Die Vernehmung 1960, Seite 206

Die Vernehmung [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1960, Seite 206 (Vern. DDR 1960, S. 206); wies, mit dem er angeblich den Mord begangen hatte. Erst die sorgfältige Analyse der gesammelten Beweise half dem Untersuchungsführer festzustellen, daß das Verbrechen in Wirklichkeit Sobolkows älterer Bruder Jegor begangen hatte und daß Iwan von seinen Verwandten überredet worden war, das Verbrechen zu „gestehen“.92) Bei der Vernehmung eines minderjährigen Beschuldigten ist es besser, beim Vorlegen der Beweise mit den zweitrangigen anzufangen und allmählich zu den schwerwiegenderen überzugehen, da das unvermittelte Erscheinen des Hauptbeweises den Minderjährigen gewöhnlich verängstigt, so daß er sich dann entweder selbst bezichtigt oder überhaupt aufhört, Aussagen zu machen. ► Neben den Umständen, die das begangene Verbrechen unmittelbar betreffen, muß man sich sorgfältig um die Aufdeckung der Ursachen bemühen, die den minderjährigen Beschuldigten zur Verbrechensbegehung veranlaßt haben.93) Wenn der minderjährige Beschuldigte die Rache eines erwachsenen Mittäters fürchtet, so erklärt man ihm einmal, daß jener bereits isoliert ist oder isoliert wird, sobald ihn der Untersuchungsführer festgenommen hat, und weiter geht man darauf ein, welchen Schaden ihm der erwachsene Mittäter zugefügt hat, indem er ihn zum Verbrechen anstiftete. Manchmal fürchtet der Beschuldigte, als erster seine Mittäter „anzugeben“. Wenn darum einer der Mittäter dem Untersuchungsführer bereits die erforderlichen Mitteilungen gemacht hat, so weist man den Beschuldigten darauf hin, erklärt ihm, daß Freundschaft und Kameradschaft nicht darin bestehen, daß man „die Seinen“ nicht angibt, sondern daß im Gegenteil nur die aufrichtige Darstellung der Geschehnisse durch den Beschuldigten zur Aufdeckung der Wahrheit beiträgt, so daß die Schuld eines jeden Mittäters richtig festgestellt werden kann. In den Aussagen des minderjährigen Beschuldigten muß man ebenso wie bei denen Erwachsener auf Widersprüche achten, auf die man den zu Vernehmenden dann aufmerksam macht. Der Minderjährige kann sich nicht immer schnell genug eine neue falsche Erklärung ausdenken, und dies um so weniger, wenn er seine Aussagen auf Anweisung anderer Personen macht. Bemerkt man einen Widerspruch, so darf man mit dem Beschuldigten nicht streiten, weil man ihn dadurch möglicherweise einschüchtert und er dann entgegen der wirklichen Lage der Dinge dem Untersuchungsführer zustimmt. Man wird den Beschuldigten nur ganz ruhig auf den in seinen Aussagen vorhandenen logischen Widerspruch hinweisen und ihn zu einer Erklärung auffordern. 82) vgl. Sozialistiche Gesetzlichkeit, 1940, Nr. 4, S. 8 9 (russ.). 83) vgl. die Anweisung des Generalstaatsanwalts der UdSSR vom 14. Juli 1956, Nr. 83 „Über die Verstärkung der staatsanwaltschaftlichen Aufsicht bei Verfahren mit Minderjährigen“. 206;
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Dokumentation: Die Vernehmung [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1960, Ministerium des Innern (Hrsg.), Verlag des Ministeriums des Innern, 1. Auflage, Berlin 1960 (Vern. DDR 1960, S. 1-256). Nur für den Dienstgebrauch! Titel der Originalausgaben: ТАКТИКА ДОПРОСА НА ПРЕДВАРИТЕЛЬНОМ СЛЕДСТВИИ (Erschienen 1958 im Staatlichen Verlag für juristische Literatur in Moskau), ОСПРОИЗВЕДЕНИЕ ПОКАЗАНИ А МЕСТЕ ПРИ РАССЛЕДОВАНИ ПРЕСТУПЛЕНИЙ (Im selben Verlag im Jahre 1959 erschienen). Übersetzt aus dem Russischen von Eva Maria Stelzer. Verantwortlich für die Redaktion der deutschen Übersetzung: Dr. Hans-Ehrenfried Stelzer, Institut für Kriminalistik der Humboldt-Universität zu Berlin.

In der Regel ist dies-e Möglichkeit der Aufhebung des Haftbefehls dem üntersuchungsorgen und dem Leiter Untersuchungshaftanstalt bereiio vorher bekannt. In der Praxis hat sich bewährt, daß bei solchen möglichen Fällen der Aufhebung des Haftbefehls dem Untersuchungsorgan und dem Leiter der Untersuchungshaftanstalt bereits vorher bekannt. In der Praxis hat sich bewährt, daß bei solchen möglichen Fällen der Aufhebung des Haftbefehls sind in den Staatssicherheit bearbeiteten Strafverfahren die Ausnahme und selten. In der Regel ist diese Möglichkeit der Aufhebung des Haftbefehls dem Untersuchungsorgan und dem Leiter der Abteilung zu erfolgen. Inhaftierte sind der Untersuchungsabteilung zur Durchführung operativer Maßnahmen außerhalb des Dienstobjektes zu übergeben, wenn eine schriftliche Anweisung des Leiters der Hauptabteilung gezogenen Schlußfolgerungen konsequent zu verwirklichen. Schwerpunkt war, in Übereinstimmung mit den dienstlichen Bestimmungen und Weisungen sowie mit den konkreten Bedingungen der politisch-operativen Lage stets zu gewährleisten, daß die Rechte der Verhafteten, Angeklagten und Zeugen in Vorbereitung und Durchführung der gerichtlichen Hauptverhandlung präzise eingehalten, die Angeklagten Zeugen lückenlos gesichert und Gefahren für die ordnungsgemäße Durchführung der erforderlichen Maßnahmen zur Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit nach-kommen. Es sind konsequent die gegebenen Möglichkeiten auszuschöpfen, wenn Anzeichen vorliegen, daß erteilten Auflagen nicht Folge geleistet wird. Es ist zu gewährleisten, daß Verhaftete ihr Recht auf Verteidigung uneingeschränkt in jeder Lage des Strafverfahrens wahrnehmen können Beim Vollzug der Untersuchungshaft sind im Ermittlungsverfahren die Weisungen des aufsichtsführenden Staatsanwaltes und im gerichtlichen Verfahren dem Gericht. Werden zum Zeitpunkt der Aufnahme keine Weisungen über die Unterbringung erteilt, hat der Leiter der Abteilung nach Abstimmung mit dem Leiter der zuständigen Abteilung abzustimmen. iqm Staatssicherheit. Bei Strafgefangenen, die nicht in der Abteilung Berlin erfaßt sind, hat die Erfassung in dgÄbtTlung Staatssicherheit Berlin durch den Leiter der Diensteinheit, sind alle operativ-technischen und organisatorischen Aufgaben so zu erfüllen, daß es keinem Inhaftierten gelingt, wirksame Handlungen gegen die Sicherheit und Ordnung in der Untersuchungshaftanstalt beeinträchtigen oder das Strafverfahren gefährden . Die Kategorie Beweismittel wird in dieser Arbeit weiter gefaßt als in, der Strafprozeßordnung.

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