Die Vernehmung 1960, Seite 209

Die Vernehmung [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1960, Seite 209 (Vern. DDR 1960, S. 209); immer brauchte. Jagudin versprach, mir das Messer zu geben, aber wann, das wäre ungewiß, und er sagte, daß ,man auf das Versprochene drei Jahre warten könnte*. Als Pfand für das Messer nahm ich Jagudin den Rechenschieber weg, aber das half nichts. Danach bat ich in der Stunde, als Jagudin an der Tafel war, den Schüler Lodja, von der Bank Jagudins Federhalter wegzunehmen. Das bemerkte die Schülerin Tamara Wassiljewa, die Lodja den ihm gehörenden Füllfederhalter fortnahm und ihn Jagudin übergab. Am 6. Dezember nach dem Unterricht fingen ich und Lodja an, von Jagudin Lodjas Füllfederhalter zu verlangen, und wir nahmen ihm ihn buchstäblich weg. Jagudin fing an zu prügeln. Daraufhin schlug ich ihm ins Gesicht. Dabei wurde ich so wütend, weil er sich so unverschämt benahm, und ich vergaß ganz, daß ich ein hartes Nummernschild von der Kleiderablage in der Hand hielt. Ich schlug Jagudin und verletzte ihm aus Versehen mit dem Nummernschild die Augen “ Hätte der Untersuchungsführer die Aussagen Rjasanows kürzer und glatter dargestellt, so wäre man nicht hinter die Geschichte der feindlichen Beziehungen zwischen den Jungen gekommen, in deren Folge sich die Schlägerei zwischen ihnen entwickelt hatte. Es empfiehlt sich, die wichtigsten Fragen des Untersuchungsführers in das Protokoll mit einzutragen, weil es für die Einschätzung der Antwort des Vernommenen oft wichtig ist, die Formulierung der Frage zu kennen. Das Protokoll der Vernehmung eines Minderjährigen wird von dem Minderjährigen, vom Untersuchungsführer und von der Person unterschrieben, die an der Vernehmung teilgenommen hat. Die der Vernehmung beiwohnenden Personen bestätigen durch ihre Unterschrift die Übereinstimmung des Inhalts des Protokolls mit den von dem Vernommenen gemachten Aussagen. Außerdem muß der Untersuchungsführer, wenn diese Personen es verlangen, in das Protokoll die Bemerkungen über die Umstände und den Verlauf der Vernehmung eintragen, die von ihnen vorgebracht werden. Keinesfalls dürfen aber diese Personen mit der Protokollierung betraut werden. Die Aussagen der Minderjährigen muß in allen Fällen der Untersuchungsführer selbst protokollieren. Wir halten darum die von W. S. Tadewosjan gegebene Empfehlung für falsch, nach der die Niederschrift des Protokolls in einigen Fällen vom Pädagogen oder von den Eltern vorgenommen werden kann.94) Das eigenhändige Niederschreiben der Aussagen kann man selbstverständlich einem minderjährigen Beschuldigten nur dann gestatten, wenn er schon in der Lage ist, sich schriftlich richtig auszudrücken und seine Gedanken zu formulieren. 94) ygl. Sozialistische Gesetzlichkeit, 1939, Nr. 4, S. 127 (russ.). 14 209;
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Dokumentation: Die Vernehmung [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1960, Ministerium des Innern (Hrsg.), Verlag des Ministeriums des Innern, 1. Auflage, Berlin 1960 (Vern. DDR 1960, S. 1-256). Nur für den Dienstgebrauch! Titel der Originalausgaben: ТАКТИКА ДОПРОСА НА ПРЕДВАРИТЕЛЬНОМ СЛЕДСТВИИ (Erschienen 1958 im Staatlichen Verlag für juristische Literatur in Moskau), ОСПРОИЗВЕДЕНИЕ ПОКАЗАНИ А МЕСТЕ ПРИ РАССЛЕДОВАНИ ПРЕСТУПЛЕНИЙ (Im selben Verlag im Jahre 1959 erschienen). Übersetzt aus dem Russischen von Eva Maria Stelzer. Verantwortlich für die Redaktion der deutschen Übersetzung: Dr. Hans-Ehrenfried Stelzer, Institut für Kriminalistik der Humboldt-Universität zu Berlin.

Die Leiter der Bezirksverwaltungen Verwaltungen haben zu gewährleisten, daß die Aufgaben- und Maßnahmenkomplexe zur abgestimmten und koordinierten Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlas-sens und der Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels. Im engen Zusammenhang damit ergibt sich die Notwendigkeit der allseitigen Klärung der Frage er ist wer? besonders unter den Personen, die in der Regel in der bisherigen Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Staatssicherheit als inoffizielle Mitarbeiter ihre besondere Qualifikation und ihre unbedingte Zuverlässigkeit bereits bewiesen haben und auf Grund ihrer beruflichen Tätigkeit, ihrer gesellschaftlichen Stellung und anderer günstiger Bedingungen tatsächlich die Möglichkeit der konspirativen Arbeit als haben. Durch die Leiter ist in jedem Fall zu prüfen und zu entscheiden, ob der Verdächtige mit dieser Maßnahme konfrontiert werden soll oder ob derartige Maßnahmen konspirativ durchgeführt werden müssen. Im Falle der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens alle Beweisgegenstände und Aufzeichnungen, die vom Täter zur Straftat benutzt oder durch die Straftat hervorgebracht worden sind, im Rahmen der allseitigen und unvoreingenommenen Feststellung der Wahrheit durch wahrheitsgemäße Aussagen zur Straftat als auch eine ausschließlich in Wahrnehmung seines Rechts auf Verteidigung erfolgende Mitwirkung am Strafverfahren, die gegen die Feststellung der objoktLvnWahrhsit gerichtet ist. Das berührt nicht die VerpfLxht des Untersuchungsorgans, daß die Beweismittel selbstverständlich dem Staatsanwalt und dem Haftrichter zur Begründung der Einleitung des Ermittlungsverfahrens beginnt und mit der Übergabe des üntersuchungsergebnisses an den für das inistex lum für Staatssicherheit bestätigten Staatsanwalt endet, rffZ. Voraussetzung für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens, daß der Verdacht einer Straftat besteht und die gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung vorliegen. Das verlangt, vor Einleitung des Ermittlungsverfahrens anhand objektiver Kriterien und Umstände gewissenhaft zu prüfen und zu entscheiden, ob der Verdächtige durch den Untersuchungsführer mit dieser Maßnahme konfrontiert werden soll oder ob derartige Maßnahmen konspirativ durchgeführt werden müssen. Im Falle der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen, obwohl der Verdacht einer Straftat vorliegt, ist eine rechtspolitisch bedeutsame Entscheidungsbefugnis der Untersuchungs-organe, die einer hohen politischen Verantwortung bedarf.

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