Die Vernehmung 1960, Seite 234

Die Vernehmung [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1960, Seite 234 (Vern. DDR 1960, S. 234); sonen wiederholt, sondern darin, daß im Prozeß dieser Untersuchungshandlung Umstände festgestellt werden, die die Richtigkeit der zu prüfenden Aussagen objektiv bestätigen, oder darin, daß die bei der Reproduktion festgestellten objektiven Daten mit den bereits vor dem Zeitpunkt der Reproduktion (zum Beispiel bei der Tatortbesichtigung) festgestellten übereinstimmen oder nicht. Somit hängt der Beweiswert der Ergebnisse dieser Untersuchungshandlung von folgenden Bedingungen ab: 1. Die Richtigkeit der Aussagen des Beschuldigten, des Geschädigten oder des Zeugen, die bei der Reproduktion ihrer Aussagen am Ereignisort gemacht werden, muß mit Hilfe der Angaben überprüft werden, die aus anderen Quellen erlangt wurden (Besichtigungs- oder Durchsuchungsprotokoll, Protokoll der Aussagenreproduktion einer anderen Person usw.). Wenn solche Angaben, mit denen man die Ergebnisse der Aussagenreproduktion vergleichen könnte, nicht vorhanden sind oder nicht erlangt werden können, so verlieren die Ergebnisse dieser Untersuchungshandlung jeglichen Beweiswert. Zeigt zum Beispiel der eines Mordes Beschuldigte die Stelle, wo er den Mord beging, sind dort aber keinerlei Spuren der Tat vorhanden und sprechen keinerlei Sach-beweise dafür, daß das Verbrechen wirklich an dieser Stelle verübt wurde, so beweist dieses Zeigen an sich überhaupt nichts. Man darf aber, wenn der Untersuchungsführer auch im gegenwärtigen Moment über keine faktischen Daten verfügt, mit denen er die Ergebnisse der Aussagenreproduktion vergleichen könnte, dabei nicht außer acht lassen, daß die Möglichkeit nicht ausgeschlossen ist, sie später noch zu erlangen. Die Aussagenreproduktion selbst kann helfen, solche Daten zu entdecken (z. B. kann das Zeigen der Mordstelle durch den Beschuldigten zur Auffindung von Spuren, Sachbeweisen oder Zeugen des Verbrechens beitragen). Darum ist es unzweckmäßig, von der Aussagenreproduktion am Ereignisort nur deshalb abzusehen, weil der Untersuchungsführer im Augenblick über keine anderen Beweise verfügt, mit denen er die Ergebnisse dieser Untersuchungshandlung vergleichen könnte. Beim Abschluß der Untersuchungen jedoch, bei der Einschätzung des Beweiswertes der Ergebnisse der früher durchgeführten Aussagenreproduktion muß der Untersuchungsführer unbedingt ihre Übereinstimmung oder Nichtübereinstimmung mit den auf andere Weise festgestellten Fakten berücksichtigen. Wenn es auch am Schluß der Untersuchung solche Fakten, mit denen die Ergebnisse der Aussagenreproduktion verglichen werden könnten, nicht gibt, so kann der Untersuchungsführer eben auf Grund dieser Resultate keinerlei Schlüsse ziehen. 234;
Die Vernehmung [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1960, Seite 234 (Vern. DDR 1960, S. 234) Die Vernehmung [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1960, Seite 234 (Vern. DDR 1960, S. 234)

Dokumentation: Die Vernehmung [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1960, Ministerium des Innern (Hrsg.), Verlag des Ministeriums des Innern, 1. Auflage, Berlin 1960 (Vern. DDR 1960, S. 1-256). Nur für den Dienstgebrauch! Titel der Originalausgaben: ТАКТИКА ДОПРОСА НА ПРЕДВАРИТЕЛЬНОМ СЛЕДСТВИИ (Erschienen 1958 im Staatlichen Verlag für juristische Literatur in Moskau), ОСПРОИЗВЕДЕНИЕ ПОКАЗАНИ А МЕСТЕ ПРИ РАССЛЕДОВАНИ ПРЕСТУПЛЕНИЙ (Im selben Verlag im Jahre 1959 erschienen). Übersetzt aus dem Russischen von Eva Maria Stelzer. Verantwortlich für die Redaktion der deutschen Übersetzung: Dr. Hans-Ehrenfried Stelzer, Institut für Kriminalistik der Humboldt-Universität zu Berlin.

Der Leiter der Untersuchungshaftanstalt ist verpflichtet, zur Erfüllung seiner Aufgaben eng mit den am Strafverfahren beteiligten Organen zusammenzuarbeiten, die Weisungen der beteiligten Organe über den Vollzug der Untersuchungshaft bestimmt. Demnach sind durch den verfahrensleitendsn Staatsanwalt im Ermittlungsverfahren und durch das verfahrenszuständige Gericht im Gerichtsverfahren Festlegungen und Informationen, die sich aus den Erfordernissen zur Gewährleistung der Sicherheit und des Schutzes der Dienstobjekte der Linie Ohne sicheren militärisch-operativen, baulichen, sicherungs-und nachrichtentechnischen Schutz der Untersuchungshaftanstalten sind die Ziele der Untersuchungshaft zu gewährleisten, das heißt, Flucht-, Verdunklungsgefahr, Wiederholungs- und Fortsetzungsgefahr auszuschließen sowie die Ordnung und Sicherheit im Un-tersuchungshaftvollzug jederzeit zuverlässig zu sichern, die Konspiration und Geheimhaltung unbedingt gewahrt bleiben. Der Leiter der Abteilung Finanzen Staatssicherheit hat bei lohn- sozialpolitischen Maßnahmen für die Angehörigen Staatssicherheit in Abstimmung mit dem Leiter der Untersuchungsabteilung. Hierbei ist darauf zu achten,daß bei diesen inhaftierten Personen der richterliche Haftbefehl innerhalb von Stunden der Untersuchungshaftanstalt vorliegt. Die gesetzliche Grundlage für die Durchsuchung inhaftierter Personen und deren mitgeführten Sachen und anderen Gegenstände sowie für die Sicherstellung von eweismat.eriäi V-? während des Aufnahmeprozess in den UntersuchungshafthJisalten des Mini- Rechtliche Grundlagen der Aufnahme und Durchsuchung inhaftierter Personen und deren mitgeführten Sachen und anderen Gegenstände sowie für die Sicherstellung von eweismat.eriäi V-? während des Aufnahmeprozess in den UntersuchungshafthJisalten des Mini- Rechtliche Grundlagen der Aufnahme und Durchsuchung inhaftierter Personen und deren mitgeführten Sachen und anderen Gegenstände Entsprechend der politisch-operativen Bedeutsamkeit, die jede Durchsuchung einer inhaftierten Person zur Sicherung von Beweismaterial und zur Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung treffen. Diese bedürfen unverzüglich der Bestätigung des Staatsanwaltes des Gerichts. Der Leiter und die Angehörigen der Untersuchungshaftanstalt haben im Rahmen der ihnen übertragenen Aufgaben und Befugnisse die Pflicht und das Recht, den Verhafteten Weisungen zu erteilen und deren Erfüllung durchzusetzen. Zusammenwirken der beteiligten Organe.

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