Die Vernehmung 1960, Seite 69

Die Vernehmung [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1960, Seite 69 (Vern. DDR 1960, S. 69); Zum Beispiel kann sich der Untersuchungsführer zuerst mit folgender Aufforderung an den Zeugen wenden: „Erzählen Sie, was Sie gestern abend gesehen und gehört haben“, oder: „Erzählen Sie, wie Sie nach N. gefahren sind und was dort passiert ist.“ Bei Diebstählen, Amtsvergehen und Wirtschaftsverbrechen wird es häufig angebracht sein, den Zeugen zunächst ausführlich von einem bestimmten einzelnen Dokument oder von einer einzelnen Episode berichten zu lassen. Dabei muß der Untersuchungsführer die geklärten und bewiesenen Fakten herausgreifen, damit er so die Möglichkeit hat, den Zeugen von der Abgabe unwahrer Aussagen zurückzuhalten Überhaupt ist es zweckmäßig, den Zeugen bei der Vernehmung über diese Fakten davon zu überzeugen, daß der Untersuchungsführer bereits aus anderen Quellen ziemlich viel über das zu untersuchende Verbrechen weiß. Wenn sich der Zeuge tatsächlich als unzuverlässig erwiesen hat, so werden im Ergebnis der Aufgliederung der Themen der freien Darstellung seine Aussagen von Anfang an nicht so ausfallen, wie er sie sich vorher zurechtgelegt hat. Sobald man von dem Zeugen über die ersten Fakten richtige Aussagen erhalten und sie schriftlich fixiert hat, fordert man ihn auf, alles zu erzählen, was ihm über die übrigen Fakten und Umstände der Sache bekannt ist. Auch der unzuverlässige Zeuge wird sich normalerweise scheuen, seinen eigenen Aussagen zu widersprechen, die er bereits gemacht hat und die im Protokoll fixiert wurden. Dadurch wird ein solcher Zeuge veranlaßt, von seiner vorher beabsichtigten falschen Aussage abzugehen. Hierzu ein Beispiel: In Swerdlowsk wurde auf Grund der Anzeige eines Transitpassagiers ein Mensch festgenommen, der sich Bajew nannte. Der Passagier behauptete, in ihm einen Verbrecher erkannt zu haben, der zwei Jahre zuvor mit einer großen Geldsumme aus einer MTS des Altai-Bezirkes verschwunden war, dessen Familiennamen er aber vergessen hatte. Bajew bestritt kategorisch seine Schuld und behauptete, der Anzeigende müsse sich irren, er sei niemals im Altai-Bezirk gewesen. Wie er weiter erzählte, war er zusammen mit seiner Frau in Swerdlowsk mit dem von Taschkent nach Karpinsk fahrenden Zug angekommen; in Karpinsk hätte er sich für eine Arbeit im Kohlenbergbau bewerben wollen. Zur Bestätigung seiner Worte wies er die Bewerbungsschreiben für sich und seine Frau vor. Dann spielte er den Beleidigten und lehnte weitere Aussagen ab. Es bestand aber Grund zu der Annahme, daß Bajew nicht die Wahrheit gesagt hatte, weil bei seiner Durchsuchung zwei benutzte Eisenbahnfahrkarten für die Fahrt in dem Zuge gefunden wurden, der gerade von 69;
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Dokumentation: Die Vernehmung [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1960, Ministerium des Innern (Hrsg.), Verlag des Ministeriums des Innern, 1. Auflage, Berlin 1960 (Vern. DDR 1960, S. 1-256). Nur für den Dienstgebrauch! Titel der Originalausgaben: ТАКТИКА ДОПРОСА НА ПРЕДВАРИТЕЛЬНОМ СЛЕДСТВИИ (Erschienen 1958 im Staatlichen Verlag für juristische Literatur in Moskau), ОСПРОИЗВЕДЕНИЕ ПОКАЗАНИ А МЕСТЕ ПРИ РАССЛЕДОВАНИ ПРЕСТУПЛЕНИЙ (Im selben Verlag im Jahre 1959 erschienen). Übersetzt aus dem Russischen von Eva Maria Stelzer. Verantwortlich für die Redaktion der deutschen Übersetzung: Dr. Hans-Ehrenfried Stelzer, Institut für Kriminalistik der Humboldt-Universität zu Berlin.

Das Recht auf Verteidigung - ein verfassungsmäßiges Grundrecht in: Neue Oustiz Buchholz, Wissenschaftliches Kolloquium zur gesellschaftlichen Wirksamkeit des Strafverfahrens und zur differenzier-ten Prozeßform in: Neue ustiz ranz. Zur Wahrung des Rechts auf Verteidigung in: Justiz Plitz Те ich er Weitere Ausgestaltung des Strafver- fahrensrechts in der in: Justiz Schröder Huhn Wissenschaftliche Konferenz zur gerichtlichen Beweisführung und Wahrheitsfindung im sozialistischen Strafprozeß - Beweisrichtlinie -. Orientierung des Leiters der Hauptabteilung zur Durchsetzung der strafprozessualen Regelungen des Prüfungsstadiuras gemäß in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit Gemeinsamer Standpunkt des Obersten Gerichts der Kollegium für Strafrecht Militärkollegium. zur Anwendung des Absatz des Gesetzes über den Wehrdienst in der Wissenschaftliche Arbeiten AUTORENKOLLEKTIV: Grundlegende Abforderungen und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit Ermittlungsverfahren Forschungsergebnisse, Vertrauliche Verschlußsache Wissenschaftskonzeption für die perspektivische Entwicklung profilbestimmender Schwerpunkte der wissenschaftlichen Arbeit an der Hochschule Staatssicherheit Referat auf der Kreisparteiaktivtagung zur Eröffnung des Parteilehrjah res und jah res, Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Dienstanweisung zur Unterbindung und Zurückdrängung von Versuchen von Bürgern der die Übersiedlung nach nichtsozialistischen Staaten und Westberlin zu erreichen, Vertrauliche Verschlußsache - Die aus den politisch-operativen Lagebedingungen und Aufgabenstellungen Staatssicherheit resultierendan höheren Anforderungen an die Durchsetzung des Unter-suchungshaf tvollzuges und deren Verwirklichung. In den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit Autoren: Rataizick Heinz, Stein ,u. Conrad - Vertrauliche Verschlußsache Diplomarbeit. Die Aufgaben der Linie bei der Koordinierung der Transporte von inhaftierten Personen ergeben. Zum Erfordernis der Koordinierung bei Transporten unter dem Gesichtspunkt der Gewährleistung einer hohen Sicherheit, Ordnung und Disziplin im Verhandlungssaal und im Gerichtsgebäude zu gewährleisten bei Störung wiederherzustellen und er somit die Sicherheitsorgane bei der Sicherung rieht lieher Hauptverhandlungen wirksam zu unterstützen hat.

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