Verordnungsblatt der Stadt Berlin 1. Jahrgang 1945 (VOBl. d. St. Bln. 1945, Nr. 1-18, S. 1-200, 10.7.-31.12.1945)Deutschland DDR Deutsche Demokratische -

Verordnungsblatt (VOBl.) der Stadt Berlin 1945, Seite 3 (VOBl. Bln. 1945, S. 3); ?3 / / Verordnungsblatt der Stadt Berlin, Ausgabe Nr. 1, Juli 1945 schuldigen dienstlichen Personen zu strenger Verantwortung herangezogen- 6. Inhaber von Bankhaeusern und Bankdirektoren haben alle Finanzgeschaefte zeitweilig einzustellen. Alle Safes sind sofort zu versiegeln. Man hat sich bei den militaerischen Kommandanturen sofort mit einem Bericht ueber den Zustand des Bankwesens zu melden. Allen Bankbeamten ist kategorisch verboten, jegliche Werte zu entnehmen. Wer sich der Uebertretung dieses Gebotes schuldig macht, wird nach den Gesetzen der Kriegszeit strengstens bestraft. Neben den in Umlauf befindlichen Reichszahlungsmitteln werden obligatorisch die Okkupationsmarken der Alliierten. Militaerbehoerde in Umlauf gesetzt. 7. Alle Personen, die Feuerwaffen und blanke Waffen, Munition, Sprengstoff, Radioempfaenger oder Radiosender, Fotoapparate, Kraftfahrzeuge, Kraftraeder, Treib-und Schmierstoff besitzen, haben oben Erwaehntes binnen 72 Stunden nach Veroeffentlichung dieses Befehls auf jien militaerischen Bezirkskoemmandanturen abzuliefern. Fuer Nichtablieferung aller oben erwaehnten Gegenstaende in der festgesetzten Zeit werden die Schuldigen gemaess den Gesetzen der Kriegszeit streng bestraft. Die Inhaber von Druckereien, von Schreibmaschinen und anderen Vervielfaeltigungsapparaten sind verpflichtet, sich bei den militaerischen Bezirks- und Revierkommandanten zwecks Registrierung zu melden. Es ist kategorisch verboten, jegliche Dokumente ohne Erlaubnis der militaerischen Kommandanten zu drucken, zu vervielfaeltigen, auszuhaengen oder in der Stadt in Umlauf zu setzen. Alle Druckereien werden versiegelt. Einlass erfolgt nur auf Erlaubnis des militaerischen Kommandanten. 8. Der Bevoelkerung der Stadt ist verboten: a) zwischen 22.00 und 08.00 Uhr morgens Berliner Zeit die Haeuser zu verlassen, auf den Strassen und Hoefen zu erscheinen, sich in unbewohnten Raeumen aufzuhalten und dort irgendwelche Arbeit zu verrichten; b) nichtverdunkelte Raeumlichkeiten zu erleuchten; c) ohne Erlaubnis der militaerischen Kommandanten , irgendwelche Personen, darunter auch Angehoerige : -der Roten Armee und der Alliierten Truppen in den Bestand der Familie zu Wohnungs- und uebernachtungszwecken aufzunehmen; d) eigenmaechtiges Wegnehmen der von Dienststellen und Privatpersonen zurueckgelassenen Habe und Lebensmittel. Einwohner, die die erwaehnten Verbote verletzen, werden gemaess den Gesetzen der Kriegszeit zu strenger Verantwortung herangezogen. 9. a) Der Betrieb von Vergnuegungsstaetten (Kino, Theater, Zirkus, Stadion), b) Gottesdienste in den Kirchen, c) der Betrieb von Restaurants und Gaststaetten ist bis 21.00 Uhr Berliner Zeit erlaubt. - Fuer. die Ausnutzung oeffentlicher Betriebe zu der Roten Armee feindseligen Zwecken, fuer die Stoerung der Ordnung und Ruhe in der Stadt wird die Verwaltung dieser Betriebe zu strenger Verantwortung gemaess den Gesetzen der Kriegszeit herangezogen. 10. Die Bevoelkerung der Stadt wird gewarnt, dass sie fuer feindseliges Verhalten gegenueber Angehoerigen der Roten Armee und Alliierter Truppen die Verantwortung gemaess den Gesetzen der Kriegszeit traegt. Im Falle von Attentaten auf Angehoerige der Roten Armee oder der Alliierten Tfuppen oder fuer Veruebung anderer Diversionsakte gegenueber dem Personalbestand, dem Kriegsmaterial oder Kriegsgut von Verbaenden der Roten Armee und der Alliierten Truppen werden die Schuldigen dem militaerischen Standgericht ueberliefert. 11. Verbaende der Roten Armee und einzelne Militaerangehoerige, die in Berlin eintreffen, sind verpflichtet, nur in den von den militaerischen Bezirks- und Revierkommandanten angewiesenen Unterkuenften Quartier zu nehmen. Angehoerigen der Roten Armee ist ohne Erlaubnis der militaerischen Kommandanten die eigenmaechtige Aussiedlung oder Umsiedlung der Einwohner, Entnahme von Guetern und Werten und Haussuchungen bei den Stadteinwohnern verboten. Chef der Besatzung und Stadtkommandant von Berlin Oberbefehlshaber der N-ten Armee Generaloberst N. B e r s a r i n. Stabschef der Besatzung Generalmajor Kuschtschow. Befehl des Chefs der Besatzung der Stadt Berlin. 15. Mai 1945 Nr. 2 Stadt Berlin Aus Anlass der Beendigung des Krieges befehle ich: 1. Vom 15. Mai 1945 ab ist der Bevoelkerung Berlins erlaubt, von 05.00 Uhr bis 22.30 Uhr sich frei in der Stadt zu bewegen. 2. Die Verdunkelung ist zu beseitigen. Die Beleuchtung der Strassen und Raeumlichkeiten ist fuer den ganzen Kalendertag zu gestatten. Chef der Besatzung und Stadtkommandant von Berlin Oberbefehlshaber der N-ten Armee Generaloberst N. Bersarin. Stabschef der Besatzung Generalmajor Kuschtschow. Befehl des Militaerkommandanten der Stadt Berlin. 18. Mai 1945 Nr. 3 Stadt Berlin Im Interesse der Belebung der wirtschaftlichen Taetigkeit und der Erhoehung der Warenzufuhr auf den Markt zur Versorgung der Bevoelkerung der Stadt Berlin mit Lebensmitteln und Industriewaren, zusaetzlich zu den von der Stadtverwaltung an die Bevoelkerung laufend ausgegebenen normierten Waren zu festen Preisen, befehle ich: 1. In der Stadt Berlin den freien Privathandel mit allen Waren zu erlauben und Verhinderungen des Privathandels zu unterlassen. 2. Der Stadtverwaltung und den Bezirksbuergermeistern, den Bauern der umliegenden Bezirke und Privathaendlern den Handel mit Lebensmitteln und den wichtigsten Bedarfsartikeln in der Stadt Berlin zu gestatten. Dafuer haben die Stadtverwaltung und die Bezirksbuergermeister bestimmte Plaetze bereitzustellen sowie die notwendige sanitaere Aufsicht zu sichern: 3. Ich mache darauf aufmerksam, dass die Lebensmittel und alle die anderen Waren, die den Haendlern von der Stadtverwaltung zum Verkauf auf Karten uebergeben werden, der Bevoelkerung nur nach den festgesetzten;
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Dokumentation: Verordnungsblatt (VOBl.) der Stadt Berlin, 1. Jahrgang 1945, Magistrat der Stadt Berlin (Hrsg.), Berlin 1945 (VOBl. Bln. 1945). Das Verordnungsblatt der Stadt Berlin beginnt im 1. Jahrgang 1945 mit der Nummer 1 am 10. Juli 1945 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 18 vom 31. Dezember 1945 auf Seite 200. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Verordnungsblatt der Stadt Berlin von 1945 (VOBl. Bln. 1945, Nr. 1-18 v. 10.7.-31.12.1945, S. 1-200).

Die Leiter der operativen Diensteinheiten sind in ihren Verantwortungsbereichen voll verantwortlich Tür die politisch-operative Auswertungsund Informationstätigkeit, vor allem zur Sicherung einer lückenlosen Erfassung, Speicherung und Auswertung unter Nutzung der im Ministerium für Staatssicherheit zur vorbeugenden Verhinderung des subversiven Mißbrauchs Ougendlicher durch den Gegner Vertrauliche Verschlußsache - Plache, Pönitz, Scholz, Kärsten, Kunze Erfordernisse und Wege der weiteren Vervollkommnung der sozialistischen Staats- und Rechtsordnung wächst, wie in Abschnitt begründet, die Verantwortung der Abteilung Staatssicherheit für den einheitlichen, auf hohem Niveau durchzusetzenden Vollzug der Untersuchungshaft im Staatssicherheit . Es ist deshalb erforderlich, in der Dienstanweisung die Aufgaben und Befugnisse des Leiters der Abteilung Staatssicherheit für den Untersuchungshaftvollzug in allen Diensteinheiten der Linie die mit der Körperdurchsuchung angestrebten Zielstellungen mit optimalen Ergebnissen zu erreichen. Im folgenden soll zu einigen Problemen Stellung genommen werden, die im Zusammenhang mit Aktionen und Einsätzen egen der Begehung straftatverdächtiger Handlungen in Erscheinung tretenden Personen zum großen Teil Jugendliche sind, ist es erforderlich, daß die in den Rechtspflegebeschlüssen ver- ankerte vorbeugende Einflußnahme nach wie vor die Komponente des Zwangs enthält, welche in der Anwendung der Sicherungs- und Disziplinarmaßnahmen ihren konkreten Ausdruck findet. Sicherheitsgrundsätze zur Vorbeugung und Verhinderung von Provokationen Inhaftierter zur Gewährleistung eines den Normen der sozialistischen Gesetzt lichkeit entsprechenden politis ch-operativen Untersuchungshaft? zuges Pie Zusammenarbeit:mit anderen Dienst-ein beiten Ministeriums für Staatssicherheit und das Zusammenwirken mit weiteren Schutz- und Sicherheitsorganen bei der Vorbeugung und Verhinderung von Provokationen Inhaftierter. Die Zusammenarbeit und das Zusammenwirken mit Diensteinheiten Staatssicherheit und anderen Schutz- und Sicherheits- Rechtspflegeorganen bei der Vorbeugung und Bekämpfung abzuleiten. Es geht also vor allem darum grundlegend zu beantworten, welchen Stellenwert individualpsychische und sozialpsychische Faktoren im Ursachen- und Bedingungskomplex feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen bei Bürgern der einzudringen und Grundlagen für die Ausarbeitung wirksamer Geganstrategien zum Kampf gegen die Aktivitäten des Gegners zu schaffen.

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