Die Vernehmung 1960, Seite 204

Die Vernehmung [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1960, Seite 204 (Vern. DDR 1960, S. 204); dieser Zeit lebte sie bei ihm unter dem Familiennamen Pagina in Sowjetskaja Gawan und später in Leningrad. Der Untersuchungsführer muß wissen, daß in der selbständigen Erzählung Minderjähriger weniger Verzerrungen Vorkommen als in ihren Antworten auf Fragen. Darum muß man den freien Bericht des zu Vernehmenden mit besonderer Aufmerksamkeit anhören. Natürlich darf man von Kindern nicht eine ebenso folgerichtige und zusammenhängende Darstellung über Ereignisse erwarten wie von Erwachsenen. Sie sind nicht fähig, einen längeren Bericht zu geben. Darum spielen bei Kindern und sogar bei Schülern der mittleren Altersklassen die an sie zu stellenden Fragen gewöhnlich eine ebensolche Rolle wie bei der Vernehmung gewissenhafter erwachsener Zeugen. Stellt man einem Minderjährigen eine Frage, muß man immer klären, ob ihre Formulierung ihm auch verständlich ist. Unter Berücksichtigung dessen, daß ein Minderjähriger die Bedeutung dieser oder jener Umstände oft nicht richtig erkennt, darf man bei seiner Vernehmung nicht auf Rückschlüsse oder Urteile zu den Fakten ausgehen, sondern nur auf die Fakten selbst. Angesichts der schnellen Ermüdbarkeit von Kindern bei ihrer Vernehmung empfiehlt es sich, Pausen einzuschieben, in denen man sich mit ihnen über andere Dinge unterhalten kann. Die Fragen stellt auch bei der Vernehmung Minderjähriger gewöhnlich der Untersuchungsführer; die anderen an der Vernehmung teilnehmenden Personen können aber nach vorheriger Absprache mit dem Untersuchungsführer ebenfalls zum gleichen Thema fragen, um dem Untersuchungsführer zu helfen. Wenn der zu Vernehmende sich befangen fühlt und verschlossen ist, ist es zuweilen nützlich, wenn nicht der Untersuchungsführer selbst, sondern auf seine Bitte und nach seiner Anweisung der Pädagoge oder eine andere an der Vernehmung teilnehmende Person die Fragen stellt. Sind die zu klärenden Umstände für den Minderjährigen etwas zu kompliziert, so muß man bei der Aufstellung des Vernehmungsplanes und während der Vernehmung selbst versuchen, nach Möglichkeit die Fragen zu vereinfachen und aufzugliedern. Das macht man auch in den Fällen, in denen es nicht gelingt, von dem zu Vernehmenden sofort Antworten auf die gestellten Fragen zu erhalten. Man ändert dabei zweckmäßigerweise die Formulierung der Fragen, versucht sie verständlicher auszudrücken und dem Entwicklungsstand des Minderjährigen anzupassen. Der minderjährige Beschuldigte bedarf meistens mehr als der Erwachsene der Anteilnahme, und der Untersuchungsführer muß auch diesen Umstand bedenken. Allerdings darf der Ton des Untersuchungsführers nicht zu familiär oder übertrieben gönnerhaft sein. 204;
Die Vernehmung [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1960, Seite 204 (Vern. DDR 1960, S. 204) Die Vernehmung [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1960, Seite 204 (Vern. DDR 1960, S. 204)

Dokumentation: Die Vernehmung [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1960, Ministerium des Innern (Hrsg.), Verlag des Ministeriums des Innern, 1. Auflage, Berlin 1960 (Vern. DDR 1960, S. 1-256). Nur für den Dienstgebrauch! Titel der Originalausgaben: ТАКТИКА ДОПРОСА НА ПРЕДВАРИТЕЛЬНОМ СЛЕДСТВИИ (Erschienen 1958 im Staatlichen Verlag für juristische Literatur in Moskau), ОСПРОИЗВЕДЕНИЕ ПОКАЗАНИ А МЕСТЕ ПРИ РАССЛЕДОВАНИ ПРЕСТУПЛЕНИЙ (Im selben Verlag im Jahre 1959 erschienen). Übersetzt aus dem Russischen von Eva Maria Stelzer. Verantwortlich für die Redaktion der deutschen Übersetzung: Dr. Hans-Ehrenfried Stelzer, Institut für Kriminalistik der Humboldt-Universität zu Berlin.

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