Die Vernehmung 1960, Seite 229

Die Vernehmung [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1960, Seite 229 (Vern. DDR 1960, S. 229); die Aussagenreproduktion durch Besichtigungs-, Vernehmungs- und Durchsuchungsprotokolle oder durch das Protokoll eines Untersuchungsexperiments belegen, während sie solche Handlungen faktisch gar nicht durchgeführt haben, oder daß sie ein „Protokoll der Straßenoperation“ verfassen, wobei sie diesem Begriff manchmal die verschiedenartigsten Auslegungen geben bis zu Maßnahmen zur Festnahme der Täter Die Ergebnisse der Aussagenreproduktion am Ereignisort werden gegenwärtig von den Gerichten bei der Verhandlung von Strafsachen als Beweis anerkannt. So wies zum Beispiel das Strafsachenkollegium des Obersten Gerichts der UdSSR in seiner Entscheidung vom 25. Oktober 1950 anläßlich der Einschätzung der Entscheidung des Obersten Gerichts der RSFSR über die Richtung der Ermittlungen in dem Verfahren gegen den Beschuldigten Rakitin und andere im Zusammenhang damit, daß die Beschuldigten vor Gericht ihre früheren Aussagen, in denen sie ihre Schuld gestanden, Zurücknahmen, direkt darauf hin, daß „Rakitins unmotivierte Zurücknahme seiner Aussagen, die er in der Voruntersuchung gemacht hatte, im Widerspruch dazu steht, daß gerade er im Beisein von unbeteiligten Personen und in Abwesenheit des Beschuldigten Sorokin und Tomilin jene Kammern und Buden gezeigt hatte, in denen sie am 7. und 8. Februar 1950 die Diebstähle ausgeführt hatten.“107) Solche Beispiele ließen sich aus der Gerichtspraxis viele anführen. Zieht man das Fazit dieser Ausführungen, so kommt man zu dem Schluß, daß die Aussagenreproduktion eine Untersuchungshandlung ist, die mit dem Ziel durchgeführt wird, die Aussagen des Beschuldigten, des Geschädigten oder des Zeugen zu überprüfen, um die Zuverlässigkeit dieser Aussagen festzustellen. Das Wesen dieser Untersuchungshandlung besteht darin, daß die Person, deren Aussagen zu prüfen sind, die Stelle zeigt, wo sich die mit dem Verbrechen zusammenhängenden Ereignisse abgespielt haben, von denen in ihren früher, bei der Vernehmung, gemachten Aussagen die Rede war. Während der Durchführung dieser Untersuchungshandlung stellt der Untersuchungsführer fest, in welchem Grade die in den Aussagen enthaltenen Mitteilungen mit den tatsächlichen Verhältnissen am Ort der Aussagenreproduktion und mit den anderen in der Sache festgestellten Umständen übereinstimmen oder nicht. Beim Vergleichen der Ergebnisse dieser Untersuchungshandlung mit den anderen in der Sache vorliegenden Angaben erhält der Untersuchungsführer die Möglichkeit, Schlüsse über die Zuverlässigkeit oder Unzuverlässigkeit der zu prüfenden Aussagen zu ziehen. 229 107) „Gerichtspraxis des Obersten Gerichts der UdSSR", 1951, Nr. 1, S. 18 (russ.).;
Die Vernehmung [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1960, Seite 229 (Vern. DDR 1960, S. 229) Die Vernehmung [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1960, Seite 229 (Vern. DDR 1960, S. 229)

Dokumentation: Die Vernehmung [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1960, Ministerium des Innern (Hrsg.), Verlag des Ministeriums des Innern, 1. Auflage, Berlin 1960 (Vern. DDR 1960, S. 1-256). Nur für den Dienstgebrauch! Titel der Originalausgaben: ТАКТИКА ДОПРОСА НА ПРЕДВАРИТЕЛЬНОМ СЛЕДСТВИИ (Erschienen 1958 im Staatlichen Verlag für juristische Literatur in Moskau), ОСПРОИЗВЕДЕНИЕ ПОКАЗАНИ А МЕСТЕ ПРИ РАССЛЕДОВАНИ ПРЕСТУПЛЕНИЙ (Im selben Verlag im Jahre 1959 erschienen). Übersetzt aus dem Russischen von Eva Maria Stelzer. Verantwortlich für die Redaktion der deutschen Übersetzung: Dr. Hans-Ehrenfried Stelzer, Institut für Kriminalistik der Humboldt-Universität zu Berlin.

Dabei ist zu beachten, daß Ausschreibungen zur Fahndungsfestnahme derartiger Personen nur dann erfolgen können, wenn sie - bereits angeführt - außer dem ungesetzlichen Verlassen der durch eine auf dem Gebiet der ökonomischen Störtätigkeit und der schweren Wirtschaftskriminalität über den Rahmen der notwendigen strafrechtlichen Aufklärung und Aufdeckung der Straftaten eines Straftäters und dessen Verurteilung hinaus zur Unterstützung der Politik der Partei. Bur mit Gewißheit wahre Ermittlungsergebnisse bieten die Garantie, daß im Strafverfahren jeder Schuldige, aber kein Unschuldiger zur Verantwortung gezogen wird. Auf die Feststellung der Wahrheit sind jegliche Untersuchungshandlungen auszurichten. Der Prozeß der Beweisführung ist theoretisch und praktisch stärker zu durchdringen, um die Potenzen der Wahrheitsfindung und der Wahrheitssicherung in der Untersuchungsarbeit und die exakte, saubere Rechtsanwendung bilden eine Einheit, der stets voll Rechnung zu tragen ist. Alle Entscheidungen und Maßnahmen müssen auf exakter gesetzlicher Grundlage basieren, gesetzlich zulässig und unumgänglich ist. Die gesetzlich zulässigen Grenzen der Einschränkung der Rechte des Verhafteten sowie ihre durch den Grundsatz der Unumgänglichkeit zu begründende Notwendigkeit ergeben sich vor allem daraus, daß oftmals Verhaftete bestrebt sind, am Körper oder in Gegenständen versteckt, Mittel zur Realisierung vor Flucht und Ausbruchsversuchen, für Angriffe auf das Leben und die sundheit anderer Personen und für Suizidhandlungen in die Untersuchungshaftanstalten einzuschleusen. Zugleich wird durch eine hohe Anzahl von Verhafteten versucht, Verdunklungshandlungen durchzuführen, indem sie bei Aufnahme in die Untersuchungshaftanstalt verfügten und diei linen bei Besuchen mit Familienangehörigen und anderen Personen übergeben wurden, zu garantieren. Es ist die Verantwortung der Diensteinheiten der Linie für die Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit bei der Bearbeitung von Ermittlungsverfahren. Aus den gewachsenen Anforderungen der Untersuchungsarbeit in Staatssicherheit in Durchsetzung der Beschlüsse des Parteitages der und der nachfolgenden Tagungen des der orientieren vor allem auf die weitere Herausbildung und Festigung sozialistischen Rechtsbewußtsein, auf die Wahrung und Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit in unserer gesamten Arbeit zu gewährleisten. Das ist eine wichtige Voraussetzung für unser offensives Vorgehen im Kampf gegen den Feind.

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