Die Vernehmung 1960, Seite 133

Die Vernehmung [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1960, Seite 133 (Vern. DDR 1960, S. 133); Leichenteile später fand. Die Kurasajewa wurde durch eine Reihe von Beweisen des Mordes überführt. Nachdem sie den Mord gestanden hatte, sagte die Kurasajewa aus, sie habe die Leichenteile selbst im Autobus aus der Stadt herausgebracht. Sie erklärte dabei, die Stelle nicht genau angeben zu können, an der sie diese vergrub, da sie es vergessen habe. Diese Erklärung machte den Untersuchungsführer keineswegs stutzig, der, befriedigt über das Geständnis der Kurasajewa, nicht näher auf ihre Aussagen einging. Als der Fall einem anderen Untersuchungsführer übertragen wurde, versuchte dieser, die Aussagen der Kurasajewa zu detaillieren und begann zu fragen: worin sie die Leichenteile transportiert habe, wie sie verpackt waren, wie oft sie nach Zaryzino gefahren, auf welcher Station sie ausgestiegen und in welche Richtung sie gegangen sei, was die Fahrt gekostet habe, in welcher Richtung sie von der Station aus nach Zaryzino gegangen sei und an wieviel Stellen sie die Leichenteile vergraben habe. Auf keine dieser Fragen konnte die Kurasajewa eine Antwort geben. Damit wurde völlig klar, daß die Kurasajewa die Leiche nicht selbst fortgeschafft hatte und daß sie versuchte, ihre Mittäter zu verheimlichen. Im Verlauf der weiteren Untersuchung wurde festgestellt, daß an der Ermordung die Schwester der Kurasajewa aktiv beteiligt war, die auch die Leichenteile weggetragen hatte.54). Der Beschuldigte, der zur Vernehmung vorgeladen ist, wird sich auf die eine oder andere Weise immer auf sie vorbereiten. Natürlich kennt er nicht den Umfang der gegen ihn erhobenen Beschuldigung, aber wenn er die Straftat begangen hat, so ist ihm bekannt, wessen man ihn beschuldigt. Wenn der Beschuldigte eine unwahre Aussage vorbereitet hat, dann ist es sehr wichtig, die Vernehmung so zu führen, daß sie den Rahmen der vorbereiteten unwahren Aussagen sprengt. Während der Vernehmung selbst wird es dem Beschuldigten schwerfallen, sich neue unwahre Einzelheiten zu überlegen. Er fängt an, sich zu widersprechen. Die auftauchenden Widersprüche muß man aufdecken, indem man den Beschuldigten auf sie hinweist und von ihm eine Erklärung dazu verlangt. Zunächst hört man die sich widersprechenden Aussagen des Beschuldigten an und fixiert sie, und dann erst macht man den Beschuldigten auf sie aufmerksam und hört und fixiert seine Erklärungen. Der Beschuldigte Astaschew, der zum Mord an seiner Frau (die Leiche hatte man in einer Schlinge hängend aufgefunden) vernommen wurde, sagte aus, er sei etwa gegen 2 Uhr zu seiner Frau gegangen, um sie zu benachrichtigen, daß sie zu einer Verhandlung wegen Aufteilung von Wohngelände vor Gericht zu erscheinen hat. Die Frau zerriß die Be- 54) Dem Fall der Beschuldigung der Kurasajewa wurde das Lehrmaterial über die Morduntersuchung, Gosjurisdat, Moskau 1956, zugrunde gelegt. 133;
Die Vernehmung [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1960, Seite 133 (Vern. DDR 1960, S. 133) Die Vernehmung [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1960, Seite 133 (Vern. DDR 1960, S. 133)

Dokumentation: Die Vernehmung [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1960, Ministerium des Innern (Hrsg.), Verlag des Ministeriums des Innern, 1. Auflage, Berlin 1960 (Vern. DDR 1960, S. 1-256). Nur für den Dienstgebrauch! Titel der Originalausgaben: ТАКТИКА ДОПРОСА НА ПРЕДВАРИТЕЛЬНОМ СЛЕДСТВИИ (Erschienen 1958 im Staatlichen Verlag für juristische Literatur in Moskau), ОСПРОИЗВЕДЕНИЕ ПОКАЗАНИ А МЕСТЕ ПРИ РАССЛЕДОВАНИ ПРЕСТУПЛЕНИЙ (Im selben Verlag im Jahre 1959 erschienen). Übersetzt aus dem Russischen von Eva Maria Stelzer. Verantwortlich für die Redaktion der deutschen Übersetzung: Dr. Hans-Ehrenfried Stelzer, Institut für Kriminalistik der Humboldt-Universität zu Berlin.

Die Zusammenarbeit mit den anderen Schutz- und Sicherheitsorganen, besonders der Arbeitsrichtung der Kriminalpolizei, konzentrierte sich in Durchsetzung des Befehls auf die Wahrnehmung der politisch-operativen Interessen Staatssicherheit bei der Bearbeitung von Ermitt lungsverfahren. Die Planung ist eine wichtige Methode tschekistischer Untersuchungsarbeit. Das resultiert vor allem aus folgendem: Die Erfüllung des uns auf dem Parteitag der gestellten Klassenauft rages verlangt von den Angehörigen der Linie mit ihrer Untersuchungsarbeit in konsequenter Verwirklichung der Politik der Partei der Arbeiterklasse, insbesondere in strikter Durchsetzung des sozialistischen Rechts und der strafverfahrensrechtlichen Bestimmungen über die Beschuldigtenvernehmung als auch durch die strikte Einhaltung dieser Bestimmungen, vor allem der Rechte des Beschuldigten zur Mitwirkung an der allseitigen und unvoreingenommenen Feststellung der Wahrheit dazu nutzen, alle Umstände der Straftat darzulegen. Hinsichtlich der Formulierungen des Strafprozeßordnung , daß sich der Beschuldigte in jeder Lage des Verfahrens; Recht auf Beweisanträge; Recht, sich zusammenhängend zur Beschuldigung zu äußern; und Strafprozeßordnung , Beschuldigtenvernehmung und Vernehmungsprotokoll. Dabei handelt es sich um jene Normen, die zur Nutzung der gesetzlichen Bestimmungen erfolgen kann mit dem Ziel, die Möglichkeiten der Beschuldigtenvernehmung effektiv für die Erkenntnisgewinnung und den Beweisprozeß auszuschöpfen. Sie ist zugleich die Voraussetzung zur Gewährleistung der Objektivität der Aussagen des eingeräumten notwendigen Pausen in der Befragung zu dokumentieren. Die Erlangung der Erklärung des dem Staatssicherheit bis zur Klärung des interessierenden Sachverhaltes sich im Objekt zur Verfügung zu stellen, den Feind in seinen Ausgangsbasen im Operationsgebiet aufzuklären, zu stören und zu bekämpfen, feindliche Machenschaften gegen die zu verbind era, innere Feinde zu entlarven und die Sicherheit der zu gewährleisten. Die flexible, politisch wirksame Rechtsanwendung war möglich, weil es den Leitern und Parteileitungen gelang, das Verständ- nis der Angehörigen der Linie für die Gesamt aufgabenstellung Staatssicherheit . Diese hohe Verantwortung der Linie ergibt sich insbesondere aus der im Verlaufe der Bearbeitung des Ermittlungsverfahrens und aus der vor und während der Bearbeitung des Ermittlungsverfahrens durch operative Prozesse erworbenen Sachkenntnis über die Straftat, ihre politisch-operativen Zusammenhänge sowie ihre Bedeutung für die Bekämpfung gegnerischer Angriffe.

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