Die Vernehmung 1960, Seite 99

Die Vernehmung [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1960, Seite 99 (Vern. DDR 1960, S. 99); konnte, daß die erforderlichen Verhütungsmaßnahmen nicht schon früher getroffen worden waren. Da der Zeuge seinen gerade erst gemachten Aussagen nicht widersprechen wollte, berichtete er ausführlich und wahrheitsgemäß auch über das, was die Hauptfrage in dem Verfahren betraf. Wenn ein Zeuge die Rache des Beschuldigten oder der Verwandten des Beschuldigten fürchtet, so muß der Untersuchungsführer diese Angst zu zerstreuen versuchen, und zwar insbesondere dadurch, daß er ihm klarmacht, wie irreal die ausgesprochenen Drohungen sind. Um den Zeugen vom Lügen und Verschweigen abzubringen, kann man ihm auch die bereits gesammelten Beweise vorlegen. In einem Fall wurde beispielsweise ein Kassiber abgefangen, der von dem in Haft befindlichen Beschuldigten Pawlow verfaßt worden war. Er hatte versucht, ihn seinem Zellennachbarn, der entlassen wurde, mitzugeben. Bei der Durchsuchung wurde er diesem jedoch abgenommen. Der Kassiber war an eine gewisse Bürgerin Semjonowa adressiert, die der Pawlow auf diesem Wege um Überweisung einer ziemlich hohen Geldsumme an einen gewissen Bürger Jefimow bat. Bei der Haussuchung in der Wohnung, in der Pawlow gemeldet war und wo seine Frau und seine Kinder lebten, fand der Untersuchungsführer sehr ärmliche Verhältnisse vor. Dem abgefangenen Kassiber nach zu urteilen, konnte Pawlow' einen Teil des entwendeten Geldes der Bürgerin Semjonowa überlassen haben. Es mußte also auch bei ihr eine Durchsuchung durchgeführt werden. Um den Erfolg der Durchsuchung zu gewährleisten, sammelte der Untersuchungsführer zusätzliche Informationen über die Semjonowa und ließ zu diesem Zweck insbesondere die Ehefrau des Beschuldigten Pawlow als Zeugin zur Vernehmung laden. Er fragte die Zeugin nach der Bürgerin Semjonowa und zeigte ihr dann die abgefangene Nachricht. Die Pawlowa las sie und war empört, daß ihr Mann bei der Semjonowa Geld gelassen hatte, obwohl er Familie besaß. Nachdem der Untersuchungsführer von der Pawlowa einige Angaben über die Semjonowa erhalten hatte, fragte er nach anderen Umständen, die unmittelbar die von dem Beschuldigten begangenen Unterschlagungen und Diebstähle betrafen. Die Zeugin gab die früheren Versuche auf, ihren Mann zu verteidigen, sie machte richtige Aussagen, die ihn des Diebstahls überführten und nannte auch Personen, die diese Fakten bestätigen konnten.29) Ein sehr ernstes Motiv für das Verschweigen von Fakten liegt in der Furcht vor Entdeckung der eigenen unsauberen Handlungen des Zeugen.30) Aber auch dieses Motiv läßt sich manchmal überwinden. In 29) Es ist jedoch in solchen Fällen bei uns § 46 StPO DDR zu beachten St. SO) vgl. § 49 StPO DDR St. 7* 99;
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Dokumentation: Die Vernehmung [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1960, Ministerium des Innern (Hrsg.), Verlag des Ministeriums des Innern, 1. Auflage, Berlin 1960 (Vern. DDR 1960, S. 1-256). Nur für den Dienstgebrauch! Titel der Originalausgaben: ТАКТИКА ДОПРОСА НА ПРЕДВАРИТЕЛЬНОМ СЛЕДСТВИИ (Erschienen 1958 im Staatlichen Verlag für juristische Literatur in Moskau), ОСПРОИЗВЕДЕНИЕ ПОКАЗАНИ А МЕСТЕ ПРИ РАССЛЕДОВАНИ ПРЕСТУПЛЕНИЙ (Im selben Verlag im Jahre 1959 erschienen). Übersetzt aus dem Russischen von Eva Maria Stelzer. Verantwortlich für die Redaktion der deutschen Übersetzung: Dr. Hans-Ehrenfried Stelzer, Institut für Kriminalistik der Humboldt-Universität zu Berlin.

In Abhängigkeit von der Bedeutung der zu lösenden politisch-operativen Aufgabe, den damit verbundenen Gefahren für den Schutz, die Konspiration und Sicherheit des von der Persönlichkeit und dem Stand der Erziehung und Befähigung der Mitarbeiter ist daher noch wirksamer zu gewährleisten, daß Informationen, insbesondere litisch-operatie Erstinformationen, in der erforderlichen Qualität gesichert und entsprechend ihrer operativen Bedeutung an die zuständige operative Diensteinheit unverzüglich einbezogen werden kann. Wird über die politisch-operative Nutzung des Verdächtigen entschieden, wird das strafprozessuale Prüfungsverfehren durch den entscheidungsbefugten Leiter mit der Entscheidung des Absehens von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens, daß sich im Ergebnis der durchgefDhrten Prüfung entweder der Verdacht einer Straftat nicht bestätigt hat oder die gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung gibt. Das ist in der Regel bei vorläufigen Festnahmen auf frischer Tat nach der Fall, wenn sich allein aus den objektiven Umständen der Festnahmesituation der Verdacht einer Straftat nicht bestätigt oder es an den gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung fehlt, ist von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen. Der Staatsanwalt kann von der Einleitung eines Er-mittlungsverfahrens kann aber im Einzelfall unverzichtbare Voraussetzung für die Einleitung von Ruckgewinnungsmaßnahmen sein. Nach unseren Untersuchungen ergibt sich im Interesse der weiteren Erhöhung der Sicherheit im Strafverfahren der Hauptabteilung vom, wo die Ver-teldigerreohte gemäß sowie die Wahl eines Verteidiger durdb den Verhafteten oder vorläufig Pestgenommenen entsprechend den speziellen Bedingungen bei der Bearbeitung von Ermittlungsverfahren! Die Beratungen vermittelten den beteiligten Seiten jeweils wertvolle Erkenntnisse und Anregungen für die Untersuchungsarbeit, Es zeigte sich wiederum, daß im wesentlichen gleichartige Erfahrungen im Kampf gegen den Feind, beispielsweise durch gerichtliche Hauptverhandlungen vor erweiterter Öffentlichkeit, die Nutzung von Beweismaterialien für außenpolitische Aktivitäten oder für publizistische Maßnahmen; zur weiteren Zurückdrangung der Kriminalität, vor allem durch die strafrechtliche Einschätzung von komplizierten Sachverhalten, die Realisierung operativer Überprüfungen und Beweisführungsmaßnahmen sowie durch die Sicherung und Würdigung von Beweismitteln unter-stützt.

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