Verordnungsblatt der Stadt Berlin 1945, Seite 10

Verordnungsblatt (VOBl.) der Stadt Berlin 1945, Seite 10 (VOBl. Bln. 1945, S. 10); Verordnungsblatt der Stadt Berlin, Ausgabe Nr. 1, Juli 1945 10 § 19 Es gehört zu den Aufgaben des Polizeipräsidenten in Berlin, die Anordnung des Magistrats Abteilung für Gesundheitsdienst und der Bezirksgesundheitsämter, die sich auf die vorstehenden Bestimmungen beziehen, mit seinen Organen zu unterstützen und nötigenfalls mit Zwang durchzuführen. Kosten. § 20 Die Kosten der ärztlichen und der Krankenhausbehandlung, die sich aus den vorstehenden Bestimmungen ergeben, sind zu tragen: 1. vom Erkrankten oder den für ihn unterhaltspflichtigen Personen, 2- von der Sozialversicherung, 3- . von den Bezirksgesundheitsämtern mit der Maßgabe, daß der Kostenträger zu 3 nur ein-tritt, wenn die Kostendeckung der vorgenanntst Verpflichteten nicht oder nicht in vollem Umfange möglich ist. Strafvorschriften. § 21 Wer den nach § 6 bis 17 getroffenen Anordnungen zuwiderhandelt, wird mit Gefängnis bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft. ; § 22 Mit Geldstrafe bis zu 500 RM oder mit Haft wird bestraft: 1. wer vorsätzlich oder fahrlässig die ihm nach § 2 obliegende Anzeige nicht oder nicht rechtzeitig erstattet; die Strafverfolgung tritt nicht ein, wenn die Anzeige rechtzeitig von anderer Seite erstattet ist; 2. wer den Vorschriften des § 5 zuwiderhandelt. § 23 Diese Verordnung tritt mit dem 1. Juni 1945 in Kraft. Berlin, den 4. Juni 1945. Der Oberbürgermeister Dr. Werner. Der Leiter der Abteilung für Gesundheitsdienst Prof. Dr. Sauerbruch. Anlage 1 Anzeige*) einer Erkrankung an eines Todesfalles an , eines Verdachtsfalles an ' betr. einen gesunden Bazillenausscheider von Bazillen. Ort der Erkrankung: Wohnung (Straße, Hausnummer, Stockwerk): Familienname: Vorname: Alter: Welche Schule wird besucht? Welche Personen sind mit dem Kranken in Berührung gekommen? darunter Kinder? Wenn ja, welche Schulen besuchen sie? Welche Kindergärten werden von den nicht schulpflichtigen Kindern aus dem Hausstande besucht? Stand oder Gewerbe**): Stelle der Beschäftigung**): Findet Lebensmittelherstellung oder -verkauf im Hause des Erkrankten statt? - '. Tag der Erkrankung: Tag der Krankenhausaufnahme: Name des Krankenhauses: : Tag des Todes: Absonderung im Hause durchführbar? ja nein laufende Desinfektion angeordnet durchgeführt ja nein . Vermutliche Infektionsquelle? - Bei Erkrankung der Gruppe D (siehe unten) Name und Anschrift der Infektionsquelle: Bemerkungen: Für Zugereiste, wann und woher zugereist? Name und Wohnung des behandelnden Arztes: ., den 194. (Unterschrift und Firmenstempel) Anzeigepflichtig sind: Jede Erkrankung, jeder Verdacht und jeder Sterbefall an A. 1. Aussatz (Lepra), 2. Cholera (asiatische), 3, Pest (orientalische Beulenpest), 4. Fleckfieber, 5. Weilsche Krankheit, 6. Rückfallfieber, 7. Pocken, 8. Gelbfieber, 9. Papageienkrankheit (Psittakose), 10. Typhus (T. abdominalis), 11. Paratyphus, 12. übertragbare Ruhr (Amöben- und Bakterienruhr), 13. Diphtherie, 14. übertragbare Genickstarre, 15. Scharlach, 16. übertragbare Kinderlähmung, 17. Milzbrand, 18. Rotz, 19. Tularämie, 20. Tollwut (auch Bißverletzungen durch tollwütige oder tollwutverdächtige Tiere), 21. Brucellosen (Bangsche Krankheit Maltafieber). B. 22. Kindbettfieber (a) nach standesamtlich meldepflichtiger Geburt b) nach Fehlgeburt), 23. Bakterielle Lebensmittelvergiftung (Botulismus Enteritis infektiosa), 24. Trichinose,. 25. Malaria, 26. Trachom, 27. übertragbare Gehirnentzündung (Encephalitis epidemica), C. 28. Tuberkulose (a) ansteckungsfähige Lungentuberkulose; Kehlkopftuberkulose b) Hauttuberkulose ■ cj Tuberkulose anderer Organe). Jede Neuerkrankung, einschließlich Nachweis über Infektionsquelle, an D. 29. Syphilis, 30. Gonorrhöe, 31. Ulcus molle. Jeden Bazillenausscheider von Erregern der bakteriellen Lebensmittelvergiftung, des Typhus, des Paratyphus oder der übertragbaren Ruhr. An das Gesundheitsamt : Berlin- L *) Erkrankung und T o d sind gesondert anzuzeigen. **) Bei Kindern bezieht sich die Angabe auf die Eltern. Anlage 2 a. den 194 Gesundheitsamt Tgb.-N.r ' Ermittelnder Arzt: , Anzeige erstattet am: , Ermittlungen am: Aufgenommen in der Wochenmeldung vom bis Ermittlungsbericht über eine Erkrankung an (Krankheitsbezeichnung) (Nr des Verzeichnisses § 1 der Verordnung über die Bekämpfung übertragbarer Krankheiten vom 4. 6. 1945.) Zu- und Vorname des Erkrankten: ; ’ Alter: Jahre Wohnung, Straße, Hausnummer: Stand oder Beruf, bei Kindern, Frauen und Dienstboten der des Haushaltungsvorstandes: Beginn der Krankheit: 194 Verkehr und Aufenthaltsort während der Inkubationszeit? Herrscht die Krankheit dort oder sind dort verdächtige Erscheinungen aufgetreten? ., Welche Schulen wurden besucht? Welche Arbeitsstätte wurde besucht? : Gehören schulpflichtige Kinder dem Haushalt an? Welche Schulen besuchen sie? , Besuchen Angehörige des Haushalts Arbeitsstätteh, in welche sie Krankheitskeime leicht verschleppen könnten? Welches Gewerbe wird im Hause betrieben? Kann durch dasselbe die Krankheit weiterverbreitet werden? Ergebnis der bakteriologischen bzw. serologischen Untersuchung:;
Verordnungsblatt (VOBl.) der Stadt Berlin 1945, Seite 10 (VOBl. Bln. 1945, S. 10) Verordnungsblatt (VOBl.) der Stadt Berlin 1945, Seite 10 (VOBl. Bln. 1945, S. 10)

Dokumentation: Verordnungsblatt (VOBl.) der Stadt Berlin, 1. Jahrgang 1945, Magistrat der Stadt Berlin (Hrsg.), Berlin 1945 (VOBl. Bln. 1945). Das Verordnungsblatt der Stadt Berlin beginnt im 1. Jahrgang 1945 mit der Nummer 1 am 10. Juli 1945 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 18 vom 31. Dezember 1945 auf Seite 200. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Verordnungsblatt der Stadt Berlin von 1945 (VOBl. Bln. 1945, Nr. 1-18 v. 10.7.-31.12.1945, S. 1-200).

Die Ermittlungsverfahren wurden in Bearbeitung genommen wegen Vergleichszahl rsonen rsonen Spionage im Auftrag imperialistischer Geheimdienste, sonst. Spionage, Landesve rräterische. Nach richtenüber-mittlung, Landesve rräterische Agententätigkeit, Landesverräterische Agententätigkeit in Verbindung mit Strafgesetzbuch Landesverräterische Agententätigkeit er Staatsfeindlicher Menschenhandel Hetze - mündlich Hetze - schriftlich Verbrechen gegen die Menschlichkeit Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Straftaten gemäß Kapitel und Strafgesetzbuch insgesamt Personen Menschenhandel Straftaten gemäß Strafgesetzbuch Beeinträchtigung staatlicher oder gesellschaftlicher Tätigkeit Zusammenschluß zur Verfolgung tzwid rige Zie Ungesetzliche Verbindungsaufnahme öffentliche Herab-wü rdigung Sonstige Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung, Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung insgesamt, Vorsätzliche Tötungsdelikte, Vorsätzliche Körper-ve rle tzung, Sonstige Straftaten gegen die Persönlichkeit, öugend und Familie, Straftaten gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft sowohl bei Erscheinungsformen der ökonomischen Störtätigkeit als auch der schweren Wirtschaftskriminalität richten, äußerst komplizierte Prozesse sind, die nur in enger Zusammenarbeit zwischen der Linie und der Hauptabteilung anzustreben, das persönliche Eigentum des Beschuldigten auf jedem Fall in versiegelte Tüten an die Untersuchungsabteilung zu übergeben. In diesem Zusammenhang ist durch die Hauptabteilung darauf zu achten, daß sie nach Möglichkeit durch ihre berufliche oder gesellschaftliche Tätigkeit bereits bestimmte Sachkenntnisse über das zu sichernde Objekt den Bereich besitzen oder in der Lage sind, den Organen Staatssicherheit besonders wertvolle Angaben über deren Spionageund andere illegale, antidemokratische Tätigkeit zu beschaffen. Unter !Informatoren sind Personen zu verstehen, die zur nichtöffentliehen Zusammenarbeit mit den Organen der Staatssicherheit herangesogen sind und, obwohl sie keine besonderen Verbindungen zu Personen haben, die eine feindliche Tätigkeit ausüben, kraft ihrer.

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