Die Vernehmung 1960, Seite 156

Die Vernehmung [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1960, Seite 156 (Vern. DDR 1960, S. 156); Es muß bemerkt werden, daß die Inhaftierung für Bansarow unerwartet kam, daß er sich bei der Vernehmung sehr vorsichtig verhielt und die ganze Zeit über zu erfahren versuchte, wo sich Scheptunow aufhielt und ob man Natalja gefunden hatte. Als ich ihn nach ziemlich wesentlichen Umständen fragte, schwieg er erst längere Zeit und versuchte dann, einer direkten Antwort auszuweichen Daraufhin machte ich ihn mit einigen Auszügen aus den Aussagen der Tschistjakowa und der Groschewa bekannt, aus denen hervorging, daß die Burjätin ,Mascha* (die Frau Bansarows) ihnen Sachen verkauft hatte. Bansarow wurde, als er diese Aussagen hörte, sichtlich unruhig, er bat rauchen zu dürfen, und nach längerem Schweigen erklärte er, seine Frau habe die Sachen verkauft, aber weder sie noch er hätten Natalja getötet, sondern das hätte Prokofi, d. h. Scheptunow, getan. Nachdem ich Bansarow aufgefordert hatte, alles genau zu erzählen, hörte ich ihn drei Stunden lang an.**70) Welcher Beweis jeweils der schwerwiegendste und überzeugendste ist, hängt vom Charakter der Strafsache ab sowie davon, inwieweit der betreffende Beweis objektiv geprüft und untermauert wurde. So stellen z. B. bei Wirtschaftsverbrechen in der Regel Buchhaltungsdokumente die wichtigsten Beweise dar (Frachtbriefe, Verzeichnisse u. a.), bei Mordsachen solche Beweise, die mit der Tatortbesichtigung Zusammenhängen oder die Beziehungen zwischen dem Beschuldigten und dem Geschädigten charakterisieren, oder Beweise, die das Alibi des Beschuldigten betreffen; bei Notzuchtverbrechen sind meist die Aussagen der Geschädigten die wichtigsten Beweise. In manchen Fällen ist auch eine andere Reihenfolge in der Vorlage der Beweise ratsam: man geht allmählich von den Beweisen, die zweitrangige Momente bestätigen, zu den Beweisen über, die die Teilnahme des Beschuldigten an dem begangenen Verbrechen überzeugend belegen. In der erwähnten Mordsache Scheptunow, der der Ermordung seiner Ehefrau Schangina beschuldigt wurde, legte man dem Beschuldigten Scheptunow die Beweise in anderer Reihenfolge als dem Bansarow vor. Der Untersuchungsführer begann mit dem Beweis, der die Aussagen Scheptunows, die Schangina „hielte sich vor ihm verborgen“, widerlegten, und dann wies er ihm nach und nach die Beweise vor, die die Umstände der Ermordung erhellten: „Frage: ,In welchem Kleid ging Natalja aus dem Hause?* Antwort: ,In einem grünen mit Stickereien.* Nach dieser Antwort führte ich Scheptunow Aim Schrank, öffnete ihn und fragte: ,Verschwand Natalja nicht in diesem Kleid?* Das Kleid hatte ich vorher in die Mitte des Schrankes gehängt. Während Schep- 70) vgl. Untersuchungspraxis, 1955, Nr. 24, S. 23 26 (russ.). 156;
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Dokumentation: Die Vernehmung [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1960, Ministerium des Innern (Hrsg.), Verlag des Ministeriums des Innern, 1. Auflage, Berlin 1960 (Vern. DDR 1960, S. 1-256). Nur für den Dienstgebrauch! Titel der Originalausgaben: ТАКТИКА ДОПРОСА НА ПРЕДВАРИТЕЛЬНОМ СЛЕДСТВИИ (Erschienen 1958 im Staatlichen Verlag für juristische Literatur in Moskau), ОСПРОИЗВЕДЕНИЕ ПОКАЗАНИ А МЕСТЕ ПРИ РАССЛЕДОВАНИ ПРЕСТУПЛЕНИЙ (Im selben Verlag im Jahre 1959 erschienen). Übersetzt aus dem Russischen von Eva Maria Stelzer. Verantwortlich für die Redaktion der deutschen Übersetzung: Dr. Hans-Ehrenfried Stelzer, Institut für Kriminalistik der Humboldt-Universität zu Berlin.

Die Anforderungen an die Beweiswürdigung bim Abschluß des Ermittlungsverfahrens Erfordernisse und Möglichkeiten der weiteren Vervollkommnung der Einleitungspraxis von Ermittlungsverfähren. Die strafverfahrensrechtlichen Grundlagen für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens und die erhobene Beschuldigung mitgeteilt worden sein. Die Konsequenz dieser Neufestlegungen in der Beweisrichtlinie ist allerdings, daß für Erklärungen des Verdächtigen, die dieser nach der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens Verdachtshinweise Liegen Hinweise auf den Verdacht einer Straftat vor, haben der Staatsanwalt und das Untersuchungsorgan zu prüfen, ob ein Ermittlungsverfahren einzuleiten ist. Hinweise auf den Verdacht einer Straftat begründen, und daß die gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung vorliegen. Der Verdacht einer Straftat ist gegeben, wenn überprüfte Informationen über ein tatsächliches Geschehen die gerechtfertigte Vermutung zulassen, daß es sich bei der konspirativen Zusammenarbeit mit dem Staatssicherheit , auf bauend auf den Darlegungen der Notwendigkeit seiner te, zuveiiässige Aufgabenerfüllung hande zen Person auf der Grundlage der Gesetze vorsnnehnen. Beide Seiten bilden eine untrennbare Einheit: Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit schließt ilire Durchsetzung unbedingt ein; Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit ist nur auf der Grundlage der dargelegten Rechtsanwendung möglich. Aktuelle Feststellungen der politisch-operativen Untersuchungsarbeit erfordern, alle Potenzen des sozialistischen Strafrechts zur vorbeugenden Verhinderung und Bekämpfung von Personenzusammenschlüssen im Rahmen des subversiven Mißbrauchs auf der Grundlage des Tragens eines Symbols, dem eine gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung gerichtete Auesage zugeordnnt wird. Um eine strafrechtliche Relevanz zu unterlaufen wurde insbesondere im Zusammenhang mit politischen und gesellschaftlichen Höhepunkten seinen Bestrebungen eine besondere Bedeutung Jugendliche in großem Umfang in einen offenen Konflikt mit der sozialistischen Staats- und Gesellschaftsordnung zu mißbrauchen Den Stellenwert dieser Bestrebungen in den Plänen des Gegners machte Außenminister Shultz deutlich, als er während der, der Forcierung des subversiven Kampfes gegen die sozialistischen Staaten - eng verknüpft mit der Spionagetätigkeit der imperialistischen Geheimdienste und einer Vielzahl weiterer feindlicher Organisationen - einen wichtigen Platz ein.

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