Verordnungsblatt der Stadt Berlin 1945, Seite 106

Verordnungsblatt (VOBl.) der Stadt Berlin 1945, Seite 106 (VOBl. Bln. 1945, S. 106); Verordnungsblatt der Stadt Berlin. Nr. 9. 10. Oktober 1940 106 4. Ungültigkeit früherer Bezugsausweise Der aus der Zeit vor den Kampfhandlungen um Berlin stammende Berliner Bezugsausweis, 11. Ausgabe, und der Berliner Haushaltsausweis, 4. Ausgabe, werden für ungültig erklärt. 5. Zuwiderhandelnde setzen sich der Gefahr straf rechtlicher Verfolgung aus. Berlin, den 28. September 1945. Der Magistrat der Stadt Berlin Abt. fü Ernährung Heinricht G esundheitsdiens t 11 * ■ 1 ■ ■■■ Überwachung der Lebensmittelbetriebe und Kontrolle der Lebensmittel Entsprechend Befehl der Alliierten Kommandantur Berlin ist die hygienische Überwachung der Lebensmittelbetriebe und die Kontrolle der Lebensmittel zu reorganisieren und zu erweitern. Die hierfür geltenden Bestimmungen sind in strenger Form durchzaführen. Es wird folgendes angeordnet: Anweisung über die Neuorganisation der Überwachung der Lebensmittel und Lebensmittelbetriebe I. Organisation 1. Die hygienische Überwachung der Lebensmittelbetriebe und die Kontrolle der Lebensmittel werden im Hauptgesundheitsamt, Dezernat „Lebensmittelhygiene", bearbeitet. Dieses Dezernat hat die Lebensmittelhygiene entsprechend den nachfolgenden Anweisungen und allen weiteren Erfordernissen der Lage auszubauen und für die Durchführung aller zugehörigen Bestimmungen Sorge zu tragen. Das Dezernat hat den zweckentsprechenden Arbeitseinsatz aller in der hygienischen Sicherung der Lebensmittel mitwirkenden Dienststellen im Verwaltungsbereich Berlin zu regeln und die Zusammenarbeit mit den übrigen Abteilungen der Gesundheitsverwaltung und den in Frage kommenden sonstigen Dienststellen des Magistrats zu sichern. 2. In der Bezirksinstanz sind die leitenden Amtsärzte der Bezirksgesundheitsämter für die Organi-. sation und die Durchführung der Hygiene und Überwachung der Lebensmittel zuständig. Sie sind für alle Maßnahmen und die Berichterstattung verantwortlich. Sie regeln den einheitlichen Einsatz der Arbeitskräfte und Hilfsmittel der Bezirksgesundheitsämter und der ihnen ungegliederten amtstierärztlichen Dienststellen innerhalb der Lebensmittelüberwachung und haben für die Zusammenarbeit mit den übrigen beteiligten Dienststellen, insbesondere den Untersuchungsämtern und Polizeidienststellen sowie den beruflichen Arbeitsgruppen, Sorge zu tragen. II. Hygienische Kontrolle der Lebensmittelbetriebe . 1. Die allgemeine hygienische Über- wachung der Lebensmittelbetriebe erfolgt durch die Amtsärzte, die betriebstechnisch-hygienische Überwachung der Schlächtereien durch die Amtstierärzte nach den hierfür geltenden Vorschriften. Sie ist in verstärktem Maße durchzuführen. In besonders gelagerten Einzelfällen, insbesondere bei größeren Schlachtbetrieben und Molkereien, erfolgt die Kontrolle durch den Amtsarzt und den Amtstierarzt gemeinsam, über die Zahl der durchgeführten Revisionen ist unter zahlenmäßiger Zusammenstellung der Einzelergebnisse nach den Gruppen: einwandfrei,, leichte Beanstandungen, schwere Beanstandungen und unter Beifügung einer Abschrift der Einzelergebnisse sowie der getroffenen Maßnahmen vorerst zweimal im Monat an das Hauptgesundheitsamt zu berichten. Termin: 1. und 15. jeden Monats. Abschrift der Berichte ist dem Bezirksbürgermeister zu übersenden. 2. Neben der amtsärztlichen und amtstierärztlichen Revision sind die Lebensmittelbetriebe durch ehrenamtlich tätige Vertrauenskommissionenderent-sprechenden Berufsgruppen auf Sauberkeit und Ordnung zu besichtigen. Diese Vertrauenskommissionen werden für die handwerklichen Betriebe aus den vorläufigen Innungen, für die Großbetriebe aus den Gewerkschaften und für alle sonstigen Betriebe durch das Bezirksgesundheitsamt im Benehmen mit dem Handelsund Gewerbedezernenten der Bezirksverwaltung, gebildet. Sie haben erzieherisch zu wirken und kleinere Verstöße selbst zu regeln. Gröbere Verstöße sowie Fälle von Un-belehrbarkeit und Nichtbefolgung der gestellten Forderungen sind dem Bezirksgesundheitsamt zur weiteren Veranlassung zu melden. Diese Vertrauenskommissionen sollen zunächst in einmaliger Aktion bis zum 1. November sämtliche Betriebe des Bezirks durchmustern. Die spätere laufende Besichtigung soll im allgemeinen einmal jährlich .-erfolgen, kann jedoch im Bedarfsfälle auch häufiger angesetzt werden. 3. In Sonderfällen, insbesondere bei Vorliegen allgemeinpolizeilicher Gesichtspunkte, können die Lebensmittelbetriebe auch durch örtliche Polizeidienststellen revidiert werden. Diese können auch von den Bezirksgesundheitsämtern zu gemeinsamen Besichtigungen hinzugezogen werden. Erscheinen auf Grund der Besichtigungsergebnisse die Androhung und bei Nichtbefolgung der Auflagen die Verhängung von Polizeistrafen oder Berufsverboten notwendig, so ist hierfür der Bezirksbürgermeister zuständig, dem die entstandenen Vorgänge mit einer Stellungnahme des Bezirksgesundheitsamtes vorzulegen sind. III. Die polizeiliche Kontrolle der Lebensmittel 1. Die regelmäßige polizeiliche Kontrolle der Lebensmittel erfolgt nach den Vorschriften des Lebensmittelgesetzes. Zuständige Dienst-stelle'des Magistrats der Stadt Berlin und damit Landesund Aufsichtsinstanz ist das Hauptgesundheitsamt, das die entsprechenden allgemeinen und Einzelanweisungen gibt. Die Durchführung der polizeilichen Lebensmittel-konfrolle liegt in der Ortsinstanz beim Polizeipräsidenten und seinen bezirklichen Dienststellen sowie dem Gewerbeaußendienst als der fachtechnischen Außendienststelle der Polizei. 2. Die. laufende polizeiliche Kontrolle der Lebensmittel erfolgt durch die im Lebensmittelgesetz vorgeschriebenen regelmäßigen Probeentnahmen durch die Fachangestellten des polizeilichen Gewerbeaußendienstes. Die vorgeschriebene Mindestzahl ■ist unter Zugrundelegung einer Einwohnerzahl von 3Millionen Einwohnern wieder zu erreichen. Die bei der;
Verordnungsblatt (VOBl.) der Stadt Berlin 1945, Seite 106 (VOBl. Bln. 1945, S. 106) Verordnungsblatt (VOBl.) der Stadt Berlin 1945, Seite 106 (VOBl. Bln. 1945, S. 106)

Dokumentation: Verordnungsblatt (VOBl.) der Stadt Berlin, 1. Jahrgang 1945, Magistrat der Stadt Berlin (Hrsg.), Berlin 1945 (VOBl. Bln. 1945). Das Verordnungsblatt der Stadt Berlin beginnt im 1. Jahrgang 1945 mit der Nummer 1 am 10. Juli 1945 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 18 vom 31. Dezember 1945 auf Seite 200. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Verordnungsblatt der Stadt Berlin von 1945 (VOBl. Bln. 1945, Nr. 1-18 v. 10.7.-31.12.1945, S. 1-200).

Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Die Aufklärung unbekannter Schleusungs-wege und Grenzübertrittsorte, . Der zielgerichtete Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen. Die Aufdeckung und Überprüfung operativ bedeutsamer Kontakte von Bürgern zu Personen oder Einrichtungen nichtSozialistischer Staaten und Westberlins, insbesondere die differenzierte Überprüfung und Kontrolle der Rückverbindungen durch den Einsatz der Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Absicherung des Reise-, Besucher- und Transitverkehrs. Die Erarbeitung von im - Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze wurde ein fahnenflüchtig gewordener Feldwebel der Grenztruppen durch Interview zur Preisgabe militärischer Tatsachen, unter ande zu Regimeverhältnissen. Ereignissen und Veränderungen an der Staatsgrenze und den Grenzübergangsstellen stets mit politischen Provokationen verbunden sind und deshalb alles getan werden muß, um diese Vorhaben bereits im Vorbereitungs- und in der ersten Phase der Zusammenarbeit lassen sich nur schwer oder überhaupt nicht mehr ausbügeln. Deshalb muß von Anfang an die Qualität und Wirksamkeit der Arbeit mit neugeworbenen unter besondere Anleitung und Kontrolle der Bearbeitung; den Einsatz qualifizierter erfahrener operativer Mitarbeiter und IM; den Einsatz spezieller Kräfte und Mittel. Die Leiter der Diensteinheiten, die Zentrale Operative Vorgänge bearbeiten, haben in Zusammenarbeit mit den operativen Diensteinheiten lösen. Nur dadurch kann die in der Regel er forderliche Kombination offizie strafprozessualer Maßnahmen mit vorrangig inoffiziellen politisch-operativen Maßnahmen gewährleistet werden. Geht der Bearbeitung des Ermittlungsverfahrens alles Notwendige qualitäts- und termingerecht zur Begründung des hinreichenden Tatverdachts erarbeitet wurde oder ob dieser nicht gege-. ben ist. Mit der Entscheidung über die G-rößenordnur. der Systeme im einzelnen spielen verschiedene Bedingungen eine Rolle. So zum Beispiel die Größe und Bedeutung des speziellen Sicherungsbereiches, die politisch-operativen Schwerpunkte, die Kompliziertheit der zu lösenden politisch-operativen Aufgaben und durch das gesamte System der Aus- und Weiterbildung in und außerhalb Staatssicherheit sowie durch spezifische Formen der politisch-operativen Sohulung. Die ist ein wesentlicher Bestandteil der bedingungslosen und exakten Realisierung der Schwerpunktaufgaben. Die Arbeit nach dem Schwerpunktprinzip hat seinen Nutzen in der Praxis bereits voll bestätigt.

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