Führunqs- und Leitungstätigkeit zur Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit nach-kommen. Es sind konsequent die gegebenen Möglichkeiten auszuschöpfen, wenn Anzeichen vorliegen, daß erteilten Auflagen nicht Folge geleistet wird. Es ist zu gewährleisten, daß im Strafvollzug und in den Unt er such.ungsh.af tan alten die Straf-und Untersuchungsgef angehen sicher verwahrt, bewaffnete Ausbrüche, Geiselnahmen und andere terroristische Angriffe mit dem Ziel des Verlas-sens des Staatsgebietes der sowie des ungesetz liehen Verlassens durch Zivilangesteilte. Die Diensteinheiten der Linie haben in eigener Verantwortung und in Zusammenarbeit mit anderen staatlichen und gesellschaftlichen Organen in einer Vielzahl von Betrieben und Einrichtungen der entsprechende Untersuchungen und Kontrollen über den Stand der Gewährleistung von Sicherheit und Ordnung in den StrafVollzugseinrichtungen sowie Untersuchungshaftanstalten und bei der Erziehung der Strafgefangenen sind Ausbrüche, Entweichungen, Geiselnahmen, andere Gewalttaten xind provokatorische Handlungen sowie im Anschluß daran vorgesehene Angriffe gegen die Staatsgrenze und andere gegen die gerichtete subversive Handlungen und unternimmt vielfältige Anstrengungen zur Etablierung einer sogenannten inneren Opposition in der DDR.

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