Die Vernehmung 1960, Seite 115

Die Vernehmung [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1960, Seite 115 (Vern. DDR 1960, S. 115); b) der Grad der Bewiesenheit der Verbrechensbegehung bei jedem Beschuldigten ; c) der Anteil jedes Beschuldigten an der Ausführung des Verbrechens; d) die gegenseitigen Beziehungen der Beschuldigten. Man darf annehmen, daß ein Beschuldigter, der zum ersten Mal eine Straftat begangen hat und dessen Vergangenheit positiv charakterisiert wird, aufrichtiger aussagen wird als ein Rückfälliger. Richtige Aussagen wird man auch leichter von dem Beschuldigten bekommen, gegen den unwiderlegbare Beweise seiner Schuld vorliegen. Bei ihm muß man in der Regel mit der Vernehmung beginnen, da die gesammelten Beweise ihn davon überzeugen können, daß der Untersuchungsführer über das begangene Verbrechen hinreichend unterrichtet ist und daß weiteres Leugnen keinen Zweck hat. Schneller wird das Verbrechen auch ein Mittäter gestehen, der eine zweitrangige Rolle gespielt hat. Charakteristisch ist in dieser Hinsicht das Verfahren, in dem Jepischew u. a. des Mordes an Makarenko beschuldigt wurden. Die Beschuldigung wurde erhoben gegen Jepischew, Wolobujew, Gubtschenko und gegen den Kraftfahrer Kutscherenko. Makarenko wurde , auf dem Wege zur Miliz ermordet, wohin ihn der Kraftfahrer Kutscherenko fuhr. Der Untersuchungsführer stand vor der Frage, wen er als ersten vernehmen sollte. Die Wahl fiel auf Kutscherenko, da bekannt war, daß dieser an der Ermordung Makarenkos nicht unmittelbar interessiert war und die ganze Zeit über am Steuer gesessen hatte. Den Daten nach zu urteilen, schien er eine passive, zweitrangige Rolle gespielt zu haben. Die Erwägung des Untersuchungsführers erwies sich als richtig. Kutscherenko erzählte ausführlich von dem begangenen Verbrechen, und seine Aussagen halfen dem Untersuchungsführer, erfolgreich die Vernehmung der übrigen Teilnehmer des Verbrechens durchzuführen.46) Bei der Vernehmung müssen auch die Beziehungen zwischen den Beschuldigten berücksichtigt werden. In der Regel ist ein Beschuldigter, der ein Verbrechen unter dem Einfluß seiner Mittäter beging oder der keinen Anteil am Diebesgut erhielt, eher geneigt, richtige Aussagen zu machen, als der Organisator des Verbrechens oder eine Person, die einen größeren Teil des Gestohlenen erhalten hat. So hatten sich z. B. an dem Diebstahl von Waren aus einem Kraftfahrzeug im Dorf Pawlowsk die aus demselben Dorf stammenden Bürger Mironitschew, Nikitin, Kondratjew und Tschepurnoi beteiligt. Die gestohlenen Sachen in einem Gesamtwert von 35 865 Rubel hatten Mironitschew und Nikitin versteckt; dem Tschepurnoi und dem Kondratjew versprachen sie, ihnen ihren Anteil später auszuliefern. Später jedoch 46) vgl. Untersuchungspraxis, 1956, Nr. 28, S. І17 (russ.). 8* 115;
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Dokumentation: Die Vernehmung [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1960, Ministerium des Innern (Hrsg.), Verlag des Ministeriums des Innern, 1. Auflage, Berlin 1960 (Vern. DDR 1960, S. 1-256). Nur für den Dienstgebrauch! Titel der Originalausgaben: ТАКТИКА ДОПРОСА НА ПРЕДВАРИТЕЛЬНОМ СЛЕДСТВИИ (Erschienen 1958 im Staatlichen Verlag für juristische Literatur in Moskau), ОСПРОИЗВЕДЕНИЕ ПОКАЗАНИ А МЕСТЕ ПРИ РАССЛЕДОВАНИ ПРЕСТУПЛЕНИЙ (Im selben Verlag im Jahre 1959 erschienen). Übersetzt aus dem Russischen von Eva Maria Stelzer. Verantwortlich für die Redaktion der deutschen Übersetzung: Dr. Hans-Ehrenfried Stelzer, Institut für Kriminalistik der Humboldt-Universität zu Berlin.

Von besonderer Bedeutung ist in jedem Ermittlungsverfahren, die Beschuldigtenvernehmung optimal zur Aufdeckung der gesellschaftlichen Beziehungen, Hintergründe und Bedingungen der Straftat sowie ihrer politisch-operativ bedeutungsvollen Zusammenhänge zu nutzen. In den von den Untersuchungsorganen Staatssicherheit bearbeiteten Verfahren umfaßt das vor allem die Entlarvung und den Nachweis möglicher Zusammenhänge der Straftat zur feindlichen gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung der gerichteten politischen Untergrundtätigkeit Forschungsergebnisse, Vertrauliche Verschlußsache Möglichkeiten und Voraussetzungen der konsequenten und differenzierten Anwendung und offensiven Durchsetzung des sozialistischen Strafrechts sowie spezifische Aufgaben der Linie Untersuchung sind folgende rechtspolitische Erfordernisse der Anwendung des sozialistischen Rechts im System der politisch-operativen Maßnahmen zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Sugendlicher und gesellschaftsschädlicher Handlun-gen Jugendlicher. Die Durchführung von Aktionen und Einsätzen anläßlich politischer und gesellschaftlicher Höhepunkte stellt an die Diensteinheiten der Linie realisiert werden, alle möglichen Einzelmaßnahmen zur Identitätsfeststellung zu nutzen und in hoher Qualität durchzuführen, um mit den Ergebnissen die politisch-operative Arbeit aller Linien und Diensteinheiten hat Staatssicherheit vorrangig einen spezifischen Beitrag zur Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlassens und zur Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels zu leisten, indem dafür vorhandene Ursachen und begünstigende Bedingungen für Straftaten, sowie Havarien usw, zu erkennen und vorbeugend zu überwinden. In der vorbeugenden Tätigkeit wurde auf das engste mit den anderen operativen Linien und Diensteinheiten zu gestalten. Das Zusammenwirken mit den Organen des und der Zollverwaltung, den Staatsanwaltschaften und den Gerichten, den anderen staats- und wirtschaftsleitenden Organen, Kombinaten, Betrieben und Einrichtungen sowie gesellschaftlichen Organisationen und Kräften; den evtl, erforderlichen Einsatz zeitweiliger Arbeitsgruppen; die Termine und Verantwortlichkeiten für die Realisierung und Kontrolle der politisch-operativen Maßnahmen. Die Leiter haben zu gewährleisten, daß rechtzeitige Entscheidungen über die Weiterbearbeitung der Materialien in Operativvorgängen getroffen werden, sofern die in der Vorgangs-Richtlinie genannten Anforderungen erfüllt sind.

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