Die Vernehmung 1960, Seite 67

Die Vernehmung [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1960, Seite 67 (Vern. DDR 1960, S. 67); Kenntnissen strafrechtlich belangt werden kann, die er bei der Vernehmung, bei der Gegenüberstellung oder im Ergebnis einer Besichtigung von Sachbeweisen gewonnen hat, daß er jedoch nicht für das Weitererzählen von Fakten verantwortlich gemacht werden darf, die ihm als Augenzeugen des Verbrechens bekannt sind. Die schriftliche Verpflichtungserklärung bezüglich der Schweigepflicht darf dem Zeugen nur abgenommen werden, wenn dies tatsächlich erforderlich ist. Weiter muß der Untersuchungsführer dem Zeugen erläutern, zur Klärung welcher Umstände er vorgeladen wurde, und ihn auffordern, alles ihm darüber Bekannte zu erzählen.18) Die freie Darstellung bietet dem Zeugen die Möglichkeit, Umstände, dieder Untersuchung noch unbekannt sind, mitzuteilen oder bereits bekanfite Fakten in völlig anderem Licht darzustellen. Darum wäre es falsch, das Stadium der freien Erzählung auszuschließen und die ganze Vernehmung in Form von Frage und Antwort zu führen. Bevor der Zeuge mit der freien Darstellung beginnt, rät man ihm zweckmäßigerweise, über die ihm bekannten Umstände in der Reihenfolge zu berichten, in der er selbst von ihnen erfahren hat. Das ermöglicht es dem Zeugen, sich besser an die Einzelheiten des Geschehens zu erinnern, und macht die freie Erzählung vollständiger und zusammenhängender. Eine solche Reihenfolge der Reproduktion der Wahrnehmungen ist auch deshalb zweckmäßig, weil der Zeuge, der sich gewöhnlich das erste Mal in der ihm ungewohnten Situation der Vernehmung sieht, häufig nicht weiß, womit er seine Erzählung beginnen und in welcher Reihenfolge er sie fortführen soll. In der Regel darf der Untersuchungsführer den Zeugen nicht unterbrechen, um ihn nicht bei seiner Erinnerung an den Ablauf der Ereignisse zu stören. In einzelnen Fällen, wenn z. B. der zu Vernehmende stark vom Thema abschweift, kann der Untersuchungsführer ihn darauf hin-weisen, damit er zum Hauptthema zurückfindet. Dabei muß er aber im Auge haben, daß manchmal dieses Abweichen von der Hauptrichtung der Vernehmung zur Entdeckung für den Untersuchungsführer unerwarteter und für die Sache wichtiger Fakten führen kann. Auch besteht die Möglichkeit, daß der Bericht des Zeugen über Dinge, die nicht direkt mit dem Geschehen Zusammenhängen, ihm aber entweder vorausgegangen sind oder zeitlich mit den für die Sache wichtigen Ereignissen zusammenfallen, dem Zeugen helfen kann, sich an diese Ereignisse auf Grund der Assoziation (s. Кар. I) zu erinnern. Darum ist es taktisch zweckmäßig, sich zunächst davon zu überzeugen, daß die dargestellten Dinge wirklich keinerlei Beziehung zur Sache haben, bevor man dem Zeugen erklärt, sich mehr an die Sache zu halten. 18) vgl. § 57 StPO DDR St. 5* 67;
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Dokumentation: Die Vernehmung [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1960, Ministerium des Innern (Hrsg.), Verlag des Ministeriums des Innern, 1. Auflage, Berlin 1960 (Vern. DDR 1960, S. 1-256). Nur für den Dienstgebrauch! Titel der Originalausgaben: ТАКТИКА ДОПРОСА НА ПРЕДВАРИТЕЛЬНОМ СЛЕДСТВИИ (Erschienen 1958 im Staatlichen Verlag für juristische Literatur in Moskau), ОСПРОИЗВЕДЕНИЕ ПОКАЗАНИ А МЕСТЕ ПРИ РАССЛЕДОВАНИ ПРЕСТУПЛЕНИЙ (Im selben Verlag im Jahre 1959 erschienen). Übersetzt aus dem Russischen von Eva Maria Stelzer. Verantwortlich für die Redaktion der deutschen Übersetzung: Dr. Hans-Ehrenfried Stelzer, Institut für Kriminalistik der Humboldt-Universität zu Berlin.

Die Organisierung und Durchführung von Maßnahmen der operativen Diensteinheiten zur gesellschaftlichen Einwirkung auf Personen, die wegen Verdacht der mündlichen staatsfeindlichen Hetze in operativen Vorgängen bearbeitet werden Potsdam, Duristische Hochschule, Diplomarbeit Vertrauliche Verschlußsache Die objektive und umfassende Eewsis-würdigung als Bestandteil und wichtige Methode der Qualifizierung der Beweisführung als Voraussetzung für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens durch die Untersuchungsorgane Staatssicherheit und die zuständigen operativen Diensteinheiten in Zusammenarbeit mit anderen staatlichen und gesellschaftlichen Organen in einer Vielzahl von Betrieben und Einrichtungen der entsprechende Untersuchungen und Kontrollen über den Stand der Erfüllung politisch-operativer Aufgaben vorgenom-men durchgeführt werden, in denen nicht zugleich und in enger Verbindung mit den politisch-operativen Aufgaben Stellung zum Stand und zur Wirksamkeit der Arbeit mit den Die Gewinnung operativ bedeutsamer Infomiationerpp. Die verstärkte Mitwirkung der beim HerbeifühlVeränderungen mit hoher gesellschaftlicher und jlitilcn-operativer Nützlichkeit. Die ständige Gewährleistung einer hohen asürnkeit und Geheimhaltung in der Arbeit mit sowie die ständige Gewährleistung der Konspiration und Sicherheit der. Die Erfahrungen des Kampfes gegen den Feind bestätigten immer wieder aufs neue, daß die konsequente Wahrung der Konspiration und Geheimhaltung Obwohl dieser Sicherbeitsgrurds-atz eine generelle und grund-sätzliche Anforderung, an die tschekistische Arbeit überhaupt darste, muß davon ausgegangen werden, daß bei der Vielfalt der zu lösenden politisch-operativen Auf-Isgäben, den damit verbundenen Gefahren für den Schulz, die Konspiration. lind Sicherheit der von der Persönlichkeit und dem Stand der Erziehung und Befähigung der zur Wahrung der Konspiration, Geheimhaltung und Wachsamkeit. Ich habe zur Gewährleistung von Konspiration und Geheimhaltung bereits im Zusammenhang mit den Qualifätskriterien für die Einschätzung der politisch-operativen Wirksamkeit der Arbeit mit hinzuweisen, nämlich auf die Erreichung einer höheren Wachsamkeit und Geheimhaltung in der Arbeit mit sowie die ständige Gewährleistung der Konspiration und Geheimhaltung. Aus dem Wesen der Zersetzung geht hervor, daß die durc h-. geführten Maßnahmen nicht als solche erkannt werden dürfen.

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