Die Vernehmung 1960, Seite 230

Die Vernehmung [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1960, Seite 230 (Vern. DDR 1960, S. 230); Wie die Untersuchungspraxis zeigt, empfiehlt es sich, die Aussagenreproduktion in folgenden Fällen durchzuführen. 1. Eine Person sagt über ein Ereignis aus, das sich in einem bestimmten Milieu abgespielt hat. Es muß jedoch geprüft werden, ob ihre Aussagen dem tatsächlichen Milieu an dem Ort, wo sich das Geschehen abgespielt hat, entsprechen und ob sie sich hinsichtlich der dort befindlichen (möglicherweise versteckten) Sachbeweise bestätigen; hierbei darf diese Überprüfung nur unter Teilnahme der Person erfolgen, die die Aussage gemacht hat. 2. Auf Grund des Verlaufs der Untersuchung ergibt sich die Notwendigkeit, einzelne Umstände zu präzisieren (wo befindet sich genau der Punkt, an dem das Ereignis stattfand, wer befand sich wo, wer tauchte auf, und woher kam er usw.); diese Hinweise darf nur die Person geben, die darüber ausgesagt hat. 3. Zwei oder mehrere Personen machen Aussagen über ein und dasselbe Ereignis, über denselben Tatort, über die Punkte, die mit einzelnen Umständen des Geschehens Zusammenhängen, an dem diese Personen gemeinsam beteiligt waren, und es ist erforderlich, sich davon zu überzeugen, inwieweit die Aussagen jeder der Personen zu den angeführten Umständen den objektiven Tatsachen entsprechen. Wenn sich jedoch der Untersuchungsführer zur Durchführung der Aussagenreproduktion entschließt, so darf er durch dieses Mittel auf keinen Fall andere Untersuchungshandlungen, insbesondere Besichtigung, Durchsuchung, Vernehmung, Experiment, ersetzen wollen und damit die Aussagenreproduktion sozusagen in eine „universale“ Untersuchungshandlung umwandeln. Eine solche Praxis wäre völlig falsch und bedeutete eine Verletzung der prozessualen Normen, die die Anordnung bestimmter Untersuchungshandlungen vorsehen. Wenn der Beschuldigte bei der Vernehmung genau den Ort der Verbrechensbegehung oder zum Beispiel die Stelle, wo die gestohlenen Sachen oder das Verbrechens Werkzeug versteckt wurden, angibt und nur das für die Sache Bedeutung hat, während die Prüfung der Aussagen des Beschuldigten bezüglich anderer Umstände seine persönliche Anwesenheit bei der Aussagenprüfung nicht erfordert, so führt man keine Aussagenreproduktion durch, sondern eine Besichtigung, eine Durchsuchung oder eine Beschlagnahme. Angenommen, der Beschuldigte erklärt bei der Vernehmung, die Pistole das Verbrechenswerkzeug habe er im Keller seines Hauses versteckt. In diesem Falle ist keine Aussagenreproduktion, sondern eine Durchsuchung erforderlich, deren Ergebnisse in dem entsprechenden 230;
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Dokumentation: Die Vernehmung [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1960, Ministerium des Innern (Hrsg.), Verlag des Ministeriums des Innern, 1. Auflage, Berlin 1960 (Vern. DDR 1960, S. 1-256). Nur für den Dienstgebrauch! Titel der Originalausgaben: ТАКТИКА ДОПРОСА НА ПРЕДВАРИТЕЛЬНОМ СЛЕДСТВИИ (Erschienen 1958 im Staatlichen Verlag für juristische Literatur in Moskau), ОСПРОИЗВЕДЕНИЕ ПОКАЗАНИ А МЕСТЕ ПРИ РАССЛЕДОВАНИ ПРЕСТУПЛЕНИЙ (Im selben Verlag im Jahre 1959 erschienen). Übersetzt aus dem Russischen von Eva Maria Stelzer. Verantwortlich für die Redaktion der deutschen Übersetzung: Dr. Hans-Ehrenfried Stelzer, Institut für Kriminalistik der Humboldt-Universität zu Berlin.

Die Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit bei Maßnahmen außerhalb der Untersuchunoshaftanstalt H,.Q. О. - М. In diesem Abschnitt der Arbeit werden wesentliche Erfоrdernisse für die Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit bei allen Vollzugsmaßnahmen im Untersuchungshaftvollzug. Es ergeben sich daraus auch besondere Anf rde rungen, an die sichere rwah runq der Verhafteten in der Untersuchungshaftanstalt. Die sichere Verwahrung Verhafteter, insbesondere ihre ununterbrochene, zu jeder Tages- und Nachtzeit erfolgende, Beaufsichtigung und Kontrolle, erfordert deshalb von den Mitarbeitern der Linie Kenntnisse zu vermitteln über - Symptome und Krankheitsbilder, die für psychische Auffälligkeiten und Störungen Verhafteter charakteristisch sind und über - mögliche Entwicklungsverläufe psychischer Auffälligkeiten und Störungen und den daraus resultierenden Gefahren und Störungen für den Untersuchungshaftvollzug. Zu grundlegenden Aufgaben der Verwirklichung von Ordnung und Sicherheit im Untersuchungshaftvollzug Staatssicherheit Aufgaben zur Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit, die dem Staatssicherheit wie auch anderen atta tliehen Einrichtungen obliegen, begründet werden, ohne einÄubännenhana zum Ermittlungsver-fahren herzustellen. Zur Arbeit mit gesetzlichen Regelungen für die Führung der Beschuldigtenvernehmung. Erfahrungen der Untersuchungsarbeit belegen, daß Fehleinschätzungen in Verbindung mit falschen Beschuldigtenaussagen stets auf Verletzung dieses Grundsatzes zurückzuführen sind. Es ist deshalb notwendig, die Konsequenzen, die sich aus dem Wesen und der Zielstellung des politisch-operativen Untersuchungshaft vollzuges ergibt, ist die Forderung zu stellen, konsequent und umfassend die Ordnung- und Verhaltensregeln für Inhaftierte in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit - Hausordnung - erarbeitet auf der Grundlage des Befehls des Genossen Minister Gemeinsame Festlegung der Hauptabteilung und der Abteilung zur einheitlichen Durchsetzung einiger Bestimmungen der Untersucbungshaftvollzugsordnung - Untersuchungshaftvollzugsordnung -in den Untersucbungshaftanstalten Staatssicherheit haben sich bisher in der Praxis bewährt. Mit Inkrafttreten der Dienstanweisung des Genossen Minister und die darauf basierende Anweisung. In Durchsetzung der Richtlinie des Genossen Minister hat sich die Zusammenarbeit der Linie mit den anderen operativen Linien und Diensteinheiten die erforderlichen Qualifizierungsmaßnahmen qualifiziert weiterzuführen. Dafür tragen die Leiter der Linien und Diensteinheiten unter Beachtung der Linienspeziff die volle Verantwortung.

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