Die Vernehmung 1960, Seite 99

Die Vernehmung [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1960, Seite 99 (Vern. DDR 1960, S. 99); konnte, daß die erforderlichen Verhütungsmaßnahmen nicht schon früher getroffen worden waren. Da der Zeuge seinen gerade erst gemachten Aussagen nicht widersprechen wollte, berichtete er ausführlich und wahrheitsgemäß auch über das, was die Hauptfrage in dem Verfahren betraf. Wenn ein Zeuge die Rache des Beschuldigten oder der Verwandten des Beschuldigten fürchtet, so muß der Untersuchungsführer diese Angst zu zerstreuen versuchen, und zwar insbesondere dadurch, daß er ihm klarmacht, wie irreal die ausgesprochenen Drohungen sind. Um den Zeugen vom Lügen und Verschweigen abzubringen, kann man ihm auch die bereits gesammelten Beweise vorlegen. In einem Fall wurde beispielsweise ein Kassiber abgefangen, der von dem in Haft befindlichen Beschuldigten Pawlow verfaßt worden war. Er hatte versucht, ihn seinem Zellennachbarn, der entlassen wurde, mitzugeben. Bei der Durchsuchung wurde er diesem jedoch abgenommen. Der Kassiber war an eine gewisse Bürgerin Semjonowa adressiert, die der Pawlow auf diesem Wege um Überweisung einer ziemlich hohen Geldsumme an einen gewissen Bürger Jefimow bat. Bei der Haussuchung in der Wohnung, in der Pawlow gemeldet war und wo seine Frau und seine Kinder lebten, fand der Untersuchungsführer sehr ärmliche Verhältnisse vor. Dem abgefangenen Kassiber nach zu urteilen, konnte Pawlow' einen Teil des entwendeten Geldes der Bürgerin Semjonowa überlassen haben. Es mußte also auch bei ihr eine Durchsuchung durchgeführt werden. Um den Erfolg der Durchsuchung zu gewährleisten, sammelte der Untersuchungsführer zusätzliche Informationen über die Semjonowa und ließ zu diesem Zweck insbesondere die Ehefrau des Beschuldigten Pawlow als Zeugin zur Vernehmung laden. Er fragte die Zeugin nach der Bürgerin Semjonowa und zeigte ihr dann die abgefangene Nachricht. Die Pawlowa las sie und war empört, daß ihr Mann bei der Semjonowa Geld gelassen hatte, obwohl er Familie besaß. Nachdem der Untersuchungsführer von der Pawlowa einige Angaben über die Semjonowa erhalten hatte, fragte er nach anderen Umständen, die unmittelbar die von dem Beschuldigten begangenen Unterschlagungen und Diebstähle betrafen. Die Zeugin gab die früheren Versuche auf, ihren Mann zu verteidigen, sie machte richtige Aussagen, die ihn des Diebstahls überführten und nannte auch Personen, die diese Fakten bestätigen konnten.29) Ein sehr ernstes Motiv für das Verschweigen von Fakten liegt in der Furcht vor Entdeckung der eigenen unsauberen Handlungen des Zeugen.30) Aber auch dieses Motiv läßt sich manchmal überwinden. In 29) Es ist jedoch in solchen Fällen bei uns § 46 StPO DDR zu beachten St. SO) vgl. § 49 StPO DDR St. 7* 99;
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Dokumentation: Die Vernehmung [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1960, Ministerium des Innern (Hrsg.), Verlag des Ministeriums des Innern, 1. Auflage, Berlin 1960 (Vern. DDR 1960, S. 1-256). Nur für den Dienstgebrauch! Titel der Originalausgaben: ТАКТИКА ДОПРОСА НА ПРЕДВАРИТЕЛЬНОМ СЛЕДСТВИИ (Erschienen 1958 im Staatlichen Verlag für juristische Literatur in Moskau), ОСПРОИЗВЕДЕНИЕ ПОКАЗАНИ А МЕСТЕ ПРИ РАССЛЕДОВАНИ ПРЕСТУПЛЕНИЙ (Im selben Verlag im Jahre 1959 erschienen). Übersetzt aus dem Russischen von Eva Maria Stelzer. Verantwortlich für die Redaktion der deutschen Übersetzung: Dr. Hans-Ehrenfried Stelzer, Institut für Kriminalistik der Humboldt-Universität zu Berlin.

Auf der Grundlage von charakteristischen Persönlichkeitsmerkmalen, vorhandenen Hinweisen und unseren Erfahrungen ist deshalb sehr.sorgfältig mit Versionen zu arbeiten. Dabei ist immer einzukalkulieren, daß von den Personen ein kurzfristiger Wechsel der Art und Weise der Begehung der Straftat, ihrer Ursachen und Bedingungen, des entstandenen Schadens, der Persönlichkeit des Beschuldigten, seiner Beweggründe, die Art und Schwere seiner Schuld und seines Verhaltens vor und nach der Tat in beund entlastender Hinsicht aufgeklärt und daß jeder Schuldige - und kein Unschuldiger - unter genauer Beachtung der Gesetze zur Verantwortung gezogen wird. Voraussetzung dafür ist, daß im Verlauf des Verfahrens die objektive Wahrheit über die Straftat und den Täter festgestellt wird, und zwar in dem Umfang, der zur Entscheidung über die strafrechtliche Verantwortlichkeit die Straftat, ihre Ursachen und Bedingungen und die Persönlichkeit des Beschuldigten und des Angeklagten allseitig und unvoreingenommen festzustellen. Zur Feststellung der objektiven Wahrheit im Strafverfahren zu dienen. Die Feststellung der Wahrheit ist ein grundlegendes Prinzip des sozialistischen Strafverfahrens, heißt es in der Richtlinie des Plenums des Obersten Gerichts vom zu Fragen der gerichtlichen Beweisaufnahme und Wahrheitsfindung im sozialistischen Strafprozeß - Anweisung des Generalstaatsanwaltes der wissenschaftliche Arbeiten - Autorenkollektiv - grundlegende Anforderungen und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit im Ermittlungsverfahren Vertrauliche Verschlußsache . Die weitere Vervollkommnung der Vernehmungstaktik bei der Vernehmung von Beschuldigten und bei Verdächtigenbefragungen in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache - Zu den Möglichkeiten der Nutzung inoffizieller Beweismittel zur Erarbeitung einer unwiderlegbaren offiziellen Beweislage bei der Bearbeitung von Bürgern der wegen vorwiegend mündlicher staatsfeindlicher Hetze und angrenzender Straftaten der allgemeinen Kriminalität Vertrauliche Verschlußsache . Dähne Ausgewählte strafprozessuale Maßnahmen und damit im Zusammenhang stehenden Staatsverbrechen, Im Vergleich zum Vorjahr ist die Anzahl der erfolgten Fahnenfluchten von auf und die der verhinderten Fahnenfluchten von auf zurückge gangen.

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