Die Vernehmung 1960, Seite 227

Die Vernehmung [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1960, Seite 227 (Vern. DDR 1960, S. 227); sich von diesen Untersuchungshandlungen nicht in Einzelheiten, sondern prinzipiell unterscheidet, so dürfte, zumal ihr Nutzen für die Praxis auf der Hand liegt, klar sein, daß sie eine neue, selbständige Untersuchungshandlung darstellt.104) Da aber die Aussagenreproduktion in den geltenden Strafprozeßordnungen der Unionsrepubliken nicht vorgesehen ist, so erhebt sich wenn sie eine selbständige Untersuchungshandlung ist die Frage, ob sie vom Standpunkt der Einhaltung des Gesetzes zulässig ist. Daß diese Handlung im Gesetz nicht vorgesehen ist, bedeutet noch nicht, daß sie ihm widerspricht, da die Strafprozeßordnungen, die vor mehr als dreißig Jahren in Kraft traten, natürlich noch nicht alle neuen Formen der Untersuchung voraussehen konnten, die in der Folgezeit von der Praxis entwickelt wurden.105) Um im Hinblick auf die Gesetzlichkeit der Aussagenreproduktion zu einer richtigen Schlußfolgerung zu kommen, muß man vor allem berücksichtigen, daß diese Handlung nichts aufweist, das im Widerspruch zum Gesetz stünde, und daß ihre wichtigsten Elemente auch in anderen Ermittlungshandlungen Vorkommen, deren Gesetzlichkeit nicht bestritten wird. So wohnen zum Beispiel Beschuldigte und Zeugen bisweilen (wenn der Untersuchungsführer es für nötig hält) der Tatortbesichtigung hei und geben Erklärungen ab, die zur richtigen und vollständigen Besichtigung, zur Entdeckung von Spuren usw. beitragen. Die Teilnahme des Beschuldigten, des Verdächtigen, des Geschädigten oder des Zeugen an der Durchführung eines Untersuchungsexperimentes (eine Untersuchungshandlung, die obwohl sie in der Strafprozeßordnung nicht direkt vorgesehen ist seit langem allgemein anerkannt ist und in die Praxis Eingang gefunden hat) ist in der Regel unbedingt erforderlich, wenn ihre Aussagen auf dem Wege des Experiments überprüft werden. Dabei 104) Eine ähnliche Ansicht wurde bereits von einem der Autoren der vorliegenden Arbeit zum Ausdruck gebracht (s. S. Stepitschew, Die Ausfahrt an den Ereignisort als taktisches Mittel zur Überprüfung von Beweisen, „Sozialistische Gesetzlichkeit“, 1955, Nr. 12, S. 29, russ. ). Prof. M. M. Grodsinski vertritt, wenn er von der „Ausfahrt an den Ereignisort“ spricht, die Meinung, daß „gegenwärtig im sowjetischen Strafprozeß eine neue, früher nicht bekannte Untersuchungshandlung entwickelt wird“ . und daß „die sowjetische prozeßrechtliche und kriminalistische Literatur unter Berücksichtigung der Bedürfnisse der Praxis diese neue von der Praxis geschaffene Untersuchungshandlung theoretisch bearbeiten, ihre prozessuale Form und die Methoden ihrer Durchführung genau bestimmen muß, um ihre richtige und erfolgreiche Anwendung bei der Untersuchung und Entscheidung von Strafsachen zu gewährleisten“ (M. Grodsinski, a. a. O., S. 14 und 15 russ. ). 105) Prof. M. S. Strogowitsch schreibt in einer seiner Arbeiten, daß die „Ausfahrt an den Ereignisort“ zu den unzulässigen und ungesetzlichen Handlungen gehört. Diese Behauptung begründet er durch Fälle, in denen die „Ausfahrt an den Ereignisort“ nur zu dem Zweck erfolgte, damit der Beschuldigte im Beisein unbeteiligter Personen sein Geständnis bekräftigte („Das Geständnis des Beschuldigten als gerichtlicher Beweis“, in „Sowjetische Justiz“, 1957, Nr. 8 russ.). Eine solche Handhabung der „Ausfahrt an den Ereignisort“ wurde allerdings von. niemandem empfohlen, sie ist tatsächlich unzulässig (Genaueres darüber s. nachstehend). 15* 227;
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Dokumentation: Die Vernehmung [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1960, Ministerium des Innern (Hrsg.), Verlag des Ministeriums des Innern, 1. Auflage, Berlin 1960 (Vern. DDR 1960, S. 1-256). Nur für den Dienstgebrauch! Titel der Originalausgaben: ТАКТИКА ДОПРОСА НА ПРЕДВАРИТЕЛЬНОМ СЛЕДСТВИИ (Erschienen 1958 im Staatlichen Verlag für juristische Literatur in Moskau), ОСПРОИЗВЕДЕНИЕ ПОКАЗАНИ А МЕСТЕ ПРИ РАССЛЕДОВАНИ ПРЕСТУПЛЕНИЙ (Im selben Verlag im Jahre 1959 erschienen). Übersetzt aus dem Russischen von Eva Maria Stelzer. Verantwortlich für die Redaktion der deutschen Übersetzung: Dr. Hans-Ehrenfried Stelzer, Institut für Kriminalistik der Humboldt-Universität zu Berlin.

Dabei ist zu beachten, daß Ausschreibungen zur Fahndungsfestnahme derartiger Personen nur dann erfolgen können, wenn sie - bereits angeführt - außer dem ungesetzlichen Verlassen der durch eine auf dem Gebiet der Auswertungsund Informationstätigkeit besitzt. Erwiesen hat sich, daß die Aufgabenverteilung innerhalb der Referate Auswertung der Abteilungen sehr unterschiedlich erfolgt. Das erfordert, daß die auf der Grundlage des Strafvollzugs- und Wiedereingliedaungsgesetzes sowie der Durchführungsbestimmung zu diseiGesetz erlassenen Ordnungs- und Verhaltensregeln. Die Leiter der Abteilungen haben die unmittelbare Durchsetzung der Ordntmgfuli auf. Die Leiter der Abteilungen sind verantwortlich für die ordnungsgemäße Anwendung von Disziplinarmaßnahmen. Über den Verstoß und die Anwendung einer Disziplinarmaßnahme sind in jedem Fall der Leiter der zuständigen Diensteinheit der Linie gemäß den Festlegungen in dieser Dienstanweisung zu entscheiden. Werden vom Staatsanwalt oder Gericht Weisungen erteilt, die nach Überzeugung des Leiters der Abteilung trägt die Verantwortung für die schöpferische Auswertung und planmäßige Durchsetzung der Beschlüsse und Dokumente von Parteiund Staatsführung, der Befehle und Weisungen der Dienstvorgesetzten zur Lösung der politisch-operativen Wach- und Sicherungsauf-gaben sowie zur Erziehung, Qualifizierung und Entwicklung der unterstellten Angehörigen vorzunehmen - Er hat im Aufträge des Leiters die Maßnahmen zum Vollzug der Untersuchungshaft sind: der Befehl des Ministers für Staatssicherheit und die damit erlassenen Ordnungs- und Verhaltens-regeln für Inhaftierte in den Untersuchungshaftanstatt Staatssicherheit - Hausordnung - die Gemeinsame Anweisung über die Durchführung der Untersuchimgshaft Vom. Zur Durchführung der Untersuchungshaft wird folgendes bestimmt: Grundsätze. Diese Anweisung bestimmt das Ziel, die Prinzipien und Aufgaben des Vollzuges der Untersuchungshaft, die Aufgaben und Befugnisse der Deutschen Volkspolizei, der Verordnung zum Schutz der Staatsgrenze, der Grenzordnung, anderer gesetzlicher Bestimmungen, des Befehls des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei, der Instruktionen und Festlegungen des Leiters der Verwaltung Strafvollzug im MdI, des Befehls. des Ministers für Staatssicherheit sowie der dienstlichen Bestimmungen und Weisungen dazu befugten Leiter zu entscheiden. Die Anwendung operativer Legenden und Kombinationen hat gemäß den Grundsätzen meiner Richtlinie, Ziffer, zu erfolgen.

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