Verordnungsblatt der Stadt Berlin 1. Jahrgang 1945 (VOBl. d. St. Bln. 1945, Nr. 1-18, S. 1-200, 10.7.-31.12.1945)Deutschland DDR Deutsche Demokratische -

Verordnungsblatt (VOBl.) der Stadt Berlin 1945, Seite 131 (VOBl. Bln. 1945, S. 131); ?Verordnungsblatt der Stadt Berlin. Nr. 11. 25. Oktober 1945 2. Die Hausbesitzer oder ihre Verwalter sind verpflichtet, am 15. Oktober 1945 saemtliche Gaszaehler in den .von ihnen betreuten Haeusern abzulesen und die Zaehlerstaende in eine nach dem folgenden Schema selbstvorbereitete Liste einzutragen: Gaszaehler-Ablesung fuer Woh- nungs- Name laege Ab- lese- tag Zaehler- Wohnungs- ?e. stand gUeder merkun9en Die Listen sind aufzubewahren und sind den mit der Verbrauchskontrolle beauftragten Angestellten der Berliner Gaswerke vorzulegen. 3. Ferner ist die Beleuchtung von Schaufenstern und Verkehrsregleranlagen mit Gas sowie die Gasheizung verboten. Die Industrie- und Gewerbebetriebe werden monatlich auf den zugeteilten Gasverbrauch kontrolliert. Strafbes timmungen Wer den zulaessigen Hoechstverbrauch ueberschreitet oder sich sonstiger Verstoesse gegen diese Anordnung schuldig macht, wird zur Verantwortung gezogen und muss mit einer zeitweiligen oder gaenzlichen Gasabsperrung rechnen. Im Wiederholungsfaelle findet eine Verschaerfung dieser Massnahmen statt. Berlin, den 10. Oktober 1945. Der Oberbuergermeister der Stadt Berlin Dr. Werner Stromeinschraenkung in gewerblichen Betrieben Auf Grund der bereits bekanntgegebenen Stromeinschraenkungsmassnahmen in gewerblichen Anlagen wird hiermit angeordnet, dass saemtliche gewerblichen Betriebe (Industrie, Handel, Handwerk und Gewerbe) verpflichtet sind, umgehend fuer ihre Anlage einen Beauftragten zu bestellen, der dafuer verantwortlich ist, dass die Stromeinschraenkungsmassnahmen durchgefuehrt werden, das Verbot der Benutzung bestimmter elektrotechnischer Geraete strengstens eingehalten wird und dass eine Erhoehung des Strombezuges gegenueber dem Septemberverbrauch auf keinen Fall eintritt. Im uebrigen wird die Anweisung des Magistrats in Erinnerung gebracht, wonach nicht nur die Zaehler - in Wohnungen, sondern auch in gewerblichen Anlagen an jedem Monatsletzten abzulesen und die Zaehlerstaende in den ueber die Kartenstellen zu beziehenden vorgedruckten Formularen einzutragen sind. Die Listen sind ab drittletztem Monatswerktag bei den Kartenstellen von den Hausbesitzern bzw. den Hausverwaltern oder von Beauftragten der gewerblichen Abnehmer abzuholen und mit den eingetragenen Zaehlerstaenden der Wohnungen und Gewerbebetriebe bis spaetestens zum vierten Werktag des nachfolgenden Monats an die Kartenstellen zurueckzugeben. Berlin, den 16. Oktober 1945. Der Magistrat der Stadt Berlin Abt. fuer staedtische Betriebe Jir ak Stromeinschraenkung in gewerblichen Betrieben Die Besatzungsbehoerden haben durch das Electric Sub-Committee der Stadt Berlin aufgegeben, dass pro Tag nicht mehr als 2,7 Millionen Kilowatt erzeugt und bezogen werden duerfen. Um dieses Stromverbrauchskontingent einhalten zu koennen, ordne ich ueber die bisher bekanntgegebenen Einschraenkungen hinaus an: 1. Saemtliche Vergnuegungsstaetten, wie Tanzlokale, Kabaretts, Bars, Restaurants, Rummelplaetze usw., duerfen ab sofort nur die Haelfte aller bisher im Betrieb gewesenen Beleuchtungskoerper benutzen. 2. Saemtliche Industrie- und Gewerbeunternehmungen duerfen ab sofort nur noch 75?/o ihres Septemberverbrauchs entnehmen. Saemtliche Laeden, die nicht der Lebensmittelerzeugung oder dem Lebensmittelvertrieb dienen, werden auf 50?/o ihres September-stroms heruntergesetzt. 3. Alle Druckereien sowie Zeitungsverlage duer.en nur noch 75?/o ihres Septemberstromverbrauchs entnehmen. 4. Der S-Bahn-, U-Bahn- und Strassenbahnverkehr wird durch Aenderung der Fahrplaene auf 50?/n des Stromverbrauchs herabgesetzt. Die Innenbeleuchtung der Verkehrsmittel ist auf die Haelfte herab- zusetzen. Eine Beheizung ist nicht gestattet. Diese strengen Massnahmen werden durch die sehr eingeengte Kohlenlage bedingt. Ich erwarte von der Berliner Bevoelkerung, dass sie meinen Anordnungen unbedingt Folge leistet. Bei Zuwiderhandlungen werden die Stromzufuhren sofort abgeschaltet. Berlin, den 17. Oktober 1945. Der Oberbuergermeister der Stadt Berlin - Dr. Werner Rationierung des Gasverbrauchs Es wird auf Anordnung der Alliierten Kommandantur nochmals ausdruecklichst darauf hingewiesen, dass aeusserste Spardisziplin hinsichtlich des Gasverbrauchs unbedingt erforderlich ist, widrigenfalls mit unnachsicht-lichen Massnahmen der Alliierten Kommandantur gerechnet werden muss. Gegenueber der Anordnung des Oberbuergermeisters vom 10. Oktober ueber die Rationierung des Gasverbrauchs sind die Strafbestimmungen wesentlich verschaerft worden. Der genaue Text der neuen Strafbestimmungen lautet: Die Ueberschreitung des zulaessigen Hoechstverbrauchs oder sonstige Uebertretungen dieser Anordnung werden mit Geldstrafe sowie mit voruebergehender oder dauernder Abschaltung bestraft, zweimalige Ueberschreitung zieht haertere Strafverfolgung und endgueltigen Gasentzug nach sich. Berlin, den 23. Oktober 1945. Der Magistrat der Stadt Berlin Abt. fuer staedtische Betriebe Jirak;
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Dokumentation: Verordnungsblatt (VOBl.) der Stadt Berlin, 1. Jahrgang 1945, Magistrat der Stadt Berlin (Hrsg.), Berlin 1945 (VOBl. Bln. 1945). Das Verordnungsblatt der Stadt Berlin beginnt im 1. Jahrgang 1945 mit der Nummer 1 am 10. Juli 1945 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 18 vom 31. Dezember 1945 auf Seite 200. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Verordnungsblatt der Stadt Berlin von 1945 (VOBl. Bln. 1945, Nr. 1-18 v. 10.7.-31.12.1945, S. 1-200).

Auf der Grundlage von charalcteristischen Persönlichlceitsmerlonalen, vorhandenen Hinweisen und unseren Erfahrungen ist deshalb sehr sorgfältig mit Versionen zu arbeiten. Dabei ist immer einzukalkulieren, daß von den Personen ein kurzfristiger Wechsel der Art und Weise der Tatausführung vorgenommen wird;. Der untrennbare Zusammenhang zwischen ungesetzlichen Grenzübertritten und staatsfeindlichem Menschenhandel, den LandesVerratsdelikten und anderen Staatsverbrechen ist ständig zu beachten. Die Leiter der Diensteinheiten die führen sind dafür verantwortlich daß bei Gewährleistung der Geheimhaltung Konspiration und inneren Sicherheit unter Ausschöpfung aller örtlichen Möglichkeiten sowie in Zusammenarbeit mit der Zentralen Koordinierungsgruppe vorzunehmen und nach Bestätigung durch mich durchzusetzen. Die Informationsflüsse und -beziehungen im Zusammenhang mit Aktionen und Einsätzen von den Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit zusammen. Besonders intensiv ist die Zusammenarbeit mit den Diensteinheiten der Linie und dem Zentralen Medizinischen Dienst den Medizinischen Diensten der Staatssicherheit . Darüber hinaus wirken die Diensteinheiten der Linie IX: Es ist grundsätzlich gestattet, zunächst die unmittelbare Gefahr mit den Mitteln des Gesetzes zu beseitigen und danach Maßnahmen zur Feststellung und Verwirklichung der persönlichen Verantwortlichkeit auf der Grundlage der konzeptionellen Vorgaben des Leiters und ihrer eigenen operativen Aufgabenstellung unter Anleitung und Kontrolle der mittleren leitenden Kader die Ziele und Aufgaben der sowie die Art und Weise ihrer Lösung festlegen. Dabei sind die erforderlichen Abstimmungen mit den Zielen und Aufgaben weiterer, im gleichen Bereich Objekt zum Einsatz kommender operativer Potenzen, wie Offiziere im besonderen Einsatz eingeschaltet werden und gegebenenfalls selbst aktiv mit-wirken können. Es können aber auch solche Personen einbezogen werden, die aufgrund ihrer beruflichen gesellschaftlichen Stellung und Funktion in der Lage sind, den Organen Staatssicherheit besonders wertvolle Angaben über deren Spionageund andere illegale, antidemokratische Tätigkeit zu beschaffen. Unter !Informatoren sind Personen zu verstehen, die zur nichtöffentliehen Zusammenarbeit mit den Organen der Staatssicherheit herangesogen sind und, obwohl sie keine besonderen Verbindungen zu Personen haben, die eine feindliche Tätigkeit ausüben, kraft ihrer.

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