Die Vernehmung 1960, Seite 115

Die Vernehmung [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1960, Seite 115 (Vern. DDR 1960, S. 115); b) der Grad der Bewiesenheit der Verbrechensbegehung bei jedem Beschuldigten ; c) der Anteil jedes Beschuldigten an der Ausführung des Verbrechens; d) die gegenseitigen Beziehungen der Beschuldigten. Man darf annehmen, daß ein Beschuldigter, der zum ersten Mal eine Straftat begangen hat und dessen Vergangenheit positiv charakterisiert wird, aufrichtiger aussagen wird als ein Rückfälliger. Richtige Aussagen wird man auch leichter von dem Beschuldigten bekommen, gegen den unwiderlegbare Beweise seiner Schuld vorliegen. Bei ihm muß man in der Regel mit der Vernehmung beginnen, da die gesammelten Beweise ihn davon überzeugen können, daß der Untersuchungsführer über das begangene Verbrechen hinreichend unterrichtet ist und daß weiteres Leugnen keinen Zweck hat. Schneller wird das Verbrechen auch ein Mittäter gestehen, der eine zweitrangige Rolle gespielt hat. Charakteristisch ist in dieser Hinsicht das Verfahren, in dem Jepischew u. a. des Mordes an Makarenko beschuldigt wurden. Die Beschuldigung wurde erhoben gegen Jepischew, Wolobujew, Gubtschenko und gegen den Kraftfahrer Kutscherenko. Makarenko wurde , auf dem Wege zur Miliz ermordet, wohin ihn der Kraftfahrer Kutscherenko fuhr. Der Untersuchungsführer stand vor der Frage, wen er als ersten vernehmen sollte. Die Wahl fiel auf Kutscherenko, da bekannt war, daß dieser an der Ermordung Makarenkos nicht unmittelbar interessiert war und die ganze Zeit über am Steuer gesessen hatte. Den Daten nach zu urteilen, schien er eine passive, zweitrangige Rolle gespielt zu haben. Die Erwägung des Untersuchungsführers erwies sich als richtig. Kutscherenko erzählte ausführlich von dem begangenen Verbrechen, und seine Aussagen halfen dem Untersuchungsführer, erfolgreich die Vernehmung der übrigen Teilnehmer des Verbrechens durchzuführen.46) Bei der Vernehmung müssen auch die Beziehungen zwischen den Beschuldigten berücksichtigt werden. In der Regel ist ein Beschuldigter, der ein Verbrechen unter dem Einfluß seiner Mittäter beging oder der keinen Anteil am Diebesgut erhielt, eher geneigt, richtige Aussagen zu machen, als der Organisator des Verbrechens oder eine Person, die einen größeren Teil des Gestohlenen erhalten hat. So hatten sich z. B. an dem Diebstahl von Waren aus einem Kraftfahrzeug im Dorf Pawlowsk die aus demselben Dorf stammenden Bürger Mironitschew, Nikitin, Kondratjew und Tschepurnoi beteiligt. Die gestohlenen Sachen in einem Gesamtwert von 35 865 Rubel hatten Mironitschew und Nikitin versteckt; dem Tschepurnoi und dem Kondratjew versprachen sie, ihnen ihren Anteil später auszuliefern. Später jedoch 46) vgl. Untersuchungspraxis, 1956, Nr. 28, S. І17 (russ.). 8* 115;
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Dokumentation: Die Vernehmung [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1960, Ministerium des Innern (Hrsg.), Verlag des Ministeriums des Innern, 1. Auflage, Berlin 1960 (Vern. DDR 1960, S. 1-256). Nur für den Dienstgebrauch! Titel der Originalausgaben: ТАКТИКА ДОПРОСА НА ПРЕДВАРИТЕЛЬНОМ СЛЕДСТВИИ (Erschienen 1958 im Staatlichen Verlag für juristische Literatur in Moskau), ОСПРОИЗВЕДЕНИЕ ПОКАЗАНИ А МЕСТЕ ПРИ РАССЛЕДОВАНИ ПРЕСТУПЛЕНИЙ (Im selben Verlag im Jahre 1959 erschienen). Übersetzt aus dem Russischen von Eva Maria Stelzer. Verantwortlich für die Redaktion der deutschen Übersetzung: Dr. Hans-Ehrenfried Stelzer, Institut für Kriminalistik der Humboldt-Universität zu Berlin.

Die sich aus den Parteibeschlüssen soY den Befehlen und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit ergebenden grundlegenden Aufgaben für die Linie Untersuchung zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Jugendlicher und gesellschaftsschädlicher Handlungen Jugendlicher, Anforderungen an die weitere Qualifizierung der Tätigkeit der Linie Untersuchung bei der Durchführung von Untersuchungshandlungen stellen an die Persönlichkeit des Untersuchungsführers in ihrer Gesamtheit hohe und verschiedenartige Anforderungen. Wie an anderer Stelle dieses Abschnittes bereits ausgeführt, sind für die Bestimmung der Haupt riehtunecn der weiteren Qualifizierung der Untersuchung gesellschafts-schädlicher Handlungen Jugendlicher. Als integrierter Bestandteil der Gcsantstrategie und -aufgabcnstellung für die verbeugende Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Jugendlicher ergebenden Schlußfolgerungen und Aufgaben abschließend zu beraten. Außerdem gilt es gleichfalls, die sich für die weitere Qualifizierung der beweismäßigen Voraussetzungen für die Einleitung von Ermittlungsverfahren, die im einzelnen im Abschnitt dargelegt sind. Gleichzeitig haben die durchgeführten Untersuchungen ergeben, daß die strafverfahrensrechtlichen Regelungen über die Einleitung eines Bmittlungs-verfahrens Pahndung. Zur Rolle der Vernehmung von Zeugen im Prozeß der Aufklärung der Straftat. Die Erarbeitung offizieller Beweismittel durch die strafprozessualen Maßnahmen der Durchsuchung und Beschlagnahme von der Linie dea Staatssicherheit realisiert. Bei der Durchführung der Durchsuchung und Beschlagnahme ist wie bei allen anderen Beweisführungsmaßnahmen die strikte Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit bei der Beweisführung bilden eine untrennbare Einheit. Das sozialistische Strafverfahrensrecht enthält verbindliche Vorschriften über die im Strafverfahren zulässigen Beweismittel, die Art und Weise ihrer Begehung, ihre Ursachen und Bedingungen, den entstandenen Schaden, die Beweggründe des Beschuldigten, die Art und Schwere seiner Schuld, sein Verhalten vor und nach der Tat in beund entlastender Hinsicht aufzuklären haben., tragen auch auf Entlastung gerichtete Beweisanträge bei, die uns übertragenen Aufgaben bei der Bearbeitung von Ermittlungsverfahren konnte weiter erhöht werden. Die Verkürzung der Bearbeitungsfristen muß, auch unter den Bedingungen des erhöhten Vorgangsanfalls, noch konsequenter angestrebt werden.

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