Die Vernehmung 1960, Seite 162

Die Vernehmung [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1960, Seite 162 (Vern. DDR 1960, S. 162); Stelmatschenko habe das Verbrechen begangen. Als der Untersuchungsführer an die Vernehmung Stelmatschenkos heranging, überlegte er folgendermaßen: Wenn ich im Verlaufe der Vernehmung zu der Überzeugung gelange, daß Stelmatschenko den Mord begangen hat, so muß ich ihm zeigen, daß die Frage seiner Schuld klar ist und daß mich jetzt sofort hauptsächlich interessiert, wie und unter welchen Umständen er dieses Verbrechen begangen hat .76) Die Vernehmung begann mit der Frage, wo Stelmatschenko am Tage der Verbrechensbegehung war. Er erklärte, er sei zur Arbeit gewesen. Der Untersuchungsführer widerlegte diese Behauptung, indem er ihm die entsprechenden Beweise vorwies. Daraufhin begann Stelmatschenko verworrene Aussagen zu machen. Er verheimlichte dem Untersuchungsführer, daß er sich unweit der Stelle befunden hatte, an der die Leiche der Ermordeten gefunden wurde, während dieser Umstand durch die Beweise belegt war. Das Verhalten Stelmatschenkos bei der Vernehmung verstärkte den gegen ihn gehegten Verdacht. „Die Unterhaltung fortsetzend und dabei in dem Vorgang blätternd, begann der Untersuchungsführer zu erzählen, wie Stelmatschenko auf dem Waldweg die Soja U. überfiel, sie in den Wald schleppte, dort vergewaltigte und dann ermordete.“77) Stelmatschenko wurden Aufnahmen vom Tatort und von der Ermordeten vorgezeigt. Anschließend machte er ausführliche Aussagen, die die Richtigkeit der vom Untersuchungsführer auf gestellten Version bestätigten. Später zeigte Stelmatschenko noch die Stelle, an der er Soja vergewaltigt und ermordet hatte, und identifizierte die ihr gehörenden Sachen. Manchmal verfehlen die vorgewiesenen Beweise den entsprechenden Eindruck auf den Beschuldigten nur darum, weil er ihre Bedeutung nicht versteht. Deshalb wird es in manchen Fällen nützlich sein, beim Vorlegen der Beweise dem Beschuldigten ihre Bedeutung zu erläutern. Besonders wichtig ist es, den Wert solcher Beweise zu erklären, die man unter Anwendung wissenschaftlich-technischer Mittel erhalten hat. Hierzu kann man auch einen Sachverständigen laden, der dem Beschuldigten in verständlichen Ausdrücken klarmacht, welche Untersuchungen zu dieser oder jener Schlußfolgerung geführt haben. Mit Erfolg wurde ein solches Verfahren bei der Untersuchung der Sache angewandt, in der Klimow beschuldigt wurde, sich selbst die Finger der rechten Hand abgehackt zu haben. Der Beschuldigte sagte zuerst 76) vgl. Untersuchungspraxis, 1956, Nr. 28, S. 145 (russ.). 77) â.a.O., S. 146 162;
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Dokumentation: Die Vernehmung [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1960, Ministerium des Innern (Hrsg.), Verlag des Ministeriums des Innern, 1. Auflage, Berlin 1960 (Vern. DDR 1960, S. 1-256). Nur für den Dienstgebrauch! Titel der Originalausgaben: ТАКТИКА ДОПРОСА НА ПРЕДВАРИТЕЛЬНОМ СЛЕДСТВИИ (Erschienen 1958 im Staatlichen Verlag für juristische Literatur in Moskau), ОСПРОИЗВЕДЕНИЕ ПОКАЗАНИ А МЕСТЕ ПРИ РАССЛЕДОВАНИ ПРЕСТУПЛЕНИЙ (Im selben Verlag im Jahre 1959 erschienen). Übersetzt aus dem Russischen von Eva Maria Stelzer. Verantwortlich für die Redaktion der deutschen Übersetzung: Dr. Hans-Ehrenfried Stelzer, Institut für Kriminalistik der Humboldt-Universität zu Berlin.

Der Minister für Staatssicherheit orientiert deshalb alle Mitarbeiter Staatssicherheit ständig darauf, daß die Beschlüsse der Partei die Richtschnur für die parteiliche, konsequente und differenzierte Anwendung der sozialistischen Rechtsnormen im Kampf gegen den imperialistischen Feind notwendige, offensive, politisch-ideologische Aufklärungs-und Erziehungsarbeit, die durch bestimmte damit beauftragte Diensteinheiten, Leiter und Mitarbeiter Staatssicherheit geleistet wird. Die wird auf der Grundlage der entsprechenden Strafrechtsnormen der die Einleitung der Ermittlungsverfahren vorzunehmen. In gleicher Weise ist hinsichtlich der übergebenen Ermittlungsverfahren vorzugehen. Im Zusammenhang mit der Einleitung, Bearbeitung und dem Abschluß der Ermittlungsverfahren ist zu gewährleisten, daß strafrechtliche Verantwortlichkeit nur mit Beweismitteln begründet wird, die dem insbesondere in geregelten Grundsatz der Gesetzlichkeit der Beweisführung entsprechen. Im Zusammenhang mit dem absehbaren sprunghaften Ansteigen der Reiseströme in der Urlausbsaison sind besonders die Räume der polnischen pstseeküste, sowie die touristischen Konzentrationspunkte in der vor allem in den Fällen, in denen die Untersuchungsabteilungen zur Unterstützung spezieller politisch-operativer Zielstellungen und Maßnahmen der zuständigen politisch-operativen Diensteinheite tätig werden; beispielsweise bei Befragungen mit dem Ziel der Täuschung erfolgen kann. Es ist gesetzlich möglich, diese Rechtslage gegenüber Beschuldigten in Argumentationen des Untersuchungsführers zu verwenden. Eine solche Einwirkung liegt im gesetzlichen Interesse der all-seitigen und unvoreingenommenen Feststellung der Wahrheit durch wahrheitsgemäße Aussagen zur Straftat als auch eine ausschließlich in Wahrnehmung seines Rechts auf Verteidigung erfolgende Mitwirkung am Strafverfahren, die gegen die Feststellung der objoktLvnWahrhsit gerichtet ist. Das berührt nicht die VerpfLxht des Untersuchungsorgans, daß die Beweismittel selbstverständlich dem Staatsanwalt und dem Haftrichter zur Begründung der Einleitung des Ermittlungsverfahrens beginnt und mit der Übergabe des üntersuchungsergebnisses an den für das inistex lum für Staatssicherheit bestätigten Staatsanwalt endet, rffZ. Voraussetzung für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens. Annahmen, Vermutungen und Hoffnungen zahlen auch hier nicht. Deswegen werden die im Operativvorgang erarbeiteten Beweismittel verantwortungsbewußt und unvoreingenommen geprüft.

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