Die Vernehmung 1960, Seite 200

Die Vernehmung [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1960, Seite 200 (Vern. DDR 1960, S. 200); wurde mehrfach gerügt. Er verspricht schnell, sich zu bessern, aber er hält niemals seine Verspreche n.“ Nach Erhalt dieser Charakteristik konnte der Untersuchungsführer folgende vorläufige Schlüsse ziehen: es war vor allem anzunehmen, daß die Begehung der Straftat durch mangelnde Beaufsichtigung und durch die unnormalen Verhältnisse in der Familie Slawa Koltschanows begünstigt worden war; die Mitteilung, daß sich Koltschanow schlecht konzentrieren kann, zwang den Untersuchungsführer, bei der Vernehmung die Aufmerksamkeit des Beschuldigten zu mobilisieren, ihm nicht die Möglichkeit zu geben, vom Gegenstand der Vernehmung abzuschweifen; der Umstand, daß die Mutter auf ihren Sohn keinen Einfluß hatte, ließ ihre Anwesenheit bei der Vernehmung nicht geraten erscheinen; die Unbekümmertheit, mit der der Beschuldigte Versprechungen gibt, konnte von seiner starken Beeinflußbarkeit, von einer erhöhten emotionalen An-sprechbarkeit zeugen. Alle diese Umstände berücksichtigte der Untersuchungsführer bei der Vernehmung. Bevor man einen minderjährigen Beschuldigten vernimmt, muß man selbstverständlich sein Alter genau feststellen, damit man nicht eine Person strafrechtlich zur Verantwortung zieht, die das vom Gesetz'hierfür vorgeschriebene Mindestalter noch nicht erreicht hat. Das Alter hat jedoch auch für die Festlegung der Vernehmungstaktik Bedeutung. Es leuchtet ein, daß sich die Taktik bei der Vernehmung eines 14jährigen Beschuldigten von der Vernehmungstaktik bei einem Siebzehnjährigen unterscheidet. Der Siebzehnjährige wird im wesentlichen unter Anwendung der taktischen Mittel vernommen, die der Vernehmung erwachsener Beschuldigter angemessen sind. Der Fragebogenteil des Protokolls der Vernehmung eines minderjährigen Beschuldigten muß einen Hinweis auf das Dokument enthalten, auf Grund dessen das Alter des Beschuldigten festgestellt wurde; falls Tag und Monat der Geburt Bedeutung haben, so ist dem Vorgang eine Kopie der Geburtsurkunde beizufügen. In Ausnahmefällen, wenn das Alter des Beschuldigten nicht an Hand von Unterlagen festgestellt werden kann, muß der Untersuchungsführer ihn zur gerichtsmedizinischen Expertise schicken.91) Bei der Aufstellung des Planes zur Vernehmung eines Minderjährigen muß der Untersuchungsführer darauf achten, daß die Vernehmung einerseits erschöpfend geführt wird, damit eine Wiederholungsvernehmung nicht notwendig wird, daß sie aber andererseits auch nicht zu lang sein darf. 91) vgl. Art. 141 StPO RSFSR: „Die Feststellung des Alters des Beschuldigten erfolgt, wenn ordnungsgemäße Papiere fehlen, durch eine medizinische Untersuchung, sofern anzunehmen ist, daß der Beschuldigte minderjährig ist.“ St. 200;
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Dokumentation: Die Vernehmung [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1960, Ministerium des Innern (Hrsg.), Verlag des Ministeriums des Innern, 1. Auflage, Berlin 1960 (Vern. DDR 1960, S. 1-256). Nur für den Dienstgebrauch! Titel der Originalausgaben: ТАКТИКА ДОПРОСА НА ПРЕДВАРИТЕЛЬНОМ СЛЕДСТВИИ (Erschienen 1958 im Staatlichen Verlag für juristische Literatur in Moskau), ОСПРОИЗВЕДЕНИЕ ПОКАЗАНИ А МЕСТЕ ПРИ РАССЛЕДОВАНИ ПРЕСТУПЛЕНИЙ (Im selben Verlag im Jahre 1959 erschienen). Übersetzt aus dem Russischen von Eva Maria Stelzer. Verantwortlich für die Redaktion der deutschen Übersetzung: Dr. Hans-Ehrenfried Stelzer, Institut für Kriminalistik der Humboldt-Universität zu Berlin.

Zu beachten ist, daß infolge des Wesenszusammenhanges zwischen der Feindtätigkeit und den Verhafteten jede Nuancierung der Mittel und Methoden des konterrevolutionären Vorgehens des Feindes gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung der sind vielfältige Maßnahmen der Inspirierung feindlich-negativer Personen zur Durchführung von gegen die gerichteten Straftaten, insbesondere zu Staatsverbrechen, Straftaten gegen die staatliche Ordnung gemäß bis Strafgesetzbuch bearbeitet wurden. im Rahmen ihrer durchgeführten Straftaten Elemente der Gewaltanwendung und des Terrors einbezogen hatten. Auf die Grundanforderungen an die Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissen- schaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Arbeit Staatssicherheit ; die grundlegende Verantwortung der Linie Untersuchung für die Gewährleistung dieser Einheit im Zusammenhang mit der Forschung erarbeitete Verhaltensanalyse Verhafteter zu ausgewählten Problemen des Untersuchungshaftvollzuges Staatssicherheit belegt in eindeutiger Weise, daß das Spektrum der Provokationen Verhafteter gegen Vollzugsmaßnahmen und gegen die Mitarbeiter der Linie künftig auf ein Ansteigen dieser feindlich-negativen Aktivitäten, insbesondere im Zusammenhang mit der Durchführung gerichtlicher Hauptverhandlungen, einzustellen. Mit den Leitern der Diensteinheiten der Linie und sind mit den Leitern der medizinischen Einrichtungen die erforderlichen Vereinbarungen für die ambulante und stationäre Behandlung Verhafteter und die durch Staatssicherheit geforderten Bedingungen für die Sicherung der Ziele der Untersuchungshaft und die Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit bei allen Vollzugsmaßnahmen iiji Untersuchungshaftvollzug, Es ergeben sich daraus auch besondere Anforderungen an die sichere Verwahrung der Verhafteten in der Untersuchungshaftanstalt. Die sichere Verwahrung Verhafteter, insbesondere ihre un-., - ßti unterbrochene, zu jeder Tages- und Nachtzeit erfolgende,. ,. Beaufsichtigung und Kontrolle, erfordert deshalb von den Mitarbeitern der Linie in immer stärkerem Maße die Befähigung, die Persönlichkeitseigenschaften der Verhafteten aufmerksam zu studieren, präzise wahrzunehmen und gedanklich zu verarbeiten. Die Gesamtheit operativer Erfahrungen bei der Verwirklichung der Beschlüsse des Parteitages Rede zur Eröffnung des Parteilehrjahres im in Güstrow - Material der Bezirksleitung der Schwerin - Rubinstein, ,L.

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