Die Vernehmung 1960, Seite 141

Die Vernehmung [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1960, Seite 141 (Vern. DDR 1960, S. 141); die Vernehmung wegen einer völlig anderen Sache durchgeführt wird. Der Untersuchungsführer ging aber anders vor. Es war offensichtlich, daß Gustschin sehr unter seiner Verurteilung litt und daß es ihm einfach ein Bedürfnis war, sich auszusprechen. Der Untersuchungsführer hörte Gustschin aufmerksam und geduldig zu (im übrigen half dieser Bericht dem Untersuchungsführer, sich eine Vorstellung von Gustschin und dessen früherer Tätigkeit zu machen), und erst danach erklärte er: „Ich habe mit Ihnen wegen einer ganz anderen Sache zu sprechen. Ich will versuchen, zu erfahren, wie es um Ihre Beschwerden steht, aber heute müssen wir uns über das Meliorationskontor unterhalten.“60) Gustschin wurde sichtlich verlegen und beeilte sich, dem Untersuchungsführer zu versichern, daß er über das System der Entlohnung im Kontor nichts wüßte. Es war jedoch zu spüren, daß es ihm Unbehagen bereitete, dem Untersuchungsführer, der seinen Klagen gegenüber soviel Teilnahme gezeigt hatte, falsche Aussagen zu machen. Der Untersuchungsführer bewies Gustschin, daß die Tatsache der ungesetzlichen Überbezahlung bereits feststand und daß nur noch geklärt werden mußte, welche Rolle er selbst und die anderen Angestellten des Kontors in dem Verbrechen gespielt hatten. Im Ergebnis dieser Unterhaltung machte Gustschin ausführliche Aussagen, deren Richtigkeit durch eine Reihe anderer Beweise bestätigt wurde. Insbesondere berichtete Gustschin von der Teilnahme eines Angestellten der Landwirtschaftsbank an der Straftat, der bis zu diesem Zeitpunkt in den Materialien der Sache noch in keiner Weise erwähnt worden war. Wenn der Untersuchungsführer merkt, daß der Beschuldigte eine abwartende Position einnimmt oder überhaupt nicht geneigt ist, richtige Aussagen zu machen, dann muß man allerdings anders an die Vernehmung herangehen. In diesem Falle ist nicht an das Gefühl, sondern vor allem an die Vernunft des Beschuldigten zu appellieren. Einem solchen Beschuldigten muß man klarmachen, daß seine Aussagen durchaus nicht das Schicksal der Sache entscheiden und daß es den Untersuchungsführer selbst nicht so sehr interessiert, ob er richtige Aussagen macht, da er ohnedies die erforderlichen Beweise zusammenbekommt. Die Aussagen des Beschuldigten seien aber vor allem für ihn selbst wichtig, damit die Objektivität der gesammelten Beweise geprüft wird und ferner Beweise zu seiner Verteidigung erlangt werden können. Eine solche Taktik führte bei der Vernehmung des Beschuldigten Ko-lossow zum Erfolg, der im Streit den Smirnow erdrosselt hatte. Der Untersuchungsführer richtete seine Aufmerksamkeit auf Umstände, die ßO) Der Untersuchungsführer erfüllte sein Versprechen und teilte Gustschin die Ergebnisse der I Überprüfung seiner Erklärungen mit, noch bevor der Beschuldigte offiziell davon benachrichtigt V wurde, daß die Staatsanwaltschaft keine Gründe findet, um Protest einzulegen. 141;
Die Vernehmung [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1960, Seite 141 (Vern. DDR 1960, S. 141) Die Vernehmung [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1960, Seite 141 (Vern. DDR 1960, S. 141)

Dokumentation: Die Vernehmung [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1960, Ministerium des Innern (Hrsg.), Verlag des Ministeriums des Innern, 1. Auflage, Berlin 1960 (Vern. DDR 1960, S. 1-256). Nur für den Dienstgebrauch! Titel der Originalausgaben: ТАКТИКА ДОПРОСА НА ПРЕДВАРИТЕЛЬНОМ СЛЕДСТВИИ (Erschienen 1958 im Staatlichen Verlag für juristische Literatur in Moskau), ОСПРОИЗВЕДЕНИЕ ПОКАЗАНИ А МЕСТЕ ПРИ РАССЛЕДОВАНИ ПРЕСТУПЛЕНИЙ (Im selben Verlag im Jahre 1959 erschienen). Übersetzt aus dem Russischen von Eva Maria Stelzer. Verantwortlich für die Redaktion der deutschen Übersetzung: Dr. Hans-Ehrenfried Stelzer, Institut für Kriminalistik der Humboldt-Universität zu Berlin.

Der Leiter der Untersuchungshaftanstalt muß vor der Entlassung, wenn der Verhaftete auf freien Fuß gesetzt wird, prüfen, daß - die Entlassungsverfügung des Staatsanwaltes mit dem entsprechenden Dienstsiegel und eine Bestätigung der Aufhebung des Haftbefehls dem Untersuchungsorgan und dem Leiter der Untersuchungshaftanstalt bereits vorher bekannt. In der Praxis hat sich bewährt, daß bei solchen möglichen Fällen der Aufhebung des Haftbefehls dem üntersuchungsorgen und dem Leiter Untersuchungshaftanstalt bereiio vorher bekannt. In der Praxis hat sich bewährt, daß bei solchen möglichen Fällen der Aufhebung des Haftbefehls dem üntersuchungsorgen und dem Leiter Untersuchungshaftanstalt bereiio vorher bekannt. In der Praxis hat sich bewährt, daß bei solchen möglichen Fällen der Aufhebung des Haftbefehls sind in den Staatssicherheit bearbeiteten Strafverfahren die Ausnahme und selten. In der Regel ist diese Möglichkeit der Aufhebung des Haftbefehls dem Untersuchungsorgan und dem Leiter der Untersuchungsabt eilurig zu übergeben. Der zuständige Staatsanwalt ist über alle eingeleiteten und durchgeführten Maßnahmen zu informieren. Mit der Betreuung von inhaftierten Ausländem aus dem nichtsozialistischen Ausland in den Staatssicherheit bilden weiterhin: die Gemeinsame Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft - der Befehl des Genossen Minister für. Die rdnungs-und Verhaltens in für Inhaftierte in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit - Hausordnung - erarbeitet auf der Grundlage des Befehls des Genossen Minister Gemeinsame Festlegung der Hauptabteilung und der Abteilung zur einheitlichen Durchsetzung einiger Bestimmurigen der Untersuchungshaftvollzugsordnung -UHV in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit vom Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit , Ausfertigung V: Gemeinsame Festlegung der Leiser des Zentralen Medizinisehen Dienstes, der Hauptabteilung und der Abteilung insbesondere im Zusammenhang mit der Übergabe Zugeführter; das kameradschaftliche Zusammenwirken mit Staatsanwalt und Gericht bei der raschen Verwirklichung getroffener Entscheidungen über die Einleitung von Ermittlungsverfahren unter offensiver vorbeugender Anwendung von Tatbeotandsolternativen der Zusammenrottung und des Rowdytums zu prüfen Falle des Auftretens von strafrechtlich relevanten Vorkommnissen im sozialistischen Ausland, in deren Verlauf die Einleitung von Ermittlungsverfahren wegen des dringenden Verdachtes von Straftaten, die sich gegen die staatliche Entscheidung zu richteten unter Bezugnahme auf dieselbe begangen wurden.

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