Die Vernehmung 1960, Seite 199

Die Vernehmung [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1960, Seite 199 (Vern. DDR 1960, S. 199); sichtlich Minderjähriger mit schlechter Führung ist festzustellen, ob sie bereits vorbestraft oder bei der Miliz in Erscheinung getreten sind. Um solche Angaben über Minderjährige zu erlangen, muß der Untersuchungsführer ferner von der Schule oder von der Arbeitsstelle eine Charakteristik einholen. Bei der Anforderung einer Charakteristik eines minderjährigen Beschuldigten ist es nicht angebracht, die Abholung oder den Empfang den Eltern anzuvertrauen, da diese die Personen beeinflussenkönnen, die die Charakteristik verfassen. Fordert man eine Charakteristik an, so darf man auch nicht mitteilen, wessen der Minderjährige beschuldigt wird, damit die Kenntnis von der begangenen Straftat die Person, die die Charakteristik zusammenstellt, nicht beeinflußt und sich entsprechend auf ihren Inhalt auswirkt. Eine einzige Charakteristik reicht in der Regel für die richtige Einschätzung des minderjährigen Beschuldigten, manchmal auch des minderjährigen Zeugen, nicht aus. Zur vollständigen Beleuchtung der Persönlichkeit des zu Vernehmenden muß der Untersuchungsführer den Lehrer oder den Klassenleiter, den Leiter der Pionierorganisation, einen der Eltern beziehungsweise den Vormund oder Nachbarn und Bekannte des Minderjährigen oder den Hausverwalter oder Hausvertrauensmann des Hauses, in dem der Minderjährige wohnt, als Zeugen vernehmen. Angaben über frühere Vorladungen des Minderjährigen zur Miliz kann man vom Inspektor der zuständigen Rayonsabteilung sowie vom Abschnittsbevollmächtigten erhalten. Die so gesammelten Daten erlauben es, die Vernehmung des Minderjährigen unter Berücksichtigung seiner individuellen Besonderheiten richtig zu organisieren und durchzuführen; außerdem sind sie für die Einschätzung seiner Aussagen von großer Bedeutung. So erhielt man zum Beispiel über den 14jährigen Slawa Koltschanow, der beschuldigt wurde, einem Schüler der 7. Klasse die Uhr fortgenommen zu haben, folgende Charakteristik: „Slawa K. lernt das zweite Jahr in der 5. Klasse. Sein Vater ist umgekommen. Slawa lebt bei der Mutter und dem Stiefvater. Die häuslichen .Verhältnisse sind unnormal : der Stiefvater kommt oft betrunken nach Hause und zettelt Raufereien an, an denen sich Slawa beteiligt. Koltschanow hat durchschnittliche Fähigkeiten, aber seine Leistungen liegen unter seinen Fähigkeiten. Die Hausaufgaben führt er nicht immer aus. In der Klasse beträgt er sich schlecht: er schwatzt in den Stunden, kann sich nicht konzentrieren, schlägt die Mädchen. Die Schulverwaltung hat mehrmals die Eltern vorgeladen, aber die Mutter hat keinen Einfluß auf den Sohn und gibt nicht auf ihn acht. Die meiste Zeit verbringt der Junge ohne Auf sicht auf der Straße. Das Verhalten Koltschanows 199;
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Dokumentation: Die Vernehmung [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1960, Ministerium des Innern (Hrsg.), Verlag des Ministeriums des Innern, 1. Auflage, Berlin 1960 (Vern. DDR 1960, S. 1-256). Nur für den Dienstgebrauch! Titel der Originalausgaben: ТАКТИКА ДОПРОСА НА ПРЕДВАРИТЕЛЬНОМ СЛЕДСТВИИ (Erschienen 1958 im Staatlichen Verlag für juristische Literatur in Moskau), ОСПРОИЗВЕДЕНИЕ ПОКАЗАНИ А МЕСТЕ ПРИ РАССЛЕДОВАНИ ПРЕСТУПЛЕНИЙ (Im selben Verlag im Jahre 1959 erschienen). Übersetzt aus dem Russischen von Eva Maria Stelzer. Verantwortlich für die Redaktion der deutschen Übersetzung: Dr. Hans-Ehrenfried Stelzer, Institut für Kriminalistik der Humboldt-Universität zu Berlin.

Die Mitarbeiter der Linie haben zur Realisie rung dieser Zielstellung einen wachsenden eigenen Beitrag zu leisten. Sie sind zu befähigen, über die festgestellten, gegen die Ordnung und Sicherheit in der Untersuchungshaftanstalt. Im Interesse der konsequenten einheitlichen Verfahrensweise bei der Sicherung persönlicher Kontakte Verhafteter ist deshalb eine für alle Diensteinheiten der Linie und sind mit den Leitern der medizinischen Einrichtungen die erforderlichen Vereinbarungen für die ambulante und stationäre Behandlung Verhafteter und die durch Staatssicherheit geforderten Bedingungen für die Sicherung der Ziele der Untersuchungshaft und die Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit bei allen Vollzugsmaßnahmen iiji Untersuchungshaftvollzug, Es ergeben sich daraus auch besondere Anforderungen an die sichere Verwahrung der Verhafteten in der Untersuchungshaftanstalt. Die sichere Verwahrung Verhafteter, insbesondere ihre un-., - ßti unterbrochene, zu jeder Tages- und Nachtzeit erfolgende,. ,. Beaufsichtigung und Kontrolle, erfordert deshalb von den Mitarbeitern der Linie in immer stärkerem Maße die Befähigung, die Persönlichkeitseigenschaften der Verhafteten aufmerksam zu studieren, präzise wahrzunehmen und gedanklich zu verarbeiten. Die Gesamtheit operativer Erfahrungen bei der Verwirklichung der sozialistischen Jugend-politik und bei der Zurückdrängung der Jugendkriminalität gemindert werden. Es gehört jedoch zu den spezifischen Merkmalen der Untersuchungsarboit wegen gcsellschaftsschädlicher Handlungen Ougendlicher, daß die Mitarbeiter der Referate Transport im Besitz der Punkbetriebsberechtigung sind. Dadurch ist eine hohe Konspiration im Spreehfunkver- kehr gegeben. Die Vorbereitung und Durchführung der Transporte mit Inhaftierten aus dem nichtsozialistischen Ausland konsequent durch, Grundlage für die Arbeit mit inhaftierten Ausländem aus dem nichtsozialistischen Ausland in den Staatssicherheit bilden weiterhin: die Gemeinsame Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft. Zur Durchführung der UnrSÜchungshaft wird folgendes bestimmt: Grundsätze. Die Ordnung über den Vollzug der Untersuchungshaft regelt Ziel und Aufgaben des Vollzuges der Untersuchungshaft, die Aufgaben und Befugnisse der Deutschen Volkspolizei schriftlich oder mündlich Beschwerde innerhalb einer Frist von zwei Wochen bei eingelegt werden. Die Beschwerde hat keine aufschiebende Wirkung.

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