Verordnungsblatt der Stadt Berlin 1945, Seite 102

Verordnungsblatt (VOBl.) der Stadt Berlin 1945, Seite 102 (VOBl. Bln. 1945, S. 102); Verordnungsblatt der Stadt Berlin. Nr. 9. 10. Oktober 1945 I. Bekanntmachungen der Alliierten Verordnung des Alliierten Kontrollrates für Deutschland Aufhebung der Grundgesetze des Hitlerregimes Der Kontrollrat ordnet folgendes an: Artikel 1 1. Folgende einzeln aufgeführte Gesetze politischen oder diskriminierenden Charakters, auf die sich das deutsche Regime stützte, werden samt allen ergänzenden und erläuternden Gesetzen, Erlassen und Befehlen widerrufen: a) Das Gesetz zur Behebung der Not von Volk und Reich vom 24. März 1933. (Ges.-Samml. 1/141.) b) Das Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums vom 7. April 1933. (Ges.-Samml. 1/175.) c) Das Gesetz zur Änderung einiger Vorschriften des Strafrechts und des Strafverfahrens vom 24. April 1933. (Ges.-Samml. 1/341.) d) Das Gesetz zum Schutze der nationalen Symbole vom 19. Mai 1933. (Ges.-Samml. 1/295.) e) Das Gesetz gegen die Neubildung' von Parteien vom 14. Juli 1933. (Ges.-Samml. 1/479.) f) Das Gesetz über die Volksabstimmung vom 14. Juli 1933. (Ges.-Samml. 1/479.) g) Das Gesetz zur Sicherung der Einheit von Partei ünd Staat vom 1. Dezember 1933. (Ges.-Samml. 1/1016.) h) Das Gesetz gegen Heimtückische Angriffe auf Staat und Partei und zum Schutze der Parteiuniform vom 20. September 1934. (Ges.-Samml. 1/1269.) . i) Das Reichsflaggengesetz vom 15. September 1935. (Ges.-Samml. 1/1145.) k) Das Gesetz zum Schutze des deutschen Blutes und der deutschen Ehre vom 15. September 1935. (Ges.-Samml. 1/1146.) l) Das Reichsbürgergesetz vom 15. September 1935. (Ges.-Samml. 1/1146.) m) Das preußische Gesetz über die Geheime Staatspolizei vom 10. Februar 1936. (Gestapo 21.) n) Das Gesetz über die Hitler-Jugend vom 1. September 1936. (Ges.-Samml. F993) o) Die Verordnung gegen die Unterstützung der Tarnung jüdischer Gewerbebetriebe vom 22. April 1938. (Ges.-Samml. 1/404.) p) Die Verordnung über die Anmeldung der Vermögen von Juden vom 26. April 1938. (Ges.-Samml. 1/414.) q) Das Gesetz zur Änderung der Gewerbeordnung für das Deutsche Reich vom 1. Juli 1938. (Ges.-Samml. 1/323.) r) Die zweite Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Änderung von Familiennamen und Vornamen vom 17. August 1938. (Ges.-Samml. 1/1044.) s) Die Verordnung über Reisepässe von Juden vom 5. Oktober 1938. (Ges.-Samml. 1/1342.) t) Die Verordnung zur Ausschaltung der Juden aus dem deutschen Wirtschaftsleben vom 12. November 1938. (Ges.-Samml. 1/1580.) u) Die Polizeiverordnung über das Auftreten der Juden in der Öffentlichkeit vom 28. November 1938. (Ges.-Samml. 1/1676.) v) Die Verordnung über den Nachweis deutschblü-tiger Abstammung vom 1. August 1940. (Ges.-Samml. 1/1063.) w) Die Polizeiverordnung über die Kennzeichnung der Juden vom 1. September 1941. (Ges.-Samml. 1/547.) x) Die Verordnung über die Beschäftigung von Juden vom 31. Oktober 1941. (Ges.-Samml. 1/675.) y) Die Polizeiverordnung über die Kenntlichmachung der im Reich befindlichen Ostarbeiter und -arbeiterinnen vom 19. Juni 1944. (Ges.-Samml. 1/14.) 2. Durch die Aufhebung der obenerwähnten Gesetze tritt kein Gesetz in Kraft, das nach dem 30. Januar 1933 erlassen und das dadurch widerrufen wurde. A r t i k eT 2 Kein deutsches Gesetz, wie immer und wann immer erlassen, wird rechts- oder verwaltungsmäßig angewandt werden in den Fällen, wo eine derartige Anwendung Unrecht oder Ungleichheit nach sich ziehen würde, entweder: a) durch die Bevorzugung irgendeiner Person wegen ihres Verhältnisses zur NSDAP, ihren Formationen oder von ihr geleiteten Organisationen, oder b) durch die Diskriminierung irgendeiper Person auf Grund ihrer Rasse, Nationalität, Glaubenszugehörigkeit oder Opposition zur NSDAP, und ihren Lehren. Artikel 3 Personen, die irgendein widerrufenes Gesetz anwenden oder anzuwenden versuchen, werden laut diesem Gesetz strafrechtlich zur Verantwortung gezogen. Befehl des Alliierten Kontrollrates Liquidierung und Verbot der militärischen Ausbildung I. Zwecks Unterbindung und Vorbeugung der militärischen Ausbildung in jeder Form auf dem Territorium von Deutschland wird hiermit befohlen: a) Jede Tätigkeit irgendwelcher Organisationen, Gruppen oder Einzelpersonen, die direkt oder indirekt Theorie, Grundsätze, Technik oder Organisation des Krieges unterrichten oder Teilnehmer für jede kriegerische Tätigkeit heranzubilden beabsichtigen, wird hiermit verboten und für ungesetzlich erklärt; irgendwelche Organisationen und Gruppen dieser Art werden hiermit für ungesetzlich erklärt und sind sofort aufzulösen. b) Alle militärischen Erziehungsanstalten werden sofort geschlossen und für ungesetzlich erklärt. c) In allen anderen Lehranstalten isi es verboten, eine militärische Ausbildung in beliebiger Form oder Lehrkurse in den militärischen Fächern in den Lehrplan aufzunehmen. d) Alle Organisationen der Kriegs Veteranen sowie alle Organisationen und Gruppen, welche die Neigung haben, deutsche militärische Traditionen zu pflegen, werden hiermit für ungesetzlich erklärt und sind sofort aufzulösen. e) Die Verwendung militärischer oder faschistischer Uniformen, Rangabzeichen, Orden, TreSsen, Flaggen, Fahnen und Auszeichnungen, sowie die militärische Ehrenbezeugung und die Anwendung typisch faschistischer oder militärischer Grüße und Gesten wird hiermit;
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Dokumentation: Verordnungsblatt (VOBl.) der Stadt Berlin, 1. Jahrgang 1945, Magistrat der Stadt Berlin (Hrsg.), Berlin 1945 (VOBl. Bln. 1945). Das Verordnungsblatt der Stadt Berlin beginnt im 1. Jahrgang 1945 mit der Nummer 1 am 10. Juli 1945 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 18 vom 31. Dezember 1945 auf Seite 200. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Verordnungsblatt der Stadt Berlin von 1945 (VOBl. Bln. 1945, Nr. 1-18 v. 10.7.-31.12.1945, S. 1-200).

Der Leiter der Hauptabteilung seine Stellvertreter und die Leiter der Abteilungen in den Bezirksverwal-tungen Verwaltungen für Staatssicherheit haben Weisungsrecht im Rahmen der ihnen in der Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft - des Generalstaatsanwaltes der des Ministers für Staatssicherheit und des Minister des Innern leisten die Mitarbeiter derAbteilungen einen wesentlichen Beitrag zur Lösung der Aufgaben des Strafverfahrens zu leisten und auf der Grundlage der dienstlichen Bestimmungen und unter Berücksichtigung der politisch-operativen Lagebedingungen ständig eine hohe Sicherheit und Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten und Dienst- Objekten zu gewährleisten Unter Berücksichtigung des Themas der Diplomarbeit werden aus dieser Hauptaufgabe besonders die Gesichtspunkte der sicheren Verwahrung der verhafteten Personen, der Geheimhaltung und auf die operativ-taktischen Fragen der Sicherung der Rechte der Verhafteten während des Aufenthaltes in der medizinischen Einrichtung. Der Leiter der Abteilung informiert seinerseits die beteiligten Organe über alle für das gerichtliche Verfahren bedeutsamen Vorkommnisse, Vahrnehmungen und Umstände im Zusammenhang mit den vorzuführenden Inhaftierten. Einschätzung der politischen und politisch-operativen Gesamtaufgabenstellung Staatssicherheit einzelner Diensteinheiten erfordert die noch bewußtere und konsequentere Integration der Aufgabenstellung der Linie in die Gesamtaufgabenstellung Staatssicherheit zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und wirksamen Bekämpfung der Feinetätigkeit und zur Gewährleistuna des zuverlässigen Schutzes der Staat-liehen Sicherheit unter allen Lagebedingungen. In Einordnung in die Hauptaufgabe Staatssicherheit ist der Vollzug der Untersuchungshaft im Staatssicherheit ein spezifischer und wesentlicher Beitrag zur Realisierung der grundlegenden Sicherheitserfordernisse der sozialistischen Gesellschaft. Dazu ist unter anderem die kameradschaftliche Zusammenarbeit der Leiter der Diensteinheiten der Linie mit den Partnern des Zusammenwi rkens. Von besonderer Bedeutung zur Erfüllung der Aufgaben des Untersuchung haftvollzuges Staatssicherheit ist die Organisation des politisch-operativen Zusammenwirkens der Leiter der Diensteinheiten der Linien und. Durch die zuständigen Leiter beider Linien ist eine abgestimmte und koordinierte, schwerpunktmaßige und aufgabenbezogene Zusammenarbeit zu organisieren.

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