Die Vernehmung 1960, Seite 135

Die Vernehmung [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1960, Seite 135 (Vern. DDR 1960, S. 135); klärt man die Ursachen des Verschweigens. Bei der Ermittlung der Mittäter eines Verbrechens fordert der Untersuchungsführer den Beschuldigten gewöhnlich auf, alle Personen aufzuzählen, mit denen er in freundschaftlichen Beziehungen steht. Wenn der Beschuldigte beim Aufzählen einer Reihe von Personen „vergißt“, sich an seinen engsten Freund zu erinnern oder sogar leugnet, mit ihm bekannt zu sein, so wird die Widerlegung dieser Aussage zu einem Indiz gegen den Beschuldigten. Bei Mordsachen kann der Untersuchungsführer mit Erfolg den Umstand auswerten, daß der Beschuldigte den Ort verschweigt, an dem die Leiche begraben wurde, wenn sie noch nicht entdeckt ist, und bei Diebstahlssachen den Ort, wo die gestohlenen Sachen versteckt wurden, wenn man diese noch nicht gefunden hat. Bei der Untersuchung einer Sache, in der die Soja Jedigarowa der Ermordung der Elvira Schiljajewa beschuldigt wurde, versuchte der Untersuchungsführer zunächst herauszübekommen, wo die Leiche verborgen war. Dem Material der Sache nach war anzunehmen, daß Elvira irgendwo auf dem Wege zwischen den Dörfern Staryje Uni und Bashenowo ermordet worden war. Der Untersuchungsführer forderte die Beschuldigte auf zu erzählen, wie man von dem einen Dorf zum anderen gelangen kann. Die Beschuldigte beschrieb sehr lausführlich einen längeren Weg, während sie den kürzeren, den die Einwohner gewöhnlich benutzten, nur nebenbei erwähnte. Das erschien dem Untersuchungsführer verdächtig, und er forderte die Beschuldigte auf, über alle Besonderheiten gerade dieses Weges zu berichten. Daraufhin beschrieb die Jedigarowa auch diesen Weg ausführlich, erwähnte alle Schluchten, ließ aber dabei die größte und tiefste aus, die sich an einer Stelle befand, wo der Weg einen Hohlweg bildet und wo es für einen Verbrecher am günstigsten ist, einen Mord zu begehen und die Leiche zu vergraben. Dem Untersuchungsführer erschien auch das verdächtig, und er erinnerte die Beschuldigte an die große Schlucht. Der Untersuchungsführer schreibt darüber wie folgt: „Die Erregung der Jedigarowa steigerte sich, und daraufhin erklärte ich ihr: ,Sie haben Elvira neben der großen Schlucht erwürgt Wir werden sofort dorthin fahren und Sie werden zeigen, wo sich die Leiche befindet/ Soja brach in Tränen aus und fragte: ,Woher wissen Sie das?4 Dann berichtete sie ausführlich, wie sie zusammen mit ihrer Schwester Irina die Elvira erwürgt hatte.“55) Wenn dem Untersuchungsführer über irgendeine Episode des begangenen Verbrechens Informationen zur Verfügung stehen, die der Beschuldigte in seiner freien Darstellung verschwiegen hat, empfiehlt es sich nicht, ihm zu Beginn der Befragung Einzelheiten dieser Episode 135 55) vgl. Untersuchungspraxis, 1950, Nr. 1, S. 55 56 (russ.).;
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Dokumentation: Die Vernehmung [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1960, Ministerium des Innern (Hrsg.), Verlag des Ministeriums des Innern, 1. Auflage, Berlin 1960 (Vern. DDR 1960, S. 1-256). Nur für den Dienstgebrauch! Titel der Originalausgaben: ТАКТИКА ДОПРОСА НА ПРЕДВАРИТЕЛЬНОМ СЛЕДСТВИИ (Erschienen 1958 im Staatlichen Verlag für juristische Literatur in Moskau), ОСПРОИЗВЕДЕНИЕ ПОКАЗАНИ А МЕСТЕ ПРИ РАССЛЕДОВАНИ ПРЕСТУПЛЕНИЙ (Im selben Verlag im Jahre 1959 erschienen). Übersetzt aus dem Russischen von Eva Maria Stelzer. Verantwortlich für die Redaktion der deutschen Übersetzung: Dr. Hans-Ehrenfried Stelzer, Institut für Kriminalistik der Humboldt-Universität zu Berlin.

Der Vollzug der Untersuchungshaft hat den Aufgaben des Strafverfahrens zu dienen und zu gewährleist en, daß der Verhaftete sicher verwahrt wird, sich nicht., däm Straf -verfahren entziehen kann und keine Aufklärung der Straftat oder die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährdende Handlung begehen känp, -sk?;i. Aus dieser und zli . Auf gabenstellung ergibt sich zugleich auch die Verpflichtung, die Einhaltung und Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit im Vollzug der Untersuchungshaft zu garantieren. Damit leisten die Angehörigen der Linie einen wichtigen Beitrag zur Erfüllung der dem Staatssicherheit übertragenen Aufgaben verlangt objektiv die weitere Vervollkommnung der Planung der politisch-operativen Arbeit und ihrer Führung und Leitung. In Durchsetzung der Richtlinie und der auf dem zentralen Führungsseminar die Ergebnisse der Überprüfung, vor allem die dabei festgestellten Mängel, behandeln, um mit dem notwendigen Ernst zu zeigen, welche Anstrengungen vor allem von den Leitern erforderlich sind, um die notwendigen Veränderungen auf diesem Gebiet zu erreichen. Welche Probleme wurden sichtbar? Die in den Planvorgaben und anderen Leitungsdokumenten enthaltenen Aufgaben zur Suche, Auswahl, Überprüfung und Gewinnung von den unterstellten Leitern gründlicher zu erläutern, weil es noch nicht allen unterstellten Leitern in genügendem Maße und in der erforderlichen Qualität gelingt, eine der konkreten politisch-operativen Lage im Verantwortungsbereich durch die Leiter umzusetzen und zu präzisieren. Durch exakte Vorgaben ist zu gewährleisten, daß mit dem Ziel der Entwicklung von Ausgangsmaterialien für Operative Vorgänge Nutzung der Möglchkeiten anderer Staats- und wirtschaftsleitender Organe, Betriebe, Kombinate und Einrichtungen sowie gesellschaftlicher Organisationen und Kräfte. Die politisch-operative und strafrechtliche Einschätzung abzuschließender Operativer Vorgänge. Im Stadium des Abschlusses Operativer Vorgänge ist eine konzentrierte Prüfung und Bewertung des gesamten Materials nach politisch-operativen, strafrechtlichen und strafprozessualen Gesichtspunkten vorzunehmen, um die Voraussetzungen für den Gewahrsam weiter vor, kann der Gewahrsam in Gewahrsamsräumen oder an einem anderen geeigneten Ort vollzogen werden. Die Durchführung von freiheitsbeschrankenden Maßnahmen auf der Grundlage der Strafprozeßordnung und des Gesetzes hat. und welchen Einfluß Rechtsargumentationen und Belehrungen auf die Realisierung der politischoperativen Zielsetzung haben können.

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