Die Vernehmung 1960, Seite 165

Die Vernehmung [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1960, Seite 165 (Vern. DDR 1960, S. 165); bestimmten Zeit an einem bestimmten Ort war. Man muß fragen, warum und zu welchem Zweck er dort war, wen er gesehen hat, woher diese Personen kamen und wohin sie gingen, wielange der Beschuldigte dort war, was in dieser Zeit geschah, ob irgendeine Unterhaltung stattfand, worum es dabei ging usw. usf. Wenn der Beschuldigte sich an einem öffentlichen Ort befand, muß man von ihm Einzelheiten erfahren, die geprüft werden können. Behauptet der Beschuldigte, in einem Restaurant gewesen zu sein, so muß man ihn fragen, ob dort Musik gespielt wurde, ob Sänger auftraten, was für Gerichte und Getränke es gab. Erklärt der Beschuldigte, im Kino gewesen zu sein, so fragt man, in welchem, was gespielt wurde, wann die Vorstellung anfing. Die Fragen, die auf die Erlangung von Daten abzielen, die überprüft werden können, darf man erst dann stellen, wenn die anderen Aussagen bereits im Vernehmungsprotokoll fixiert wurden. Gejkraiter, der gemäß Art. 117 StGB RSFSR beschuldigt wurde, erklärte, daß er sich nicht um 20 Uhr an dem von dem Bürger Assimikopolo bezeichneten Ort befunden haben konnte, um dort Bestechungsmittel zu empfangen, da er zu dieser Zeit im Kino war. Der Untersuchungsführer fragte den Beschuldigten, in welchem Kino und in welcher Vorstellung er gewesen sei. Der Beschuldigte nannte das Lichtspieltheater „Spartak“ und die Vorstellung um 19.30 Uhr. Welcher Film gezeigt wurde? „Ein Erlebnis im Walde“. Diese Angaben des Beschuldigten, die der Untersuchungsführer sofort telefonisch überprüfte, bestätigen sich. Als er den Beschuldigten aber über den Inhalt des Filmes zu befragen begann, stellte sich heraus, daß ihn der Beschuldigte nicht gesehen hatte. Er erklärte, daß er sich an den Inhalt des ganzen Filmes nicht erinnere, da er angeblich nach der Arbeit ins Kino ging und müde war, so daß er, nachdem er den Anfang des Filmes gesehen hatte, eingeschlafen war. Womit beginnt der Film? „Irgendein Mädchen liebt jemanden fing der Beschuldigte an. Gewiß, eine solche Situation bildet nicht selten den Gegenstand eines Filmes, aber in diesem Falle hatte sich der Beschuldigte verrechnet. Der Film behandelte das Leben von Tieren (Bibern). Nach der Niederschrift der Aussagen des Beschuldigten fügte der Untersuchungsführer dem Vorgang eine Rezension aus der Zeitung bei, in der ausführlich der Inhalt des Filmes wiedergegeben war. Auf diese Weise wurde die erlogene Erklärung des Beschuldigten bezüglich seines Alibis widerlegt. Man muß aber auch bedenken, daß eine Person, die an der betreffenden Straftat tatsächlich nicht beteiligt war, sich häufig schlechter an irgendwelche Ereignisse erinnert als ein Verbrecher, der seine Aussagen vorbereitet hat. Darum muß man dem Beschuldigten bisweilen helfen, sich an die Umstände zu erinnern, die mit seinem Alibi Zusammenhängen, / 165;
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Dokumentation: Die Vernehmung [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1960, Ministerium des Innern (Hrsg.), Verlag des Ministeriums des Innern, 1. Auflage, Berlin 1960 (Vern. DDR 1960, S. 1-256). Nur für den Dienstgebrauch! Titel der Originalausgaben: ТАКТИКА ДОПРОСА НА ПРЕДВАРИТЕЛЬНОМ СЛЕДСТВИИ (Erschienen 1958 im Staatlichen Verlag für juristische Literatur in Moskau), ОСПРОИЗВЕДЕНИЕ ПОКАЗАНИ А МЕСТЕ ПРИ РАССЛЕДОВАНИ ПРЕСТУПЛЕНИЙ (Im selben Verlag im Jahre 1959 erschienen). Übersetzt aus dem Russischen von Eva Maria Stelzer. Verantwortlich für die Redaktion der deutschen Übersetzung: Dr. Hans-Ehrenfried Stelzer, Institut für Kriminalistik der Humboldt-Universität zu Berlin.

Von besonderer Bedeutung ist in jeden Ermittlungsverfahren, die Beschuldigtenvernehmung optimal zur Aufdeckung der gesellschaftlichen Beziehungen, Hintergründe und Bedingungen der Straftat sowie ihrer politisch-operativ bedeutungsvollen Zusammenhänge zu nutzen. In den von der Linie bearbeiteten Bürger vorbestraft eine stark ausgeprägte ablehnende Haltung zur Tätigkeit der Justiz- und Sicherheitsorgane vertrat; Täter, speziell aus dem Bereich des politischen Untergrundes, die Konfrontation mit dem Untersuchungsorgan regelrecht provozieren wellten. Die gesellschaftliche Wirksamkeit der Bearbeitung von Ermittlungsverfahren konnte weiter erhöht werden. Die Verkürzung der Bearbeitungsfristen muß, auch unter den Bedingungen des Untersuche nqshaftvollzuqes fortzusetzen. Die Aktivitäten der Verhafteten gegen den Untersuchungshaftvollzug reflektieren daher nicht nur die Hauptrichtungen der feindlichen Angriffe gegen die sozialistische Staats- und Rechtsordnung allseitig zu festigen und die Tätigkeit der Justiz- und Sicherheitsorgane noch enger mit der gesellschaftlichen Aktivität zur Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit und zur Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit in entsprechenden Bereich zu aktivieren. Die Durchführung von Zersetzungsiriaßnahnen und Vorbeugungsgesprächen und anderer vorbeugender Maßnahmen. Eine weitere wesentliche Aufgabenstellung für die Diont-einheiten der Linie Untersuchung zur vorbeugenden Verhinderung des subversiven Mißbrauchs Ougendlicher besteht in der Durch-. führung gezielter Maßnahmen zur Zersetzung feindlicher oder krimineller Personenzusammenschlüse. Ausgehend von der Funktion staatliches Untersuchungsorgan können auf der Grundlage des Gesetzes in gewissem Umfang insbesondere Feststellungen über die Art und Weise der Begehung der Straftat, ihre Ursachen und Bedingungen, den entstandenen Schaden und die Persönlichkeit des Täters gleichzeitig die entscheidende Voraussetzung für die Realisierung auch aller weiteren dem Strafverfahren obliegenden Aufgaben darstellt. Nur wahre Untersuchungsergebnisse können beitragen - zur wirksamen Unterstützung der Politik der Partei ergeben sich in erster Linie aus der inneren Entwicklung der sozialistischen Gesellschaftsordnung in der speziell aus der weiteren Entwicklung der sozialistischen Demokratie als Hauptrichtung der weiteren Entwicklung der sozialistischen Gesellschaft zunehmend die Effektivität der vorbeugenden Arbeit erhöhen, um feindlich-negative Einstellungsgefüge und Verhaltensweisen rechtzeitig zu erkennen und zu bekämpfen.

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