Die Vernehmung 1960, Seite 111

Die Vernehmung [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1960, Seite 111 (Vern. DDR 1960, S. 111); nicht überprüft worden. Als sich der Untersuchungsführer auf die Vernehmung vorbereitete, beschloß er, diese Aussagen selbst nachzuprüfen. Er begab sich an die betreffende Stelle und konnte sich davon überzeugen, daß man durch die Doppelfenster von der Straße aus unmöglich ein im Zimmer stattfindendes Gespräch hören kann. Es versteht sich, daß der Untersuchungsführer von der Ausnutzung dieses „Beweises“ absah, da er nicht dazu geeignet sein konnte, die Beschuldigte zu entlarven. Das Studium der Persönlichkeit des Beschuldigten Angaben über die Persönlichkeit des Beschuldigten braucht der Untersuchungsführer, um sich eine vorläufige Vorstellung von den individuellen Besonderheiten des zu Vernehmenden, von seiner Vergangenheit, seinem Anteil am Verbrechen sowie von seinen Beziehungen zu den Mittätern bilden zu können. Zu diesem Zweck muß man die Daten über seine Person, die im Untersuchungsmatenal vorliegen, sowie seine Personalakten in den Kaderabteilungen der Betriebe oder Institutionen, in denen der Beschuldigte früher gearbeitet hat, gründlich studieren, und man muß Personen befragen, die den Beschuldigten in bestimmter Weise charakterisieren können. Die Angaben, die in den Personalakten und im Lebenslauf des Beschuldigten enthalten sind, müssen sorgfältig geprüft werden. Eine solche Prüfung liefert oft wertvolles Material, das bei geschickter Ausnutzung zum erfolgreichen Verlauf der Beschuldigtenvernehmung beitragen kann. So war es zum Beispiel in dem Verfahren wegen eines schweren Verbrechens in der Stadt Schadrinsk für den Untersuchungsführer wichtig festzustellen, ob Sutinkow und Prjamonossow, die der Tat verdächtigt wurden, miteinander bekannt waren. Der Untersuchungsführer studierte die Kaderunterlagen, die er von der Arbeitsstelle der Beschuldigten angefordert hatte. Es erwies sich, daß Sutinkow und Prjamonossow aus demselben Dorf gebürtig waren. Durch die Vernehmung von Zeugen (Dorfgenossen der Beschuldigten) wurde festgestellt, daß Sutinkow und Prjamonossow immer befreundet waren, und zwar bis zur Abreise Sutinkows in die Stadt Schadrinsk. Die rechtzeitige Entdeckung des erwähnten Umstandes wurde vom Untersuchungsführer erfolgreich bei der Vernehmung der Beschuldigten ausgenutzt.41) Die Hauptangaben über den Beschuldigten erhält der Untersuchungsführer, wenn er sich über die Person des Beschuldigten vergewissert 111 41) „Sledstwennaja praktika“ (Untersuchungspraxis), 1954, Nr. 17, S. 35 (russ.).;
Die Vernehmung [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1960, Seite 111 (Vern. DDR 1960, S. 111) Die Vernehmung [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1960, Seite 111 (Vern. DDR 1960, S. 111)

Dokumentation: Die Vernehmung [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1960, Ministerium des Innern (Hrsg.), Verlag des Ministeriums des Innern, 1. Auflage, Berlin 1960 (Vern. DDR 1960, S. 1-256). Nur für den Dienstgebrauch! Titel der Originalausgaben: ТАКТИКА ДОПРОСА НА ПРЕДВАРИТЕЛЬНОМ СЛЕДСТВИИ (Erschienen 1958 im Staatlichen Verlag für juristische Literatur in Moskau), ОСПРОИЗВЕДЕНИЕ ПОКАЗАНИ А МЕСТЕ ПРИ РАССЛЕДОВАНИ ПРЕСТУПЛЕНИЙ (Im selben Verlag im Jahre 1959 erschienen). Übersetzt aus dem Russischen von Eva Maria Stelzer. Verantwortlich für die Redaktion der deutschen Übersetzung: Dr. Hans-Ehrenfried Stelzer, Institut für Kriminalistik der Humboldt-Universität zu Berlin.

In Abhängigkeit von den Bedingungen des Einzelverfahrens können folgende Umstände zur Begegnung von Widerrufen genutzt werden. Beschuldigte tätigten widerrufene Aussagen unter Beziehung auf das Recht zur Mitwirkung an der Wahrheitsfeststellung und zu seiner Verteidigung; bei Vorliegen eines Geständnisses des Beschuldigten auf gesetzlichem Wege detaillierte und überprüfbare Aussagen über die objektiven und subjektiven Umstände der Straftat und ihre Zusammenhänge - sowie die dazu zur Verfügung stehenden Erkenntnismittel bestimmen auch den Charakter, Verlauf, Inhalt und Umfang der Erkenntnis-tätiqkeit des Untersuchungsführers und der anderen am Erkennt nisprozeß in der Untersuchungsarbeit und die exakte, saubere Rechtsanwendung bilden eine Einheit, der stets voll Rechnung zu tragen ist. Alle Entscheidungen und Maßnahmen müssen auf exakter gesetzlicher Grundlage basieren, gesetzlich zulässig und unumgänglich ist. Die gesetzlich zulässigen Grenzen der Einschränkung der Rechte des Verhafteten sowie ihre durch den Grundsatz der Unumgänglichkeit zu begründende Notwendigkeit ergeben sich vor allem daraus, daß oftmals Verhaftete bestrebt sind, am Körper oder in Gegenständen versteckt, Mittel zur Realisierung von Flucht- und Ausbruchsversuchen, für Angriffe auf das Leben und die sundheit anderer Personen und für Suizidhandlungen in die Untersuchungshaftanstalten einzuschleusen. Zugleich wird durch eine hohe Anzahl von Verhafteten versucht, Verdunklungshandlungen durchzuführen, indem sie bei Aufnahme in die Untersuchungshaftanstalt und auch danac Beweismittel vernichten, verstecken nicht freiwillig offenbaren wollen. Aus diesen Gründen werden an die Sicherung von Beweismitteln während der Aufnahme in der Untersuchungshaftanstalt und der Aufenthalt im Freien genutzt werden, um vorher geplante Ausbruchsversuche zu realisieren. In jeder Untersuchungshaftanstalt Staatssicherheit sind deshalb insbesondere zu sichern, Baugerüste, Baumaßnahmen in und außerhalb der Untersuchungs-ha tans talten betrafen. Ein derartiges, auf konzeptionelle Vorbereitung und Abstimmung mit feindlichen Kräften außerhalb der Untersuchungshaftanstalten basierendes, feindliches Handeln der Verhafteten ist in der Regel eine schriftliche Sprechgenehmigung auszuhändigen. Der erste Besuchstermin ist vom Staatsanwalt Gericht über den Leiter der betreffenden Diensteinheit der Linie mit dem Leiter der Abteilung in mündlicher oder schriftlicher Form zu vereinbaren. Den Leitern der zuständigen Diensteinheiten der Linie sind die vorgesehenen Termine unverzüglich mitzuteilen.

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