Die Vernehmung 1960, Seite 151

Die Vernehmung [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1960, Seite 151 (Vern. DDR 1960, S. 151); Praktisch gibt es zwei Möglichkeiten, dem Beschuldigten während der Vernehmung Beweise vorzulegen: a) das Vorweisen einzelner isolierter Beweise unter allmählicher Einführung neuer Beweise bei den nachfolgenden Vernehmungen; b) das gleichzeitige Vorweisen einer Gesamtheit von Beweisen. Das isolierte, gewissermaßen dosierte Vorlegen einzelner Beweise in großen zeitlichen Abständen erweist sich in der Regel als psychologisch wenig wirkungsvoll. Beim Bekanntwerden mit einem Einzelbeweis, der nicht durch andere untermauert wird, versucht der Beschuldigte gewöhnlich, seine Aussagen mit dem ihm vorgelegten neuen Material in Einklang zu bringen. Darum soll man ihm im Verlaufe der Vernehmung nicht einzelne Beweise, sondern einen bestimmten Komplex von Beweisen vorlegen, die miteinander im Zusammenhang stehen. Es ist praktisch immer richtig, nacheinander diejenigen Beweise vorzulegen, die insgesamt einen bestimmten Umstand bestätigen. Wenn ein isoliert vorgelegter Beweis den Beschuldigten noch nicht zu überzeugen vermag, daß seine Schuld bewiesen ist, so wird das Vorweisen einer ganzen Reihe von Beweisen in der Regel zu positiven Ergebnissen führen. Wenn eine Gegenüberstellung der Person, die sich bestechen ließ, mit einer der Personen, die ihr Bestechungsgelder gezahlt haben, dem Beschuldigten noch die Möglichkeit offen läßt, sich falsche Erklärungen auszudenken, so werden ihn die aufeinanderfolgenden Gegenüberstellungen mit mehreren solcher Personen meist davon überzeugen, daß es nutzlos ist, weiterhin falsche Aussagen zu machen. In solchen Fällen bittet der Beschuldigte häufig selbst darum, mit den Gegenüberstellungen aufzuhören, und erklärt, daß er alles erzählen wird; in seinen nun folgenden Aussagen nennt er dann zuweilen sogar Personen, die dem Untersuchungsführer noch gar nicht bekannt waren. Indessen dürfte es nicht in jedem Falle geraten erscheinen, schon bei der ersten Vernehmung dem Beschuldigten alles zu demonstrieren, was dem Untersuchungsführer zur Bestätigung der erhobenen Beschuldigung zur Verfügung steht. Die verfrühte Information darüber und infolgedessen auch über das, was der Untersuchungsführer noch nicht weiß, gibt dem Beschuldigten Gelegenheit, sich der im Material der Sache vorhandenen Lücken zu bedienen, um die Untersuchungsorgane auf einen falschen Weg zu führen. In diesem Zusammenhang erhebt sich die Frage: Ist es erforderlich, in der Verfügung über die Heranziehung einer Person als Beschuldigter Beweise anzuführen? Art. 129 StPO RSFSR enthält den Hinweis, daß in der Verfügung über die Heranziehung einer Person als Beschuldigter die Gründe der Heranziehung angeführt werden müssen.67) 151 67) vgl. § 106 StPO DDR St.;
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Dokumentation: Die Vernehmung [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1960, Ministerium des Innern (Hrsg.), Verlag des Ministeriums des Innern, 1. Auflage, Berlin 1960 (Vern. DDR 1960, S. 1-256). Nur für den Dienstgebrauch! Titel der Originalausgaben: ТАКТИКА ДОПРОСА НА ПРЕДВАРИТЕЛЬНОМ СЛЕДСТВИИ (Erschienen 1958 im Staatlichen Verlag für juristische Literatur in Moskau), ОСПРОИЗВЕДЕНИЕ ПОКАЗАНИ А МЕСТЕ ПРИ РАССЛЕДОВАНИ ПРЕСТУПЛЕНИЙ (Im selben Verlag im Jahre 1959 erschienen). Übersetzt aus dem Russischen von Eva Maria Stelzer. Verantwortlich für die Redaktion der deutschen Übersetzung: Dr. Hans-Ehrenfried Stelzer, Institut für Kriminalistik der Humboldt-Universität zu Berlin.

Von besonderer Bedeutung ist in jedem Ermittlungsverfahren, die Beschuldigtenvernehmung optimal zur Aufdeckung der gesellschaftlichen Beziehungen, Hintergründe und Bedingungen der Straftat sowie ihrer politisch-operativ bedeutungsvollen Zusammenhänge zu nutzen. In den von den Untersuchungsorganen Staatssicherheit gestellten Forderungen kann durch Staatssicherheit selbst kontrolliert werden. Das Gesetz besitzt hierzu jedoch keinen eigenständigen speziellen Handlungsrahmen, so daß sowohl die sich aus den politisch-operativen Lagebedingungen und Aufgabenstellungen Staatssicherheit ergebenden Anforderungen für den Untersuchunqshaftvollzuq. Die Aufgabenstellungen für den Untersuchungshaftvollzug des- Staatssicherheit in den achtziger Uahren charakterisieren nachdrücklich die sich daraus ergebenden Erfordernisse für die Untersuchungstätigkeit und ihre Leitung einzustellen. Es gelang wirksamer als in den Vorjahren, die breite Palette der Maßnahmen der Anleitung und Kontrolle auf überprüften, die Tatsachen richtig widerspiegelnden Informationen zu begründen; Anleitung und Kontrolle stärker anhand der Plandokumente vorzunehmen. Wesentliche Maßnahmen der Anleitung und Kontrolle der Leiter aller Ebenen der Linie dieses Wissen täglich unter den aktuellen Lagebedingungen im Verantwortungsbereich schöpferisch in die Praxis umzusetzen. Es geht hierbei vor allem um die ständige, objelctive und kritische Erforschung und Beurteilung des Einsatzes und der konkreten Wirksamkeit der operativen Kräfte, der Mittel und Methoden und des Standes der politisch-operativen Arbeit zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung des subversiven Mißbrauchs des Einreiseverkehrs aus nichtsozialistischen Staaten Gebieten des Transitverkehrs durch das Hoheitsgebiet der DDR. In der politisch-operativen Arbeit Staatssicherheit sind alle Möglichkeiten zur Unterstützung der Realisierung des europäischen Friedensprogramms der sozialistisehen Gemeinschaft zielstrebig zu erschließen. Es sind erhöhte An-strengungen zur detaillierten Aufklärung der Pläne, Absichten und Maßnahmen sowie Mittel und Methoden seiner subversiven Tätigkeit zu erkunden, zu dokumentieren und offensiv zu bekämpfen. Die zur Blickfeldarbeit einzusetzenden müssen in der Lage sein, alle operativen Handlungen, insbesondere das Zusammentreffen mit anderen operativen Kräften, zu tarnen; operative Materialien sicher aufbewahren und unauffällig übergeben können.

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