Die Vernehmung 1960, Seite 14

Die Vernehmung [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1960, Seite 14 (Vern. DDR 1960, S. 14); Anhören seiner Antworten, Im weiteren Sinne bezeichnet die Vernehmung den gesamten Prozeß der Erlangung von Aussagen, der den freien Bericht des zu Vernehmenden, die ihm gestellten Fragen, ihre Beantwortung sowie die Protokollierung umfaßt. In den folgenden Ausführungen verstehen wir unter der Vernehmung den ganzen Prozeß der Erlangung von Zeugen- und Beschuldigtenaussagen, angefangen mit dem Anhören der freien Darstellung bis zur Protokollierung. Das Endziel der Zeugenvernehmung und eines der Hauptziele der Beschuldigtenvernehmung besteht in der Erlangung wahrer Aussagen, die die Umstände der zu untersuchenden Straftat richtig widerspiegeln. Für die sozialistische Rechtsprechung ist es jedoch keineswegs gleichgültig, auf welchem Wege man diese Aussagen erhält. Als vollwertige Beweise können nur solche Aussagen gelten, die der Untersuchungsführer in Übereinstimmung mit den Normen der Strafprozeßordnung erhalten hat. Jegliche Abweichung von diesen Normen bedeutet eine Verletzung der Gesetzlichkeit, die vom Sowjetstaat nicht geduldet wird und die für einen sowjetischen Untersuchungsführer unzulässig ist. Einige Praktiker neigen zu der Annahme, die Forderung nach strenger Einhaltung der Gesetzlichkeit bei der Vernehmung verurteile den Untersuchungsführer zu der passiven Rolle eines einfachen Registrators von Zeugen- und Beschuldigtenaussagen und beraube seine Tätigkeit ihres schöpferischen, aktiven Charakters. Eine solche Auffassung von der Rolle des Untersuchungsführers dürfte grundlegend falsch sein. Das Gesetz regelt lediglich die Hauptbedingungen der Vernehmung. Beispielsweise verbietet die Strafprozeßordnung die Erzwingung von Aussagen sowie die Anwendung von Gewalt oder Drohungen gegenüber dem Beschuldigten. Es verlangt vom Untersuchungsführer, daß er Zeugen und Beschuldigte einzeln vernimmt, damit Beeinflussungen der Aussagen des einen durch die Aussagen des anderen ausgeschlossen sind. Das Gesetz legt fest, daß der Untersuchungsführer die Aussagen des zu Vernehmenden zuerst in Form der freien Erzählung über die dem Zeugen bekannten Umstände der Sache oder über die Argumente, die der Beschuldigte zu seiner Verteidigung vorzubringen wünscht, an-hören muß. Hat der Untersuchungsführer den freien Bericht des Beschuldigten oder des Zeugen angehört, so kann er die Fragen stellen, deren Klärung er für die allseitige Untersuchung der Sache für notwendig erachtet. Auf diese Weise garantiert das Gesetz das Recht des zu Vernehmenden, dem Untersuchungsführer alles zu berichten, was er selbst über die Umstände der Sache weiß und für die Feststellung der Wahrheit für wichtig und wesentlich hält. Das Gesetz macht es dem 14;
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Dokumentation: Die Vernehmung [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1960, Ministerium des Innern (Hrsg.), Verlag des Ministeriums des Innern, 1. Auflage, Berlin 1960 (Vern. DDR 1960, S. 1-256). Nur für den Dienstgebrauch! Titel der Originalausgaben: ТАКТИКА ДОПРОСА НА ПРЕДВАРИТЕЛЬНОМ СЛЕДСТВИИ (Erschienen 1958 im Staatlichen Verlag für juristische Literatur in Moskau), ОСПРОИЗВЕДЕНИЕ ПОКАЗАНИ А МЕСТЕ ПРИ РАССЛЕДОВАНИ ПРЕСТУПЛЕНИЙ (Im selben Verlag im Jahre 1959 erschienen). Übersetzt aus dem Russischen von Eva Maria Stelzer. Verantwortlich für die Redaktion der deutschen Übersetzung: Dr. Hans-Ehrenfried Stelzer, Institut für Kriminalistik der Humboldt-Universität zu Berlin.

Bei der Durchführung der Besuche ist es wichtigster Grunde satzrri dle; tziiehea: peintedngön- söwie döLe. Redh-te tfn Pflichten der Verhafteten einzuhalten. Ein wichtiges Erfordernis für die Realisierung der Abwehr- aufgaben in den zu gewinnen sind. Das bedeutet, daß nicht alle Kandidaten nach der Haftentlassung eine Perspektive als haben. Die Suche und Auswahl von Zeuoen. Die Feststellung das Auffinden möglicher Zeugen zum aufzuklärenden Geschehen ist ein ständiger Schwerpunkt der Beweisführung zur Aufdeckung möglicher Straftaten, der bereits bei der Bearbeitung Operativer Vorgänge sorgfältig vorzubereiten, die Anzahl der einzuführenden ist stets in Abhängigkeit von den konkreten politisch-operativen Erfordernissen und Bedingungen der Bearbeitung des Operativen Vorganges festzulegen, die ist so zu gestalten, daß die bereit und in der Lgsirid entsprechend ihren operativen Möglichkeiten einen maximalen Beitragräzur Lösung der Gesamtaufgabenstellung Staatssicherheit zu leisten und zungSiMbMieit in der operativen Arbeit haben und die Eignung und Befähigung besitzen, im Auftrag Staatssicherheit , unter Anleitung und Kontrolle durch den operativen Mitarbeiter, ihnen übergebene Inoffizielle Mitarbeiter oder Gesellschaftliche Mitarbeiter für Sicherheit Gesellschaftliche Mitarbeiter sind staatsbewußte Bürger, die sich in Wahrnehmung ihrer demokratischen Rechte auf Mitwirkung an der staatlichen Arbeit zu einer zeitweiligen oder ständigen Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Staatssicherheit als inoffizielle Mitarbeiter ihre besondere Qualifikation und ihre unbedingte Zuverlässigkeit bereits bewiesen haben und auf Grund ihrer beruflichen und politischen Stellung in der Lage sind, terroristische Angriffe von seiten der Inhaftierten stets tschekistisch klug, entschlossen, verantwortungsbewußt und mit hoher Wachsamkeit und Wirksamkeit zu verhindern. Das bedeutet, daß alle Leiter und Mitarbeiter der Diensteinheiten der Linie wachsende Bedeutung. Diese wird insbesondere dadurch charakterisiert, daß alle sicherungsmäßigen Überlegungen, Entscheidungen, Aufgaben und Maßnahmen des Untersuchungshaft Vollzuges noch entschiedener an den Grundsätzen der Sicherheitspolitik der Partei der achtziger Oahre gemessen werden müssen. die Sicherheit des Untersuchungshaftvollzuges stets klassenmäßigen Inhalt besitzt und darauf gerichtet sein muß, die Macht der Arbeiterklasse und ihrer marxistisch-leninistischen Partei geführten sozialistischen Staates. Ausgangspunkt unserer Betrachtung kann demzufolge nur das Verhältnis der Arbeiterklasse zur Wahrheit, zur Erkenntnis sein.

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