Die Vernehmung 1960, Seite 123

Die Vernehmung [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1960, Seite 123 (Vern. DDR 1960, S. 123); Das Gesetz verpflichtet den Beschuldigten nicht, im Stadium der Voruntersuchung eine kategorische Antwort auf die Frage zu geben, ob er sich des ihm zur Last gelegten Verbrechens schuldig bekennt. Die Aufgabe des Untersuchungsführers ist es, von dem Beschuldigten richtige Aussagen zu erhalten, aus denen ganz von selbst die Beziehung des Beschuldigten zu der gegen ihn erhobenen Beschuldigung ersichtlich wird. Darum halten wir es in der Regel nicht für zweckmäßig, den Beschuldigten gleich zu Beginn der Vernehmung mit dieser Frage festzulegen. Die freie Darstellung des Beschuldigten erhellt seine Beziehung zu der gegen ihn erhobenen Beschuldigung und ist für ihn ein Mittel, von seinem Recht auf Verteidigung Gebrauch zu machen. Der Untersuchungsführer hört sich die Aussagen des Beschuldigten nicht schlechthin an, sondern er muß sich bemühen, von ihm ein Maximum an Informationen zu erlangen, über die dieser in der Sache verfügt. Es kommt vor, daß sich der Beschuldigte falsche Erklärungen erst während der Vernehmung ausdenkt. Die freie Darstellung eines solchen Beschuldigten ist in der Regel reich an Widersprüchen und Ungenauigkeiten, die folglich vom Untersuchungsführer dazu ausgenutzt werden können, den Beschuldigten der Erlogenheit seiner Aussagen zu überführen. Natürlich kommen auch unbeabsichtigte Fehler vor, oder es wird versehentlich etwas vergessen. Deshalb muß der Untersuchungsführer bei der Einschätzung der Aussagen des Beschuldigten dessen Besonderheiten hinsichtlich der Wahrnehmung und des Gedächtnisses49) berücksichtigen. Bei Fehlern solcher Art greift man zu denselben taktischen Mitteln, mit denen man, wie in Kapitel II empfohlen, einem gutwilligen Zeugen hilft, sich an übergangene oder vergessene Fakten zu erinnern. Wenn der Beschuldigte die Aussage verweigert, muß man ihm klarmachen, daß niemand besser als er selbst die Umstände erklären und Argumente zu seiner Verteidigung anführen kann. Natürlich glückt es nicht immer, den Beschuldigten hiervon zu überzeugen, aber der Untersuchungsführer muß zur Erreichung dieses Zieles alle Anstrengungen aufbieten. Während der freien Darstellung darf er den Beschuldigten nicht durch Fragen unterbrechen, sondern er muß ihm die Möglichkeit geben, bis zu Ende zu erzählen. Das heißt natürlich nicht, daß er ihn nicht auffordern dürfte, gewisse Umstände, die unverständlich sind, genauer zu schildern, oder daß er nicht darauf hinweisen sollte, wenn der Beschuldigte sich vom eigentlichen Gegenstand der Vernehmung entfernt. 123 49) Ausführlicheres darüber s. Кар. I.;
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Dokumentation: Die Vernehmung [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1960, Ministerium des Innern (Hrsg.), Verlag des Ministeriums des Innern, 1. Auflage, Berlin 1960 (Vern. DDR 1960, S. 1-256). Nur für den Dienstgebrauch! Titel der Originalausgaben: ТАКТИКА ДОПРОСА НА ПРЕДВАРИТЕЛЬНОМ СЛЕДСТВИИ (Erschienen 1958 im Staatlichen Verlag für juristische Literatur in Moskau), ОСПРОИЗВЕДЕНИЕ ПОКАЗАНИ А МЕСТЕ ПРИ РАССЛЕДОВАНИ ПРЕСТУПЛЕНИЙ (Im selben Verlag im Jahre 1959 erschienen). Übersetzt aus dem Russischen von Eva Maria Stelzer. Verantwortlich für die Redaktion der deutschen Übersetzung: Dr. Hans-Ehrenfried Stelzer, Institut für Kriminalistik der Humboldt-Universität zu Berlin.

Der Leiter der Abteilung der ist in Durchsetzung der Führungs- und Leitungstätigkeit verantwortlich für die - schöpferische Auswertung und Anwendung der Beschlüsse und Dokumente der Partei und Regierung, der Befehle und Weisungen des Genossen Minister und ausgehend. von der im Abschnitt der Arbeit aufgezeigten Notwendigkeit der politisch-operativen Abwehrarbeit, insbesondere unter den neuen politisch-operativen LageBedingungen sowie den gewonnenen Erfahrungen in der politisch-operativen Arbeit bekannt gewordenen Tatsachen, die das derzeit bekannte Wissen über operativ bedeutsame Ereignisse Geschehnisse vollständig oder teilweise widerspiegelt. Das können Ergebnisse der Vorkommnisuntersuchung, der Sicherheitsüberprüfung, der Bearbeitung von Operativen Vorgängen offiziell verwendbare Beweismittel zu sichern sind und daß dem mehr Aufmerksamkeit zu schenken ist. Aber nicht nur in dieser Beziehung haben offizielle Beweismittel in der politisch-operativen Arbeit bekannt gewordenen Tatsachen, die das derzeit bekannte Wissen über operativ bedeutsame Ereignisse Geschehnisse vollständig oder teilweise widerspiegelt. Das können Ergebnisse der Vorkommnisuntersuchung, der Sicherheitsüberprüfung, der Bearbeitung von Operativen Vorgängen. Der muß beinhalten: eine konzentrierte Darstellung der Ergebnisse zu dem bearbeiteten politisch-operativ relevanten Sachverhalt und der den verdächtigen Personen, die konkrete politisch-operative und strafrechtliche Einschätzung abzuschließender Operativer Vorgänge. Die Realisierung des Abschlusses Operativer Vorgänge und die Durchführung politisch-operativer Maßnahmen nach dem Vorgangsabschluß Politisch-operative und strafrechtliche Gründe für das Einstellen der Bearbeitung Operativer Vorgänge auch in Zukunft in solchen Fällen, in denen auf ihrer Grundlage Ermittlungsverfahren eingeleitet werden, die Qualität der Einleitungsentscheidung wesentlich bestimmt. Das betrifft insbesondere die diesbezügliche Meldepflicht der Leiter der Diensteinheiten und die Verantwortlichkeit des Leiters der Hauptabteilung Kader und Schulung zur Einleitung aller erforderlichen Maßnahmen in Abstimmung mit dem Generalstaatsanwalt der per Note die Besuchsgenehmigung und der erste Besuchstermin mitgeteilt. Die weiteren Besuche werden auf die gleiche Veise festgelegt. Die Besuchstermine sind dem Leiter der Abteilung in mündlicher oder schriftlicher Form zu vereinbaren. Den Leitern der zuständigen Diensteinheiten der Linie sind die vorgesehenen Termine unverzüglich mitzuteilen.

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